Datum: 15.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift öff_15.01.2019.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2018.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 04.12.2018
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 04.12.2018
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.12.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
1. Liegenschaftsangelegenheit; Verkauf FlurNr. 1914/1, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 2140/2018 vom 09.10.2018, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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informativ
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3 |
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3.1. Geothermiepläne
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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3.1 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram verweist auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 05.01.2019. In diesem Bericht erklärt die Firma Asto die öffentliche Auslegung ihrer Geothermiepläne im Februar 2019. Hierzu gehöre auch,
den Umgriff des Wasserschutzgebietes zu verändern.
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3.2. Unterstützender Einsatz HvO und Feuerwehren Gilching im Katastrophengebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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3.2 |
Diskussionsverlauf
GR Vogl berichtet dem Gremium über den Einsatz unserer HvO und der beiden Gilchinger Feuerwehren in Berchtesgaden zur Bewältigung der Schneemassen. In diesem Zusammenhang schlägt er vor, dass das neu angeschaffte Allradfahrzeug der HvO Gilching für derartige unterstützende Einsätze ebenfalls zur Verfügung gestellt werden solle. Das sieht BM Walter kritisch
, da das HvO Fahrzeug bei der Vielzahl an Einsätzen in Gilching gebraucht wird. BM Walter bedankt sich an dieser Stelle bei allen Helfern.
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4. Verlängerung der Eintragungszeiten zum Volksbegehren "Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen!" (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2018)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Herr Unger stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Verlängerung der Eintragungszeiten für das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen!“.
Grundsätzlich richtet sich der Umfang der Eintragungszeiten nach § 79 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung – LWO). Dieser fordert folgende Auslegungszeiten für die Eintragungslisten:
„[…]
1. an den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,
2. an den Werktagen von Montag bis Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr,
3. an einem Werktag von Montag bis Freitag bis 20 Uhr,
4. an einem Samstag oder Sonntag zwei Stunden und
5. an gesetzlichen Feiertagen zwei Stunden; auf diese Auslegung kann vorbehaltlich Satz 2 verzichtet werden, wenn die Eintragung an einem weiteren Samstag oder Sonntag zwei Stunden oder an einem weiteren Werktag bis 20 Uhr ermöglicht wird.
[…]“
Die Verwaltung sieht vor, die Eintragungslisten während folgender Zeiten öffentlich auszulegen:
Montag & Dienstag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, jeweils von 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, den 31.01.2019 von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr
Freitag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, den 07.02.2019 von 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag, den 09.02.2019 von 10.00 – 12.00 Uhr
Am Donnerstag, den 07.02.2019 geht die Eintragungszeit somit bereits um zwei Stunden, nämlich von 17.00 – 19.00 Uhr und mittwochs um je eine Stunde, da bereits ab 07.00 Uhr geöffnet ist, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Diese Zeiten sind laut Gesetzgeber und Landratsamt Starnberg angemessen und ausreichend, um jedem Unterstützer des Volksbegehrens das Leisten seiner Unterschrift zu gewährleisten. Dieser Ansicht schließt sich die Gemeindeverwaltung an. Neben dem umfassenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei noch weiter über die gesetzliche Regelung hinausgehenden Eintragungszeiten darf nicht unerwähnt bleiben, dass mit weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Eintragungszeiten enorme Personalkapazitäten beansprucht werden. Das Wahlamt wird von zwei Mitarbeitern zusätzlich zum laufenden Dienstgeschäft betreut. Laut Landratsamt Starnberg ist es insbesondere außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten der Verwaltung nicht zulässig, die Aufsicht über die Eintragungslisten auf Personen außerhalb der Verwaltung zu übertragen, die mit dem Wahlamt nicht betraut sind. Die Wünsche des Antragstellers überschreiten somit bei weitem die personellen Möglichkeiten der Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verlängerung der Eintragungszeiten für das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ ab. Die Öffnungszeiten bestimmen sich nach den Regelungen des § 79 Abs. 2 der Landeswahlordnung. Darüber hinaus hat die Gemeinde Gilching Mittwochs ab 7:00 Uhr und am Donnerstag, den 07.02.2019 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
Diskussionsverlauf
a) Zunächst wird über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt.
Beschluss 1
Beim Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen werden in der Gemeinde Gilching während der 14-tägigen Eintragungsfrist folgende Eintragungszeiten für die öffentliche Auslegung der Unterschriftenlisten festgelegt:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 Uhr bis 19:00 Uhr
- Donnerstag von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr und an den beiden Samstagen und Sonntag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
- Am letzten Eintragungstag von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die Eintragungszeiten werden in den entsprechenden Medien bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
GRin Brosig stellt folgenden Ergänzungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschluss 2
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Eintragungszeiten sollen um einen zusätzlichen Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr erweitert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
c) Im Anschluss wird über den Vorschlag der Verwaltung bzgl. der Eintragungszeiten abgestimmt.
Beschluss 3
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verlängerung der Eintragungszeiten für das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ ab. Die Öffnungszeiten bestimmen sich nach den Regelungen des § 79 Abs. 2 der Landeswahlordnung. Darüber hinaus hat die Gemeinde Gilching Mittwochs ab 7:00 Uhr und am Donnerstag, den 07.02.2019 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4
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5. Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung); Wahlplakatierung (Antrag GR Pilgram Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2018)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Herr Pilgram stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Aufstellung von Plakatwänden für anstehende Wahlen. Sämtliche Wahlwerbung der Parteien soll auf diese Plakatwände beschränkt werden.
Laut Aussage des Landratsamtes Starnberg ist eine Beschränkung von Wahlwerbung auf Plakatwände grundsätzlich möglich. Allerdings müssen bestimmte Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration berücksichtigt werden. So muss das Netz dieser gemeindlichen Plakattafeln hinreichend dicht sein, um den Parteien und Wählergruppen, den Antragstellerinnen und Antragstellern von Volksbegehren, den vertretungsberechtigten Personen von Bürgerbegehren sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren ausreichende Werbemöglichkeiten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei der Zuteilung der Plätze der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung findet. Das bedeutet, dass jede, also auch die kleinste Partei Anspruch auf die Möglichkeit der Wahlwerbung hat. Für jede Partei muss ein Sockel von 5 v. H. der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen, wobei die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten kann, als für die kleinste Partei bereitstehen.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass der Gemeinderat erst im Juli 2017 eine Plakatierungsverordnung erlassen und sich somit auf eine Form der Plakatierung festgelegt hat. Das Aufstellen von Plakatständern ist demnach an Bäumen sowie im Bereich von Grünflächen und Verkehrsinseln nicht gestattet, wobei grundsätzlich nicht mehr als 20 DIN A1 Plakate aufgestellt werden dürfen. Diese mengenmäßige Beschränkung gilt jedoch nicht für Wahlwerbung der Parteien.
Zudem darf der mit einer Beschränkung auf Plakatwände einhergehende Verwaltungsaufwand bei der Koordination der zugeteilten Plakatierungsplätze nicht außer Acht gelassen werden. Parteien, die sich trotz des Verbots nicht auf Plakatwände beschränken müssen aufgefordert werden, die Plakate zu entfernen. Sollten sie dem nicht nachkommen, müssen die Plakate (ggf. kostenpflichtig) im Wege der Ersatzvornahme durch die Gemeinde entfernt werden.
Es ist außerdem fraglich, ob das Anbringen einer Vielzahl von Plakaten neben- und übereinander nicht dazu führt, dass die einzelnen Plakate von den Adressaten nicht mehr richtig erkannt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufstellung von Plakatwänden zu Wahlen
und die Beschränkung der Wahlwerbung auf diese Plakatwände ab.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufstellung von Plakatwänden zu Wahlen
und die Beschränkung der Wahlwerbung auf diese Plakatwände ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3
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6. Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung - BGS); Neuerlass
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zum 1.1.2019 wurden die Bestattungsdienstleistungen für unsere beiden Friedhöfe neu ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis ergibt sich aus dem TOP „ Friedhofsangelegenheit; Vergabe der Bestattungsdienstleistungen“. Nachdem sich die Preise für die Einzelpositionen erheblich erhöhen, sind dementsprechend die Bestattungsgebühren in § 5 der Bestattungsgebührensatzung anzupassen. Zu den angebotenen Einzelpreisen ist jeweils noch eine Verwaltungskostengebühr hinzuzurechnen. Die geänderten Beträge sind „rot“ hinterlegt.
Die neu zu erlassende Satzung liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gilching erlässt die als Anlage beiliegende „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) und beauftragt die Verwaltung, diese amtlich bekannt zu machen.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) vom 20.12.2011 außer Kraft.
Beschluss
Die Gemeinde Gilching erlässt die als Anlage beiliegende „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) und beauftragt die Verwaltung, diese amtlich bekannt zu machen.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) vom 20.12.2011 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6
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7. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017;
Feststellung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.10.2018 im Rathaus, am 08.11.2018 in den Gemeindewerken sowie am 03.12.2018 im Bauamt geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.
Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).
Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
2. Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2017 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Beschluss 1
a) Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
b) Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2017 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
Beschluss 2
c)
Für die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(BGM Walter ist als persönlich Beteiligter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen)
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8. Haushalt 2018;
Jahresrechnung 2018 - Bildung von Haushaltsresten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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8 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2018 wird derzeit erstellt.
Haushaltsausgabereste sind nicht verbrauchte Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden (§ 87 Nr. 17 KommHV-K). Soweit bereits Verpflichtungen für Zahlungen während des Haushaltsjahres eingegangen wurden, die Auszahlung aber bis zum 31.12. des Jahres nicht mehr möglich ist, wird eine Mittelübertragung in das folgende Haushaltsjahr erforderlich. Mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird eine sparsame Mittelbereitstellung gefördert, da dadurch eine Inanspruchnahme von Mitteln nur nach tatsächlichem Bedarf erfolgt und eine Neuveranschlagung für die gleiche Ausgabe im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr erforderlich ist.
Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsausgabereste wurden im Vorfeld durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der vorgelegten Begründungen und im Hinblick auf eine Entlastung des Gemeindehaushaltes 2019 ist eine Übertragung der beantragten Haushaltsausgabereste sinnvoll und notwendig.
In der Anlage sind die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.551.488,25 €, die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 7.622.641,93 € sowie die Haushaltseinnahmereste neu in Höhe von 3.590.315,00 € aufgeführt. In der Anlage ist die Gesamtaufstellung der Haushaltsausgabe- und -einnahmereste dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.551.488,25 € und aus dem Haushaltsjahr 2018 Haushaltsausgabereste in Höhe von 7.622.641,93 € sowie Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.590.315,00
€.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.551.488,25 € und aus dem Haushaltsjahr 2018 Haushaltsausgabereste in Höhe von 7.622.641,93 € sowie Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.590.315,00
€.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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15.01.2019
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9 |
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9.1. Haushalt 2019
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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9.1 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert das Gremium über die geplanten Haushaltsberatungen in den Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 28.01. und 11.03.2019. Der Beschluss des Haushalts 2019 soll dann in der GR
-Sitzung am 26.03.2019 erfolgen.
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9.2. Gestaltungsbeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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9.2 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich, wie die Sitzung des Gestaltungsbeirates am 20.12.2018 verlaufen ist und moniert, dass nicht alle Gemeinderäte zu dieser Sitzung eingeladen wurden.
BM Walter informiert, dass entsprechend des Wunsches der Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses, der Gestaltungsbeirat, der Vorstand und Aufsichtsrat der Raiffeisenbank, die Planer und die Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses geladen wurden.
Die Anregungen wurden zu einem sehr großen Anteil umgesetzt. Die Funktionalität und das Erscheinungsbild wurden wesentlich verbessert. Der entsprechende Bauantrag wird sehr bald erwartet und im Haupt- und Bauausschuss behandelt werden.
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9.3. Ortsmitte: Sauberkeit zum Jahreswechsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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9.3 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram äußert sich über die „Sauerei“, die zum Jahreswechsel am Marktplatz von den feiernden Bürgerinnen und Bürgern hinterlassen wurde und schlägt vor, Abfallcontainer aufstellen zu lassen.
BM Walter gibt an, dass Müll, der auf die Straße geworfen wird, vom Verursacher zu entsorgen sei. Da dieses Denken jedoch nicht jeder Bürger verinnerlicht hat, werden auch
Container keine Abhilfe schaffen können. Hier ist ein generelles Umdenken der Bevölkerung erforderlich.
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9.4. Gewerbepark Ost
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2019
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ö
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9.4 |
Diskussionsverlauf
GR Unger bezieht sich auf die Diskussion in der letzten Haupt- und Bauausschusssitzung am 14.01.2019 bezüglich des „Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ (Gewerbepark Ost). Er
hält das Ausmaß für überzogen.
Datenstand vom 22.02.2019 09:42 Uhr