Datum: 23.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.05.2025
2 Apostelholzweg 14; Anhörung zur Einvernehmensersetzung - Neubau eines Quattrohauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1656/14 und 1656/9 Gem. Gilching
3 Kreuzlinger Straße 12; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 323/12, Gem. Argelsried
4 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 16.06.2025.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.06.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.05.2025.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.05.2025 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

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2. Apostelholzweg 14; Anhörung zur Einvernehmensersetzung - Neubau eines Quattrohauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1656/14 und 1656/9 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.06.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 29.04.2025 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht gewährt, da sich an zwei Seiten des Bauvorhabens (über rund 9,00 m) eine Wandhöhe von 8,70 m erstreckt, welche als eigene Wandhöhe angesehen wird. Hierdurch wird eine dreigeschossige Wirkung erzielt. Da sich in der unmittelbaren Umgebung keine dreigeschossigen Gebäude befinden, wurde das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Der Gebietsumgriff, welcher als maßgeblicher Bezugsrahmen zur planungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens herangezogen wird, wird vom Landratsamt weiter gefasst als ursprünglich von der Gemeindeverwaltung. Das Gebäude fügt sich demnach in die Umgebung ein. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 

Dokumente
Download Lageplan Apostelholzweg 14.pdf

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3. Kreuzlinger Straße 12; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 323/12, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.06.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östliche Kreuzlinger Straße“.

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:                        105,36 m² 
Wandhöhe:                                3,50 m - 6,74 m
Wandhöhe Zwerchgiebel:                8,75 m 
Firsthöhe:                                8,85 m - 10,54 m 
Firsthöhe Zwerchgiebel:                9,64 m 
Geschossigkeit:                        EG+I+DG
Dachform:                                Satteldach
Dachneigung:                        10° - 38° 

Zum Vorhaben werden eine Garage und zwei offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird ebenfalls eingehalten.

Es wird folgende Befreiung beantragt:

Festsetzung 4.2. Baugrenzen: 
Die Baugrenze wird durch die Errichtung eines Balkons im EG überschritten. Im Westen um 74 cm auf einer Breite von 3,85 m und im Süden um 99 cm auf einer Breite von 8,87 m. Aufgrund der Hanglage muss im EG ein Balkon errichtet werden, um ins Freie treten zu können. Durch die Überschreitung der Baugrenze kann der Balkon sinnvoll genutzt werden. In der Umgebung finden sich bereits Überschreitungen des Bauraums. 

Seitens der Verwaltung werden keine Hinderungsgründe gegen die beantragte Befreiung gesehen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) 

Dokumente
Download Lageplan Kreuzlinger Str. 12.pdf

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.06.2025 ö informativ 4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Datenstand vom 16.06.2025 09:23 Uhr