Datum: 10.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Brucker Str. 16; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gem. Gilching
4 Brucker Str. 16a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gem. Gilching
5 Karolingerstr. 12; Bauantrag (Tektur) zur Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/10, Gem. Gilching
6 Schmidgern 1a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1729/14, Gem. Gilching
7 Schmidgern 1b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1729/14, Gem. Gilching
8 Umbau Musikschule; hier: Beauftragung Nachtragsangebote Sanitär und Heizung
9 Sanierung Teilabschnitt der Weßlinger Straße nach Fertigstellung der Westumfahrung
10 Verschiedenes
10.1 Dornierstraße 7; Anfrage zur Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/72, Gem. Argelsried

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

- Brucker Str. 61a
   Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz –
   entspricht genehmigtem Vorbescheid

Diskussionsverlauf

- Brucker Str. 61a
   Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz –
   entspricht genehmigtem Vorbescheid

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3. Brucker Str. 16; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz . Diese soll wie folgt ausgeführt werden:

WH                                     6,60 m
FH                                   11,01 m
Überbaute Fläche                 70,64 m²
Dachform                          Satteldach
Dachneigung                          38°

In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

WH                                       9,50 m
FH                                     12,50 m
Überbaute Fläche                 284,00 m²

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Erforderliche Stellplätze werden nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Brucker Str. 16a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz . Diese soll wie folgt ausgeführt werden:

WH                                     6,60 m
FH                                   11,01 m
Überbaute Fläche                 70,64 m²
Dachform                          Satteldach
Dachneigung                          38°

In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

WH                                       9,50 m
FH                                     12,50 m
Überbaute Fläche                 284,00 m²

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Erforderliche Stellplätze werden nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Karolingerstr. 12; Bauantrag (Tektur) zur Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 13.11.2017 wurde der Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten planungsrechtlich zugestimmt.

Das Gebäude wurde wie folgt genehmigt:

WH                             6,6 / 7,91 m (Gegengiebel)
FH                           10,93
Überbaute Fläche         305,51 m²
DN                           37°
Dachform                  Satteldach

Nun wird die Änderung des Gebäudes beantragt.

Hierbei wurde/n
  1. die Dachneigung verringert
  2. die Grundfläche verringert
  3. die Anordnung der Stellplätze sowie die Dachform der Garagen geändert
  4. die erdgeschossigen Erkeranbauten verändert
  5. das Erscheinungsbild des Gegengiebels geändert
  6. die Lage auf dem Grundstück verändert
  7. 4 zusätzliche Dachgauben eingebaut (gesamt 6)


Durch die oben angeführten Änderungen ergibt sich folgendes:
Zu a) Dachneigung nun 36°
Zu b) Grundfläche nun 295,6 m²
Zu c) Stellplätze: 5 Stellplätze wurden bei der ersten Genehmigung mit direkter Zufahrt
         von der Karolingerstraße aus geplant; nun werden 4 Stellplätze von der erforderli-
         chen Grundstückszufahrt angefahren; ein Stellplatz direkt von der Karolingerstraße.
         Garagen: Bei der Dachform wurde statt dem Satteldach ein flachgeneigtes Pult-
         dach gewählt.
Zu d) Erker wurden verkleinert
Zu e) Der genehmigte Gegengiebel mit einer Breite von 7,97 m und einer Tiefe von 3,4 m
          wurde wie folgt geändert: Breite 11,15 m und Tiefe 2,00 m
Zu f)  Das Gebäude wurde mit der vordersten Gebäudekante um 1,16 m auf jetzt 3,33 m
         zur Karolingerstraße hin verschoben
Zu g) Mit Eingabe von Oktober 2017 wurden auf der Nordostseite 2 Schleppgauben bean-
         tragt und genehmigt. Mit der neuen Planung werden auf der Nordostseite 4 und auf
         der Südwestseite 2 weitere Gauben beantragt. Die Gauben werden mit einem Sat-
         teldach ausgeführt.

Die Wandhöhe mit 6,59 m sowie die Firsthöhe mit 10,85 m entsprechen der genehmigten Planung. Die Wandhöhe des Gegengiebels wurde auf die Höhe des Gebäudes angepasst und somit um 1,32 m verringert.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Schmidgern 1a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1729/14, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:

WH                                     6,09 m
FH                                     9,76 m
Überbaute Fläche                 65,62 m²
Dachform                          Walmdach
DN                                   44°/18°

In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

WH                                     6,08 m
FH                                     9,78 m
Überbaute Fläche                 68,04 m²
Dachform                          Walmdach
DN                                   44°/18°

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Stellplätze werden gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Schmidgern 1b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1729/14, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:

WH                                     6,09 m
FH                                     9,7 6 m
Überbaute Fläche                 67,25 m²
Dachform                          Walmdach
DN                                   44°/18°

In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

WH                                     6,08 m
FH                                     9,78 m
Überbaute Fläche                 68,04 m²
Dachform                          Walmdach
DN                                   44°/18°

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Stellplätze werden gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Umbau Musikschule; hier: Beauftragung Nachtragsangebote Sanitär und Heizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bezüglich der Nachtragsangebote bedarf es noch Klärungen mit der VOB-Stelle bei der Regierung von Oberbayern. Die Sitzungsvorlage wird ggf. nachgesendet.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Fink teilt dem Gremium mit, dass der Tagesordnungspunkt von der Sitzung abgesetzt wird und eine Abstimmung daher nicht erforderlich ist, da die Arbeiten für den Umbau der Musikschule nach den Vorschriften der VOB neu ausgeschrieben werden müssen.

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9. Sanierung Teilabschnitt der Weßlinger Straße nach Fertigstellung der Westumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Baufortschritt für das Bauvorhaben Westumfahrung St2069 Gilching – Straßen- und Tiefbau, Brückenbau, Landschaftsbau, Verkehrstechnik wird wie terminiert im 1.BA zeitnah abschließen und die zukünftige Staatsstraße wird im Teilbereich wie vorgesehen zunächst als Gemeindestraße in Betrieb genommen. In diesem Abschnitt ist auch die Anbindung des Winkelhofes von der Staatsstraße mit der Weiterführung über die „alte“ Weßlinger Straße Richtung Süden.
Planausschnitt Abfahrt Winkelhof
Abfahrt Winkelhof aktuelle Situation
Dieser noch vorhandene und zukünftig auch genutzte Teil der Weßlinger Straße ist mit einer asphaltierten Straßenbreite von ca. 4,80 m und beidseitig mit einer Bankette von über 50 cm ausgebaut. Die gegenwärtige Asphaltdecke ist in den Randbereichen über die Jahre durch die stark frequentierte Nutzung ausgebrochen und sanierungsbedürftig. Auch die Bankette musste und wird jährlich immer wieder zwei bis drei Mal aufwendig ertüchtigt.
Weßlinger Straße aktuelle
Da die hier befindlichen angrenzenden Grundstücke entlang der Weßlinger Straße in gemeindlichem Besitz sind, könnte die Straßensanierung auf eine zeitgemäße Breite von 6 Metern asphaltiert und die Bankette wieder in Stand gesetzt werden.
Der weitere Straßenverlauf angrenzend an den Privatflächen ist auf gemeindlicher Flurnummer ebenfalls insgesamt  6 Meter breit. Hier kann die Straße auch auf die dringend benötigte Sanierung angepasst werden.
Die Kosten für die gesamte Sanierung sind im Anhang beigefügt.
dunkle Flächen = gemeindliche Grundstücke

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung auf Ausbau der Straße mit 6 Metern Breite zu.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung auf Ausbau der Straße mit 6 Metern Breite zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö informativ 10
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10.1. Dornierstraße 7; Anfrage zur Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/72, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 10.12.2018 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Beiliegende Anfrage zur Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes im Gewerbegebiet Gilching-Süd wird zur Kenntnis gegeben. Das Vorhaben kann im Rahmen eines Freistellungsantrages ausgeführt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Fink teilt dem Gremium mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/72, Gemarkung Argelsried, die Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes geplant ist. Ferner weist er darauf hin, dass das geplante Vorhaben im Rahmen des Freistellungsverfahrens ausgeführt werden kann.

GRin Brosig schlägt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich des Gewerbeparks Süd vor.
2. Bgm. Fink erklärt, dass bereits Seitens der Bauherren nach einer Möglichkeit zur Errichtung eines Parkhauses gesucht wird.

GR Vogl schlägt vor, den Stellplatzschlüssel für den Gewerbepark Süd zu überdenken.
2. Bgm. Fink weist darauf hin, dass zusätzliche Flächen für die Errichtung weiterer Stellplätze nicht zur Verfügung stehen.

Datenstand vom 16.01.2019 08:53 Uhr