Datum: 23.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:43 Uhr bis 18:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2018
2 Wiesmath 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses (Ersatzbau) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1914/2, Gem. Gilching
3 St. Gilgen 8a; Bauantrag zum Anbau eines Zimmers auf dem Grundstück Fl.Nr. 3184; Gem. Gilching
4 Rottenrieder Str. 15; Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Austrags- und Ferienwohnung sowie 3 Garagen und einer landw. Wartungshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2029, Gem. Gilching
5 Almersweg 1; Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1444/3, Gem. Gilching
6 Goldmacherweg 1; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1227/15
7 Starnberger Weg 58; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensionshauses und Erweiterung TiGa auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534, 1533/3, Gem. Gilching; Hier: Erweiterung des Fragenkataloges
8 St. Gilgener-Str. 25; Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Wohneinheit mit gewerblicher Nutzung und Schwimmhalle zu zwei Kindergroßtagesstätten auf dem Grunstück Fl.Nr. 3121/5, Gem. Gilching
9 Am Kesselboschen 15b, 15c; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/13, Gem. Gilching
10 Neubruchweg 22; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 3248/40, Gem. Gilching
11 Unterbrunner Ring 5 u. 5a; Antrag auf Befreiung zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 8/4, Gem. Argelsried
12 Unterbrunner Ring 7, 7a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 8/5, Gem. Argelsried
13 Zeppelingstr. 10-12; Bauantrag zur Anbau eines Windfangs auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/44, Gem. Argelsried
14 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Tonwerkstraße'" für das Grundstück FlNr. 642/2, Gemarkung Argelsried, Tonwerkstraße 1
15 Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße SO Einzelhandel - Landsberger Straße für den Bereich des bestehenden Lidl-Marktes nördlich der Landsberger Straße für die FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, Gemarkung Gilching; Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.2. Halbsatz und Nr. 3.2. Halbsatz BauGB
16 Verschiedenes
16.1 Halteverbot
16.2 Fahrradständer Rathausplatz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.06.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.06.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Wiesmath 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses (Ersatzbau) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1914/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohngebäude mit Nebenanlagen (s. Anlage 3). Das bestehende Gebäude hat eine Grundfläche von 91,35 m². Dieses Gebäude soll nun durch einen Neubau ersetzt werden.

Gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  1. das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden
  2. das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf.
  3. das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt.
  4. Tatsachen rechtfertigen, dass das neuerrichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Mit Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Ersatzbaues mit einer überbauten Fläche von 112,67 m² werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Ist der Ersatzbau nach § 35 (4), Satz 2 gemäß dem beiliegenden Plan (Anlage 1) planungsrechtlich zulässig?
  1. Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden
  2. Das vorhandene Gebäude weist Missstände auf (siehe Anlage)
  3. Das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt
  4. Das neu errichtete Gebäude wird für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers genutzt werden.

Ein Ersatzbau ist nach den Vorgaben des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist der Ersatz der bestehenden Schuppen durch Garagen und offenen Carport für Stellplätze, die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching notwendig sind, gemäß beiliegenden Plan (Anlage 1) planungsrechtlich zulässig?

Der Ersatz der bestehenden Schuppen durch Garagen und Carports ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die zusätzliche Errichtung eines weiteren Quergiebels gemäß dem beiliegenden Plan (Anlage 2) planungsrechtlich zulässig?

Die zusätzliche Errichtung eines Quergiebels ist planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zugestimmt.

Die eingereichten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist der Ersatzbau nach § 35 (4), Satz 2 gemäß dem beiliegenden Plan (Anlage 1) planungsrechtlich zulässig?
  1. Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden
  2. Das vorhandene Gebäude weist Missstände auf (siehe Anlage)
  3. Das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt
  4. Das neu errichtete Gebäude wird für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers genutzt werden.

Ein Ersatzbau ist nach den Vorgaben des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist der Ersatz der bestehenden Schuppen durch Garagen und offenen Carport für Stellplätze, die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching notwendig sind, gemäß beiliegenden Plan (Anlage 1) planungsrechtlich zulässig?

Der Ersatz der bestehenden Schuppen durch Garagen und Carports ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die zusätzliche Errichtung eines weiteren Quergiebels gemäß dem beiliegenden Plan (Anlage 2) planungsrechtlich zulässig?

Die zusätzliche Errichtung eines Quergiebels ist planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zugestimmt.

Die eingereichten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist der Ersatzbau nach § 35 (4), Satz 2 gemäß dem beiliegenden Plan (Anlage 1) planungsrechtlich zulässig?
  1. Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden
  2. Das vorhandene Gebäude weist Missstände auf (siehe Anlage)
  3. Das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt
  4. Das neu errichtete Gebäude wird für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers genutzt werden.

Ein Ersatzbau ist nach den Vorgaben des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist der Ersatz der bestehenden Schuppen durch Garagen und offenen Carport für Stellplätze, die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching notwendig sind, gemäß beiliegenden Plan (Anlage 1) planungsrechtlich zulässig?

Der Ersatz der bestehenden Schuppen durch Garagen und Carports ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die zusätzliche Errichtung eines weiteren Quergiebels gemäß dem beiliegenden Plan (Anlage 2) planungsrechtlich zulässig?

Die zusätzliche Errichtung eines Quergiebels ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. St. Gilgen 8a; Bauantrag zum Anbau eines Zimmers auf dem Grundstück Fl.Nr. 3184; Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von St. Gilgen.

Beantragt wird der Umbau eines bestehenden Balkons zu einem weiteren Zimmer.

Die bestehende Grundfläche wird mit dieser Maßnahme um 3,4 m² erweitert.

Planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Hinderungsgründe entgegen.

Die Maßnahme löst einen weiteren Stellplatzbedarf aus; dieser kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Rottenrieder Str. 15; Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Austrags- und Ferienwohnung sowie 3 Garagen und einer landw. Wartungshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2029, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Mit Bescheid des Landratsamtes von 31.05.1988 wurde dem Neubau eines Wohnhauses mit Maschinenhalle zum Aussiedlerhof als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich genehmigt (s. Anlage 1).

Das Vorhaben wurde nicht ausgeführt.

Nun wird erneut ein Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Austrags- und Ferienwohnung sowie 3 Garagen und einer landwirtschaftlichen Wartungshalle wie folgt beantragt:

Wohnhaus                                                               Wartungshalle
WH: 6,82 m                                                               WH: wie Bestandsgebäude (6,60 m)
FH:  9,35 m                                                               FH: wie Bestandsgebäude (9,35 m
Überbaute Fläche: 156,31 m²                                    überbaute Fläche: 117,85 m²
Dachform: Satteldach                                           Dachform: Satteldach
Dachneigung: 24°

Die beantragte Wartungshalle sowie das Wohngebäude gleichen sich im Hinblick auf die Höhe an den Bestand an.

Gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 5 Stellplätze erforderlich; diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird, unter der Maßgabe der Privilegierung, nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird, unter der Maßgabe der Privilegierung, nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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5. Almersweg 1; Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1444/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wir der Anbau eines Wintergartens mit einer Breite von 7,10 m und einer Tiefe von 2,95 m.

Der beantragte Wintergarten befindet sich innerhalb des ausgewiesenen Bauraumes. Im Hinblick auf die bauliche Gestaltung hat sich das Gebäude in seiner Form an den Bestand anzupassen.
Das bestehende Gebäude wurde mit einem Satteldach ausgeführt; der Wintergarten wird mit einem flachgeneigten Pultdach beantragt. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Dachform erforderlich.

Mit der Maßnahme ist 1 weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird befürwortet.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird befürwortet.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Goldmacherweg 1; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1227/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen.

Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
WH: 6,27 m
FH:  8,37 m
Überbaute Fläche: 164,22 m²
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 25°

In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
WH:   7,10 m
FH:    9,05 m
Überbaute Fläche: 191 m²

Somit fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein.

Für das Gebäude werden gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhabe wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhabe wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Starnberger Weg 58; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensionshauses und Erweiterung TiGa auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534, 1533/3, Gem. Gilching; Hier: Erweiterung des Fragenkataloges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Dem Haupt- und Bauausschusses lag am 19.03.2018 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensionshauses und Erweiterung der bestehenden Tiefgarage zur Abstimmung vor; diesem wurde zugestimmt.

Nun wird vom Antragsteller zu diesem Antrag auf Vorbescheid folgende zusätzliche Fragestellung zur Beurteilung vorgelegt:
„Ist an der Grundstücksgrenze auf der Südseite unserer Fl.Nr. 1534 zur Nach-Fl.Nr. 1535/1 (REWE) zum Zweck der Abschirmung des bestehenden Nachbar-Kfz-Parkplatzes des Lebensmittelmarktes die Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand in Form einer Gabione und in Höhe von 2 Metern über der Gelände-Oberkante planungsrechtlich zulässig?“

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Talhofstraße“ ist als Einfriedung ein dunkelgrüner Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe von 1,80 m festgesetzt.

Das angrenzende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg“. Hier ist keine Aussage zur Höhe von Einfriedungen getroffen; somit ist eine Einfriedung von 2 m gem. Bayerischer Bauordnung zulässig.

Aus diesem Grund sieht die Verwaltung keine Hindernisse, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Talhofstraße“ zu befürworten.

Die gestellte Frage wird aus diesem Grund wie folgt beantwortet:
„Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Talhofstraße“ wird befürwortet.“

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
„Ist an der Grundstücksgrenze auf der Südseite unserer Fl.Nr. 1534 zur Nach-Fl.Nr. 1535/1 (REWE) zum Zweck der Abschirmung des bestehenden Nachbar-Kfz-Parkplatzes des Lebensmittelmarktes die Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand in Form einer Gabione und in Höhe von 2 Metern über der Gelände-Oberkante planungsrechtlich zulässig?“

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Talhofstraße“ wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
„Ist an der Grundstücksgrenze auf der Südseite unserer Fl.Nr. 1534 zur Nach-Fl.Nr. 1535/1 (REWE) zum Zweck der Abschirmung des bestehenden Nachbar-Kfz-Parkplatzes des Lebensmittelmarktes die Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand in Form einer Gabione und in Höhe von 2 Metern über der Gelände-Oberkante planungsrechtlich zulässig?“

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Talhofstraße“ wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. St. Gilgener-Str. 25; Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Wohneinheit mit gewerblicher Nutzung und Schwimmhalle zu zwei Kindergroßtagesstätten auf dem Grunstück Fl.Nr. 3121/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohngebäude mit angrenzender Schwimmhalle/Lagerhalle.

Für diese Gebäude wird nun der Einbau von 2 Kindergroßtagesstätten beantragt (Erläuterungen hierzu s. Anlage A).
Die Nutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig.

Die Kubatur der Gebäude bleibt unverändert.

Stellplatznachweis:
Kindergroßtagesstätten sind explizit nicht in der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung erfasst.
Gem. den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist für Großtagespflegen mit 6-10 Kindern und zwei Betreuungspersonen 1 Stellplatz ausreichend (s. Schreiben hierzu Anlage B).

Stellplätze sind im Hinblick auf die genannten Vollzugshinweise vom Landratsamt festzusetzen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück vorzuhalten.
Es ergeht der Hinweis, dass Kindergroßtagesstätten nicht explizit in der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erfasst sind. Gem. den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist für Großtagespflegen mit 6-10 Kindern und zwei Betreuungspersonen 1 Stellplatz ausreichend.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück vorzuhalten.
Es ergeht der Hinweis, dass Kindergroßtagesstätten nicht explizit in der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erfasst sind. Gem. den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist für Großtagespflegen mit 6-10 Kindern und zwei Betreuungspersonen 1 Stellplatz ausreichend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Am Kesselboschen 15b, 15c; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/13, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

In der letzten Sitzung des Haupt- und Bauausschusses wurde ein Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnungen vorgelegt. Für diesen wurde die Zustimmung verweigert, da sich das Gebäude im Hinblick auf die Umgebung zu nah an der öffentlichen Straße befand und die dargestellten Stellplätze nicht den Vorgaben der Garagenstellplatzverordnung entsprachen.

Nun wurde eine überarbeitet Planung vorgelegt. Das Gebäude wurde um 1 m nach hinten verschoben; die Carports wurden so angelegt, dass sie nun befahrbar sind.

Das beantragte Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

WH/FH: 6,35 m
Überbaute Fläche: 162,39 m²
Dachform: Flachdach


In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

WH: 6,35 m
Überbaute Fläche: 201 m²

Somit fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Neubruchweg 22; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 3248/40, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbepla nten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Wintergartens mit einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2,50 m.

Nachdem sich der beantragte Wintergarten unterhalb des genehmigten Balkons im 1. OG befindet, erfolgt keine Erhöhung der Grundfläche. Das Vorhaben fügt sich somit in den Bestand ein.

Eine Erhöhung des Stellplatzbedarfes ist auf Grund der neuen Flächenberechnung nicht erforderlich, da die neue Wohnfläche 120 m² nicht überschreitet.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vogl nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

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11. Unterbrunner Ring 5 u. 5a; Antrag auf Befreiung zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 8/4, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö 11

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Argelsried Nr. 7“.

Im April 2017 wurde für die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen das Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten wurden.
Hiernach sind Garagen und Stellplätze, wie im Lageplan 1 dargestellt, auszuführen.

Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 21.08.2017 wurde bereits einem Antrag auf isolierte Befreiung zur Änderung der Garagen und Stellplätze - wie im beigefügten Lageplan 2 dargestellt – befürwortet.

Nun liegt erneut ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Änderung der Garagen- und Stellplatzsituation vor. Die Situierung ist im Lageplan 3 dargestellt. Die Begründung hierzu wird in nichtöffentlicher Sitzung in Anlage beigegeben.

Die Änderung ist nachvollziehbar begründet. Auch aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Umgestaltung besonders im Hinblick auf das Straßenbild als positiv dar.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Unterbrunner Ring 7, 7a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 8/5, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Argelsried Nr. 7“.

Im April 2017 wurde für die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen das Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten wurden.
Hiernach sind Garagen und Stellplätze, wie im Lageplan 1 dargestellt, auszuführen.

Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 21.08.2017 wurde bereits einem Antrag auf isolierte Befreiung zur Änderung der Garagen und Stellplätze - wie im beigefügten Lageplan 2 dargestellt – befürwortet.

Nun liegt erneut ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Änderung der Garagen- und Stellplatzsituation vor. Die Situierung ist im Lageplan 3 dargestellt. Die Begründung hierzu wird in nichtöffentlicher Sitzung in Anlage beigegeben.

Die Änderung ist nachvollziehbar begründet. Auch aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Umgestaltung besonders im Hinblick auf das Straßenbild als positiv dar.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Zeppelingstr. 10-12; Bauantrag zur Anbau eines Windfangs auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/44, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gilching-Süd“.

Beantragt wird der Anbau eines Windfanges mit einer Breite von 4,98 m und einer Tiefe von 3 m außerhalb des festgesetzten Bauraumes.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre Ausnahmsweise eine Überschreitung der festgesetzten straßenseitigen Baugrenze durch dreiseitig offene Eingangsüberdachungen bis zu einer Tiefe von max. 3 m zulässig.
Nachdem jedoch der Windfang geschlossen ausgeführt wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Aus städtebaulicher Sicht sind mit dem geplanten Windfang die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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14. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Tonwerkstraße'" für das Grundstück FlNr. 642/2, Gemarkung Argelsried, Tonwerkstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö 14

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Tonwerkstraße“ in Geisenbrunn wurde erstmalig im Jahre 1976 aufgestellt und bislang fünfmal  in Teilbereichen geändert.
Für Fl.Nrn. 642/2, Gemarkung Argelsried liegt eine Anfrage auf Änderung des Bebauungsplanes Tonwerkstraße vor. Der Antragsteller möchte entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes das Maß der baulichen Nutzung vergrößern und beantragt hierzu eine Änderung des Bebauungsplanes für diesen Teilbereich. Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Kosten.
Die Verwaltung hat für das o.g. Grundstück eine verdichtete Bauweise mit einem Mehrfamilienhaus (ca. 8 Wohneinheiten) vorgeschlagen. Die Erschließung erfolgt von der Tonwerkstraße.
Der dringend benötigte Wohnraum in Gilching ist  durch Baurechtsschaffung zur Verfügung zu stellen. Dies geht innerörtlich durch verdichtete Bauweise an geeigneter Stelle. Eine Nachverdichtung deckt sich ausdrücklich mit den Zielvorgaben des § 1 a Abs. 2 Satz 2 BauGB.
Es handelt sich vorliegend um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Teiländerungsbereich in einem Umfang geändert werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen ist.
In Anlage beigefügt ist ein aus dem Flächennutzungsplan (WA), Allgemeines Wohngebiet, entwickelter Entwurf.  Sollte der HBA der Änderung inhaltlich zustimmen, wird die Verwaltung den Planungsverband München mit der weiteren Ausarbeitung der Bauleitplanung beauftragen.
Der Haupt- und Bauausschuss möge über den Antrag auf Änderung beraten, ob hier ein Mehrfamilienhaus, ca. 8 Wohneinheiten, ermöglicht werden soll. Aus Sicht der Verwaltung wäre dies städtebaulich sinnvoll und begründbar.
Ferner ist zu entscheiden, ob die Straße „Am Ziegelstadel“  wie in der 2. Bebauungsplanänderung von 26.07.1994 weiterhin so in seiner geplanten Straßenbreite beibehalten werden soll oder ob hier künftig nur der bestehende Fuß- und Radweg auf die Münchner Straße führen soll. Die Fuß- und Radwegeverbindung hat sich seit Jahren bewährt. Aus Sicht der Verwaltung wäre hier eine zusätzliche Ein-/Ausfahrt auf die Münchner Straße eher von Nachteil. Die Münchner Straße ist in dieser Höhe stark frequentiert und aufgrund des Kurvenradius an dieser Stelle zum Ein-/Ausfahren problematisch zu sehen. Das vorhandene Bushäuschen müsste auch versetzt werden.
Eine künftige Bebauungsplanänderung sollte hier aus Sicht der Verwaltung eine Fuß- und Radwegeverbindung vorsehen.
Für eine künftige Bebauung des Grundstückes Flurnummer 294/3, Gemarkung Argelsried stehen der Gletscherweg, Am Ziegelstadel  sowie die bestehende Ausfahrt zur Münchner Straße für die Erschließung zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

1.        Der Bebauungsplan „Tonwerkstraße“ i.d.F.v. 10.10.1983, in Kraft getreten am  24.05.1984,  soll für diesen Teilbereich geändert werden.
2.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung mit einem Mehrfamilienhaus mit ca. 8 Wohneinheiten.
3.        Die Straße Am Ziegelstadel soll künftig im südlichen Bereich als Fuß- und Radweg festgesetzt werden
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Planungsverband München mit der weiteren Ausar-beitung der Bauleitplanung zu beauftragen.

Beschluss

1.        Der Bebauungsplan „Tonwerkstraße“ i.d.F.v. 10.10.1983, in Kraft getreten am  24.05.1984,  soll für diesen Teilbereich geändert werden.
2.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung mit einem Mehrfamilienhaus mit ca. 8 Wohneinheiten.
3.        Die Straße Am Ziegelstadel soll künftig im südlichen Bereich als Fuß- und Radweg festgesetzt werden
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Planungsverband München mit der weiteren Ausar-beitung der Bauleitplanung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße SO Einzelhandel - Landsberger Straße für den Bereich des bestehenden Lidl-Marktes nördlich der Landsberger Straße für die FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, Gemarkung Gilching; Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.2. Halbsatz und Nr. 3.2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

  1. Der Gemeinderat Gilching hat am 19.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße“ beschlossen.

  1. Am 19.09.2016 hat der Haupt- und Bauausschuss die Entwurfsplanung (Erweiterung) vom 19.09.2016 gebilligt. Der Entwurf lag vom 13.10.2016 bis 14.11.2016 öffentlich aus.

  1. Der Haupt- und Bauausschuss hat am 20.03.2017  das neue Planungskonzept der Firma Lidl mit der Bezeichnung „Metropolkonzept“ gebilligt und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Erstellung der Bauleitpläne beauftragt.

Die Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange aus der ersten Auslegung vom Oktober/November 2016 wurden in den jetzigen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die geforderten Gutachten bezüglich schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung, Baugrund- und Schadstoffgutachten sowie eine orientierende Altlastenuntersuchung wurden durch die Firma Lidl in Auftrag gegeben und in den jetzigen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der in Anlage zur Kenntnis beigefügt ist.
Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.07.2018 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und einem erneuten Auslegungsverfahren zuzuführen.
Das neue Konzept des Lidl Lebensmittelmarktes nimmt Rücksicht auf aktuelle und künftige Kunden- und Logistikanforderungen. Der Standort ist integriert, befindet sich nicht auf der sog. Grünen Wiese oder am Ortsrand der Gemeinde und ist auch fußläufig oder mit dem Fahrrad sehr gut erreichbar. Die Höhenentwicklung mit rund 6,80 m Wandhöhe steht dem geplanten Grünzug nicht entgegen. Für die beabsichtigte Verkaufsfläche mit maximal 1.450 qm werden ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Für die zugänglichen (Roll-)Treppen, Aufzüge und Gänge kann die Verkaufsfläche bis zu einer Gesamtgröße von 1550 m² überschritten werden. Es ist auch eine GR-Überschreitung i.S.d. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO erforderlich, um die erforderlichen Stellplätze zu realisieren.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.05.2018 und beschließt:
1.        Der Satzungsentwurf zum Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße in der Fassung vom 23.07.2018  wird inhaltlich gebilligt.
2.        Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung
       „Sondergebiet Einzelhandel - Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger        Straße für den Bereich der Flurnummern 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, jeweils Gemarkung Gilching“
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erneut durchzuführen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.05.2018 und beschließt:
1.        Der Satzungsentwurf zum Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße in der Fassung vom 23.07.2018  wird inhaltlich gebilligt.
2.        Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung
       „Sondergebiet Einzelhandel - Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger        Straße für den Bereich der Flurnummern 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, jeweils Gemarkung Gilching“
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö informativ 16
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16.1. Halteverbot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö 16.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig bat um Prüfung eines Halteverbotes für den Parkplatz der Gilchinger Tafel in der Pollinger Straße, da dieser regelmäßig von Fremdparkern belegt wird.
1. Bgm. Walter sagte eine Prüfung zu.

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16.2. Fahrradständer Rathausplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö 16.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigte sich nach dem Sachstand zur Überdachung der Fahrradständer am Rathausplatz.
1. Bgm. Walter erklärte, dass die Arbeiten hierfür bereits ausgeschrieben wurden.

Datenstand vom 16.10.2018 08:41 Uhr