Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:24 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.01.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Seniorenbeirat
3.2 Energiewende
3.3 Klausurtagung Mobilität
4 Haushalt 2017; Jahresrechnung 2017
5 Haushalt 2018; Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching
6 Haushalt 2018; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes 2018 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021
7 Freiwillige Feuerwehr Geisenbrunn; Bestätigung der Wahl des Kommandanten und stv. Kommandanten
8 Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching Hier: Vergabe Strecken- und Ingenieurbau
9 Zweckverband für Abfallwirtschaft (AWISTA) im Landkreis Starnberg; Beschlussfassung über die Auflösung
10 Brandschutzsanierung Klassentrakt 66-er Bau Mittelschule Gilching
11 Regionalplan München; Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung
12 Nachhaltiges Bauen - schon bei der Planung beachten, Antrag von Herrn Gemeinderat Peter Unger (Bündnis 90/Die Grünen) vom 25. Januar 2018
13 Aufstellen von Glascontainern auf Parkplätzen von Supermärkten/Getränkemärkten, Antrag von Frau Gemeinderätin Rosa Maria Brosig, Bürger für Gilching vom 04.02.2018
14 Verschiedenes
14.1 Runder Tisch Inklusion
14.2 Parkplatzsituation Gewerbegebiet
14.3 Parsberg Echo
14.4 Eröffnung Kulturstation
14.5 Umbau Bahnhof Argelsried
14.6 Landesentwicklungsprogramm
14.7 barrierefreier Ausbau Bahnhof Argelsried Südseite
14.8 Klausurtagung Mobilität

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_20.02.2018.pdf
Download Niederschrift öff_20.02.2018.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 16.01.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 16.01.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.01.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

1.        Liegenschaftsangelegenheit; Übertrag Mietvertrag Mutter-Kind-Haus
Der Gemeinderat stimmt der Übertragung des Mietvertrages von der Ökumenischen Hilfe e. V. an das Diakonische Werk Fürstenfeldbruck zu und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister mit dem Abschluss eines entsprechenden Nachtrages.
2.        Grundstücksangelegenheit: Waldstraße, FlNr. 1665/47; Ankauf einer Straßenfläche
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 21.12.2017, UR-Nr. J2468/2017 des Notars Dr. Jung in Fürstenfeldbruck Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
3.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Kaufvertrag FlNr. 3063/6
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 2315/2017, abgeschlossen am 07.12.2017 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

4.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Tauschvertrag FlNr. 2030 und FlNr. 1619
Der Gemeinderat hat von dem Tauschvertrag J 2318/2017, abgeschlossen am 07.12.2017 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

5.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Nachtrag FlNr. 238 Gem. Gilching
Der Gemeinderat hat von dem am 04.12.2017 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 2282/2017, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

6.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Nachtrag FlNr. 1473/3 Gem. Gilching
Der Gemeinderat hat von dem am 21.12.2017 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 2473/2017, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

7.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Kaufvertrag FlurNr. 1744/5
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 2446/2017, abgeschlossen am 20.12.2017 beim N otariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

8.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Nachtrag FlNr. 277 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem am 05.12.2017 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 2297/2017, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö informativ 3
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3.1. Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 3.1

Diskussionsverlauf

GRin Keil berichtet dem Gremium, dass Herr Nagler aus eigenem Wunsch aus dem Seniorenbeirat ausgeschieden ist. Leider sind auf die Anzeige hin keine Bewerbungen eingegangen, d.h. derzeit agiert der Seniorenbeirat mit 4 Mitgliedern. In ca. 3 Monaten wird noch einmal versucht die offene Stelle zu besetzen.

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3.2. Energiewende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GR Gebauer spricht als Energiereferent über die angestrebte Energiewende und die Bedeutung der Vorbildfunktion der Gemeinde in diesem Zusammenhang. Er berichtet über eine Initiative der Agenda 21 AK Energie, die unter dem Motto „werden Sie 2018 zu Protagonisten der Energiewende in Gilching“, einen Stromanbieterwechsel forciert. Hier werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch die Gemeinderäte angesprochen. GR Gebauer lädt das Gremium ein, ein Zeichen zu setzen und sich der Initiative anzuschließen .

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3.3. Klausurtagung Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GR Gebauer informiert die anwesenden Gemeinderäte über die stattgefundene Klausurtagung zur Entwicklung einer Vision Mobilität im Landkreis. Aus den vielen Beiträgen der Teilnehmer (u.a. Bürgermeister, Kreis- und Gemeinderäte) ergab sich die noch zu entwickelnde Vision, der Reduzierung des motorisierten und der umweltschonenden Organisation des verbleibenden Individualverkehrs. Mobilität muss grundlegend neu gedacht werden.

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4. Haushalt 2017; Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 22.01.2018 ö beratend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2017 wird derzeit erstellt.
Haushaltsausgabereste sind nicht verbrauchte Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden (§ 87 Nr. 17 KommHV-K). Soweit bereits Verpflichtungen für Zahlungen während des Haushaltsjahres eingegangen wurden, die Auszahlung aber bis zum 31.12. des Jahres nicht mehr möglich ist, wird eine Mittelübertragung in das folgende Haushaltsjahr erforderlich. Mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird eine sparsame Mittelbereitstellung gefördert, da dadurch eine Inanspruchnahme von Mitteln nur nach tatsächlichem Bedarf erfolgt und eine Neuveranschlagung für die gleiche Ausgabe im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr erforderlich ist.
Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsausgabereste wurden im Vorfeld durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der vorgelegten Begründungen und im Hinblick auf eine Entlastung des Gemeindehaushaltes 2018 ist eine Übertragung der beantragten Haushaltsausgabereste sinnvoll und notwendig.
In der Anlage sind die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 5.657.353,17 € aufgeführt. In der Anlage ist die Gesamtaufstellung der Haushaltsausgabenreste dargestellt.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2018 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.657.353,17 € zu genehmigen.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.657.353,17 €.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.657.353,17 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2018; Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 22.01.2018 ö beratend 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das Jahr 2018 wird der Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Gilching mit den Sparten Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung und Breitbandversorgung vorgelegt.
Im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt sind alle Sparten zusammengefasst abgebildet. In den Teilhaushalten (Ergebnis-, Finanz-) kann das Spartenergebnis eingesehen werden.
Als Anlage wird der Wirtschaftsplan 2018 vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt
  1. im Erfolgsplan:
    in den Erträgen        auf        1.844.000 €
    in den Aufwendungen        auf        1.836.700 €

  2. im Vermögensplan:
    in den verfügbaren Deckungsmitteln        auf        4.301.900 €
    in den benötigten Mitteln        auf        4.048.700 €

Es ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 375.000 € für die Fernwärme-Baumaßnahmen im Gewerbegebiet A96 Nord erforderlich.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes Gemeindewerke Gilching werden nicht festgesetzt.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 61.600 €.
Das Jahresergebnis beläuft sich auf 7.300 €.
Alle weiteren Einzelheiten können dem Wirtschaftsplan 2018 entnommen werden.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2018 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zuzustimmen.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Haushalt 2018; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes 2018 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 22.01.2018 ö beratend 3.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2018, der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung 2017 - 2021 wurden in zwei Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses vorberaten und abschließend in der Sitzung am 22.01.2018 dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.
Sowohl der Haushaltsplan 2018 als auch die mittelfristige Finanzplanung sind in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2018 in Höhe von 2.000.000,- € vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.702.9 00,- € notwendig.
Der Wirtschaftsplan 2018 des Regiebetriebes Gemeindewerke Gilching ist Bestandteil des Haushalts 2018 und wurde als separater Tagesordnungspunkt abgehandelt.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2018 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Haushaltsplan 2018, Stellenplan 2018, Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sowie dem Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zuzustimmen.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2018, Stellenplan 2018, Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sowie dem Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2018, Stellenplan 2018, Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sowie dem Wirtschaftsplan 2018 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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7. Freiwillige Feuerwehr Geisenbrunn; Bestätigung der Wahl des Kommandanten und stv. Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG werden der Kommandant und sein Stellvertreter in einer von der Gemeinde durchgeführten Dienstversammlung auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn fand am 31.01.2018 statt.
Der bisherige Kommandant Peter Sedlmair stand für diese Wahl nicht mehr zur Verfügung. Aus der Mitte der aktiven Feuerwehrmitglieder wurde zum Kommandanten Herr Stefan Siegl und zum stellvertretenden Kommandanten Herr Florian Marquard vorgeschlagen. Die anschließende Wahl ergab folgendes Ergebnis:
1. Herr Stefan Siegl wurde mit 33 Ja-Stimmen bei insgesamt 33 anwesenden Wahlberechigten zum Kommandanten gewählt.
2. Herr Florian Marquard wurde mit 33 Ja-Stimmen bei insgesamt 33 anwesenden Wahlberechtigten zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat ist sowohl der Kommandant als auch sein Stellvertreter vom Gemeinderat zu bestätigen. Hierbei ist entscheidend, ob beide sowohl fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen geeignet sind.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Gemeinderat gemäß Ar. 8 Abs. 4 BayFwG die in der Dienstversammlung durchgeführte Wahl zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten:
1. Herr Stefan Siegl, Am Brunnerfeld 2 in 82205 Geisenbrunn zum Kommandanten
2. Herr Florian Marquard, Hauptstr. 13 in 82205 Gilching zum stellvertretenden Komman danten

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Gemeinderat gemäß Ar. 8 Abs. 4 BayFwG die in der Dienstversammlung durchgeführte Wahl zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten:
1. Herr Stefan Siegl, Am Brunnerfeld 2 in 82205 Geisenbrunn zum Kommandanten
2. Herr Florian Marquard, Hauptstr. 13 in 82205 Gilching zum stellvertretenden Komman danten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching Hier: Vergabe Strecken- und Ingenieurbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 für die ST 2069 Olching – Starnberg, „Neubau der Westumgehung Gilching in kommunaler Sonderbaulast der Gemeinde Gilching“ ist ergangen. Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 20.03.2017 wurden entsprechende Ingenieurbüros mit der Objektplanung für die Verkehrsanlagen und für den Neubau von Ingenieurbauwerken beauftragt. Diese Planungen erfolgten in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, u.a. dem Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg. Auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgte die Beantragung der Fördermittel bei der Förderstelle, der Regierung von Oberbayern. Mit Zustimmung vom 09.01.2018 der ROB zum vorzeitigen Baubeginn und der Mitteilung, dass das Vorhaben entsprechend der Ziffer 6 RZStra grundsätzlich förderbar ist, wurde ein europaweites öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Die Angebotsöffnung erfolgte am 25.01.2018. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit dem Vergabevermerk und dem Preisspiegel des Ingenieurbüros SSF beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Gesamtbedarf im Haushalt berücksichtigt: 16.000.000,- €
Haushaltsansatz 2018: 8.500.000,- €
Haushaltsansatz 2019: 7.500.000,- €
Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 25.01.2018 mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros SSF im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau mit der Maßnahme „Westumfahrung ST 2069 Gilching –Strecken- und Ingenieurbau“ mit der Auftragssumme in Höhe von 13.506.440,89 € brutto.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 25.01.2018 mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros SSF im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau mit der Maßnahme „Westumfahrung ST 2069 Gilching –Strecken- und Ingenieurbau“ mit der Auftragssumme in Höhe von 13.506.440,89 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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9. Zweckverband für Abfallwirtschaft (AWISTA) im Landkreis Starnberg; Beschlussfassung über die Auflösung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.11.2017 (siehe Anlage) teilt der Zweckverband für Abfallwirtschaft (AWISTA) mit, dass nach den Grundsatzbeschlüssen der Verbandsversammlung vom 22.7.2015 und des Kreistages vom 30.7.2015 geplant ist, den Zweckverband aufzulösen. Die Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft sollen künftig durch ein noch zu gründendes Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg übernommen werden.
Voraussetzung für die Auflösung des Zweckverbandes ist der Austritt aller Verbandsmitglieder – mit Ausnahme des Landkreises Starnberg. Nach Vorlage alles Austrittsbeschlüsse der 14 Mitgliedsgemeinden wird in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes entsprechend abgestimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Situation wird klargestellt, dass der Verband gegenüber seinen Mitgliedern schuldenfrei ist. Die vom Verband genutzten Grundstücke für die Wertstoffhöfe und Wertstoffinseln bleiben weiterhin im Eigentum der Gemeinden.
Um weiterhin Einflussmöglichkeiten der Gemeinden zu gewährleisten, ist geplant, dass dem künftigen Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens mindestens der Sprecher oder ein dafür berufender Bürgermeister/innen-Vertreter als ständiges Mitglied angehören soll.

Beschlussvorschlag

Entsprechend dem Sachvortrag wird folgender Beschluss gefasst:
  1. Mit der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (nachfolgend Verband), mit dem Ziel den Eigenbetrieb-AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten, besteht Einverständnis.
  2. Die Gemeinde Gilching beantragt gemäß Art. 44 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – i.V.m. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (VBS) den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg und beauftragt den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung für den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg zu stimmen.
Des Weiteren beauftragt die Gemeinde Gilching den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung dem Austritt der Stadt Starnberg sowie aller weiteren Mitgliedsgemeinden aus dem Zweckverband (i.S.v. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG) zuzustimmen.
  1. Die Gemeinde Gilching verzichtet auf jedwede Ansprüche nach § 27 Abs. 2 Satz 1 VBS aus dem Vermögen des Verbandes zu Gunsten dessen uneingeschränkten Übergangs in das betriebliche Vermögen des zu gründenden Kommunalunternehmens.
  2. Der Erste Bürgermeister wird aufgefordert, darauf zu achten, dass die Unternehmenssatzung des zu gründenden Kommunalunternehmens des Landkreises Starnberg neben den gesetzlichen Mindestanforderungen folgende zusätzliche Festlegungen enthält:
  • Wesentliche Veränderungen im Falle bestehender Wertstoffhöfe, insbesondere deren Auflösung bedürfen dem Einvernehmen der betroffenen Kommune
  • Dem Verwaltungsrat hat mindestens der Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Starnberg oder ein an seiner Stelle dafür berufener Vertreter der Bürgermeister/-innen als ständiges Mitglied anzugehören.
  1. Der Erste Bürgermeister wird gebeten, laufend dem Gemeinderat über die Verfahrensschritte der Umwandlung bzw. Neubegründung zu berichten
  2. Der AWISTA wird gebeten, ausnahmsweise und ohne Rechtspflicht zu dieser Angelegenheit Beschlussauszüge aus nichtöffentlicher Sitzung mit entsprechendem Sperrvermerk zu übermitteln.

Beschluss

Entsprechend dem Sachvortrag wird folgender Beschluss gefasst:
  1. Mit der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (nachfolgend Verband), mit dem Ziel den Eigenbetrieb-AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten, besteht Einverständnis.
  2. Die Gemeinde Gilching beantragt gemäß Art. 44 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – i.V.m. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (VBS) den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg und beauftragt den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung für den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg zu stimmen.
Des Weiteren beauftragt die Gemeinde Gilching den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung dem Austritt der Stadt Starnberg sowie aller weiteren Mitgliedsgemeinden aus dem Zweckverband (i.S.v. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG) zuzustimmen.
  1. Die Gemeinde Gilching verzichtet auf jedwede Ansprüche nach § 27 Abs. 2 Satz 1 VBS aus dem Vermögen des Verbandes zu Gunsten dessen uneingeschränkten Übergangs in das betriebliche Vermögen des zu gründenden Kommunalunternehmens.
  2. Der Erste Bürgermeister wird aufgefordert, darauf zu achten, dass die Unternehmenssatzung des zu gründenden Kommunalunternehmens des Landkreises Starnberg neben den gesetzlichen Mindestanforderungen folgende zusätzliche Festlegungen enthält:
  • Wesentliche Veränderungen im Falle bestehender Wertstoffhöfe, insbesondere deren Auflösung bedürfen dem Einvernehmen der betroffenen Kommune
  • Dem Verwaltungsrat hat mindestens der Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Starnberg oder ein an seiner Stelle dafür berufener Vertreter der Bürgermeister/-innen als ständiges Mitglied anzugehören.
  1. Der Erste Bürgermeister wird gebeten, laufend dem Gemeinderat über die Verfahrensschritte der Umwandlung bzw. Neubegründung zu berichten
  2. Der AWISTA wird gebeten, ausnahmsweise und ohne Rechtspflicht zu dieser Angelegenheit Beschlussauszüge aus nichtöffentlicher Sitzung mit entsprechendem Sperrvermerk zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Brandschutzsanierung Klassentrakt 66-er Bau Mittelschule Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für den Klassentrakt 66-er Bau (Gebäude Richtung Raiffeisenbank) wurde aufgrund verschiedener Untersuchungen festgestellt, dass durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten, zusätzlichen Elektroinstallationen die Brandlast in den Fluren derart zugenommen hat, dass die Sicherheit des Fluchtweges nicht mehr hinreichend gegeben ist. Aufgrund dessen sind die Flure in den vier Geschoßen brandschutztechnisch zu ertüchtigen.
Nach Abwägung und Prüfung der unterschiedlichen Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich des Schulbetriebs, ist der Austausch der abgehängten Deckenkonstruktion gegen eine, den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechende, feuerwiderstandsfähige abgehängte Deckenkonstruktion am wirtschaftlichsten. Nachdem die Schulleitung zudem seit geraumer Zeit die internettaugliche Anbindung der Mittelschule bei der Gemeinde anmahnt, sollte diese im Zusammenhang mit den durchzuführenden brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgen. Hierfür muss jedes Klassenzimmer punktuell vom Flur aus mit einem Access-Point an das Datennetz der Schule angebunden werden. Parallel hierzu wird jedes Klassenzimmer mit einem zentral gelegenen Rauchmelder ausgestattet. Der bauliche Eingriff in die Schulräume, und somit die Störung des Schulbetriebs, ist hierdurch möglichst minimiert.
Um den Anforderungen der Schule hinsichtlich der notwendigen Internetanbindung aller Klassenräume möglichst zeitnah zu entsprechen, wurden die vorbereitenden Demontagearbeiten sowie die datentechnische Anbindungen bereits durchgeführt. Die weiteren Arbeiten sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Die Haushaltsmittel für die vorgesehene Brandschutzsanierung und die von der Mittelschule geforderte Internetanbindung aller Klassenräume wurden daher bereits im vergangenen Haushaltsjahr berücksichtigt. Der Gesamtansatz für alle Maßnahmen beträgt nach Kostenberechnung rund 494.000,- €. Im Haushalt sind insgesamt 512.500,- € vorgesehen und werden als Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 übertragen; ein Neuansatz für das Jahr 2018 erfolgte daher nicht.
Mit den Planungen wurde das Architekturbüro Füllemann sowie das Ingenieurbüro Liebl mit den Elektroplanungen beauftragt.
Um die Maßnahmen unter weitgehender Ausnutzung der Ferienzeiten realisierten zu können, müssen die erforderlichen Ausschreibungen baldmöglich erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den erforderlichen Brandschutzsanierungsmaßnahmen und den von der Mittelschule Gilching geforderten infrastrukturellen Voraussetzungen für die Internetanbindung aller Klassenräume im Bauteil „66-er-Bau“ und stimmt den Maßnahmen in Höhe von insgesamt 494.000,- € zu.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den erforderlichen Brandschutzsanierungsmaßnahmen und den von der Mittelschule Gilching geforderten infrastrukturellen Voraussetzungen für die Internetanbindung aller Klassenräume im Bauteil „66-er-Bau“ und stimmt den Maßnahmen in Höhe von insgesamt 494.000,- € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Regionalplan München; Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat die 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München eingeleitet. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG), in Kraft seit 1. Januar 2016.

Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Nur zu diesen sind Stellungnahmen möglich.

Der Anhörentwurf ist unter www.region-muenchen.com
und www.regierung.oberbayern.bayern.de [Stichwort: Regionalplan München (14)] einsehbar.

Die Verwaltung hat die wichtigsten Änderungen in den verschiedenen Kapiteln herausgesucht:

Kapitel A I: Herausforderungen der regionalen Entwicklungen:



Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen zuzustimmen.


Kapitel B II: Siedlung und Freiraum:



          
Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen zuzustimmen.





Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen nicht zuzustimmen. Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Lärmschutzbereich weiterhin zu gewährleisten, auch wenn eine Anpassungspflicht des Regionalplans 14 an das LEP Bayern besteht. Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 und am 05.12.2017 auch schon zum neuen LEP Bayern entsprechend geäußert:

Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Ober-pfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten.     



Kapitel B IV: Wirtschaft und Dienstleistungen:



Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans 14, 3. Anhörung zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab:

Kapitel B II:
Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Lärmschutzbereich weiterhin zu gewährleisten, auch wenn eine Anpassungspflicht des Regionalplans 14 an das LEP Bayern besteht. Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 und am 05.12.2017 auch schon zum neuen LEP Bayern entsprechend geäußert:
Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wurde wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten. 
Einer Streichung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (Z 5.1 und Z 5.2) wird nicht zugestimmt.   

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet dem Gremium über die Realisierung der Osterschließung des Flughafens Oberpfaffenhofen in 2018. Hier besteht ein Vertrag der seiner Zeit mit EADS (jetzt BEWO) geschlossen wurde und die Verlängerung Dornierstraße Richtung Gewerbegebiet Gauting beinhaltet. Hier ist festgehalten, dass BEWO die Straßenerschließung bezahlen muss. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass es sich hierbei ausschließlich um die Osterschließung handelt und keine weitere Nutzung für das Gewerbegebiet Gauting vorgesehen ist.
GR Unger bittet die Verwaltung eine Anfrage zu stellen, warum im Regionalplan die Streichung des Lärmschutzbereiches vorgesehen ist.
GR Rappenglück bittet um Prüfung, welche Rechtsmittel gegen eine mögliche Entscheidung seitens der Gemeinde Gilching möglich sind.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans 14, 3. Anhörung zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab:

Kapitel B II:
Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Lärmschutzbereich weiterhin zu gewährleisten, auch wenn eine Anpassungspflicht des Regionalplans 14 an das LEP Bayern besteht. Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 und am 05.12.2017 auch schon zum neuen LEP Bayern entsprechend geäußert:
Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wurde wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten. 
Einer Streichung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (Z 5.1 und Z 5.2) wird nicht zugestimmt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Nachhaltiges Bauen - schon bei der Planung beachten, Antrag von Herrn Gemeinderat Peter Unger (Bündnis 90/Die Grünen) vom 25. Januar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Anliegender Antrag wurde von Herrn Gemeinderat Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Die Verwaltung ist über den Antrag verwundert, nachdem in den letzten Jahren nur nachhaltige öffentliche Gebäude unter den im Antrag genannten Gesichtspunkten errichtet wurden (Holzbauweise, Energieplushäuser, etc.).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Antrag von Herrn Gemeinderat Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Januar 2018 wird nicht zugestimmt, da die Gemeinde ohnehin nur nachhaltige öffentliche Gebäude errichtet.

Beschluss

Dem Antrag von Herrn Gemeinderat Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Januar 2018 wird nicht zugestimmt, da die Gemeinde ohnehin nur nachhaltige öffentliche Gebäude errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(GRin Vilsmayer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend). Der Antrag ist hiermit abgelehnt.

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13. Aufstellen von Glascontainern auf Parkplätzen von Supermärkten/Getränkemärkten, Antrag von Frau Gemeinderätin Rosa Maria Brosig, Bürger für Gilching vom 04.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Anliegender Antrag zum Aufstellen von Glascontainern auf Parkplätzen von Supermärkten/Getränkemärkten wurde von Frau Gemeinderätin Rosa Maria Brosig, Bürger für Gilching gestellt. Die Verwaltung sieht den Antrag positiv, da es wünschenswert wäre, dort Glascontainer aufzustellen, wo entsprechende Glasbehälter auch gekauft werden. So sollen Autofahrten reduziert werden, wenn neben einem Einkauf zugleich die Glasbehältnisse entsorgt werden können. Die Leitungen von Supermärkten und Getränkemärkten sollen vom gemeindlichen Ordnungsamt entsprechend angefragt werden.
Verbindlich geregelt werden kann nach Auffassung der Verwaltung das Aufstellen von Glascontainern nur in sog. städtebaulichen Verträgen. Dies würde aber nur im Zusammenhang mit der Neuaufstellung von Bebauungsplänen für entsprechende Märkte möglich sein.

Finanzielle Auswirkungen


Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zum Aufstellen von Glascontainern auf Parkplätzen von Supermärkten/Getränkemärkten von Frau Gemeinderätin Rosa Maria Brosig, Bürger für Gilching vom 4.2.18 und den Sachverhalt der Verwaltung vom 6.2.18 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.

Diskussionsverlauf

Das Gremium steht dem Antrag aufgeschlossen gegenüber, weist aber auf die zusätzliche Lärmbelastung der Anwohner hin, die durch den Liefer- und Kundenverkehr bereits erheblicher Lärmbelastung ausgesetzt sind. Hier schlägt GR Winklmeier vor, ein Gespräch mit AWISTA zu führen und Glascontainer mit Dämmung einzusetzen. GR Pilgram bittet um Berichterstattung hierüber; GR Unger macht den Vorschlag auch bei der Allguth Tankstelle als möglichen Stellplatz für Glascontainer nachzufragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zum Aufstellen von Glascontainern auf Parkplätzen von Supermärkten/Getränkemärkten von Frau Gemeinderätin Rosa Maria Brosig, Bürger für Gilching vom 4.2.18 und den Sachverhalt der Verwaltung vom 6.2.18 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö informativ 14
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14.1. Runder Tisch Inklusion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.1

Diskussionsverlauf

Herr Huber informiert das Gremium über den „runden Tisch Inklusion“ der am Donnerstag 12.04.2018 in großer Runde im Veranstaltungssaal stattfinden wird.

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14.2. Parkplatzsituation Gewerbegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.2

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier spricht die Parkplatzsituation im Gewerbegebiet an: Abfälle, kaputte Grünflächen, fehlende Stellplätze für PKW. Er schlägt vor, z.B. die Längsparkplätze zu verkleinern.
BM Walter sieht den Vorschlag kritisch, da LKWs im Gewerbegebiet auch Anlieferverkehr sein können und deshalb ein generelles Parkverbot nicht umsetzbar ist. Hier gibt er an, dass mehr LKW Parkplätze an der Autobahn (durch 6 streifigen Ausbau) vorgesehen sind und damit auch das Gewerbegebiet entlastet wird.
In jedem Fall wurden bereits die KFZ-Kennzeichen der Busse notiert und die genehmigten Abstellorte überprüft. Hier drohen den Busunternehmen Vertragsstrafen.

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14.3. Parsberg Echo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.3

Diskussionsverlauf

GR Gebauer erkundigt sich bei der Verwaltung warum die 14-tägige Veröffentlichung der Anzeige Agenda 21 AK Energie im Parsberg Echo nur bis Ende April zugelassen wird. BM Walter sichert eine kurzfristige Antwort der Verwaltung zu.

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14.4. Eröffnung Kulturstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt nach, wann die Kulturstation am Bahnhof eröffnet wird. Herr Huber gibt an, dass die Eröffnung für Juni 2018 geplant ist.

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14.5. Umbau Bahnhof Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.5

Diskussionsverlauf

GR Pilgram moniert das fehlende Dach an der S-Bahn Haltestelle Argelsried und erkundigt sich, ob es hier nicht eine Lösung für die Pendler gibt. Herr Huber teilt mit, dass dies dem barrierefreien Umbau geschuldet ist und gewisse Einschränkungen während der Bauphase bis zur Fertigstellung hingenommen werden müssen.

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14.6. Landesentwicklungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.6

Diskussionsverlauf

GR Pilgram möchte wissen , ob das Landesentwicklungsprogramm bereits verabschiedet ist und ob die Einwände mit eingearbeitet wurden. BM Walter liegt hierzu keine Information vor.

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14.7. barrierefreier Ausbau Bahnhof Argelsried Südseite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.7

Diskussionsverlauf

GR Unger erkundigt sich, ob es Neuigkeiten gibt bzgl. des barrierefreien Bahnhofausbaus Südseite. BM Walter verneint. Es werden kleine Maßnahmen ergriffen (3 Kurzzeitstellplätze an der Straße Herrschinger Weg; Pigmentierung Halteverbot am Zugang zum Bahnhof). Aber im Grund genommen ist der Sachverhalt klargestellt und festgelegt.

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14.8. Klausurtagung Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 14.8

Diskussionsverlauf

2. BM Fink nimmt Stellung zu der Klausurtagung Mobilität und ergänzt den Vortrag von GR Gebauer wie folgt:
Die Versammlung sei schlecht vorbereitet gewesen, die Moderation war eine reine Stoffsammlung ohne weiteren Sachverstand und es fehle ihm an Beispielen. Trotzdem war die Veranstaltung an sich hoch interessant. Es gab einen Beschluss zur Bildung eines Arbeitskreises. Hier sollen Fachleute zur weiteren Entwicklung hinzugezogen werden.

Datenstand vom 23.03.2018 10:32 Uhr