Datum: 19.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2018
2 Starnberger Weg 58; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensions-Hauses und Erweiterung der Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1534 u. 1533/3, Gem. Gilching
3 Am Steinberg 2b; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 278, Gem. Argelsried
4 Landsberger Str. 50; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/169, Gem. Gilching
5 Waldstr. 28; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/31, Gem. Gilching
6 Waldstr. 28a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/31, m. Gilching
7 Waldstr. 28b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1662/31, 1662/64 u. 1662/63, Gem. Gilching
8 Waldstr. 28c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1662/31 u, 1662/63, Gem. Gilching
9 Waldstr. 28d; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1662/62 u. 1662/63, Gem. Gilching
10 Waldstr. 28e; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/63, Gem. Gilching
11 Frühlingstr. 4, 4a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20, Gem. Argelsried
12 Zeppelinstr. 25; Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit in ein best. Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/85, Gem. Argelsried
13 Kreuzlinger Straße 5; Bauantrag zur Nutzungsänderung des Kuhstalls zu einer Wohnung und Ferienwohnung, sowie gewerblichen Räumen/Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gem. Argelsried
14 St. Gilgen 4b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3027/1, Gem. Gilching
15 St. Gilgen 15; Antrag auf Vorbescheid zur Änderung der Dachgestaltung und Einbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 3172, Gem. Gilching
16 Griesbergstr. 14; Bauantrag zum Änderung des Dachstuhls und Einbau einer 3. Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 789/1, Gem. Argelsried
17 Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching Hier: Vergabe Deponierung von verunreinigtem Material
18 Straßenausbau 2017 - Waldstraße Hier: Vergabe 1.Nachtrag belastetes Material
19 Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau Hier: Vergabe von Straßenbauarbeiten 2018
20 Weihnachtsbeleuchtung - Am Markt und Pollinger Straße
21 Sanierung Innenbereich Turnhalle Arnoldus GS hier: Vorstellung der Kostenschätzung und Beauftragung des Architekturbüro Fink
22 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2018 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2018 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Starnberger Weg 58; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensions-Hauses und Erweiterung der Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1534 u. 1533/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Talhofstraße“.

1994 wurde auf dem Grundstück ein Hotel-Garni-Gebäude mit Bürotel (Hotel, welches seinen Gästen für die Abwicklung ihrer Geschäfte auch Büroräume zur Verfügung stellt) und Boardinghouse genehmigt. Das Gebäude wurde nicht ausgeführt; die Genehmigung ist erloschen.

Beantragt wird die Errichtung eines Pensions-Hauses mit Erweiterung der bestehenden Tiefgarage.

Zum eingereichten Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die zu entscheiden ist:

  1. Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.


  1. Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.


  1. Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.


  1. Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Am Steinberg 2b; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 278, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dem Haupt u. Bauausschuss lag in der Sitzung am 20.03.2017 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Wohngebäuden zur Stellungnahme der eingereichten Fragen vor.
Die Sitzungsvorlage, sowie die Pläne hierzu, werden in Anlage 2 bis 9 beigegeben.


Vom Landratsamt wurde nun ein neuer Fragenkatalog übermittelt, über den nun erneut zu Entscheiden ist.

Danach wird, wie Lageplan Nr. 1 dargestellt, nur noch ein Gebäude mit nachstehenden Fragen beantragt:

  1. Für das Vorhaben ist eine Nutzung in Form von Geschoßwohnungen vorgesehen.
Ist das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohnbebauung gemäß § 34 BauGB auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Die Nutzung in Form von Geschoßwohnungen ist möglich. Es handelt sich um ein „Reines Wohngebiet“

  1. Ist eine Bebauung wie dargestellt mit einem Baukörper mit folgenden Eckdaten planungsrechtlich zulässig?
-Grundfläche wie dargestellt 329 qm
-Wandhöhe hangseitig 6,05 bzw. 7,04 m
-Wandhöhe talseitig 9,50 m bzw. 10,0 m
-Firsthöhe hangseitig 11,30 m
-Firsthöhe talseitig 14.50 m
-Lage im Grundstück wie dargestellt.

Erläuterung des Bauherrn
Der Außenbereich wird definiert durch die Verbindung der äußeren Ecken der benachbarten Bebauungen nördlich und südlich. Die geplanten Baukörper liegen im Mittel innerhalb dieser Linie. Als Referenzfall für die Größe wird das Gebäude Am Steinberg 6 betrachtet. Dies weist eine Grundfläche von ca. 328 qm auf.
Die Wandhöhen ergeben sich infolge des unterschiedlichen Geländeanschlusses in dem stark fallenden Gelände mit unterschiedlichen Höhen. Ein Höhenaufmaß eines Vermessungsingenieurs liegt vor. Das UG ist nach BayBO Art. 2, Abs. 7 kein Vollgeschoss/bzw. oberirdisches Geschoß, da es bezogen auf die Deckenkante im Mittel nur ca. 1,20 m, damit nicht mehr als 1,40 m, aus der Geländeoberfläche ragt.


-Eine Grundfläche wie dargestellt mit 329 (328) qm
Die dargestellte Grundfläche ist im Straßenzug vorhanden.

-Wandhöhe hangseitig 6,05 bzw. 7,04 m
Die beabsichtigten Wandhöhe sind im Straßenzug vorhanden.

-Wandhöhe talseitig 9,50 m bzw. 10,0 m 
Eine Wandhöhe von 9,50 ist im Straßenzug vorhanden.

-Firsthöhe hangseitig 11,30 m                 
Eine Firsthöhe von 11,30 m ist im Straßenzug vorhanden

-Firsthöhe talseitig 14,50 m
Eine Firsthöhe von 14,50 fügt sich nicht in die Umgebung ein. In der Umgebung sind Firsthöhen nur bis 12 m vorzufinden.

-Lage im Grundstück wie dargestellt.
Die Lage des Gebäudes ist möglich.


  1. Ist eine Tiefgarage auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?


Erläuterung des Bauherrn
Die Zufahrt zur Garage verläuft fas horizontal von der Straße „Am Steinberg“ in das vorhandene ansteigende Gelände. Durch den ansteigenden Hang liegt die Garage vollständig im Gelände und ist von außen nicht sichtbar.

Eine Tiefgarage ist möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da sich das geplante Vorhaben im Hinblick auf die Höhenentwicklung nicht in die Umgebung einfügt.
Auf das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet darf nicht eingegriffen werden.


Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Für das Vorhaben ist eine Nutzung in Form von Geschoßwohnungen vorgesehen.
Ist das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohnbebauung gemäß § 34 BauGB auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Die Nutzung in Form von Geschoßwohnungen ist möglich. Es handelt sich um ein „Reines Wohngebiet“


  1. Ist eine Bebauung wie dargestellt mit einem Baukörper mit folgenden Eckdaten planungsrechtlich zulässig?

-Eine Grundfläche wie dargestellt mit 329 (328) qm
Die dargestellte Grundfläche ist im Straßenzug vorhanden.

-Wandhöhe hangseitig 6,05 bzw. 7,04 m
Die beabsichtigten Wandhöhe sind im Straßenzug vorhanden.

-Wandhöhe talseitig 9,50 m bzw. 10,0 m 
Eine Wandhöhe von 9,50 ist im Straßenzug vorhanden.

-Firsthöhe hangseitig 11,30 m                 
Eine Firsthöhe von 11,30 m ist im Straßenzug vorhanden

-Firsthöhe talseitig 14,50 m
Eine Firsthöhe von 14,50 fügt sich nicht in die Umgebung ein. In der Umgebung sind Firsthöhen nur bis 12 m vorzufinden.

-Lage im Grundstück wie dargestellt.
Die Lage des Gebäudes ist möglich.


  1. Ist eine Tiefgarage auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Eine Tiefgarage ist möglich.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da sich das geplante Vorhaben im Hinblick auf die Höhenentwicklung nicht in die Umgebung einfügt.
Auf das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet darf nicht eingegriffen werden.


Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Für das Vorhaben ist eine Nutzung in Form von Geschoßwohnungen vorgesehen.
Ist das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohnbebauung gemäß § 34 BauGB auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Die Nutzung in Form von Geschoßwohnungen ist möglich. Es handelt sich um ein „Reines Wohngebiet“


  1. Ist eine Bebauung wie dargestellt mit einem Baukörper mit folgenden Eckdaten planungsrechtlich zulässig?

-Eine Grundfläche wie dargestellt mit 329 (328) qm
Die dargestellte Grundfläche ist im Straßenzug vorhanden.

-Wandhöhe hangseitig 6,05 bzw. 7,04 m
Die beabsichtigten Wandhöhe sind im Straßenzug vorhanden.

-Wandhöhe talseitig 9,50 m bzw. 10,0 m 
Eine Wandhöhe von 9,50 ist im Straßenzug vorhanden.

-Firsthöhe hangseitig 11,30 m                 
Eine Firsthöhe von 11,30 m ist im Straßenzug vorhanden

-Firsthöhe talseitig 14,50 m
Eine Firsthöhe von 14,50 fügt sich nicht in die Umgebung ein. In der Umgebung sind Firsthöhen nur bis 12 m vorzufinden.

-Lage im Grundstück wie dargestellt.
Die Lage des Gebäudes ist möglich.


  1. Ist eine Tiefgarage auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Eine Tiefgarage ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Landsberger Str. 50; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/169, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit gem. § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamiienhauses.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche:      78,47 qm
Wandhöhe:                   5,71 m
Firsthöhe:                     7,40 m
Dachform:                 Satteldach
Dachneigung:                 22°

Das Gebäude fügt sich im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Höhenentwicklung in den Bestand ein.

Erforderlich Stellplätze werden gem. der gdl. Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Waldstr. 28; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/31, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage u. Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche:   66,34 qm DHH (132,68 m Doppelhaus)
Wandhöhe:               6,07 m
Firsthöhe:                 9,01 m
Dachform:             Satteldach
Dachneigung:          33 °

In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 180 qm, einer Wandhöhe von 6,20 m und einer Firsthöhe
von 9,50 m.
Weitere Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Waldstr. 28a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/31, m. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage u. Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche:   66,34 qm DHH (132,68 m Doppelhaus)
Wandhöhe:               6,07 m
Firsthöhe:                 9,01 m
Dachform:             Satteldach
Dachneigung:          33 °

In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 180 qm, einer Wandhöhe von 6,20 m und einer Firsthöhe
von 9,50 m.
Weitere Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Waldstr. 28b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1662/31, 1662/64 u. 1662/63, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage u. Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche:   66,34 qm DHH (132,68 m Doppelhaus)
Wandhöhe:               6,07 m
Firsthöhe:                 9,01 m
Dachform:             Satteldach
Dachneigung:          33 °

In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 180 qm, einer Wandhöhe von 6,20 m und einer Firsthöhe
von 9,50 m.
Weitere Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planung srechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planung srechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Waldstr. 28c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1662/31 u, 1662/63, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage u. Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche:   66,34 qm DHH (132,68 m Doppelhaus)
Wandhöhe:               6,07 m
Firsthöhe:                 9,01 m
Dachform:             Satteldach
Dachneigung:          33 °

In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 180 qm, einer Wandhöhe von 6,20 m und einer Firsthöhe
von 9,50 m.
Weitere Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Waldstr. 28d; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1662/62 u. 1662/63, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage u. Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche:   66,34 qm DHH (132,68 m Doppelhaus)
Wandhöhe:               6,07 m
Firsthöhe:                 9,01 m
Dachform:             Satteldach
Dachneigung:          33 °

In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 180 qm, einer Wandhöhe von 6,20 m und einer Firsthöhe
von 9,50 m.
Weitere Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Waldstr. 28e; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/63, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage u. Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche:   66,34 qm DHH (132,68 m Doppelhaus)
Wandhöhe:               6,07 m
Firsthöhe:                 9,01 m
Dachform:             Satteldach
Dachneigung:          33 °

In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 180 qm, einer Wandhöhe von 6,20 m und einer Firsthöhe
von 9,50 m.
Weitere Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Frühlingstr. 4, 4a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit nach
§ 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche:    131,25 qm
Wandhöhe:                 6,10 m
Firsthöhe:                   9,78 m
Dachform:            Satteldach
Dachneigung:               35°

Auf dem gegenüberliegende Grundstück wurde ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 10,55 m genehmigt. Somit fügt sich das Gebäude, auch im Hinblick der überbauten Fläche, in den Bestand ein.

Zum Bauvorhaben werden gem. der gdl. Stellplatzsatzung 4 Stellflächen auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Zeppelinstr. 25; Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit in ein best. Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/85, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindl. Bebauungsplanes „GE-Süd“

Am 26.04.2010 wurde ein Anbau an die bestehende Halle im Freistellungsverfahren zugelassen. Das Bauvorhaben entsprach den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Mit Baueingabe wird nun der Einbau einer Bereitschaftswohnung beantragt.

Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Wohnungen ausnahmsweise nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig.
Die Wohnungsgröße orientiert sich an den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus.

Stellplätze
Weitere Stellplätze sind für die Umnutzung der Lagerfläche zu einer Wohnung nicht erforderlich, da bereits für die bestehende Lagerfläche 2 Stellplätze benötigt wurden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Unter Einhaltung der Vorgaben im Bebauungsplan wird eine Ausnahme befürwortet

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Unter Einhaltung der Vorgaben im Bebauungsplan wird eine Ausnahme befürwortet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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13. Kreuzlinger Straße 5; Bauantrag zur Nutzungsänderung des Kuhstalls zu einer Wohnung und Ferienwohnung, sowie gewerblichen Räumen/Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB-

Beantragt wird der Umbau des bestehenden Stallgebäudes.
Nach den Eingabeplänen soll dieser nun wie folgt umgenutzt werden:
EG – gewerbl. Lager/Werkstatt
OG – 2 Wohneinheiten

Die Höhenentwicklung bleibt unverändert. Im Bereich der best. Überdachung mit Milchkammer wird das Gebäude um eine Mauerstärke verbreitert.

Die geplante Nutzung ist gem. § 5 BauNVO zulässig.

Stellplätze
2 Wohnungen =                     4 Stellplätze
Gewerbefläche (197 qm) =    4 Stellplätze
Gesamt:                                 8 Stellplätze
diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Weiter sind noch 5 Fahrradabstellplätze vorzuhalten.
Diese können auf dem Grundstück problemlos nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderlich Fahrradabstellplätze sind gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück vorzuhalten.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderlich Fahrradabstellplätze sind gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück vorzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. St. Gilgen 4b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3027/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Hinblick auf die Bestandsbebauung erfolgt hier eine Beurteilung gem. § 34 BauGB
(unbeplanter Innenbereich).

Für o.g. Grundstück liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor, in dem die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage beantragt wird.
Im Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die im Haupt- u.

Fragen:

  1. Das vorhandene Nebengebäude auf o.g. Grundstück mit einer Grundfläche von ca. 125 qm soll abgebrochen werden.
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 130 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 32° zugestimmt
           Bezug:
           St. Gilgen 4a
           Wandhöhe 6,30 m
           Grundfläche 184 qm

Im Hinblick auf die Nachbarbebauung ist eine Grundfläche von 130 qm, eine Wandhöhe von 6,30 m und eine Dachneigung von 32° möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus parallel zur vorhandenen Bebauung St. Gilgen 4a, wie in Variante 1 dargestellt, zugestimmt.

Eine Gebäudestellung nach Variante 1 ist möglich.



  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zur fiktiven Außenbereichslinie, wie in Variante 2 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 2 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zu östlichen Grundstücksgrenze, wie in Variante 3 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 3 ist möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Das vorhandene Nebengebäude auf o.g. Grundstück mit einer Grundfläche von ca. 125 qm soll abgebrochen werden.
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 130 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 32° zugestimmt
           Bezug:
           St. Gilgen 4a
           Wandhöhe 6,30 m
           Grundfläche 184 qm

Im Hinblick auf die Nachbarbebauung ist eine Grundfläche von 130 qm, eine Wandhöhe von 6,30 m und eine Dachneigung von 32° möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus parallel zur vorhandenen Bebauung St. Gilgen 4a, wie in Variante 1 dargestellt, zugestimmt.

Eine Gebäudestellung nach Variante 1 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zur fiktiven Außenbereichslinie, wie in Variante 2 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 2 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zu östlichen Grundstücksgrenze, wie in Variante 3 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 3 ist möglich.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Das vorhandene Nebengebäude auf o.g. Grundstück mit einer Grundfläche von ca. 125 qm soll abgebrochen werden.
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 130 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 32° zugestimmt
           Bezug:
           St. Gilgen 4a
           Wandhöhe 6,30 m
           Grundfläche 184 qm

Im Hinblick auf die Nachbarbebauung ist eine Grundfläche von 130 qm, eine Wandhöhe von 6,30 m und eine Dachneigung von 32° möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus parallel zur vorhandenen Bebauung St. Gilgen 4a, wie in Variante 1 dargestellt, zugestimmt.

Eine Gebäudestellung nach Variante 1 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zur fiktiven Außenbereichslinie, wie in Variante 2 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 2 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zu östlichen Grundstücksgrenze, wie in Variante 3 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 3 ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. St. Gilgen 15; Antrag auf Vorbescheid zur Änderung der Dachgestaltung und Einbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 3172, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wurde 1977 ein Zweifamilienhaus mit einer Wandhöhe von 6,20 m, einer Firsthöhe von 8,40 m und einer Dachneigung von 20° genehmigt.

Nun soll unter Änderung der Dachgestaltung eine Ferienwohnung im Dachgeschoss eingebaut werden.

Zum Antrag werden folgende Fragen gestellt über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat:

Fragen:
  1. Wird bei einer Erneuerung und Dämmung des Dachstuhls einer Änderung der Dachneigung von 20° auf bis zu 37° zugestimmt?
Bezug: St. Gilgen 8b-g
Dachneigung 37°


  1. Wird einer Erhöhung der Wandhöhe von ca. 6,20 m (Bestand) auf 6,50 m und einer Erhöhung der Firsthöhe von 8,40 m (Bestand) auf 10,80 m zugestimmt?
           Bezug St. Gilgen 8b - d
          Grundfläche 269 qm, Wandhöhe 6,50 m, Firsthöhe 11,25 m, Dachneigung 37°


  1. Wird einer Erhöhung der Wandhöhe von ca. 6,20 m (Bestand) auf 7,00 m, und einer Erhöhung der Firsthöhe von 8,40 m (Bestand) auf 10,70 m zugestimmt?
           Bezug: St. Gilgen 8 b-d
           Grundfläche 272, Wandhöhe 7,00 m, Firsthöhe 10,70 m, Dachneigung 37°.



  1. Wird der Errichtung eines Quergiebels, mit einer maximalen Länge von 1/3 der Gesamtlänge des Hauptdaches und einer Wandhöhe von bis zu 7,00 m zugestimmt?


  1. Wird der Errichtung einer Ferienwohnung im Dachgeschoss zugestimmt.


Inwieweit eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, kann seitens der Gemeinde nicht beurteilt werden. Somit kann auch nicht auf die einzelnen Fragen eingegangen werden.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtlich Einvernehmen wird nur unter der Maßgabe der Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes muss durch die Veränderung des Baukörpers ausgeschlossen sein.
Die hierfür eingereichten Fragen reichen für eine planungsrechtliche Beurteilung diesbezüglich nicht aus.

Beschluss

Das planungsrechtlich Einvernehmen wird nur unter der Maßgabe der Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes muss durch die Veränderung des Baukörpers ausgeschlossen sein.
Die hierfür eingereichten Fragen reichen für eine planungsrechtliche Beurteilung diesbezüglich nicht aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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16. Griesbergstr. 14; Bauantrag zum Änderung des Dachstuhls und Einbau einer 3. Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 789/1, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 16

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit gem. § 34 BauGB.

Beantragt wird die energetische Sanierung des Dachstuhls. In diesem Zusammenhang soll die bestehende Firsthöhe um 1 m auf 10,20 m erhöht werden. Die bestehende Wandhöhe wird nicht verändert.
Weiter soll im Zuge des Umbaue eine weitere Wohneinheit eingebaut werden, so dass insgesamt 3 Einheiten vorhanden sind.

In der Umgebung befinden sich Gebäude die eine gleiche Firsthöhe aufweisen. Somit fügt sich das Gebäude noch in den Bestand ein.

Die erforderlichen Stellplätze werden gem. der gdl. Stellplatzsatzung auf dem
Grundstück nachgewiesen; ebenso die Fahrradabstellplätze.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Die beantragte Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Die beantragte Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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17. Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching Hier: Vergabe Deponierung von verunreinigtem Material

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 für die ST 2069 Olching – Starnberg, „Neubau der Westumgehung Gilching in kommunaler Sonderbaulast der Gemeinde Gilching“ ist ergangen. Ein europaweites öffentliches Ausschreibungsverfahren für den Strecken- und Ingenieurbau wurde durchgeführt und vom Gemeinderat am 20.02.2018 vergeben.
Bei den anstehenden Arbeiten sind gemäß Voruntersuchungen des Baugrundes belastete Böden zu erwarten. Vorgesehen ist diese Mengen an einem zentralen Lagerplatz zwischen zu lagern, nach einer Deklaration zu laden und zu entsorgen. Eine Preisabfrage für Laden, Fördern und Entsorgen wurde durchgeführt. Das Ergebnis ist im Vergabevorschlag „Deponierung von verunreinigtem Material Westumfahrung“ von SSF Ingenieure AG zusammengefasst  und in der Beschlussvorlage des nicht öffentlichen Teils beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Der Vergabevorschlag von SSF Ingenieure AG im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen BAUER Resources GmbH aus Schrobenhausen mit der Deponierung von verunreinigtem Material Westumgehung.

Beschluss

  1. Der Vergabevorschlag von SSF Ingenieure AG im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt das Unternehmen BAUER Resources GmbH aus Schrobenhausen mit der Deponierung von verunreinigtem Material Westumgehung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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18. Straßenausbau 2017 - Waldstraße Hier: Vergabe 1.Nachtrag belastetes Material

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss hat am 25.April 2017 die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co.KG mit der 2 Jahre dauernden Baumaßnahme - Straßenausbau 2017 - Waldstraße beauftragt. Der erste Teilabschnitt von Süden beginnend wurde 2017 durchgeführt und abgeschlossen. Hierbei ist bei den Aushubarbeiten Material mit der Deponieklasse I angefallen und dieses muss gemäß dem Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen bzw. der Deponieverordnung verwertet werden.
Der AN hat hier ein Nachtragsangebot zur Prüfung vorgelegt. Nach der ausführlichen inhaltlichen und rechnerischen Prüfung des Sachverhaltes durch das beauftragte Ing.-Büro Renner Consulting GmbH ist dieser Nachtrag anzuerkennen und zu beauftragen.

Im zweiten Teilabschnitt der Waldstraße 2018 ist ebenfalls Aushubmaterial nach Beweissicherung und Dokumentation  gemäß dem Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen bzw. der Deponieverordnung zu verwerten.

Anfallende Kosten für Entsorgung von Aushubmaterial jeglicher Art sind, auch wenn dieser Nachtrag beauftragt wird, nicht erschließungsbeitragspflichtig.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt und das geprüfte Nachtragsangebot Nr.1 zum Bauvorhaben Straßenausbau 2017 – Waldstraße wie im nicht öffentlichen Teil beschrieben zur Kenntnis.

  1. Der Haupt- und Bauausschuss beauftragt die Firma Richard Schulz mit dem Nachtragsangebot Nr.1 zum Bauvorhaben Straßenausbau 2017 - Waldstraße.

Beschluss

  1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt und das geprüfte Nachtragsangebot Nr.1 zum Bauvorhaben Straßenausbau 2017 – Waldstraße wie im nicht öffentlichen Teil beschrieben zur Kenntnis.

  1. Der Haupt- und Bauausschuss beauftragt die Firma Richard Schulz mit dem Nachtragsangebot Nr.1 zum Bauvorhaben Straßenausbau 2017 - Waldstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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19. Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau Hier: Vergabe von Straßenbauarbeiten 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 19

Sachverhalt

Alljährlich werden die wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten im Tiefbau ausgeschrieben. Darunter fallen Straßenschäden und -anpassungen, punktuelle Entwässerungssysteme aber auch Belange von Inklusion und Ausbau des Fahrradwegenetzes werden hierüber abgewickelt.
Die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach dem Leistungskatalog der LH München für Unterhaltsarbeiten im Straßenbau, Stand November 2015 samt Anhang der Gemeinde Gilching, Entwässerungsarbeiten wurde am 06.03.2018 durchgeführt.

Das Ergebnis ist als Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 06.03.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching, Entwässerungsarbeiten 2018 mit dem im nicht öffentlichen Teil angegebenen Abschlag.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 06.03.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching, Entwässerungsarbeiten 2018 mit dem im nicht öffentlichen Teil angegebenen Abschlag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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20. Weihnachtsbeleuchtung - Am Markt und Pollinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 20

Sachverhalt

Nach Fertigstellung des neuen Rathauses und der dadurch entstandenen Verbindungsachse über die Pollinger Straße zum Marktplatz wurde bereits 2017 eine Ergänzung der schon vorhandenen Weihnachtsbeleuchtung für diesen Bereich vom gemeindlichen Gremium beschlossen und so von der Verwaltung ausgeführt. Die Resonanz zur Weihnachtsbeleuchtung war sehr positiv. Da die Beleuchtung in der Pollinger Straße nur bis Höhe Andechser Straße geführt wurde und nun das Bahnhofsgebäude umgebaut wird, könnte für 2018 der Lückenschluss bis zum Bahnhof umgesetzt werden. Dann wäre vom Bahnhof bis in das Ortszentrum mit Rathaus und Markt alles feierlich illuminiert. Auch im Bereich des Marktplatzes wurden für das Haushaltsjahr 2018 mit der Firma Blachere (http://blachere-illumination.at), welche die vorhandene Gilchinger Weihnachtsbeleuchtung geliefert hat, Erweiterungskonzepte mit Varianten ausgearbeitet. Diese sind mit Simulation und Kostenangebot als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wi rd hierzu in der Sitzung Fragen beantworten. Finanzielle Mittel für den Umbau der Stromzuleitung und Kauf der Leuchteinheiten (hochwertige LED-Beleuchtung) wurden im Haushaltsplan 2018 eingestellt und bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Haupt- und Bauausschuss entscheidet über die verschiedenen Varianten und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Beschluss

  1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Haupt- und Bauausschuss entscheidet über die verschiedenen Varianten und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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21. Sanierung Innenbereich Turnhalle Arnoldus GS hier: Vorstellung der Kostenschätzung und Beauftragung des Architekturbüro Fink

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 21

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Sanierung der Turnhalle der Arnoldus Grundschule durch die Schulleitung Fr.Kirsch vor. Die Halle wurde 1985 errichtet und soll nun erstmalig saniert werden.

Nach gemeinsamer Abstimmung des Sanierungsumfangs mit der Schulleitung wurden durch die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von
400.000,00 € beantragt und mit Haushaltsbeschluss vom 20.02.2018 genehmigt.
In Abstimmung mit der Schulleitung sollen folgende Bereiche saniert werden:
  1. Turnhalle
    hier: Erneuerung und Erweiterung der Prallwände, Erneuerung der Beleuchtung mit Umrüstung auf LED-Technik sowie Malerarbeiten

  2. Umkleiden und Flure
    hier: Erneuerung der Beleuchtung mit Umrüstung auf LED-Technik, Erneuerung des Sanitärbereichs mit Duschen und WC, Erneuerung aller Abhang-Decken und Bodenbeläge sowie Malerarbeiten.
Derzeitig wird noch geprüft, ob für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik Fördermittel beantragt werden können.
Auf Grundlage der Sanierungserfordernisse wurde durch das Architekturbüro Fink aus Gilching eine Kostenschätzung und ein Honorarangebot für die Maßnahme erstellt.
Die Kostenschätzung ist als Anlage beigefügt.
Die Kosten der Maßnahme setzen sich aus Baukosten nach Kostenschätzung in Höhe von 273.938,11 € brutto und Honorarkosten in Höhe von 28.988,40 € brutto zusammen.
Die Gesamtkosten der Innensanierung würde somit 302.926,51 € betragen, wobei mögliche Förderungen nicht berücksichtigt sind.
Um den Schulsport möglichst wenig einzuschränken, soll mit der Bauausführung im Bereich der Turnhalle in den Pfingstferien ab 22.05.18 begonnen werden, der Schulsport würde ab Baubeginn auf den Freisportflächen stattfinden. Die Arbeiten werden für die Abschlussprüfungen des angrenzenden Gymnasiums unterbrochen.

Die Sanierung der Umkleiden und Flure soll in den Sommerferien ab 30.07.18 stattfinden.
Abschluss der Maßnahme ist zum Schuljahresbeginn 2018/2019 geplant.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von der Kostenschätzung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der Turnhalle Arnoldus - Grundschule im Innenbereich. Mit den Planungs-  und Bauleitungsaufgaben wird das Architekturbüro Fink, Gilching beauftragt.
Der TSV Gilching-Argelsried ist frühzeitig zum Ablauf mit einzubinden.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von der Kostenschätzung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der Turnhalle Arnoldus - Grundschule im Innenbereich. Mit den Planungs-  und Bauleitungsaufgaben wird das Architekturbüro Fink, Gilching beauftragt.
Der TSV Gilching-Argelsried ist frühzeitig zum Ablauf mit einzubinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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22. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö informativ 22

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 17.04.2018 09:14 Uhr