Datum: 18.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:41 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Bürgermeisterdienstbesprechung
3.2 Gilchinger Sommerferien - Programm
3.3 Sommerfest und Skate-Contest
3.4 Festa Italiana
3.5 Umwelttag vom 16.06.2024
3.6 Starkregen Anfang Juni
4 Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS)
5 Pflegekonferenz über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ und Entsendung eines Vertreters/ einer Vertreterin
6 Schülerbeförderung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2027/2028 ( 10.09.2024 bis 28.07.2028); Erteilung des Auftrags zur Durchführung der Fahrdienstleistungen
7 Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching
8 Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße; Klarstellungsbeschluss
9 Mittelschule Sanierung Gebäudehülle; Geplante Maßnahmen und Kostenschätzung
10 Verschiedenes
10.1 Kommunalwahl
10.2 Wärmeplanung
10.3 Verbescheidung der Klimaaktivisten
10.4 Ladesäulen Hochstift-Freising-Platz
10.5 Unterführung Remondis

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.06.18 Bekanntmachung.pdf
Download 2024.06.18 Niederschrift öff.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 14.05.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Diskussionsverlauf

GRin Dr. Bock beanstandet das Abstimmungsergebnis zu TOP 8. Der Antrag wurde mit 3 positive Stimmen abgelehnt. BM Walter sichert die Änderung zu. 

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 14.05.2024 wird kein weiterer Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Erwerb FlNr. 1525, Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat beschließt, die FlNr. 1525 Gemarkung Gilching zur Nutzung als öffentliche Grünfläche zu erwerben.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö informativ 3
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3.1. Bürgermeisterdienstbesprechung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert über die letzte Bürgermeisterdienstbesprechung. Es wurde über den Anspruch auf Ganztagsbetreuung 2026, über geplante Projekte in Gauting bezüglich der Windenergie, der Pflegekonferenz und der Energiequote der Gemeinden diskutiert. Die Energiequote der Gemeinde Gilching liegt mittlerweile bei 30 % und belegt im Landkreis somit den 2. Platz nach der Gemeinde Berg.

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3.2. Gilchinger Sommerferien - Programm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Franke informiert über das Sommerferienprogramm 2024. Das Wochenprogramm mit ganztägiger Betreuung entlastet die berufstätigen Eltern. Ebenfalls erwähnt GRin Franke den Tag der offenen Kinder- und Jugendarbeit am 28.06.2024 im ganzen Landkreis Starnberg. In Gilching beteiligen sich der Jugendtreff und der Abenteuerspielplatz. Ebenfalls informiert GRin Franke, dass der neugewählte Vorstand des Mutter-Kind-Hauses aktuell prüft, ob der Ökumenische Hilfe e. V. auch als Träger einer neuen „Gilchinger Insel-Nachbarschaftshilfe“ fungieren kann. 

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3.3. Sommerfest und Skate-Contest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Rieger informiert ebenfalls über das Sommerfest des Jugendtreffs am 28.06.2024. Ebenfalls findet nach längerer Pause am 20./21.06.2024 ein Skate-Contest in Zusammenarbeit mit dem Jugendtreff/ Streetwork und „Sports & Trends“ Gilching statt.

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3.4. Festa Italiana

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Keil weist auf die Festa Italiana hin, die in der Zeit von 12. bis 14.07.2024 stattfindet. Italienische Freunde aus der Städtepartnerschaft Cecina sind ebenfalls wieder mit einem Stand vertreten.

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3.5. Umwelttag vom 16.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer berichtet über den Umwelttag, der am Sonntag, den 16.06.2024 stattgefunden hat. Es war ein lebendiges, informatives Ereignis. Sowohl Gegner der Windkraft, als auch der Verein Energiewende Landkreis Starnberg e.V. waren vor Ort und haben Flyer verteilt.  

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3.6. Starkregen Anfang Juni

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer erkundigt sich, ob es seitens der Verwaltung zum Gutachten „Kommunales Sturzflut-Risikomanagement“ vom 28.03.2023 Informationen gibt. 
BM Walter gibt an, dass das Ingenieurbüro ein Konzept erarbeitet, das voraussichtlich im Herbst vorgestellt werden wird.

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4. Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In den beiden letzten Gemeinderatssitzungen wurde über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching und die Bestattungsgebührensatzung berichtet und diskutiert. Zudem wurde in der Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, dass nach der erstmaligen Nutzungsdauer einer Grabstelle auch eine jährliche Zahlungsweise möglich sein soll. Ein entsprechender Passus wurde in § 4 Abs. 3 der BGS aufgenommen. Außerdem wurden die fehlenden Bestattungsgebühren in § 5 Abs. 1 ergänzt. 

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts Starnberg wird der Vorgang dem Gemeinderat nochmals zur Abstimmung vorgelegt.

Die Anlage A enthält die Bestattungsgebührensatzung mit grabartidentischen Gebühren.
Die Anlage B enthält die Bestattungsgebührensatzung mit grabartspezifischen Gebühren.

Die Fraktion Bürger für Gilching BfG stellt den Antrag (siehe Anlage), einen Grundkostenanteil zu errechnen und die Grabnutzungsgebühren zu mindern. Der Gemeinderat hat darüber zu beraten und zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

  2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den Antrag der Fraktion der BfG zur gebührenmindernden Anrechnung der leeren Grabstätten (Überhangflächen), die dauerhaft keiner Nutzung zugeführt werden, abgestimmt:

Beschluss 1

Für die dauerhaft nicht erforderlichen Begräbnisstätten ist ein angemessener Grundkostenanteil, Vorschlag 30 %, aus den Zinskosten für die Friedhofsflächen sowie aus den Kosten der Anlage und Pflege der Friedhofsanlagen zu errechnen und um diesen Betrag werden die Grabrechtenutzungsgebühren gemindert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative A abgestimmt.

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative B abgestimmt.

Beschluss 3

B)        Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Dokumente
Download Friedhofsgebührensatzung Gilching grabartidentisch A final.pdf
Download Friedhofsgebührensatzung Gilching grabartspezifisch B final.pdf

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5. Pflegekonferenz über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ und Entsendung eines Vertreters/ einer Vertreterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Landratsamt Starnberg richtet eine Arbeitsgemeinschaft Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ ein. 
Dazu hat es eine Kooperationsvereinbarung nach Art. 4 KommZG § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG und § 49 AVSG vorgelegt. Ebendiese eröffnet die Möglichkeit, Pflegekonferenzen als regionale Ausschüsse insbesondere zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung und der vor Ort notwendigen Pflege- und Unterstützungsstrukturen einzurichten. 
Die Pflegekonferenz soll ein wichtiger Baustein beim Finden, bei der Steuerung und Unterstützung beim Ausbau der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen im Landkreis Starnberg sein und dazu das Wissen der lokalen Akteure im Bereich Pflege besser nutzen. 
Die ARGE „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg“ dient ferner dem Zweck, Vertreterinnen und Vertretern der an der sozialen und pflegerischen Versorgung der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger beteiligten Akteure eine Beratungsplattform anzubieten. Deshalb übernimmt die ARGE eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft.
Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung und die gemeinsame, finanzielle Trägerschaft des regionalen Ausschusses „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ gemäß § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG und § 49 AVSG für den systematischen Austausch fachlichen Wissens der lokalen Akteure in der Pflege über die soziale und pflegerische Versorgung der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger.

Das Landratsamt – Integrierte Sozialplanung – bittet die Gemeinden, eine Vertreterin/ einen Vertreter einer Organisation, Einrichtung, Behörde, Amt, Netzwerk oder Stelle in die jährliche Plenumssitzung zu entsenden. Für die Vertreterin/ den Vertreter besteht dann die Möglichkeit, sich in einem der aktuell fünf Arbeitskreise (siehe Präsentation in der Anlage) oder gar über die Leitung eines solchen Arbeitskreises im Lenkungskreis einbringen (Siehe dazu § 4, 7 und 8 der GO PfleKo STA). 

Die erste, konstituierende Sitzung der PfleKo STA mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gründungsmitglieder findet am 08.07.2024 ab 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg statt.

Bisher wurden der Verwaltung folgende Vorschläge genannt:
Herr Dr. Michael Rappenglück
Herr Dr. Stefan Hartmann
Frau Sonja Gaja

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ nach Art. 4 KommZG als Träger des beratenden regionalen Ausschusses nach § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG vom 08.07.2024 zu unterzeichnen. 

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion schlägt BM Walter vor, sich mit den vorgeschlagenen Personen zu treffen. In dieser Runde soll der Vertreter/ die Vertreterin bestimmt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ nach Art. 4 KommZG als Träger des beratenden regionalen Ausschusses nach § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG vom 08.07.2024 zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vilsmayer stellt folgenden Antrag:

Beschluss 2

BM Walter wird ermächtigt, den Vertreter/ die Vertreterin direkt an das Landratsamt zu melden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Schülerbeförderung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2027/2028 ( 10.09.2024 bis 28.07.2028); Erteilung des Auftrags zur Durchführung der Fahrdienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Schülerbeförderung (Beförderung von Schülerinnen und Schülern ohne Begleitperson im freigestellten Schülerverkehr) wurde zum Schuljahr 2024/2025 europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte über das so genannte Tenders electronic daily („TED e-notices“) im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 12.04.2024.
Die Vergabeunterlagen waren auf unserer Homepage zum Download bereitgestellt. Bieter mussten die Angebotsunterlagen auf elektronischem Wege über das Vergabeportal „subreportELVIS“ bis zum 14.Mai 2024, 12.00 Uhr einreichen.
Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil eingestellt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Angebotseröffnung vom 14.Mai 2024 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Auftrag zur Durchführung der Schülerbeförderung in den Schuljahren 2024/2025 bis 2028/2028 (10.09.2024 bis 28.08.2028) entsprechend dem Angebot vom 13.Mai 2024 wird an die Firma „W. Schnappinger Verkehrsunternehmen GmbH“ aus Utting am Ammersee vergeben.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Angebotseröffnung vom 14.Mai 2024 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Auftrag zur Durchführung der Schülerbeförderung in den Schuljahren 2024/2025 bis 2027/2028 (10.09.2024 bis 28.08.2028) entsprechend dem Angebot vom 13.Mai 2024 wird an die Firma „W. Schnappinger Verkehrsunternehmen GmbH“ aus Utting am Ammersee vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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7. Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seit dem Jahr 1981 gibt es den Wochenmarkt in Gilching. 
Dieser findet immer donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. 
Fällt der Markttag (Donnerstag) auf einen Feiertag, findet der Markt nicht statt. 

Von Seiten der Marktteilnehmer wurde angeregt, den Markt um einen Tag vorzuverlegen, wenn am Donnerstag ein Feiertag ist. 
Die Satzung über das Marktwesen bedarf deshalb einer Änderung; diese Änderung soll zum 01. September 2024 in Kraft treten. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching. 
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung § 3 Abs. 1 der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching wie folgt:

Beschluss

Der Wochenmarkt findet jeweils am Donnerstag jeder Woche in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. 
Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, wird der Wochenmarkt um einen Tag vorverlegt. 

Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzungsänderung_Marktsatzung2024.pdf

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8. Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße; Klarstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2020 einen Abwägungsbeschluss zur Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Angerfeldstraße und die Tannenstraße gefasst.
In Bezug auf die bereits hergestellte Angerfeldstraße ist der Beschluss nun zu konkretisieren und zu ergänzen. 

Grundsätzlich gilt nach § 125 Abs. 2 BauGB, dass, sofern kein Bebauungsplan vorliegt, Erschließungsanlagen nur hergestellt werden dürfen, wenn diese den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.  
Vorliegend handelt es sich bei der Angerfeldstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen so vorgegeben. Der Ausbau erfolgte gemäß der Ausführungsplanung des Ing. Büros Ott Sobotta Schmidbauer, Tutzing, welche der Beschlussvorlage beigefügt ist. Grunderwerbungen waren nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend.

Am nordöstlichen Ende der Angerfeldstraße in Höhe der Grundstücke Fl. Nr. 590/26 und 590/11, jeweils Gemarkung Argelsried wurde kein Wendehammer angelegt. Für den von Westen nach Osten verlaufenden Straßenabschnitt, an welchen sich lediglich eine geringe Zahl von Wohngebäuden befindet, ist verkehrstechnisch kein Wendhammer erforderlich. In diesem Bereich fahren je Stunde max. rund 10 Fahrzeuge. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr ist ebenfalls sehr gering. Des Weiteren stehen genügend Flächen auf privatem Grund zur Verfügung, welche zum Wenden genutzt werden können. In Bezug darauf hat es in der Vergangenheit nie Probleme gegeben. Vor diesem Hintergrund ist in Hinblick auf den Fahrzeugverkehr nicht erforderlich, einen Wendehammer anzulegen. Es wird hierzu auf die beiliegende Stellungnahme des Ing. Büros Ott Sobotta Schmidbauer, Tutzing vom 21.02.2023 verwiesen.
Die Herstellung der Angerfeldstraße steht mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind erfüllt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße und beschließt:

Grundsätzlich gilt nach § 125 Abs. 2 BauGB, dass, sofern kein Bebauungsplan vorliegt, Erschließungsanlagen nur hergestellt werden dürfen, wenn diese den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.  
Vorliegend handelt es sich bei der Angerfeldstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen so vorgegeben. Der Ausbau erfolgte gemäß der Ausführungsplanung des Ing. Büros Ott Sobotta Schmidbauer, Tutzing, welche der Beschlussvorlage beigefügt ist. Grunderwerbungen waren nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend.

Am nordöstlichen Ende der Angerfeldstraße in Höhe der Grundstücke Fl. Nr. 590/26 und 590/11, jeweils Gemarkung Argelsried wurde kein Wendehammer angelegt. Für den von Westen nach Osten verlaufenden Straßenabschnitt, an welchen sich lediglich eine geringe Zahl von Wohngebäuden befindet, ist verkehrstechnisch kein Wendhammer erforderlich. In diesem Bereich fahren je Stunde max. rund 10 Fahrzeuge. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr ist ebenfalls sehr gering. Des Weiteren stehen genügend Flächen auf privatem Grund zur Verfügung, welche zum Wenden genutzt werden können. In Bezug darauf hat es in der Vergangenheit nie Probleme gegeben. Vor diesem Hintergrund ist in Hinblick auf den Fahrzeugverkehr nicht erforderlich, einen Wendehammer anzulegen. Es wird hierzu auf die beiliegende Stellungnahme des Ing. Büros Ott Sobotta Schmidbauer, Tutzing vom 21.02.2023 verwiesen.
Die Herstellung der Angerfeldstraße steht mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße und beschließt:

Grundsätzlich gilt nach § 125 Abs. 2 BauGB, dass, sofern kein Bebauungsplan vorliegt, Erschließungsanlagen nur hergestellt werden dürfen, wenn diese den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.  
Vorliegend handelt es sich bei der Angerfeldstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen so vorgegeben. Der Ausbau erfolgte gemäß der Ausführungsplanung des Ing. Büros Ott Sobotta Schmidbauer, Tutzing, welche der Beschlussvorlage beigefügt ist. Grunderwerbungen waren nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend.

Am nordöstlichen Ende der Angerfeldstraße in Höhe der Grundstücke Fl. Nr. 590/26 und 590/11, jeweils Gemarkung Argelsried wurde kein Wendehammer angelegt. Für den von Westen nach Osten verlaufenden Straßenabschnitt, an welchen sich lediglich eine geringe Zahl von Wohngebäuden befindet, ist verkehrstechnisch kein Wendhammer erforderlich. In diesem Bereich fahren je Stunde max. rund 10 Fahrzeuge. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr ist ebenfalls sehr gering. Des Weiteren stehen genügend Flächen auf privatem Grund zur Verfügung, welche zum Wenden genutzt werden können. In Bezug darauf hat es in der Vergangenheit nie Probleme gegeben. Vor diesem Hintergrund ist in Hinblick auf den Fahrzeugverkehr nicht erforderlich, einen Wendehammer anzulegen. Es wird hierzu auf die beiliegende Stellungnahme des Ing. Büros Ott Sobotta Schmidbauer, Tutzing vom 21.02.2023 verwiesen.
Die Herstellung der Angerfeldstraße steht mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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9. Mittelschule Sanierung Gebäudehülle; Geplante Maßnahmen und Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Mittelschule zeigt an der Fassade teilweise massive Schäden, die u.a. aus Gründen der Verkehrssicherheit behoben werden müssen. Für das Jahr 2024 wurden die entsprechenden Mittel in Höhe von 350.000€ eingestellt.

Um die notwendigen Arbeiten zu begleiten, wurde das Architekturbüro Füllemann mit einer vertieften Bestandsaufnahme beauftragt.

Aus der Bestandsaufnahme wurde eine Maßnahmenliste hinsichtlich energetisch-ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten entwickelt. Diese ergänzt die bereits bewilligte Fassadensanierung der Sporthalle und des „66’er Baus“ nun um die Trockenlegung des „57’er Baus“, die in eine Erweiterung der Fassadensanierung der Fachräume und Zwischenbaus mündet. Außerdem wird in diesem Zug, die ebenfalls bereits im Haushalt 2024 veranschlagte Sanierung der Treppen und Türen der Sporthalle umgesetzt.

Zur energetischen Optimierung des Gebäudes wird nun zusätzlich die Installation einer PV-Anlage vorgeschlagen, die sich im Zuge der Maßnahme sinnvoll integrieren lassen würde.

Die ergänzenden Maßnahmen betreffen einen Umsetzungszeitraum im Jahr 2025. Der heutige Beschluss dient daher der Planungssicherheit, um die einzelnen Maßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme zusammenfassen zu können und entsprechende Synergien in Ausschreibung und Umsetzung nutzen zu können. Vorschlag der Verwaltung ist daher die entsprechenden Mittel für das Jahr 2025 im Haushaltsplan 2025 vorzusehen.

Die Kostenschätzung, der Bauablaufplan und eine Erläuterung der Maßnahmen liegen als Anlage bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und die Anlagen zur Kenntnis und beschließt

  1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Fassadensanierung des 66´er Baus und der Turnhalle inkl. der Nebenarbeiten im laufenden HH-Jahr beauftragt.

  2. Die Verwaltung wird mit der Planung und Umsetzung der Fassadensanierung für den 57´er- und Zwischenbau inkl. Trockenlegung und Nebenarbeiten beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das HH-Jahr 2025 einzuplanen.

  1. Die Verwaltung wird mit der Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Mittelschule Gilching beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung sind für das HH-Jahr 2025 einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und die Anlagen zur Kenntnis und beschließt:

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Fassadensanierung des 66´er Baus und der Turnhalle inkl. der Nebenarbeiten im laufenden HH-Jahr beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö informativ 10
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10.1. Kommunalwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 10.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt aus der Bürgermeisterdienstbesprechung bekannt, dass das Bayerische Innenministerium die Kommunalwahl 2026 für den 08.03.2026 festgesetzt hat.

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10.2. Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 10.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass zum Thema „Wärmeplanung“ das Auftaktgespräch mit der Firma Steinbacher Consult stattgefunden hat.

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10.3. Verbescheidung der Klimaaktivisten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 10.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer hat sich zum Bescheiderlass gegenüber der Klimaaktivisten geäußert. Dieser ist zwar formell einwandfrei, seine Fraktion ist aber der Meinung, dass Aktion der Klimaaktivisten für einen guten Zweck durchgeführt wurde und die Gemeinde auf einen Aufwendungsersatz hätte verzichten sollen. 
BM Walter verweist daraufhin auf die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. 

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10.4. Ladesäulen Hochstift-Freising-Platz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 10.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt nach den Ladesäulen, die auf dem Hochstift-Freising–Platz hätten aufgestellt werden sollen. BM Walter merkt an, dass diese Ladesäulen im Zuständigkeitsbereich der Bayernwerke liegen.

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10.5. Unterführung Remondis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 10.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Wegen dem immer wiederkehrenden Hochwasser in der Unterführung bei Remondis fragt GR Fiegert nach, ob seitens der Gemeinde Weßling Maßnahmen geplant sind, dem entgegenzuwirken. 
BM Walter gibt an, immer wieder Druck auf die Gemeinde Weßling auszuüben. Die Untätigkeit der Gemeinde Weßling diesbezüglich sei zwar rechtswidrig, im Gemeinderat Weßling findet sich jedoch auch keine Mehrheit geeignete Maßnahmen einzuleiten. GR Vilsmayer merkt an, dass für diese Unterführung die Autobahndirektion zuständig sein könnte.

Datenstand vom 01.07.2024 14:19 Uhr