Datum: 13.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2018
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Bericht über den Krankenhauszweckverband Seefeld
3.2 Bericht über die 4. Gilchinger Kunst- u. Kulturwoche
3.3 Feststellung der Mängel zur Barrierefreiheit in Gilching
3.4 Turnier der Stockschützen des TSV Gilching-Argelsried e. V.
4 Jugendbeirat der Gemeinde Gilching; Wahl für die Legislaturperiode 2018 / 2020
5 Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Aufstellung, Begründung und Genehmigung Mehrkosten
6 Grünanlagensatzung der Gemeinde Gilching; Beschlussfassung
7 Bau einer neuen Dreifachsporthalle in Gilching, Antrag des Turn- und Sportvereins Gilching-Argelsried e.V. vom 02. Oktober 2018
8 Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingsstraße“ für den Bereich östlich der Flurgrenzsstraße mit den Fl.Nrn.208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204Tfl., jeweils Gemarkung Argelsried, Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
9 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Abwägung der während des Verfahrensschrittes der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Fassung des Feststellungsbeschlusses
10 Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2019
11 Entwicklung und künftige Struktur der Gemeindewerke, Schaffung einer Stelle "Leitung Gemeindewerke"
12 Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse; Zwischenstand bzgl. der noch nicht abgeschlossenen Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen
13 Verschiedenes
13.1 Fertigstellung des Aufzuges am Bahnhof-Gilching Argelsried
13.2 Erhöhung der Kindergartengebühren im Jahr 2019

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_GR_13.11.2018.pdf
Download GR_Niederschrift_öffentlich_13.11.18.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 16.10.2018  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 16.10.2018  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Löschung Baubeschränkung auf Flst. Nr. 15/3, Flst. Nr. 15/4 und FlSt. Nr. 15/5, Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Abstandsflächenübernahme sowie Anbaurechts gem. Bewilligung vom 12.01.1978 für die Gemeinde Gilching zu Lasten der FlNr. 15/3, 15/4 sowie 15/5 Gemarkung Gilching, Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg, Grundbuchblatt 3943 zu.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö informativ 3
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3.1. Bericht über den Krankenhauszweckverband Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass der Krankenhauszweckverband Seefeld eine neue Satzung erlassen und sich zum „Immobilienverband Klinik Seefeld“ umbenannt hat.

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3.2. Bericht über die 4. Gilchinger Kunst- u. Kulturwoche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Helwig teilt mit, dass die 4. Gilchinger Kunst- und Kulturwoche zu Ende gegangen ist und sehr gut besucht war. Insgesamt gab es einen Zuwachs von 10 %, auch die Veranstaltungen im „Gleis 8“ wurden von den Gilchinger Bürgerinn en und Bürgern gut angenommen. Im Jahr 2019 wird es erneut eine Kuns- und Kulturwoche geben. GR Helwig bedankt sich bei der Verwaltung für die Organisation der Veranstaltung.

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3.3. Feststellung der Mängel zur Barrierefreiheit in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger teilt mit, dass alle Gemeinderatsmitglieder ein Schreiben über die Mängel zur Barrierefreiheit am Bahnhofsgebäude Gilching-Argelsried erhalten haben. Er hatte diesbezüglich ein Gespräch mit Bauamtsleiter Max Huber. Sein Antrag im letzten Haupt- und Bauausschuss „Barrierefreiheit in Gilching – Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei Bauvorhaben der Gemeinde, Antrag von Bündins 90/Die Grünen vom 06.10.2018“ wurde abgelehnt.

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3.4. Turnier der Stockschützen des TSV Gilching-Argelsried e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Vilsmayer teilt mit, dass die Stockschützen des TSV Gilching-Argelsried e. V. eine neue Bahn erhalten haben und voraussichtlich nächstes Jahr ein Turnier stattfinden wird. Hierzu werden alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen.  

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4. Jugendbeirat der Gemeinde Gilching; Wahl für die Legislaturperiode 2018 / 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 10. Oktober 2018 fand im neuen Jugendtreff eine Jungbürgerversammlung statt. Ziel der Versammlung war u.a. die Bildung eines Jugendbeirates. Der Jugendbeirat wurde erstmals in den 90er-Jahren ins Leben gerufen. Die Legislaturperiode des bisherigen Jugendbeirates ging nunmehr nach 2 Jahren zu Ende, so dass es notwendig war, neu zu wählen.
Nach der bestehenden Geschäftsordnung des Jugendbeirates wird der Jugendbeirat für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er besteht aus 5 - 9 Jugendlichen, dem Bürgermeister und dem Jugendreferenten. Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich die gewählten Jugendlichen. Wählbar sind alle Jugendlichen zwischen 12 und 22 Jahren mit Hauptwohnsitz in Gilching. Im Anschluss an die Wahl des Jugendbeirates hat der Gemeinderat den Wahlausgang zu bestätigen.
In der Jungbürgerversammlung am 10. Oktober 2018 wurden folgende Jugendliche in den Jugendbeirat gewählt:
-        Kerstin Königbauer,        Bräuhausgasse 5        
-        Sophie Hüttemann,        Waldstraße 5 a                 
-        Selina Rieger,                   Andechser Straße 10 c        
-        Simon Unger,                Haidwiesenweg 2
-        Oliver von Lorne                Starnberger Weg 51
-        Hannah Hüttemann        Waldstraße 5 a
-        Jamie Üblacker,                Frauwiesenweg 25
-        Mark Finley                Weichselbaumerstraße 3
-        Antonia Bucksch,        Ludwig-Thoma-Straße 12

Beschlussvorschlag

Vom Wahlausgang des Jugendbeirates aus der Jungbürgerversammlung vom 10. Oktober 2018 wird Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat bestätigt den neu gewählten Jugendbeirat in seiner Zusammensetzung für die Legislaturperiode 2018 / 2020 .

Beschluss

Vom Wahlausgang des Jugendbeirates aus der Jungbürgerversammlung vom 10. Oktober 2018 wird Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat bestätigt den neu gewählten Jugendbeirat in seiner Zusammensetzung für die Legislaturperiode 2018 / 2020 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Aufstellung, Begründung und Genehmigung Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beratend 5

Sachverhalt

Für den Umbau des ehemaligen BRK Alten- und Pflegeheims für die Nachnutzung durch die Musikschule Gilching werden – wie bereits in den vergangenen Gemeinderatssitzungen angekündigt – aus verschiedenen Gründen erhebliche Mehrkosten anfallen. Um den Hintergrund und die politische Willensbildung besser nachvollziehen zu können ist es hilfreich, die Historie der einzelnen Entscheidungen für eine dauerhafte Lösung zur Unterbringung der Musikschule Gilching darzulegen.
Bereits in der GR-Sitzung am 20. Januar 2009 wurde anlässlich der Diskussion über die Nachnutzung des Wersonhauses nach Auszug des Sozialdienstes der Beschluss gefasst, der Musikschule das alte Rathaus nach Auszug der Gemeindeverwaltung zur Nachnutzung zuzusichern. Dies wurde jedoch wegen der sehr sanierungsbedürftigen und nicht erhaltenswerten Bausubstanz des alten Rathauses aufgegeben.
Stattdessen wurde in der Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2016 beschlossen, das nach Auszug des BRK freiwerdende Altenheim für die Musikschule Gilching auf Grundlage der vorgestellten Planungen umzubauen. Der hierfür genannte Kostenrahmen in Höhe von 650.000,- EUR basierte auf einer vorläufigen Kostenschätzung.
Im Zuge der weiteren Planungen wurde schnell deutlich, dass aufgrund von verschiedenen Auflagen Planungsänderungen, Verbesserungen der Raumakustik sowie zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich werden. Die daraufhin in der Gemeinderats-sitzung am 16. Januar 2018 vorgestellte Kostenberechnung belief sich auf insgesamt 950.000,- EUR.
Während der laufenden Umbauarbeiten waren u. a. Abbrucharbeiten von Verkofferungen, Abhangdecken und Vorwandinstallationswänden erforderlich. Hierbei wurde erstmalig festgestellt, dass der bauliche Brandschutz aufgrund fehlender Brandschottungen in den Geschoßdecken und nicht ausreichender Feuerwiderstandsdauer der Decke über dem Kellergeschoß nicht gegeben ist!
Um frühzeitig den Gemeinderat von dieser nicht vorhersehbaren Entwicklung in Kenntnis zu setzen, fand hierzu am 6. Juni 2018 ein Ortstermin im Altenheim statt, bei dem den Gemeinderatsmitgliedern der Sachstand durch die anwesenden Planer erläutert wurde.
Aufgrund der sich darstellenden Situation mussten vorbereitend für die brandschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen und zur Ermittlung der sich daraus ergebenden Mehrkosten weitgehende Demontagearbeiten durchgeführt werden. So waren u. a. die haustechnischen Installationen für die Lüftungs-, Heizungs-, und Elektrogewerke größtenteils zu demontieren, da die künftig notwendigen Brandschutzsanierungen ansonsten nicht durchgeführt werden können. Eine Wiedermontage der vorhandenen Installationen nach Durchführung der Brandschutzmaßnahmen macht wirtschaftlich keinen Sinn, da größtenteils neue haustechnische Trassenführungen zur Ausführung kommen. Diese neuen Leitungsführungen sind erforderlich, da durch die bereits realisierte Fassadensanierung (energetische Verbesserung) Heizkörper entfallen können und für die neue Nutzung wesentlich weniger Sanitäreinheiten benötigt werden. Zudem ist die Sanitärinstallation wegen einer Legionellendekontination ohnedies auszutauschen. Auch kann die Elektroinstallation durch den Wegfall etlicher, nicht mehr notwendiger, sicherheitstechnischer Einrichtungen deutlich vereinfacht werden. Darüber hinaus ist die Wiederverwendung der Altinstallationen auch wegen deren Alter, und damit verbundener Schadensanfälligkeit, nicht sinnvoll. Diese Maßnahmen führen insgesamt dazu, dass die haustechnischen Installationen weitgehend erneuert werden, d. h. dass die Gebäudetechnik generalsaniert wird und so nach erfolgtem Umbau weitgehend dem Stand einer Neuinstallation entspricht. Lediglich Teile der Haustechnik, wie Heizkörper und Wärmeerzeugungsanlage, die ohne großen baulichen Aufwand im Bedarfsfall zu einem späteren Zeitpunkt ausgetauscht werden können, sind hiervon nicht betroffen.
Der dargelegte Sachverhalt macht deutlich, dass die ursprünglich geplante Umbaumaßnahme für die Nachnutzung des Alten- und Pflegeheims für die Musikschule Gilching – im Wesentlichen wegen des mangelhaften baulichen Brandschutzes –  erheblich umfangreicher und kostenintensiver wird. Nach Vorliegen der aktuellen Erkenntnisse und daraus resultierender erforderlicher Maßnahmen ist die Kostenberechnung überarbeitet worden und schließt nun mit einer Gesamtsumme in Höhe von insgesamt brutto 1.975.000,- EUR.
Anmerkung: Der mangelhafte bauliche Brandschutz war bislang nicht bekannt, da die Mängel ohne massive Eingriffe in die Konstruktion und die Abhangdecken, nicht erkennbar waren (fehlende Brandschottungen im Bereich der Vorwandinstallation / zu geringe Betondeckung in der Decke über Kellergeschoß). Aufgrund der Akten- und Bestandslage bestand zu keinem Zeitpunkt Anlass, diesbezüglich Bedenken zu hegen und eine dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften entsprechende Ausführung anzuzweifeln! Alle bisherigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden während des laufenden Alten- und Pflegeheimbetriebes unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der Bewohner durchgeführt, sodass diese Mängel bislang ohne vorherige bauliche Maßnahmen nicht zu erwarten waren. Vielmehr handelt es sich bei den nun durch die Abbrucharbeiten bekanntgewordenen Mängel um „versteckte Mängel“, die bereits zum Zeitpunkt der Errichtung des Ursprungsgebäudes nicht dem damaligen Stand der Technik entsprachen!

Hinweis: Aufgrund der aktuellen (Kosten-)entwicklung ruhen derzeit die Baumaßnahmen.

Anmerkung: Durch den aktuellen Leerstand des Gebäudes bietet sich nun erstmalig nach dem Erwerb der Immobilie Anfang der neunziger Jahre die einmalige Chance, das Gebäude ohne Rücksichtnahme auf die besonderen, erschwerten Bedingungen beim Bauen im laufenden Betrieb, der neuen Nutzung anzupassen und die „Altlasten“ aus der Vornutzung sowie die genannten Mängel im baulichen Brandschutz zu beseitigen.

Trotz der erheblichen Kostensteigerung geht die Verwaltung von einer, der künftigen Nutzung sehr gut entsprechenden, baulichen Umsetzung und hervorragenden Nachnutzung der gemeindlichen Immobilie „Altenheim“ für die Musikschule Gilching aus. Diese Einschätzung lässt die positive Abstimmung mit den beauftragten Fachplanern für Immissionsschutz und Raumakustik sowie die nun vorliegenden Erkenntnisse über durchzuführende Maßnahmen erwarten. Darüber hinaus wären auch bei einer andersartigen Nachnutzung des ehemaligen Alten- und Pflegeheims, die gleichen Anforderungen an den Brandschutz zu stellen, sodass ebenfalls mit hohen Sanierungskosten zu rechnen wäre.

Zum Vergleich: Für die notwendigen Sanierungen und die erforderlichen Umbauten für die Musikschule sind entsprechend beiliegender Kostenberechnung Kosten in Höhe von 1.975.000,- EUR veranschlagt. Für einen vergleichbaren Neubau wären Kosten von geschätzt ca. 6,4 Mio. EUR anzusetzen.

Anmerkung: Nachdem der Umfang des Bauvorhabens sich aus den dargelegten Gründen, deren Ursache im Wesentlichen in den Defiziten beim baulichen Brandschutz liegen, grundlegend erhöht, sind die Verträge mit den Planungs-/Fachplanungsbüros auf die Grundlage der überarbeiteten Kostenberechnung anzupassen.

Die Mehrkosten bei der Baumaßnahme „Umbau Altenheim für Musikschule“ werden durch einen entsprechenden Neuansatz im Haushaltsplan für das Jahr 2019 vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Neuansatz im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.025.000,00 EUR.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Umfang der Baumaßnahme und die Kostenentwicklung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat genehmigt den neuen Kostenrahmen für die Umbaumaßnahme entsprechend der Kostenberechnung, Stand 04.10.2018, in Höhe von insgesamt brutto 1.975.000,00 EUR.
  3. Der Gemeinderat genehmigt die, aufgrund des erhöhten Leistungsumfangs erforderliche Anpassung der Honorarverträge mit den Architekten- und Fachplanungsbüros auf Grundlage der HOAI an die Kostenberechnung vom 04.10.2018.

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Clemens Pollok (pollok + gonzalo architekten) anwesend und erläutert, aus welchen Gründen die Mehrkosten der Umbaumaßnahmen entstehen).

Nach ausführlicher Diskussion wird wie folgt abgestimmt:

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Umfang der Baumaßnahme und die Kostenentwicklung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat genehmigt den neuen Kostenrahmen für die Umbaumaßnahme entsprechend der Kostenberechnung, Stand 04.10.2018, in Höhe von insgesamt brutto 1.975.000,00 EUR.
  3. Der Gemeinderat genehmigt die, aufgrund des erhöhten Leistungsumfangs erforderliche Anpassung der Honorarverträge mit den Architekten- und Fachplanungsbüros auf Grundlage der HOAI an die Kostenberechnung vom 04.10.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Grünanlagensatzung der Gemeinde Gilching; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching bietet zahlreiche Grünanlagen, Spielplätze und Sportflächen an. Aufgrund der teils unsachgemäßen Benutzung derselben wurde die Nachfrage nach einer Grünanlagensatzung laut, welche u. a. Benutzungszeiten, Verhalten und Verbote auf genannten Flächen regelt.
Laut Aussage der Polizei hätte diese somit auch eine Handhabe, Personen bei satzungswidriger Benutzung zu verwarnen bzw. zu entfernen.
Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Gilching (Grünanlagensatzung) erstellt, welche derzeit noch dem Landratsamt Starnberg zur rechtlichen Prüfung vorliegt. Bei Beanstandungen und daraus resultierenden Änderungen könnte demnach eine erneute Beschlussfassung notwendig werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Gilching (Grünanlagensatzung).

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Unger einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass vor Beschlussfassung der Grünanlagensatzung die Meinung der gemeindlichen Sozialpädagogen, der Polizei, der Vertreter der Schulen in Gilching sowie vom Jugendbeirat eingeholt werden soll.

BM Walter schlägt daher vor, den Tagesordnungspunkt „Grünanlagensatzung der Gemeinde Gilching; Beschlussfassung“ auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vert agen. Zu dieser wird dann die Polizeiinspektion Germering eingeladen, die dem Gemeinderat beratend zum Satzungserlass zur Verfügung stehen soll. Im Gremium besteht hierzu Einverständnis.

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7. Bau einer neuen Dreifachsporthalle in Gilching, Antrag des Turn- und Sportvereins Gilching-Argelsried e.V. vom 02. Oktober 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Anliegender Antrag des TSV Gilching-Argelsried wurde zum Bau einer neuen Dreifachsporthalle gestellt. Die Verwaltung begrüßt, dass der TSV Gilching-Argelsried inklusive Sportmöglichkeiten sowie Behindertensport anbieten will. Es ist richtig dargestellt, dass die derzeitigen Hallen hier kaum Möglichkeiten bieten. Auch die Einwohnerentwicklung in der Gemeinde Gilching kann bestätigt werden, insbesondere nach Umsetzung der sog. Gilchinger Glatze. Deshalb sind Standorte für eine neue Halle zu suchen. Nachdem im Bereich östlich der Flurgrenzstraße Flächen frei werden, sollte hier ein Standort (Bereich BRK-Heim) vorrangig geprüft werden. Dabei ist die Erschließungssituation bzw. der Immissionsschutz besonders zu berücksichtigen. Dieser Standort hätte jedoch den Vorteil, dass dieser im Einzugsgebiet des großen Wohngebietes Waldkolonie liegen würde. Daneben sind die vom  TSV Gilching- Argelsried vorgeschlagenen Standorte an der Ecke Talhofstraße/ Weßlinger Straße oder westlich des Tennisheimes zu prüfen.
Der Neubau einer Dreifachsporthalle wird auf rund 8 – 9 Mio. € geschätzt. Dabei müsste noch geklärt werden, welche Zuschüsse gewährt werden können. Sollte der Gemeinderat dem Antrag zustimmen, wären die Kosten auch in den gemeindlichen Haushaltsberatungen darzustellen.
 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des Antrages des TSV Gilching-Argelsried vom 2. Oktober 2018 zum Neubau einer Dreifachsporthalle in Gilching.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Standorte für den Neubau einer Dreifachsporthalle zu prüfen (östlich der Flurgrenzstraße,  Ecke Talhofstraße/ Weßlinger Straße, westlich des Tennisheimes).
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Neubaukosten von rund 8-9 Mio. € in die gemeindlichen Haushaltsberatungen einzustellen.      

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion stellt BM Walter einen Änderungsantrag, Ziffer 3 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Neubaukosten von rund 8 - 9 Mio. € in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Für das Jahr 2019 sind Planungskosten vorzusehen.

Des Weiteren stellt GR Schwab einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Beschlussvorschlag um folgenden Punkt ergänzt wird:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit dem TSV Gilching-Argelsried e. V. alle Möglichkeiten für eine Zuschussgewährung zum Neubau einer Dreifachturnhalle in Erfahrung zu bringen.

Zu beiden Anträgen besteht im Gremium Einverständnis. Es ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag des TSV Gilching-Argelsried vom 2. Oktober 2018 zum Neubau einer Dreifachsporthalle in Gilching.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Standorte für den Neubau einer Dreifachsporthalle zu prüfen (östlich der Flurgrenzstraße,  Ecke Talhofstraße/ Weßlinger Straße, westlich des Tennisheimes).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit dem TSV Gilching-Argelsried e. V. alle Möglichkeiten für eine Zuschussgewährung zum Neubau einer Dreifachturnhalle in Erfahrung zu bringen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Neubaukosten von rund 8 - 9 Mio. € in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Für das Jahr 2019 sind Planungskosten vorzusehen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingsstraße“ für den Bereich östlich der Flurgrenzsstraße mit den Fl.Nrn.208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204Tfl., jeweils Gemarkung Argelsried, Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Gemäß Baugesetzbuch haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei besteht jedoch auf die Aufstellung von Bauleitplänen kein Anspruch. Der Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit Kletterhalle, Fa. Zelenka, BRK-Heim und den landwirtschaftlichen Flächen ist gemäß den Zielvorgaben im Flächennutzungsplan jedoch zu überplanen. Das Planungserfordernis ergibt sich aus dem beabsichtigten Wegzug der Fa. Zelenka, der Umgestaltung der Kletterhalle und der Errichtung eines Skaterplatzes sowie der weiteren Schaffung von öffentlichen Parkplätzen. Der Verwaltung liegt zusätzlich ein Antrag des TSV Gilching-Argelsried vor, einen Standort für die Errichtung einer neuen Dreifachsporthalle zu finden. Außerdem ist die Errichtung eines neuen Kinderhauses im Bereich zur Waldkolonie sowie Wohnungsbau für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung erforderlich.

  1. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Außenbereich östlich der Flurgrenzstraße gemäß anliegendem Lageplan und gemäß Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und hierfür ein städtebauliches Konzept zu finden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan zu fassen.

  1. Für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit den Fl.Nrn. 208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204 Tfl.,  jeweils Gemarkung Argelsried wird der Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingstraße“ mit folgenden städtebaulichen Zielen aufgestellt:

    1. Schaffung eines gemischt genutzten Bereiches aus Wohnen sowie Anlagen für soziale und sportliche Zwecke (Kinderhaus, Turnhalle) im Mischgebiet
    2. Erweiterung und barrierefreier Umbau der bestehenden Kletterhalle mit einem Boulderbereich in der Fläche für Gemeinbedarf
    3. Errichtung einer Skateranlage unter Beachtung des Immissionsschutzes in der Fläche für Gemeinbedarf
    4. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen unter Beachtung des Immissionsschutzes
    5. Schaffung von ausreichend Grünflächen und Ausgleichsflächen im gemeindlichen Grünzug
    6. Einbindung des Planbereichs in die vorhandene Grünstruktur sowie Erhalt prägnanter Grünvernetzungen und Waldflächen
    7. ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen ggü. öffentlichen Grün- und Freiflächen
    8. Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
    9. Die max. Wandhöhe für Wohngebäude soll 7 Meter betragen, die max. Wandhöhe für Turnhallen soll 8 Meter betragen, die max. Wandhöhe für das Kinderhaus soll 9 Meter betragen
    10. Terrassengeschosse, Laternendächer sowie Erker sind unzulässig. Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
    11. ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte insbesondere im Bereich der Wohnbauflächenausweisung
    12. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.11.2018 und beschließt:

  1. Für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit den Fl.Nrn. 208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204 Tfl.,  jeweils Gemarkung Argelsried wird der Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingstraße“ mit folgenden städtebaulichen Zielen aufgestellt:

    1. Schaffung eines gemischt genutzten Bereiches aus Wohnen sowie Anlagen für soziale und sportliche Zwecke (Kinderhaus, Turnhalle) im Mischgebiet
    2. Erweiterung und barrierefreier Umbau der bestehenden Kletterhalle mit einem Boulderbereich in der Fläche für Gemeinbedarf
    3. Errichtung einer Skateranlage unter Beachtung des Immissionsschutzes in der Fläche für Gemeinbedarf
    4. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen unter Beachtung des Immissionsschutzes.
    5. Schaffung von ausreichend Grünflächen und Ausgleichsflächen im gemeindlichen Grünzug
    6. Einbindung des Planbereichs in die vorhandene Grünstruktur sowie Erhalt prägnanter Grünvernetzungen und Waldflächen
    7. ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen ggü. öffentlichen Grün- und Freiflächen
    8. Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
    9. Die max. Wandhöhe für Wohngebäude soll 7 Meter betragen, die max. Wandhöhe für Turnhallen soll 8 Meter betragen, die max. Wandhöhe für das Kinderhaus soll 9 Meter betragen
    10. Terrassengeschosse, Laternendächer sowie Erker sind unzulässig. Es ist eine
kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
    1. ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte insbesondere im Bereich der Wohnbauflächenausweisung
    2. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.11.2018 und beschließt:

I)        Für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit den Fl.Nrn. 208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204 Tfl.,  jeweils Gemarkung Argelsried wird der Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingstraße“ mit folgenden städtebaulichen Zielen aufgestellt:

    1. Schaffung eines gemischt genutzten Bereiches aus Wohnen sowie Anlagen für soziale und sportliche Zwecke (Kinderhaus, Turnhalle, Bayerisches Rotes Kreuz, Spielflächen) im Mischgebiet
    2. Erweiterung und barrierefreier Umbau der bestehenden Kletterhalle mit einem Boulderbereich in der Fläche für Gemeinbedarf
    3. Errichtung einer Skateranlage/Pumptrackanlage unter Beachtung des Immissionsschutzes in der Fläche für Gemeinbedarf
    4. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen unter Beachtung des Immissionsschutzes.
    5. Schaffung von ausreichend Grünflächen und Ausgleichsflächen im gemeindlichen Grünzug
    6. Einbindung des Planbereichs in die vorhandene Grünstruktur sowie Erhalt prägnanter Grünvernetzungen und Waldflächen
    7. ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen ggü. öffentlichen Grün- und Freiflächen
    8. Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
    9. Die max. Wandhöhe für Wohngebäude soll 7 Meter betragen, die max. Wandhöhe für Turnhallen soll 8 Meter betragen, die max. Wandhöhe für das Kinderhaus soll 9 Meter betragen
    10. Terrassengeschosse, Laternendächer sowie Erker sind unzulässig. Es ist eine
kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
    1. ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte insbesondere im Bereich der Wohnbauflächenausweisung
    2. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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9. 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Abwägung der während des Verfahrensschrittes der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Fassung des Feststellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Die Planunterlagen zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried i.d.F.v. 19.06.2018 lagen in der Zeit vom 30.08. bis einschließlich 01.10.2018 erneut öffentlich aus. Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:

1.1        Träger öffentlicher Belange:

1.1.1        Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

zu Punkt 2.1 der Begründung:
Der erste Satz unter der Abbildung sei missverständlich; sinnvoller wäre die Formulierung, dass der Umgriff der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes einen Teilbereich der 2. Änderung umfasse.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Einwendung ist korrekt, die Korrektur sollte wie vorgeschlagen redaktionell vorgenommen werden.

zu Punkt 2.3 der Begründung:
Man empfehle, das Wort „Rechtsnorm“ durch „Rechtsqualität“ zu ersetzen.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Auch diese Korrektur sollte wie vorgeschlagen redaktionell vorgenommen werden.

zu Punkt 4.2 der Begründung:
Da der Flächennutzungsplan vor dem Bebauungsplan in Kraft trete (und zuvor genehmigt werden müsse), sei ein Verweis auf die zu diesem Zeitpunkt noch im Verfahren befindliche Begründung des Bebauungsplanes nicht ausreichend. Soweit für die Flächennutzungsplan-ebene überhaupt relevant, wären die zentralen Aussagen daher explizit in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit aufzunehmen.
Ansonsten würden zu dieser Auslegung keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht, die über die im Verfahren bereits geäußerten Aspekte hinausgehen.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der FNP gewährt als vorberatender Bauleitplan kein Baurecht, er enthält über Darstellungen und Erläuterungen in der Legende Zielvorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets. Auf seiner Planungsebene ist regelmäßig weder Eingriffsumfang noch -schwere späterer Bauvorhaben spezifizierbar, weshalb die Konkretisierung der zugehörigen Ausgleichsmaßnahme der nachgeordneten Bebauungsplanebene vorbehalten bleibt. Insofern ist der Verweis in Punkt 4.2 der Begründung eher als Hinweis zu verstehen, was ebenfalls redaktionell klargestellt werden sollte.


1.1.2        Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

Über die Anmerkungen in der eigenen Stellungnahme vom 25.04.2018 hinaus würden keine weiteren Bedenken und Anregungen geäußert.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde aus der ersten Planauslegung wurde in der Sitzungsvorlage der Verwaltung vom 22.05./ 07.06.2018 abgewogen, die zugehörige Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.06.2018. Insofern wird die aktuelle Stellungnahme zur Kenntnis genommen.


1.1.3        Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern

Man beziehe sich auf die eigene Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung. Gegen die Ausführungen habe man nichts einzuwenden. Man stimme der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes aus luftrechtlicher Sicht zu.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


1.1.4        Wasserwirtschaftsamt Weilheim

zu Wasserversorgung:
Sämtliche Neubauten seien an die zentrale Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Die hierzu erforderliche Wasserverteilung sei so auszuführen, dass ausreichend Betriebsdrücke und auch die Bereitstellung von Löschwasser im Brandfall über die öffentliche Anlage gewährleistet sind.
Der Umgriff des vorliegenden FNP befinde sich in der weiteren Schutzzone (W IIIB) des zukünftigen Wasserschutzgebietes Germering. Der Schutzgebietsvorschlag sei bereits öffentlich ausgelegt worden und befinde sich im Verfahren zur Festsetzung.
Man bitte bei der Umsetzung des FNP die Anmerkungen und Auflagen aus den Stellungnahmen des Planungsbüros BGU, Dres. Schott & Straub GbR Starnberg, welches mit der Ausarbeitung des Schutzgebietsvorschlages beauftragt wurde, vom 31.01.2011 sowie deren Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung vom 26.04.2017 zu beachten und einzuhalten.
zu Abwasserentsorgung:
häusliches Schmutzwasser:
Sämtliche Bauvorhaben seien vor Beginn der Nutzung an die zentrale Abwasseranlage anzuschließen.
Industrieabwasser:
Einleitungen von nicht hausabwasserähnlichen Abwässern aus Industrie- und Gewerbebetrieben sowie aus sonstigen privaten, kommunalen und gewerblichen Einrichtungen in öffentliche Abwasseranlagen dürften nur unter Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Entwässerungssatzungen erfolgen. Weiterhin sei zu prüfen, ob für derartige Einleitungen zusätzlich eine Genehmigungspflicht nach § 58 WHG bestehe. Die Zustimmung für die vorgenannten Einleitungen sei vorab in jedem Fall beim Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage (Gemeinde, Stadt oder Abwasserzweckverband) einzuholen bzw. in Fällen, in denen der § 58 WHG zutreffe, bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Mit der Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung des Büros BGU vom April 2017 seien auf angrenzenden Flächen Bodenuntersuchungen dargestellt und bewertet worden. Es werde für plausibel erachtet, dass die darin formulierten Aussagen zur Sickerfähigkeit eingeschränkt auch auf das Plangebiet übertragbar sind. Die Erschließung bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung werde damit grundsätzlich als gesichert eingeschätzt. Es wird auf die NWFreiV verwiesen, wonach zu prüfen sei, ob die Versickerung erlaubnisfrei erfolgen darf.
Zusammenfassung:
Unter Beachtung der vorstehenden Stellungnahme bestünden aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Bauleitplanung.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die vorgebrachten Anregungen waren bereits Abwägungsgegenstand in der Sitzungsvorlage der Verwaltung vom 22.05./ 07.06.2018 aus der ersten Planauslegung; die zugehörige Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.06.2018. Es darf mithin vollinhaltlich darauf verwiesen werden. Die Gemeinde beabsichtigt, auch bei der Planumsetzung eng mit dem Büro BGU, Dres. Schott & Straub GbR, Starnberg zusammenzuarbeiten.


1.1.5        AWISTA

Der Gemeinde Gilching sei bekannt, dass auf einem Teilbereich der Fl.Nr. 139 Planungen für das Wertstoffzentrum in Gilching durch den AWISTA betrieben würden (Planungsstand 12.11.2013). Nach der vorgelegten Planung vom 22.08.2018 sei auf Fl.Nr. 139 das Planzeichen für Abfallentsorgung und -verwertung herausgenommen und durch die textliche Festsetzung „Fläche für Versorgungsanlagen sowie zugehörige Lagerflächen, Abfallentsorgung und -verwertung sowie zugehörige Lagerflächen, Wiederverfüllung und naturschutzrechtlichen Ausgleich“ ersetzt worden.
Man rege an, die textliche Festsetzung wie folgt anzupassen: „Fläche für Versorgungsanlagen sowie zugehörige Lagerflächen, für Abfallentsorgung und -verwertung und zur Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie zugehörige Lagerflächen, Wiederverfüllung und naturschutzrechtlichen Ausgleich“.
Auf dem geplanten Wertstoffzentrum in Gilching sei nach derzeitigem Planungsstand ein Sozialkaufhaus vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sei der Zusatz „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ relevant, um auch auf die erste und zweite Stufe der Abfallhierarchie gem. § 6 Abs. 1 KrWG (1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. Verwertung, 5. Beseitigung) hinreichend zurückgreifen zu können.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Bei den angeführten zulässigen Nutzungsarten handelt es sich um die Legende zu einer Darstellung und nicht um eine Festsetzung wie in einem Bebauungsplan. Gegen die vorgeschlagene Konkretisierung der Legende ist nichts einzuwenden, da sich der Wunsch nach Realisierung eines „Sozialkaufhauses“ mit dem Planungswillen der Gemeinde deckt und über die bisherige Aufzählung der zulässigen Nutzungsarten bereits mit inkludiert sein sollte. Die konkretisierende Klarstellung kann mithin redaktionell erfolgen und sollte wie folgt lauten:
„Fläche für Versorgungsanlagen sowie zugehörige Lagerflächen, für Abfallentsorgung und -verwertung inkl. Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie zugehörige Lagerflächen, Wiederverfüllung und naturschutzrechtlichen Ausgleich“.

Der AWISTA begrüße den Verzicht der Darstellung einer Grünfläche für den zu erwartenden naturschutzrechtlichen Ausgleich für die angedachte Fernwärmezentrale. Durch die textliche Wiedergabe blieben in puncto Situierung mehr Optionen für das Bebauungsplanverfahren offen.
Der Umgriff der 4. Teiländerung sei im Süden von einer Baubeschränkungszone nach § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz überlagert. Der Umfang der Baubeschränkungszone habe sich erst im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung vollständig erschlossen. Vor dem Hintergrund der neu hinzugekommenen Planung der Fernwärmezentrale auf derselben Fläche wie das geplante Wertstoffzentrum werde zum jetzigen Zeitpunkt eine räumliche Umplanung für erforderlich gehalten. Man erhebe Bedenken, dass die Baubeschränkungszone nach § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz i.V.m. der Fernwärmezentrale zu einem erheblichen Attraktivitätsverlust des Wertstoffzentrums führe, da nach heutiger Lesart aus Platzgründen nicht alle Angebote des Wertstoffzentrums mit Planungsstand vom 12.11.2013 realisiert werden könnten.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Das FStrG regelt in § 9 bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen: Absatz 1 legt Bauverbotszonen (hier: keine Errichtung von Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen) fest und Absatz 2 regelt die Baubeschränkungszonen (hier: Zustimmungspflicht der obersten Landesstraßenbaubehörde zu Baugenehmigungen etc. für bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m).
Beanstandet wird die im südlichen Eck des FNP-Teiländerungsgebiets dargestellte Baubeschränkungszone, ausgehend vom nördlichen Zubringerarm der St 2068 zur BAB 96 Nord, die so bereits in der 2. Teiländerung des FNP vom 20.06.2017 enthalten und durch den Einwendungsführer in keiner der drei verfahrenszugehörigen Planauslegungen moniert worden war. Bei der zeichnerischen Darstellung der Beschränkungszone handelt es sich um eine nachrichtliche Wiedergabe einer Auflage aus dem Bundesrecht; die Gemeinde hat hier eine Übernahmepflicht und keinen Ermessenspielraum. Es ist aber nochmals hervorzuheben, dass bauliche Anlagen innerhalb einer Baubeschränkungszone nicht per se ausgeschlossen sind, sondern die oberste Landesstraßenbaubehörde im zugehörigen Genehmigungsverfahren als weitere Fachstelle zu hören ist.

In der Begründung heiße es: „Für die Planteiländerungsfläche sind Nutzungsbeschränkungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen dargestellt, da die zugelassenen Nutzungsarten technische Anlagen ermöglichen, von denen Emissionen auf den umliegenden Bereich ausgehen können. Daraus zu entwickelnde BP haben dies zu beachten. Darüber hinaus wird die Fläche durch die Verlängerungen der Startbahnachse des Flugplatzes Oberpfaffenhofen gequert.“
Bezüglich des Immissionsschutzes verweise man auch auf die eigene Stellungnahme vom 30.05.2018 zum Bebauungsplan „Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“:
„Wie im Entwurf des Umweltberichts unter Ziffer 2.4 und Ziffer 7 vorgesehen, regen wir ebenfalls an, ein Immissionsschutzgutachten durchzuführen. Weiter regen wir an, das geplante Immissionsschutzgutachten umfänglich, also sowohl für die Hackschnitzellagerfläche des Heizkraftwerks/ Fernwärmezentrale als auch für das geplante Wertstoffzentrum Gilching zu erstellen, um eine ganzheitliche immissionsschutzrechtliche Bewertung für die Fl.Nr. 139 zu erhalten. Die Betrachtung der später heranrückenden Wohnbebauung und die künftige Vorbelastung durch die neu angesiedelten Gewerbebetriebe des zukünftigen Gewerbegebietes ,nördlich der BAB 96‘ sollten im Gutachten ebenfalls eingeschlossen werden. Zur Sicherung der Emissionskontingente regen wir an, diese dauerhaft in einem städtebaulichen Vertrag gegenüber dem AWISTA auf Basis des Immissionsschutzgutachtens festzuschreiben.“
Ergänzend dazu rege man rein vorsorglich an, bei der Ausweisung von möglichen Emissionskontingenten und der Vorbelastung durch die zukünftigen Gewerbegebiete (Gewerbebetriebe gemeint?) sowie der Fernwärmezentrale eine uneingeschränkte Nutzung des geplanten Wertstoffzentrums zu berücksichtigen.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die angesprochene Immissionsschutzproblematik ist, wie die zeichnerische Darstellung der Flächenumrandung für „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ und die zugehörigen Ausführungen in der Begründung belegen, der Gemeinde bekannt. Sie kann aber nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung, sondern erst auf einer ihr nachgeordneten Ebene wie Bebauungsplan oder Baugenehmigungsverfahren abschließend gelöst werden. Eine entsprechende Absicherung durch ein die Gemengelage vor Ort betrachtendes Gutachten oder auch städtebauliche Verträge wird auch von Gemeindeseite an dortiger Stelle als sinnvoll erachtet.


1.2        Bürger und Sonstige:

Von Bürgerseite oder Sonstigen sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.


2.        Sofern der Gemeinderat den vorstehenden Abwägungsvorschlägen per Beschlussfassung folgen sollte, wären die Planunterlagen nurmehr redaktionell zu überarbeiten, der Feststellungsbeschluss zu fassen und die Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19./ 22.10.2018 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2.        Der Flächennutzungsplanteiländerungsentwurf i.d.F.v. 19.06.2018 (inkl. dessen Begrün-dung i.d.F.v. Juni 2018) ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten. Zur dann entstehenden Fassung wird der Feststellungsbeschluss gefasst.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planteiländerungsunterlagen auszufertigen, die Ge-nehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (übertragen auf das Landratsamt Starn-berg) nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB herbeizuführen, ihre Erteilung ortsüblich bekanntzumachen und somit die Planteiländerung rechtswirksam werden zu lassen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19./ 22.10.2018 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2.        Der Flächennutzungsplanteiländerungsentwurf i.d.F.v. 19.06.2018 (inkl. dessen Begrün-dung i.d.F.v. Juni 2018) ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten. Zur dann entstehenden Fassung wird der Feststellungsbeschluss gefasst.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planteiländerungsunterlagen auszufertigen, die Ge-nehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (übertragen auf das Landratsamt Starn-berg) nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB herbeizuführen, ihre Erteilung ortsüblich bekanntzumachen und somit die Planteiländerung rechtswirksam werden zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für das Jahr 2019 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen  Einzelmaßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Da die Westumfahrung Gilching nun realisiert wird, kann im Jahr 2019 die Planung der neuen Gestaltung und die Sanierung der Römerstraße sowie die Neuordnung des Bahnhofsumfeldes auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges erfolgen. Entsprechende Mittel sind beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2019 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2019 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.035.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2019 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2019 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.035.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Entwicklung und künftige Struktur der Gemeindewerke, Schaffung einer Stelle "Leitung Gemeindewerke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Historie:
Die Gemeindewerke Gilching erhielten mit Beschluss vom 06.12.2016 eine breite Erweiterung des Aufgabengebietes. Zur klassischen Wasserversorgung kamen laut Satzung die Bereiche Nahwärme/Fernwärme, Breitbandversorgung, Strom und Gas hinzu. Für die Leitungsaufgaben sind nach wie vor 1,2 Stellen vorgesehen.
Die kaufmännische Leitung wird dabei durch die Gemeindekämmerin mit 0,2 Stellen übernommen.
Aufgaben der Gemeindewerke laut Satzung und daraus abgeleitete Unterpunkte:
  • Wasserversorgung:
    • bestehendes Alltagsgeschäft, wachsendes Netz, mit ständig neuen Anforderungen wie fernauslesbaren Zählern etc.
  • Nahwärme/Fernwärme,
    • Nahwärme Gewerbepark Ost
      • Baubegleitung
      • Ausarbeitung von Tarifen und Anschlussbedingungen
      • weitere Arrondierung in der Umgebung sinnvoll, Befragungen und Öffentlichkeitsarbeit nötig
    • perspektivisch Versorgung von Wärmeinseln, ggf. zur späteren Verknüpfung zu Gesamtnetz
  • Breitbandversorgung
    • im Bau
    • viele Fördermodalitäten zu klären
    • Betreibermodell zu prüfen
  • Strom
    • Konzessionsvertrag läuft 2022 aus, Engagement der Gemeindewerke muss wirtschaftlich geprüft werden
    • Elektromobilität
    • Stromproduktion durch Photovoltaik und ggf. Blockheizkraftwerke oder Windkraft
  • Gas
    • Konzessionsvertrag läuft 2030 aus
Beispielsweise müssen die aktuell von Bündnis 90/Die Grünen gestellten Anträge zur Energieinfrastruktur wie Einsatz von Blockheizkraftwerken und Elektromobilität sinnvollerweise durch die Gemeindewerke bearbeitet werden.
Herausforderungen und Lösungsansätze:
Die Gemeindewerke müssen an die neuen Aufgaben angepasst werden.
Die derzeitige Struktur sieht eine gleichgestellte kaufmännische (0,2 Stellen) und eine technische (1,0 Stelle) Leitung vor, die jeweils dem 1. Bürgermeister unterstellt sind.
Der vielfältige Aufgabenbereich der Gemeindewerke erfordert künftig eine andere Aufgabenverteilung und Personalstruktur. Die anfallenden Aufgaben gemäß der Satzung können mit dem aktuellen Stellenpensum, trotz Zuarbeit durch den Energie-, Klimaschutz- und Umweltbeauftragten, nicht umgesetzt werden.
Für den Aufbau eines Gemeindewerkes ist dringend eine neue Leitungsstruktur erforderlich.
Mehr Zeitressourcen aus der Finanzverwaltung können nicht zur Verfügung gestellt werden, da in diesem Bereich durch die Neuregelung von § 2 UStG (siehe Anhang) und der DSGVO ebenfalls zusätzliche Ressourcen benötigt werden.
Die Eingruppierung der neu zu schaffenden Stelle wäre im Finanz- und Personalausschuss mit dem Stellenplan 2019 zu besprechen und zu beschließen. Hierfür wird eine Stellenbewertung durch den BKPV durchgeführt. Analog zur bisherigen Leitung der Finanzverwaltung wird von einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 TVÖD ausgegangen.
Fazit:
Die seit 2016 erweiterten Aufgaben der Satzung erfordern erhebliche strategische, kaufmännische und organisatorische Kapazitäten. Lediglich ein Teil dieser Kapazitäten kann extern zugekauft werden, vieles sind aber Leitungstätigkeiten, die dauerhaft im Haus anfallen. Diese Tätigkeiten können mit dem aktuellen Stellenpensum nicht umgesetzt werden.
Bei Schaffung der nötigen Kapazitäten und Anpassung der Strukturen können die Gemeindewerke zu einer verbesserten lokalen Infrastruktur und Wertschöpfung beitragen. Außerdem können sie eine führende Rolle in der Umsetzung der Energiewende übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung der Stelle Leitung Gemeindewerke.
Dem Organigrammentwurf vom 06.11.2018 wird zugestimmt.
Die Eingruppierung und Ausschreibung der Stelle wird im Finanz- und Personalausschuss mit dem Stellenplan 2019 beschlossen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Schaffung der Stelle Leitung Gemeindewerke.
  2. Dem Organigrammentwurf vom 06.11.2018 wird zugestimmt.
  3. Die Eingruppierung und Ausschreibung der Stelle wird im Finanz- und Personalausschuss mit dem Stellenplan 2019 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse; Zwischenstand bzgl. der noch nicht abgeschlossenen Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 12

Sachverhalt

In der Anlage erhält der Gemeinderat den Stand der noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Die als Anlage beiliegende Aufstellung der noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier frägt an, wieso folgende Themen/Beschlüsse in der Aufstellung der noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse nicht aufgeführt sind:

  1. Beschluss zu den Glascontainern vom 20.02.18: Ansiedlung der Glascontainer bei Supermärkten sowie Gespräche mit Awista bzgl. einer Dämmung.

  1. Wohnungsbau in der Landsberger Straße vom 20.03.18: Wohnungsbau auf dem Grundstück des Freistaates Bayern

  1. Bestandsanalyse des Gewerbeparks Nord (Mai 2018) durch die gwt

BM Walter sagte einer Überprüfung der Themen zu.

Die als Anlage beiliegende Aufstellung der sonstigen noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse wird zur Kenntnis genommen.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö informativ 13
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13.1. Fertigstellung des Aufzuges am Bahnhof-Gilching Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 13.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt an, wann der Aufzug am Bahnhof Gilching-Argelsried fertig gestellt ist.

BM Walter teilt mit, dass die Baumaßnahme voraussichtlich Ende November beendet ist. Die Verwaltung wird beauftragt, GR Pilgram den genauen Fertigstellungstermin mitzuteilen.

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13.2. Erhöhung der Kindergartengebühren im Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö 13.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt an, ob sich die Kindergartengebühren im Jahr 2019 erhöhen.

BM Walter teilt mit, dass diese nicht erhöht werden.  

Datenstand vom 05.12.2018 09:29 Uhr