Datum: 27.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025.05.27 Bekanntmachung.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2025.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 29.04.2025 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.05.2025
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ö
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informativ
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2 |
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.05.2025
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ö
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informativ
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3 |
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4. Interkommunale Zusammenarbeit; Beendigung der Kooperation mit dem Standesamt der Gemeinde Weßling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.05.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat mit Beschluss vom 23.01.2024 zugestimmt, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Aus personellen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung zum 31.07.2025 aufzuheben. Eine entsprechende Vorabinformation erging mündlich bereits Anfang des Jahres sowie schriftlich im April diesen Jahres an den Bürgermeister der Gemeinde Weßling.
Gemäß Vereinbarung kann die Übertragung jederzeit mit qualifizierten Beschlüssen (Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Gemeinderäte) sowie mit Zustimmung des Landratsamts aufgehoben werden.
Die Gemeinde Weßling wird gebeten, ebenfalls einen Beschluss zur Aufhebung der Vereinbarung herbeizuführen. Das Landratsamt wird um Genehmigung gebeten.
Sollte eine Aufhebung zum 31.07.2025 aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten, einem fehlenden Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Weßling oder einer ausstehenden Genehmigung des Landratsamtes erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, so schlägt die Verwaltung vor, der Aufhebung zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 30.09.2025, zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung zur Übertragung der Durchführung von Aufgaben des Standesamtes Weßling auf das Standesamt Gilching auf der Grundlage
des Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(AGPStG) zum 31.07.2025 aufzuheben.
Sollte eine Aufhebung zum 31.07.2025 aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten, einem fehlenden Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Weßling oder einer ausstehenden Genehmigung des Landratsamtes erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, wird der Aufhebung der Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 30.09.2025, zugestimmt.
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5. Unterhalt öffentliche Feld- und Waldwege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.05.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Beschwerden von Bürgern, Anwohnern und Eigentümern über den schlechten Zustand der Wald- und Feldwege.
Der schlechte Zustand stellt eine Gefahr für die Nutzer dar.
Die Wege werden durch die Bürger als Freizeitwege in die umliegenden Erholungsgebiete, von Anliegern als Zufahrt zu ihren Anwesen und zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen genutzt.
Die Gemeinde Gilching ist Eigentümerin von ca. 70 km gewidmeten Feld- und Waldwegen; ca. 1/3 wird vorwiegend genutzt.
Bei einer Ertüchtigung der Wege ist aktuell mit einem Kostenansatz von ca. 25–30 € pro Laufmeter zu rechnen.
Bei den Unterhaltsarbeiten würden die Eigentümer die Kommune durch das Mähen der Wegeränder an den landwirtschaftlichen Flächen unterstützen.
Für den laufenden jährlichen Unterhalt zur Wegepflege sind ca. 40 ct/m Wegestrecke zusätzlich anzusetzen.
Die ausgeschilderten Radwegerouten des Landratsamts Starnberg sind mit ca. 5km bereits im Unterhalt der Kommune. Hierbei handelt es sich um sogenannte „beworbene“ Wegeführungen die eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht mit sich bringen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Beschlussvorschlag
1. Die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen
2. Zur Ertüchtigung der gemeindeeigenen, gewidmeten Feld- und Waldwege werden ab dem Haushaltsjahr 2026 jährlich 150.000 € im Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.
3. Die Eigentümer legen in Abstimmung mit der Kommune die zu ertüchtigen Wege für jeweils das kommende Haushaltsjahr fest.
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.05.2025
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ö
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informativ
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6 |
Datenstand vom 20.05.2025 11:14 Uhr