Datum: 24.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Schulzentrum Talhofstraße; Antrag auf Errichtung von zwei Zebrastreifen
3 Saatkrähen in Gilching; Situationsbericht
4 Fahrradklimatest 2016- Ergebnisse für Gilching
5 Stadtradeln 2017; Meldungen zur Fahrradinfrastruktur
6 Schutzstreifen für Radfahrer am Starnberger Weg (Antrag GR Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2017)
6.1 Neuabstimmung über Schutzstreifen am Starnberger Weg
6.2 Markierung eines Schutzstreifens am Starnberger Weg/Römerstraße zw. Görbelmoosweg und Weßlinger Straße (nordöstliche Seite)
6.3 Markierung eines Schutzstreifens am Starnberger Weg zwischen Orionstraße und Landsberger Straße
6.4 Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampelanlage Starnberger Weg/Landsberger Straße
7 Begrünung von Bachläufen (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2017)
8 Renaturierung in den Kiesabbaugebieten westlich St. Gilgen, Antrag GR Gebauer, Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.06.2017
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_24.07.2017.pdf
Download Niederschrift UEVA 24.07.2017.pdf

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 27.03.2017.

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 27.03.2017.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 27.03.2017 unter der Voraussetzung dass die Anfrage von Herrn GR Gebauer bezüglich seines Antrages vom 30.07.2016 zur Tiefengeothermie unter TOP Verschiedenes ergänzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Schulzentrum Talhofstraße; Antrag auf Errichtung von zwei Zebrastreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Initiative „Sicherer Schulweg in Gilching“ hat über Herrn Harald Weinl beigefügten Antrag auf Errichtung von je einem Zebrastreifen in der Talhofstraße auf Höhe der Fußgängerfurt beim Spielplatz und im Frauwiesenweg zwischen Lochackerweg und St.-Vitus-Straße gestellt.
Abgesehen von der grundsätzlichen Entbehrlichkeit von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen nach Nr. 2.1. Abs. 3 der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist laut dem gemeindlichen Tiefbauamt deren Einrichtung an den gewünschten Örtlichkeiten technisch möglich und durchführbar. Die geschätzten Kosten pro Fußgängerüberweg belaufen sich auf 35.000 €.
Ein Vertreter der Polizeiinspektion Germering wird in der Sitzung anwesend sein und bei Bedarf beratend zur Seite stehen. Anbei finden Sie bereits die Stellungnahme vom 20.06.2017 zu diesem Thema von Herrn Polizeihauptkommissar Heinz von der Polizeiinspektion Germering.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung): Aufgrund fehlender Haushaltsmittel zur Errichtung der Fußgängerüberwege im Jahr 2017 ist bei positiver Beschlussfassung vom Finanz- und Personalausschuss über die Bereitstellung entsprechender Mittel für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss möge über den Antrag der Initiative „Sicherer Schulweg in Gilching“ auf Errichtung von zwei Zebrastreifen beschließen.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss möge über den Antrag der Initiative „Sicherer Schulweg in Gilching“ auf Errichtung von zwei Zebrastreifen beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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3. Saatkrähen in Gilching; Situationsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 22.02.2016 ö beschließend 5
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö informativ 3

Sachverhalt

Situation in Gilching
Seit dem letzten Bericht im UEVA vom 22.02.2016 unter TOP 5 haben sich in Gilchings Krähenkolonien Veränderungen ergeben Einige der zentralen Koloniestandorte der Saatkrähen entlang der Landsberger Straße wurden im letzten Jahr durch Bebauung zum Teil zerstört. Die Krähen suchten sich daher, wie zu erwarten war, neue Standorte im Gemeindegebiet. Leider lagen die Zahlen für 2017 noch nicht vor. Der Darstellung der Populationsentwicklung (Zahlen von Hilde Abold) ist gut zu entnehmen, dass sich die einzelnen Koloniestandorte bis zu einer gewissen Größe entwickelt haben und dann relativ stagnierten. Ein Zuwachs kommt vor allem durch die neuen Koloniestandorte zustande. Diese neuen Standorte können gut in Zusammenhang mit den Vergrämungsbemühungen in anderen Gemeinden zusammenhängen. So haben sich 2015 und 2016 nicht nur in Gilching, sondern zeitgleich auch in Germering neue Koloniestandorte etabliert.

Die Versuche die Krähen mit künstlichen Nestern auf Standorte außerhalb des bebauten Gemeindegebietes zu locken sind leider fehlgeschlagen. Insgesamt gingen im Umweltamt eher weniger Beschwerden über Saatkrähen ein als in den vergangenen Jahren.

Erfahrungen aus Puchheim und Germering
Die Biologin Dr. Monika Sepp betreut die Gemeinden Puchheim und Germering bei den Vergrämungsbemühungen. Leider kann sie aus Termingründen nicht zur Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses kommen. Ich habe von ihr und den Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbargemeinden aber detaillierte Informationen bekommen.
Puchheim hat 406 Brutpaare in einer Kolonie, die im Wohngebiet und direkt über den Gräbern eines Friedhofes liegt. Es wurden mit beträchtlichem Aufwand in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern verschiedene Vergrämungsmöglichkeiten versucht:
• Heliumballons in den Bäumen
• Krähenklatschen
• abgespielte Panikrufe von Vögeln
• Entfernung von Nestern
• zeitweises Aufspannen von Netzen
• Entnahme von Eiern
Keine der Maßnahmen hat zum gewünschten Erfolg geführt. Es haben sich aber Splitterkolonien gebildet, die zu einem vermehrten Wachstum der Krähenpopulation geführt haben. Lediglich die langfristige Entnahme von Eiern könnte zu einer langsamen Reduzierung der Krähenpopulation führen. Es liegen aber erst die Erfahrungen dieser Brutsaison vor. Wie die Tiere auf wiederholte Entnahme reagieren muss sich zeigen. 
Fazit:
Vergrämungsaktionen müssen professionell begleitet werden und sind in jedem Fall sehr kosten- und zeitaufwendig. In den meisten Fällen wird das Problem durch die Eingriffe verlagert und vergrößert. Keine der Maßnahmen lässt sich derzeit für Gilching empfehlen. Die Entwicklung der Krähenpopulation muss weiter beobachtet werden. Der Ausbau der Autobahn könnte wieder zu Verschiebungen führen. Der Erfahrungsaustausch mit den Nachbargemeinden ist wichtig.

Finanzielle Auswirkungen



Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Energie-, Umwelt,- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis

Beschluss

Der Energie-, Umwelt,- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
Sobald die Zahlen von 2017 bekannt sind werden diese dem UEVA nachgeliefert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Fahrradklimatest 2016- Ergebnisse für Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beratend 4

Sachverhalt

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub führt alle 2 Jahre eine bundesweite Befragung zur Zufriedenheit der Fahrradfahrer in den Kommunen durch. Ab 50 Teilnehmern werden die Ergebnisse ausgewertet. Gilching war mit 56 Teilnehmern wieder dabei. Auf die Befragung wurde von der Gemeinde über die Homepage und einschlägige Emailverteiler hingewiesen und zur Beteiligung aufgerufen.
Die größte Unzufriedenheit wurde festgestellt bei Fahrradförderung in jüngster Zeit, Falschparkerkontrolle auf Radwegen und öffentliche Fahrräder. Das für das Radfahren sehr wichtige Sicherheitsgefühl bekam die Note 4,5.
Zum Teil sind Ergebnisse zu relativieren. Beispielsweise müsste bei Freigabe der Einbahnstraßen volle Zufriedenheit herrschen, da alle Einbahnstraßen im Gemeindegebiet für Radfahrer in Gegenrichtung mit dem Rad befahrbar sind.
Auch ein öffentliches Leihradsystem über Nextbike mit immerhin zwei Stationen am Park and Ride Neugilching und im Astopark ist vorhanden, wird aber scheinbar nicht wahrgenommen oder ist zu oft ausgebucht.
Die Gesamtnote (wie Schulnote 1-6 möglich) 4,0 zeigt aber eindeutig, dass noch Verbesserungsbedarf gesehen wird. Der bundesweite Durchschnitt von Kommunen bis 50.000 Einwohner lag bei 3,7. 2012 wurde in Gilching die Note 3,7 und 2014 eine 3,9 erreicht.
Die Ergebnisse im Detail finden sich im Anhang.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt die Ergebnisse des Fahrradklimatests zur Kenntnis.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt die Ergebnisse des Fahrradklimatests zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Stadtradeln 2017; Meldungen zur Fahrradinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

Wie auch im letzten Jahr wurde während des Aktionszeitraumes Stadtradeln wieder die Meldeplattform Radar angeboten. Hier können Meldungen zur Fahrradinfrastruktur über Internet oder App gemacht werden.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage das Stadtradeln noch nicht beendet war, erfolgt eine Darstellung der Meldungen während der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Schutzstreifen für Radfahrer am Starnberger Weg (Antrag GR Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2017)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antrag  befasst sich mit den im Alltagsradroutennetz (ARN) vorgeschlagenen Markierungen für den Starnberger Weg. Diese wurden unter TOP 4 in der Sitzung des UEVA vom 27.03.2017 behandelt.
Die Argumentation des Antrages, dass die Breite des Starnberger Weges für die im ARN vorgeschlagenen Markierungen ausreichend ist, ist richtig. Eine erneute Diskussion erscheint von daher gerechtfertigt.

Das Alltagsradroutennetz möchte die Infrastruktur für Fahrräder als vollwertige Verkehrsmittel schaffen. Es geht um die Verlagerung von Autoverkehr auf das Fahrrad. Die Infrastruktur die dafür nötig ist, unterscheidet sich von der für Touristen oder für Schulkinder. Ein ganzjähriges, zügiges Vorwärtskommen auch mit Pedelecs, soll gewährleistet werden.

Die vorhandene Schutzstreifenmarkierung am Starnberger Weg wird sehr positiv aufgenommen. Eine Weiterführung auf der nordöstlichen Straßenseite bis zur Weßlinger Straße (Maßnahme 116) bedeutet ein einseitiges Parkverbot. Für Radfahrer ist das von Vorteil, da das Ausscheren vor parkenden Autos regelmäßig als unangenehm empfunden wird, da schnellere Autos sie häufig von hinten einklemmen. Der Straßenraum würde durch einseitiges Parken insgesamt übersichtlicher.

Der Gehweg Radfahrer frei von Orionstraße bis Sonnenstraße ist durch die vielen Ausfahrten mit jeweils einzeln abgesenkten Bordsteinen vor allem für schnelle Radler / Pedelecs relativ schlecht befahrbar. An der Ampel an der Landsberger Straße ist für alle Verkehrsteilnehmer die Situation am einfachsten zu erfassen, wenn die Radfahrer auf der Straße mitfahren und sich vor den Autos aufstellen können. Im Umweltamt gab es wiederholt Meldungen von Radfahrern die an dieser Stelle nur knapp Unfällen entgangen sind, weil sie von Autos übersehen wurden. 

Die angesprochenen Maßnahmen und die zugehörigen Musterbeispiele für die Markierungen befinden sich als Auszug im Anhang.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Beschluss über den Antrag ergeht in der Sitzung

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6.1. Neuabstimmung über Schutzstreifen am Starnberger Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 6.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Über die am 27.03.2017 abgelehnten Schutzstreifen am Starnberger Weg wird neu abgestimmt.

Beschluss

Über die am 27.03.2017 abgelehnten Schutzstreifen am Starnberger Weg wird neu abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Markierung eines Schutzstreifens am Starnberger Weg/Römerstraße zw. Görbelmoosweg und Weßlinger Straße (nordöstliche Seite)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 6.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Am Starnberger Weg/Römerstraße wird von der Weßlinger Straße bis zum Görbelmoosweg ein einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer auf der nordöstlichen Seite markiert.

Beschluss

Am Starnberger Weg/Römerstraße wird von der Weßlinger Straße bis zum Görbelmoosweg ein einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer auf der nordöstlichen Seite markiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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6.3. Markierung eines Schutzstreifens am Starnberger Weg zwischen Orionstraße und Landsberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 6.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Am Starnberger Weg wird von der Orionstraße bis zur Landsberger Straße ein einseitiger Schutzstreifen auf der südwestlichen Seite markiert.

Beschluss

Am Starnberger Weg wird von der Orionstraße bis zur Landsberger Straße ein einseitiger Schutzstreifen auf der südwestlichen Seite markiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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6.4. Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampelanlage Starnberger Weg/Landsberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 6.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Schutzstreifen am Starnberger Weg zwischen Orionstraße und Landsberger Straße wird ergänzt durch eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel zur Landsberger Straße, wie im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen.

Beschluss

Der Schutzstreifen am Starnberger Weg zwischen Orionstraße und Landsberger Straße wird ergänzt durch eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel zur Landsberger Straße, wie im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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7. Begrünung von Bachläufen (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2017)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der im vorliegenden Antrag angesprochene und für eine Bepflanzung vorgeschlagene Bereich des Aubachs ist im Eigentum der Gemeinde Gilching. Er ist begradigt und ausgeräumt. Er befindet sich unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens und direkt oberhalb des verrohrten Bereiches im Gemeindegebiet.
In der Verwaltung ist die Renaturierung von Bächen bereits seit längerer Zeit für Ausgleichsmaßnahmen angedacht. Hierfür sind Streifen von über 10 Metern um den Bachlauf erforderlich. Bedauerlicherweise befinden sich außer dem im Antrag erwähnten Bereich keine passenden Grundstücke in Gemeindebesitz. Die Liegenschaftsabteilung ist informiert Gelegenheiten für Ankäufe an Bachufern und Wassergräben möglichst wahrzunehmen.
Die Renaturierung und Bepflanzung von Bachläufen ist eine ökologisch sinnvolle Maßnahme, die bei richtiger Umsetzung auch dem Hochwasserschutz dienen kann. Der Flächennutzungsplan von Gilching sieht als Ziel unter anderem auch die Gliederung der offenen Landschaft durch Gehölze an Bächen und Gräben vor. Allerdings ist zu landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Baumpflanzungen über 2 Meter Höhe ein Abstand von 4 Metern vorzusehen.
Eine Renaturierung der Bäche bedeutet auch ein Mäandrieren zu ermöglichen, um verschiedene Fließgeschwindigkeiten und ökologische Nischen entstehen zu lassen.
Eine Bepflanzung sollte sich neben Erle nicht auf Salix purpurea nana beschränken. Eine Gehölzpflege durch abschnittsweises oder einzelstammweises auf den Stock setzen wird sich nicht umgehen lassen, da der begrenzte Raum die Entwicklung eines Auwaldes nicht zulässt und ein ausreichender Abfluss sicherzustellen ist.
Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde angefragt, lag aber noch nicht vor. Im Telefonat wurde die Maßnahme grundsätzlich begrüßt. Da das Hochwasserrückhaltebecken derzeit neu berechnet und zum Teil anders gestaltet werden muss, macht es Sinn mit der Umgestaltung des Aubaches die Ergebnisse abzuwarten. Es wurde empfohlen die Hydraulik des Aubaches berechnen zu lassen, damit die notwendige Abflussleistung gesichert ist.
Für die Freiwillige Feuerwehr Gilching ist nach Rücksprache vor allem wichtig, dass der Rechen vor der Verrohrung zugänglich bleibt. Unter Umständen kann im Zuge der Maßnahmen sogar eine Art Vorrechen eingebaut werden, der die jetzige Situation verbessert.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung macht folgenden über den Antrag hinausgehenden Beschlussvorschlag:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Renaturierung des Aubaches im Bereich des Krautgartenweges im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durchzuführen. Dies umfasst eine ökologische Verbesserung des Bachbettes und eine Bepflanzung der Ufer. Hierzu stimmt sie sich mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. Die nötige Hydraulik wird berechnet. Notwendige Maßnahmen gegen Hochwasser werden vorgenommen.
  2. Eine Umsetzung soll 2018 oder 2019 in Abstimmung mit den Arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken erfolgen.
  3. Die Fläche wird als ökologische Ausgleichsmaßnahme genutzt.
  4. 30.000 Euro für die Maßnahme sind im Haushalt 2018 vorzusehen.

Beschluss

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Renaturierung des Aubaches im Bereich des Krautgartenweges im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durchzuführen. Dies umfasst eine ökologische Verbesserung des Bachbettes und eine Bepflanzung der Ufer. Hierzu stimmt sie sich mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. Die nötige Hydraulik wird berechnet. Notwendige Maßnahmen gegen Hochwasser werden vorgenommen.
2.        Eine Umsetzung soll 2018 oder 2019 in Abstimmung mit den Arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken erfolgen.
3.        Die Fläche wird als ökologische Ausgleichsmaßnahme genutzt.
4.        Die genauen Kosten sind zu verifizieren und im Haushalt 2018 vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Renaturierung in den Kiesabbaugebieten westlich St. Gilgen, Antrag GR Gebauer, Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Anbei der oben genannte Antrag.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss folgt dem vorliegenden Antrag.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beauftrag die Verwaltung den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle im LRA mit Nachdruck vorzutragen mit dem Ziel, dass diese auf eine Renaturierung der Fläche mit der Flurnummer 3221 hinwirkt, die dieses Prädikat verdient und die ihre Funktion als Ausgleichsfläche für die AMA erfüllen kann

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Walter erwähnte, dass der Gemeinde Gilching ein Energiepreis in Höhe von 1.000,00 € überreicht wurde. Dieser soll dem Repair Café zur Anschaffung eines Messgerätes für Elektrogeräte zur Verfügung gestellt werden. Hierüber herrschte Einverständnis.

Herr GR Gebauer sagte, dass er gehört habe dass die Gemeindewerke neue Zähler mit Funktechnik verbauen würde und diese angeblich dauernd ein Funksignal abgeben würden. Könnten diese nicht so eingestellt werden dass diese nur einmal ein Signal zur Ablesung aussenden würden.
Herr Bürgermeister Walter bat dies bei den Gemeindewerken abzuklären.

Herr GR Gebauer fragte nach was mit der Elektrosäule bei der ehemaligen Keck Halle passieren würde. Herr Haas sagte dass es sich um eine Park & charge Anlage handelt zu der man einen Schlüssel braucht. Die Technik sei veraltet und es gäbe keine sinnvolle Verwendung.

Herr GR Boneberger führte an dass zwischen der Bushaltestelle Brucker Straße Hs. Nr. 39 bis 43 und dem davorliegenden absoluten Halteverbot immer zwei Autos geparkt werden. Der Bus könne daher nicht zügig weiterfahren. Er bat zu prüfen ob das bestehende Halteverbot nicht bis zur Bushaltestelle verlängert werden kann. Eine Nachfrage beim zuständigen Amt (Landratsamt Starnberg) wurde zugesichert.

Herr GR Vogl sagte dass er gehört habe dass die verpachtete Grünfläche am Wendehammer des Neubruchwegs an die Gemeinde zurückgegangen ist. Könnte diese Fläche nicht als Parkplatz genutzt werden? Herr Huber meinte dass diese Grünfläche so im Bebauungsplan vorgeschrieben sei und sicherte eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 31.03.2022 10:58 Uhr