Datum: 21.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:29 Uhr bis 21:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Mal- und Kunstwettbewerb
3.2 Photovoltaikanlage Bauhof
4 Haushaltsplan 2025; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028
5 Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.
6 Verschiedenes
6.1 Bundestagswahl

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025.01.21 Bekanntmachung.pdf
Download 2025.01.21 Niederschrift öff.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 10.12.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 10.12.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Antrag auf Löschung einer Rückauflassungsvereinbarung
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums aus Rückauflassungsvereinbarung für die Gemeinde Gilching eingetragen im Grundbuchblatt Starnberg für Gilching zu.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö informativ 3
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3.1. Mal- und Kunstwettbewerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer erwähnt den Mal- und Kunstwettbewerb „Fairtrade- Was bedeutet das für dich?“ in Gilching. Mitmachen können alle Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren. Die Kunstwerke sind bis 30.04.2025 einzureichen.

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3.2. Photovoltaikanlage Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer informiert über die Photovoltaikanlage, die seit Januar mit 213 Solarmodulen auf dem Dach des gemeindlichen Bauhofs klimafreundlichen Strom produziert. Ab 2026 sollen zusätzlich zu den Gemeindewerken auch die Mieter der gemeindlichen Liegenschaften damit versorgt werden.

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4. Haushaltsplan 2025; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung legt den Entwurf des Haushaltsplans 2025 zur Beratung vor. 
Näheres kann der Anlage entnommen werden. 
Eckdaten des Haushalts 2025
-        Verwaltungshaushalt                                 67.544.068 €
-        Vermögenshaushalt                                  16.322.823 €
-        Gesamthaushalt                                        83.866.891 €

-        Zuführung VWH zum VMH                          5.761.910 €
-        geplante Rücklagenentnahme                     6.495.017 €

-        Stand der Rücklage unter Berücksichtigung der Jahresrechnung 2024 

         zum 31.12.2024                                         11.099.826,66 €


Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2025 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Bedingt durch einen unvermutet starken Aufwuchs im Bereich der Gewerbesteuer können Mehrausgaben in den Bereichen Kreisumlage und Personal kompensiert werden. Zwar reicht die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt nicht aus, um die Investitionen im Vermögenshaushalt zu finanzieren, der Haushaltsausgleich ist jedoch aufgrund einer Rücklagenentnahme möglich. Fremdmittel sind hierzu nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, Maßnahmen gemäß der Projektliste im Jahr 2025 umzusetzen, bzw. fortzuführen oder zu beginnen. 
Die Mindestrücklage beträgt 546.761 € und wird mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht unterschritten. 

Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2025 nicht vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 6.495.017,- € notwendig. 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2025, der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung 2026 - 2028 wurde am 16.12.2024 vom Finanz- und Personalausschuss vorberaten und dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2025, dem Stellenplan 2025 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 in der vorgelegten Form zu.

Diskussionsverlauf

Nach einem regen Diskussionsverlauf wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2025, dem Stellenplan 2025 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Download Gesamtplan 2025 GRS.pdf
Download Präsentation Haushaltsplan GR 2025 mit Jahresergebnis 2024.pdf

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5. Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2024 wurde am 15.01.2024 erstellt. 
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2024
Jahresrechnung 2024
Differenz
Verwaltungshaushalt
58.871.924,00 €
61.909.075,44 €
3.037.151,44
davon Zuführung in den 
Vermögenshaushalt
1.177.476,00 €
6.783.220,94 €
5.605.744,94
Vermögenshaushalt
13.635.573,00 €
14.667.025,01
1.031.452,01 €
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
7.367.430,00 €
3.869.132,50 €
(1.500.000 €*)
-3.498.297,50 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0 €
(1.500.000 €*)


* Zur kurzfristigen unterjährigen Liquiditätssicherung 


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
61.909.075,44 €
14.667.025,01
76.476.100,45 €
Bereinigte Soll-Ausgaben
61.909.075,44 €
14.667.025,01
76.476.100,45 €
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2024 beträgt somit                    11.099.826,66 € 
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2024 beträgt        11.979.923,20 €
davon für Neubau Rathaus                                                           10.933.333,46 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.


In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2024 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2024 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2024. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2024. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Jahresrechnung ohne Einzelpläne.pdf
Download Präsentation Jahresrechnung 2024.pdf

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö informativ 6
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6.1. Bundestagswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 6.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter äußert sich zu den falschen Meldungen der Presse bezüglich der Wahlscheine zur der anstehenden Bundestagswahl. BM Walter stellt richtig, dass diese laut der Wahlleiterin Frau Paule erst Anfang Februar verschickt werden können.

GR Pilgram fragt bezüglich der Bundestagswahl an, ob es möglich sei, die Erlaubnis, ab wann plakatiert werden kann, mit einem Datum festzulegen, was BM Walter für die nächsten Wahlen bejaht.

GR Fiegert weist darauf hin, dass die Benachrichtigungskarten in Fürstenfeldbruck bereits verschickt sind. Warum dies in Gilching nicht der Fall sei. BM Walter erklärt, dass er darauf keine Antwort geben kann.

Datenstand vom 20.02.2025 09:40 Uhr