Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:11 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2018
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
4 Ortszentrum in Holzbauweise, Antrag von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2018
5 Preiswerter Wohnungsbau in Gilching, Antrag von Herrn GR Christian Winklmeier, SPD vom 01.03.2018
6 Platzverweis für Bienengifte!, Antrag von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 05.03.2018
7 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen "Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Änderungseinleitungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 B-Plan "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" - Vergabe Straßenbau
9 Verschiedenes
9.1 neues Datenschutzgesetz und e-government
9.2 Briefkastenleerung
9.3 Resolution Bienengifte
9.4 Gilchinger Glatze
9.5 Fußgängerunterführung am Flughafengelände

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_GR_20.03.18.pdf
Download Niederschrift öff_20.03.2018.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2018

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.02.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.02.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung,
    Genehmigung Kaufvertrag FlurNr. 3244/4 und FlurNr. 3244/21
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 0098/2018, abgeschlossen am 16.01.2018 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und ge-nehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung,
    Genehmigung Kaufvertrag FlurNr. 2031
Der Gemeinderat hat vom Kaufvertrag URNr. J 0097/2018, abgeschlossen am 16.01.2018 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und ge-nehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Nachtrag FlNr. 292 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem am 22.01.2018 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 0137/2018, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen
  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Tauschvertrag FlNr. 323, 324 (temporär auch 1466) mit FlurNr. 2202
Der Gemeinderat hat von dem Tauschvertrag J 0249/2018, abgeschlossen am 07.02.2018 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und ge-nehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Geneh-migung Nachtrag FlNr. 2013 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem am 08.02.2018 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 0260/2018, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen
  1. Grundstücksangelegenheit; Grunderwerb Straßenteilfläche, Römerstraße, FlurNr.  1376/2
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 05.02.2018, URNr. J 0237/2018 des Notars Dr. Jung, Fürstenfeldbruck, Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Grunderwerb Straßenteilfläche, Römerstraße, FlurNr. 1372/2
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 06.02.2018, URNr. J 0241/2018 des Notars Dr. Jung, Fürstenfeldbruck, Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Veräußerung von Teilflächen für barrierefreien Ausbau am Bahnhof Gilching-Argelsried
Der Gemeinderat hat vom Kaufvertrag URNr 0077 H/2018, abgeschlossen am 23.01.2018 beim Notariat Helmut Hutterer in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 3

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier informiert das Gremium über die eingetroffene Baugenehmigung zum Umbau des Jugendtreffs und die stattgefundenen Bewerbungsgespräche für die Sozialpädagogen. Der geplante Start für den Jugendtreff ist im Sommer 2018.

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4. Ortszentrum in Holzbauweise, Antrag von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Peter Unger hat beiliegenden Antrag zur „Gilchinger Glatze“ gestellt. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Vorteile der Holzbauweise längst bekannt sind und in der Gemeinde Gilching in den letzten 10 Jahren viele öffentliche Gemeindebauten in Holzbauweise errichtet wurden bzw. noch errichtet werden (geförderter Wohnungsbau anstelle des alten Rathauses). Ein entscheidender Vorteil der Holzbauweise ist zudem die hohe Vorfertigung und damit die schnelle Umsetzung von Holzbauten vor Ort. Nachteile sind im Schallschutz und in der Wärmespeicherfähigkeit zu sehen. Pionier des modernen Holzbaus war der bekannte Architekt Konrad Wachsmann (1901-1980). Viele Informationen zum Holzbau finden sich im Internet auf den Seiten „Bauen mit Holz, Wege in die Zukunft“ (http://www.bauenmitholz.berlin/html_subpages/Besucherinfo.html ). Ein großer Münchner Bauträger hat zum Beispiel  in der Gemeinde Poing viele Passivhäuser in Holzbauweise errichtet.
Auch wenn eine Holzbauweise hinsichtlich Nachhaltigkeit Vorteile gegenüber anderen Baustoffen hat, hält die Verwaltung wenig davon, im gesamten Bebauungsplangebiet „Gilchinger Glatze“ ausschließlich die Holzbauweise zuzulassen. Dies würde sicherlich nicht bei allen künftigen Bauherren auf Akzeptanz stoßen und den Markt wesentlich einschränken. Mit Mischbauweisen und Ziegelbau können ebenfalls nachhaltige und energetisch hoch  gedämmte Gebäude errichtet werden. Es gibt Mauerziegel, dessen Kammern mit Holzfasern gefüllt werden. Sowohl der Mauerstein als auch die Dämmung bestehen zu 100 Prozent aus natürlichen Materialien. Das Recycling ist bei diesem Baustoff kein Problem. Für Keller und Fundamente ist ohnehin Beton erforderlich. 

 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Prüfauftrag  „Ortszentrum in Holzbauweise“ von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2018 ab.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Prüfauftrag  „Ortszentrum in Holzbauweise“ von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2018 ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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5. Preiswerter Wohnungsbau in Gilching, Antrag von Herrn GR Christian Winklmeier, SPD vom 01.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anliegender Antrag zum preiswerten Wohnungsbau in Gilching wurde von Herrn GR Christian Winklmeier, SPD am 01.03.2018 gestellt. Die Verwaltung sieht den Antrag positiv. Die Planungen für Wohnungsbau anstelle der Staatlichen Straßenmeisterei wurde dabei vor rund 4 bis 5 Jahren seitens der Verwaltung schon mal vorgeschlagen (s. auch Anlage). Die Idee, hier geförderten Wohnungsbau zu realisieren, wäre ideal und wurde mit der Immobilien Freistaat Bayern damals diskutiert und für gut befunden. Die letzte Telefonnotiz vom 18.08.2015 der Immobilien Bayern mit der Bauverwaltung lautet wie folgt:

Die Imby ist trotz der „Asylnutzung“ einer Teilfläche weiterhin an einer bauplanungsrechtlichen Entwicklung der Straßenmeisterei sehr interessiert. 
Wie ich dem Telefonat entnommen habe, steht die Gemeinde einer bauplanungsrechtlichen Entwicklung der Teilfläche der Straßenmeisterei für „Wohnen“ nach der Rahmenplanung offen entgegen. Weiterhin haben Sie im Telefonat zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde Gilching an einem Teilflächenerwerb für die S-Bahn-Trasse (wo die künftige Asylbewerberunterkunft errichtet werden soll) stark interessiert ist, um auch dem „Baugebiet Gilchinger Glatze“ Aufmerksamkeit zu schenken.

Erfreulich haben wir zu Kenntnis genommen, dass eine „Teilentwicklung“ der Straßenmeisterei nach der von der Gemeinde Gilching durchgeführten Rahmenplanung durchaus möglich ist. Auf dieser Grundlage würden wir, wie bis jetzt gehabt, die Verlagerung der Straßenmeisterei weiterhin verfolgen.Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich eine Verlagerung der Straßenmeisterei abzeichnet um dann die notwendigen Schritte der bauplanungsrechtlichen Entwicklung zu konkretisieren.

Die Verlegung der Straßenmeisterei war bisher nicht möglich. Derzeit befindet sich zudem auf dem Gelände noch die Unterkunft für Flüchtlinge, welche bis Ende 2023 bestehen wird. Bei der Beschlussfassung des Gremiums zum Standort für die Unterkunft für Flüchtlinge hat die Verwaltung hingewiesen, dass damit die zeitnahe Verwirklichung der Landschaftssenke sowie die zeitnahe Realisierung von gefördertem Wohnungsbau nicht mehr möglich sind. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag vom 01.03.2018 zum preiswerten Wohnungsbau in Gilching von Herrn GR Christian Winklmeier, SPD zu und nimmt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion und Einverständnis des Gremiums ändert GR Winklmeier seinen Antrag wie folgt:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Freistaat Bayern und den „Immobilien Freistaat Bayern“ aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass auf dem staatseigenen Grundstück an der Landsberger Straße (Straßenmeisterei) mittelfristig geförderter Wohnungsbau (Genossenschaftsbau, sozialer Wohnungsbau) realisiert wird.
Konkret soll darüber gesprochen werden, ob der Freistaat Bayern das Grundstück (oder Teile davon) vergünstigt an die Gemeinde Gilching abgibt unter der Auflage, dass die Gemeinde Gilching dort geförderten Wohnungsbau betreibt oder sonstige Projekte für die Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur (z.B. zur Verkehrsbewältigung, Bildungsinstitutionen) verwirklicht, oder ob der Freistaat dort selbst geförderten Wohnungsbau betreibt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag vom 01.03.2018 in der heute mündlich geänderten Fassung zum preiswerten Wohnungsbau in Gilching von Herrn GR Christian Winklmeier, SPD zu und nimmt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Platzverweis für Bienengifte!, Antrag von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 05.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat möge über den anliegenden Antrag von Herrn GR Peter Unger zum o.g. Antrag „Platzverweis für Bienengifte“ beraten.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat möge über den Antrag von Herrn GR Peter Unger zum Antrag „Platzverweis für Bienengifte“ vom 05.03.2018 beschließen.

Diskussionsverlauf

Gemäß des Antrags von GR Winklmeier auf Nichtbefassung wird der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

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7. 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen "Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Änderungseinleitungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

1.        Zur Versorgung der künftigen Gewerbebauten innerhalb des Bebauungsplangebietes GE BAB 96 Nord (Planinkraftsetzung war im September 2017) mit Fernwärme soll ein eigener Bebauungsplan (BP) für eine Fernwärmezentrale nebst naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen aufgestellt werden. Standort hierfür soll eine Teilfläche der Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, innerhalb der durch die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) dargestellten „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ sein, die als potentieller Standort für ein Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises gedacht ist.

2.        Da die Nutzungsart „Fernwärmezentrale“ unter vorgenannte FNP-Flächendarstellung laut Aussage des Landratsamtes Starnberg nicht subsumiert werden kann und gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB BPs aus dem FNP zu entwickeln sind, ist parallel zur BP-Aufstellung eine eigene FNP-Teiländerung erforderlich. Der PV Äußerer Wirtschaftsraum München ist mit der Erstellung der Planteiländerungsunterlagen beauftragt worden und hat den in Anlage beigefügten Vorentwurf i.d.F.v. 20.03.2018 gefertigt.
Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem der vorangegangenen 2. FNP-Teiländerung. Die aktuelle Planüberarbeitung sieht vor, die bislang ausschließlich gelb unterlegte Fläche zum einen zeichnerisch im Nordwesten um eine untergeordnete Grünfläche (Ausgleichsfläche) zu verringern und zum anderen in ihr künftig eine Erweiterung der Nutzungsarten durch Darstellung als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und -verwertung sowie für Ablagerungen und Wiederverfüllung“ zuzulassen. Dies ist u.a. erforderlich, da es sich bei dem Areal um eine genehmigte, gemeindliche Kiesabbaugrube handelt, die derzeit noch ausgebeutet wird und für deren Nachnutzung aufgrund der letztlich vorzufindenden Geländetopografie Wiederauffüllungen notwendig werden können.

3.        Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist in ihrer Vorentwurfsfassung vom 20.03.2018 inhaltlich zu billigen und dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zuzuführen.
Die Planunterlagen für die parallel durchzuführende BP-Aufstellung sind momentan noch in Erstellung und werden dem Gremium in einer nachfolgenden Sitzung zur Billigung vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.03.2018 und beschließt:

1.        Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem vierten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.

2.        Ziel der Teiländerung ist die Erweiterung der zulässigen Nutzungsarten und die Darstellung einer Grünfläche als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche

3.        Der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 20.03.2018 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungseinleitungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.03.2018 und beschließt:
  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem vierten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
  2. „4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.
  3. Ziel der Teiländerung ist die Erweiterung der zulässigen Nutzungsarten und die Darstellung einer Grünfläche als naturschutzrechtliche Ausglei chsfläche
  4. Der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 20.03.2018 wird inhaltlich gebilligt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungseinleitungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz Bau GB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. B-Plan "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" - Vergabe Straßenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ ist rechtskräftig wofür finanzielle Mittel zum Straßenausbau im HH-Jahr 2018 eingestellt wurden. Das Ingenieurbüro OSS aus Tutzing wurde mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 19.06.2017 mit der Planung beauftragt.
Entsprechend hat eine öffentliche Ausschreibung für das Bauvorhaben “Erschließung Straßenbau Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ stattgefunden und die Submission wurde am 08.03.2018 durchgeführt. Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros OSS beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 08.03.2018 mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros OSS im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co.KG aus 86633 Neuburg/Donau mit den Straßenbauarbeiten für das Bauvorhaben “Erschließung Straßenbau Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ mit der brutto Auftragssumme 1.344.870,17 €

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 08.03.2018 mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros OSS im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co.KG aus 86633 Neuburg/Donau mit den Straßenbauarbeiten für das Bauvorhaben “Erschließung Straßenbau Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ mit der brutto Auftragssumme 1.344.870,17 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 9
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9.1. neues Datenschutzgesetz und e-government

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 9.1

Diskussionsverlauf

GR Rappenglück weist auf das neue Datenschutzgesetz hin. Dieses betrifft nicht nur die Gemeindeverwaltung, sondern z.B. auch Vereine. Deshalb erkundigt er sich inwieweit die Gemeinde hier unterstützen kann. BM Walter gibt an, dass sich die Landkreisgemeinden darüber bereits informieren und die Handlungsempfehlung des Bayerischen Innenministeriums abwarten.
GR Pilgram erkundigt sich, wer in der Verwaltung für das Datenschutzgesetz zuständig ist. Lt. BM Walter befasst sich Herr Amon damit. Diesen Fall jedoch werden alle Landkreisgemeinden abgeben und einen externen Dienstleister einschalten, der diesbezüglich über hohe Fachkompetenz verfügt.

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9.2. Briefkastenleerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 9.2

Diskussionsverlauf

GRin Meier bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine Briefkastenleerung an ausgewählten Briefkästen auch sonntags wieder eingeführt werden kann. Außerdem bemängelt sie, dass der Briefkasten in der Talhofstraße so voll ist, dass keine Briefe mehr eingeworfen werden können. BM Walter nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und gibt an, sich zu erkundigen.

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9.3. Resolution Bienengifte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 9.3

Diskussionsverlauf

GR Unger bringt seinen Unmut zu seinem abgelehnten Antrag bezgl. des Platzverweises für Bienengifte an. Er moniert, dass mit zweierlei Maß gemessen würde und versteht nicht, warum die Verwaltung bei seinen anderen Anträgen Resolutionen an den Landtag und Bundestag verfasst hat und hier nicht aktiv werden will. BM Walter erwidert, dass sich diese Anträge häufen. Eine Zuständigkeit seitens der Gemeinde Gilching würde in keinem der Fälle bestehen.

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9.4. Gilchinger Glatze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 9.4

Diskussionsverlauf

GR Vogl bittet die Verwaltung den ausgestellten Gestaltungsplan der Gilchinger Glatze im Rathaus umzuhängen, damit die Bürger besser Einsicht nehmen können. BM Walter erwidert, dass die Pläne großformatig in Zimmer O1.15 vorliegen und auch im Internet eingestellt sind.

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9.5. Fußgängerunterführung am Flughafengelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 9.5

Diskussionsverlauf

GR Vogl erkundigt sich, ob bei dem Straßenbau auf dem Flughafengelände immer noch die Fußgängerunterführung zum Wald geplant ist. BM Walter gibt an, dass die Unterführung nach wie vor geplant ist, dass ihm jedoch bisher noch nichts Schriftliches vorliegt.

Datenstand vom 18.04.2018 08:42 Uhr