Datum: 10.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.11.2018
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
- Brucker Str. 61a
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz –
entspricht genehmigtem Vorbescheid
Diskussionsverlauf
- Brucker Str. 61a
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz –
entspricht genehmigtem Vorbescheid
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3. Brucker Str. 16; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz
. Diese soll wie folgt ausgeführt werden:
WH 6,60 m
FH 11,01 m
Überbaute Fläche 70,64 m²
Dachform Satteldach
Dachneigung 38°
In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
WH 9,50 m
FH 12,50 m
Überbaute Fläche 284,00 m²
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Erforderliche Stellplätze werden nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Brucker Str. 16a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz
. Diese soll wie folgt ausgeführt werden:
WH 6,60 m
FH 11,01 m
Überbaute Fläche 70,64 m²
Dachform Satteldach
Dachneigung 38°
In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
WH 9,50 m
FH 12,50 m
Überbaute Fläche 284,00 m²
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Erforderliche Stellplätze werden nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Karolingerstr. 12; Bauantrag (Tektur) zur Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/10, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 13.11.2017 wurde der Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten planungsrechtlich zugestimmt.
Das Gebäude wurde wie folgt genehmigt:
WH 6,6 / 7,91 m (Gegengiebel)
FH 10,93
Überbaute Fläche 305,51 m²
DN 37°
Dachform Satteldach
Nun wird die Änderung des Gebäudes beantragt.
Hierbei wurde/n
- die Dachneigung verringert
- die Grundfläche verringert
- die Anordnung der Stellplätze sowie die Dachform der Garagen geändert
- die erdgeschossigen Erkeranbauten verändert
- das Erscheinungsbild des Gegengiebels geändert
- die Lage auf dem Grundstück verändert
- 4 zusätzliche Dachgauben eingebaut (gesamt 6)
Durch die oben angeführten Änderungen ergibt sich folgendes:
Zu a) Dachneigung nun 36°
Zu b) Grundfläche nun 295,6 m²
Zu c) Stellplätze: 5 Stellplätze wurden bei der ersten Genehmigung mit direkter Zufahrt
von der Karolingerstraße aus geplant; nun werden 4 Stellplätze von der erforderli-
chen Grundstückszufahrt angefahren; ein Stellplatz direkt von der Karolingerstraße.
Garagen: Bei der Dachform wurde statt dem Satteldach ein flachgeneigtes Pult-
dach gewählt.
Zu d) Erker wurden verkleinert
Zu e) Der genehmigte Gegengiebel mit einer Breite von 7,97 m und einer Tiefe von 3,4 m
wurde wie folgt geändert: Breite 11,15 m und Tiefe 2,00 m
Zu f) Das Gebäude wurde mit der vordersten Gebäudekante um 1,16 m auf jetzt 3,33 m
zur Karolingerstraße hin verschoben
Zu g) Mit Eingabe von Oktober 2017 wurden auf der Nordostseite 2 Schleppgauben bean-
tragt und genehmigt. Mit der neuen Planung werden auf der Nordostseite 4 und auf
der Südwestseite 2 weitere Gauben beantragt. Die Gauben werden mit einem Sat-
teldach ausgeführt.
Die Wandhöhe mit 6,59 m sowie die Firsthöhe mit 10,85 m entsprechen der genehmigten Planung. Die Wandhöhe des Gegengiebels wurde auf die Höhe des Gebäudes angepasst und somit um 1,32 m verringert.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Schmidgern 1a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1729/14, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
WH 6,09 m
FH 9,76 m
Überbaute Fläche 65,62 m²
Dachform Walmdach
DN 44°/18°
In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
WH 6,08 m
FH 9,78 m
Überbaute Fläche 68,04 m²
Dachform Walmdach
DN 44°/18°
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Stellplätze werden gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Schmidgern 1b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1729/14, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
WH 6,09 m
Überbaute Fläche 67,25 m²
Dachform Walmdach
DN 44°/18°
In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
WH 6,08 m
FH 9,78 m
Überbaute Fläche 68,04 m²
Dachform Walmdach
DN 44°/18°
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Stellplätze werden gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Umbau Musikschule; hier: Beauftragung Nachtragsangebote Sanitär und Heizung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bezüglich der Nachtragsangebote bedarf es noch Klärungen mit der VOB-Stelle bei der Regierung von Oberbayern. Die Sitzungsvorlage wird ggf. nachgesendet.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
2. Bgm. Fink teilt dem Gremium mit, dass der Tagesordnungspunkt von der Sitzung abgesetzt wird und eine Abstimmung daher nicht erforderlich ist, da die Arbeiten für den Umbau der Musikschule nach den Vorschriften der VOB neu ausgeschrieben werden müssen.
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9. Sanierung Teilabschnitt der Weßlinger Straße nach Fertigstellung der Westumfahrung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Baufortschritt für das Bauvorhaben Westumfahrung St2069 Gilching – Straßen- und Tiefbau, Brückenbau, Landschaftsbau, Verkehrstechnik wird wie terminiert im 1.BA zeitnah abschließen und die zukünftige Staatsstraße wird im Teilbereich wie vorgesehen zunächst als Gemeindestraße in Betrieb genommen. In diesem Abschnitt ist auch die Anbindung des Winkelhofes von der Staatsstraße mit der Weiterführung über die „alte“ Weßlinger Straße Richtung Süden.
Planausschnitt Abfahrt Winkelhof
Abfahrt Winkelhof aktuelle Situation
Dieser noch vorhandene und zukünftig auch genutzte Teil der Weßlinger Straße ist mit einer asphaltierten Straßenbreite von ca. 4,80 m und beidseitig mit einer Bankette von über 50 cm ausgebaut. Die gegenwärtige Asphaltdecke ist in den Randbereichen über die Jahre durch die stark frequentierte Nutzung ausgebrochen und sanierungsbedürftig. Auch die Bankette musste und wird jährlich immer wieder zwei bis drei Mal aufwendig ertüchtigt.
Weßlinger Straße aktuelle
Da die hier befindlichen angrenzenden Grundstücke entlang der Weßlinger Straße in gemeindlichem Besitz sind, könnte die Straßensanierung auf eine zeitgemäße Breite von 6 Metern asphaltiert und die Bankette wieder in Stand gesetzt werden.
Der weitere Straßenverlauf angrenzend an den Privatflächen ist auf gemeindlicher Flurnummer ebenfalls insgesamt 6 Meter breit. Hier kann die Straße auch auf die dringend benötigte Sanierung angepasst werden.
Die Kosten für die gesamte Sanierung sind im Anhang beigefügt.
dunkle Flächen = gemeindliche Grundstücke
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung auf Ausbau der Straße mit 6 Metern Breite zu.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung auf Ausbau der Straße mit 6 Metern Breite zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
|
ö
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informativ
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Dornierstraße 7; Anfrage zur Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/72, Gem. Argelsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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10.12.2018
|
ö
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
Beiliegende Anfrage zur Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes im Gewerbegebiet Gilching-Süd wird zur Kenntnis gegeben. Das Vorhaben kann im Rahmen eines Freistellungsantrages ausgeführt werden.
Diskussionsverlauf
2. Bgm. Fink teilt dem Gremium mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/72, Gemarkung Argelsried, die Errichtung eines vorübergehenden Parkplatzes geplant ist. Ferner weist er darauf hin, dass das geplante Vorhaben im Rahmen des Freistellungsverfahrens ausgeführt werden kann.
GRin Brosig schlägt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich des Gewerbeparks Süd vor.
2. Bgm. Fink erklärt, dass bereits Seitens der Bauherren nach einer Möglichkeit zur Errichtung eines Parkhauses gesucht wird.
GR Vogl schlägt vor, den Stellplatzschlüssel für den Gewerbepark Süd zu überdenken.
2. Bgm. Fink weist darauf hin, dass zusätzliche Flächen für die Errichtung weiterer Stellplätze nicht zur Verfügung stehen.
Datenstand vom 16.01.2019 08:53 Uhr