Datum: 18.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2017
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
2.1 Organisation der Festa Italiana
2.2 Zuschüsse für Jugendtreff und Umbau Musikschule
2.3 Fahrraddemonstration auf dem Marktplatz am 01.07.17
2.4 Aktion Stadtradeln 2017
2.5 Aktionsplan für Menschen mit Behinderung
3 Beauftragung des Konzeptes für ein Verkehrsleit- und Informationssystem für die Gemeinde Gilching
4 Plakatierungsverordnung; Aufhebung der Urfassung und Beschlussfassung über die Neufassung
5 Änderung der Satzungen für die Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhort) und der Gebührensatzungen hierzu
6 Satzungserlass; a) Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching
7 Satzungserlass; b) Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching
8 Verschiedenes
8.1 Änderung der Kindergartengebühr

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_GR_18.07.2017.pdf
Download Niederschrift_GR_18.07.2017_öffentlich.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2017.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.06.2017 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.06.2017 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö informativ 2
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2.1. Organisation der Festa Italiana

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass der Jugendbeirat bei der Festa Italiana das Spülmobil betrieben hat. Die Einnahmen daraus werden dem neuen Jugendtreff zu Gute kommen. Er bedankt sich beim Jugendbeirat für die großartige Unterstützung.


GRin Hackstein spricht ein Lob an den Jugendbeirat für seinen Einsatz bei der Festa Italiana aus. Sie berichtet, dass die Festa Italiana hervorragend verlaufen ist und es insgesamt ein tolles Fest war. Sie dankt auch dem Organisator der Veranstaltung, Herrn Ciolek sowie dem Verein zur Förderung der Partnerschaft Cecina – Gilching e. V. für die gute Organisation. 

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2.2. Zuschüsse für Jugendtreff und Umbau Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert, dass die Gemeinde vom Freistaat Bayern Zuwendungen in Höhe von jeweils 90 % für den Umbau des neuen Jugendtreffs (ca. 90.000 €) und für den Umbau der neuen Musikschule (ca. 600.000 €) erhält.

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2.3. Fahrraddemonstration auf dem Marktplatz am 01.07.17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer informiert das Gremium, dass am 1. Juli 2017 eine Fahrraddemonstration "Verkehrsraum fairteilen“ auf dem Marktplatz in Gilching stattgefunden hat. Ziel ist es, zusammen mit dem Aktionsbündnis Verkehrswende Starnberg einen Wertewandel in der Verkehrspolitik herbei zu führen.

GR Gebauer teilt weiter mit, dass die Radfahranbindung vom Gewerbegebiet Süd bis nach Gilching sehr schlecht sei und dadurch die Verkehrssicherheit für Radfahrer derzeit nicht gegeben ist. 

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2.4. Aktion Stadtradeln 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass am Samstag, 15. Juli 2017 die Aktion „Stadtradeln“ endete. Aus dem Gemeinderat haben 12 Mitglieder teilgenommen. Die Siegehrung findet am Donnerstag, 27. Juli 2017 im Veranstaltungssaal des Rathauses Gilching statt.

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2.5. Aktionsplan für Menschen mit Behinderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 2.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger teilt mit, dass der Kreistag des Landkreises Starnberg dem Aktionsplan für Menschen mit Behinderung zugestimmt hat. Ziel des Aktionsplanes ist es, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Am Montag, 24. Juli 2017 wird der Aktionsplan in der Kreistagssitzung vorgestellt, zu der alle Gemeinderatsmitglieder recht herzlich eingeladen sind.   

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3. Beauftragung des Konzeptes für ein Verkehrsleit- und Informationssystem für die Gemeinde Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 25. April 2017 beschlossen, die Erstellung eines Konzeptes für ein Verkehrsleit- und Informationssystem auszuschreiben. Es sind drei Angebote eingegangen. Die Auswertung erfolgte in Zusammenarbeit mit der gwt Starnberg, Herrn Winkelkötter. Sämtliche Unterlagen sind nichtöffentlich beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die ID Design, Krailling mit der Erstellung eines Konzeptes für ein Verkehrsleit- und Informationssystem und Kosten in Höhe von 28.550,50 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die ID Design, Krailling mit der Erstellung eines Konzeptes für ein Verkehrsleit- und Informationssystem und Kosten in Höhe von 28.550,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Plakatierungsverordnung; Aufhebung der Urfassung und Beschlussfassung über die Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 28.07.2015 den Erlass einer gemeindlichen Plakatierungsverordnung, welche am 05.08.2015 amtlich bekannt gemacht wurde.
Mit Schreiben vom 12.08.2016 beanstandete das Landratsamt Starnberg als Fachaufsichtsbehörde einige Punkte der Plakatierungsverordnung. Hierzu wurde eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Geislinger eingeholt. Dieser ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Gilching quasi keine Möglichkeit hat, Regelungen durch eine Plakatierungsverordnung zu treffen.
In seiner Sitzung vom 21.03.2017 beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Verwaltung die Plakatierungsverordnung entsprechend den Ausführungen des Landratsamts Starnberg abändern und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorlegen solle. Anbei finden Sie die Neufassung der Plakatierungsverordnung (PlakatVO, Anlage). Sie wurde vorab Herrn Heinze vom Landratsamt Starnberg zur Überprüfung weitergeleitet, welcher die Neufassung für rechtmäßig befand. Jedoch mussten einige wichtige Punkte, wie beispielsweise die Pflicht zur vorherigen Einholung einer Genehmigung aus der Neufassung der PlakatVO entfernt werden. Künftig besteht aber dennoch die Pflicht, eine Genehmigung für das Aufstellen von Plakaten einzuholen. Diese wird auf Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gestützt, da Anschläge im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzung darstellen und somit einer (Sondernutzungs-) Erlaubnis bedürfen.
Des Weiteren muss auf die inhaltliche Beschränkung, dass für Veranstaltungen außerhalb der Landkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck keine Genehmigung erteilt wird künftig verzichtet werden, da – wie im Beanstandungsschreiben vom Landratsamt Starnberg vom 12.08.2016 aufgeführt – Art. 28 LStVG nicht zu einer inhaltlichen Differenzierung ermächtigt.
Die Überwachung der angebrachten Plakatierungen wird weiterhin durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hebt die am 28.07.2015 erlassene Plakatierungsverordnung mit sofortiger Wirkung auf und beschließt gleichzeitig den Erlass der als Anlage beigefügten neuen Plakatierungsverordnung.

Beschluss

Der Gemeinderat hebt die am 28.07.2015 erlassene Plakatierungsverordnung mit sofortiger Wirkung auf und beschließt gleichzeitig den Erlass der als Anlage beigefügten neuen Plakatierungsverordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Änderung der Satzungen für die Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhort) und der Gebührensatzungen hierzu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wurden die Satzungen für die Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhort) inhaltlich und formell überarbeitet.
Durch unseren Rechtsanwalt wurden die Satzungen rechtlich geprüft.
Künftig wird es für die gemeindlichen Kindertagesstätten nur eine Satzung geben.
Mit der überarbeiteten Satzung ergeben sich dahingehend Änderungen, dass künftig keine Betreuungsverträge und Buchungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und den Personensorgeberechtigten mehr geschlossen werden müssen.
Die Anmeldung für die Kindertagesstätte, die Platzzusage hierzu, der Gebührenbescheid sowie die Neufassung der Satzung bilden die Grundlage für künftige Betreuungsverhältnisse in den gemeindlichen Kindertagesstätten.

                                                Gegenüberstellung        

„alte Satzungen“                                                                 neue KiTa-Satzung
Satzung für die Kinderkrippen                                          Satzung für die Benutzung
Satzung für die Kindergärten                                            der Kindertageseinrichtungen
Satzung für die Kinderhorte                                              (Kindertageseinrichtungssatzung)

                                                                                          Gliederung in 6 Teile:
                                                                                          I.  Allgem. Bestimmungen
                                                                                          II.  Aufnahme
                                                                                          III.  Abmeldung, Ausschluss
                                                                                          IV.  Sonstiges
                                                                                          V. Integration, Inklusion
                                                                                          VI. Schlussbestimmungen

An- und Abmeldung                                                          •  Anmeldung
                                                                                          • Abmeldung durch Personen-
                                                                                             sorgeberechtigte
                                                                                          • Ausschluss durch Träger
                                                                                          • Buchungszeiten

Öffnungszeiten, Ferien                                                      • Öffnungszeiten und Schließ-  
                                                                                              ungszeiten
                                                                                                  
       

Ferner wird es auch nur eine Gebührensatzung für alle kommunalen Kindertagesstätten geben.
Die Höhe der Gebühren ändert sich nicht; die Geschwisterermäßigung in Höhe von 15% bleibt ebenfalls bestehen.

Die beiden Satzungen sollen zum 01. September 2017 in Kraft treten.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. Der Änderung der Satzungen (Kindertageseinrichtungssatzung und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Auf Antrag des GR Pilgram wird über die beiden Satzungen getrennt abgestimmt.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Der dieser Niederschrift als Anlage beiliegende „Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung - KiTaS) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Der dieser Niederschrift als Anlage beiliegende Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtung Gebührensatzung KiTaGebS ) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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6. Satzungserlass; a) Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching betreibt seit vielen Jahren ein Archiv, das zunächst in den Nebenräumen der Mittelschule, später im Wersonhaus und nunmehr im neuen Rathaus untergebracht ist. Federführend für den Aufbau und den Erhalt des Archivs ist unsere Archivarin, Frau Lochner.
Das Bayer. Archivgesetz macht die Einrichtung und die Pflege eines Archives für die Kommunen zur Pflichtaufgabe und bestimmt auch die Schutz- und Sperrfristen des kommunalen Archivguts.
In dem als Anlage beiliegenden Entwurf über eine Archivsatzung, die im Wesentlichen der Mustersatzung des Bayerischen Städtetages entspricht, werden die Aufgaben und auch die Benutzung des Gemeindearchivs durch Bürger und sonstiger Interessierte im Detail geregelt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die „Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching“ gemäß Anlage 1.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching“ gemäß Anlage 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Satzungserlass; b) Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, eine Gebührensatzung bei Benutzung des Archivs zu erlassen.
Der dieser Sitzungsvorlage beiliegende Entwurf der „Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching“ wurde vom Kreisarchivpfleger des Landkreises Starnberg, Herrn Hertlein, als Mustersatzung für alle Gemeindearchive des Landkreises entworfen und vom Gemeindearchiv Gilching komplett übernommen.
Über den vorliegenden Entwurf sollte Beschluss gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die „Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching“ gemäß Anlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Gebührensatzung zur Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Gilching“ gemäß Anlage .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö informativ 8
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8.1. Änderung der Kindergartengebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Boneberger fragt an, wie die Thematik der Kindergartengebühr weitergeführt wird.

BM Walter teilt mit, dass wenn eine Änderung der Kindergartengebühr gewünscht ist, er hierzu einen entsprechenden Antrag stellen soll. 

Datenstand vom 23.01.2018 12:49 Uhr