Datum: 25.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.05.2019
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Einladung zur 30-Jahrfeier Städtepartnerschaft zwischen Gilching und Cecina am 12.07.2019
3.2 Sachstandsbericht zum Wasserschutzgebiet beim Brunnen VI
3.3 Skater-/Scootercontest im Skatepark Gilching am 29.06.2019
3.4 Tätigkeit des Jugendbeirats bei der FESTA ITALIANA vom 12. bis 14.07.2019
3.5 Workshop zur Stromkonzession im Sitzungssaal des Rathauses am 27.06.2019
3.6 Stadtradeln "Cycling for Future" vom 29.06. bis 19.07.2019
3.7 Blühwiese vor der Evang. Kirche St. Johannes in Gilching
3.8 Waldbesitz der Gemeinde Gilching
4 Gemeindewerke Gilching; Einbau elektronischer Wasserzähler (Antrag aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019)
5 Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -)
6 Haushalt der Gemeinde Gilching; Jahresrechnung 2018
7 Was kostet Gilching? (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, vom 30.05.2019)
8 Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Gilching
9 Verschiedenes
9.1 Sachstand zum Fuß- und Radweg an der Melchior-Fanger-Straße
9.2 Umkleidekabine am Jais-Badesee

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_GR_25.06.19.pdf
Download Niederschrift_GR_öffentlich_25.06.19.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.05.2019.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 28.05.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 28.05.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Nachtrag FlNr. 2033 und 2034 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von dem am 03.05.2019 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr.
J 0886/2019, Notariat in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö informativ 3
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3.1. Einladung zur 30-Jahrfeier Städtepartnerschaft zwischen Gilching und Cecina am 12.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter erinnert an die Einladung zum Festabend anlässlich der 30-jährigen Partnerschaft und bittet die Gemeinderatsmitglieder sich in die umlaufende Liste einzutragen.

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3.2. Sachstandsbericht zum Wasserschutzgebiet beim Brunnen VI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt einen kurzen Sachstandsbericht zum Wasserschutzgebiet um den neuen Brunnen VI.

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3.3. Skater-/Scootercontest im Skatepark Gilching am 29.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier erinnert an den am kommenden Wochenende stattfindenden Skater- und Scooter-Contest und bedankt sich in diesem Zusammenhang bereits im Voraus bei der Freiwilligen Feuerwehr, die für Getränke sorg en wird.

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3.4. Tätigkeit des Jugendbeirats bei der FESTA ITALIANA vom 12. bis 14.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier teilt mit, dass der Jugendbeirat erneut das Spülmobil während der FESTA ITALIANA betreuen wird. Eingenommene Geldspenden gehen an das Mutter -Kind-Haus.

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3.5. Workshop zur Stromkonzession im Sitzungssaal des Rathauses am 27.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erinnert an den am kommenden Donnerstag stattfindenden
W orkshop zum Thema „Stromkonzession“ und bittet, dass zumindest von jeder Fraktion ein Vertreter anwesend ist.

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3.6. Stadtradeln "Cycling for Future" vom 29.06. bis 19.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram teilt mit, dass am kommenden Samstag das diesjährige „StadtRadeln“ beginnt. Derzeit sind 20 Teams aus Gilching gemeldet.

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3.7. Blühwiese vor der Evang. Kirche St. Johannes in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram ist begeistert von der kürzlich angelegten „Blühwiese“ vor der Evang. Kirche St. Johannes.

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3.8. Waldbesitz der Gemeinde Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 3.8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fink weist auf 50 ha Wald im Besitz der Gemeinde Gilching hin . Dieser Wald kann als vorbildlich bezeichnet werden und hat hierfür ein Umweltzertifikat erhalten.

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4. Gemeindewerke Gilching; Einbau elektronischer Wasserzähler (Antrag aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Ortsteilversammlung Geisenbrunn am 11.04.2019 wurde seitens eines Bürgers der Antrag gestellt, dass der Einbau der Funkwasserzähler im Gemeindegebiet ab sofort gestoppt werden und sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen soll. Des Weiteren muss die Datenverarbeitung Bürger offen gelegt werden.
Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Gemeinderat hat sich daher mit diesem Thema zu befassen.
Lt. Antragsteller soll sich der Gemeinderat Insbesondere mit den Themen Strahlenbelastung, Datenschutz, Widerspruchsrecht und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Funkwasserzähler befassen. Auf das beiliegende Schreiben des Antragstellers nebst Anlagen vom 14.05.2019 wird verwiesen (Anlage).
Der Einbau von weiteren Funkwasserzählern wurde nach der Ortsteilversammlung am 11.04.2019 eingestellt, um bis zur Behandlung des Antrags aus der Ortsteilversammlung im Gemeinderat keine weiteren Fakten zu schaffen.
Bereits seit April 2018 wurde sowohl auf der Homepage der Gemeindewerke als auch im „Parsberg Echo“ (18.04.2018) über den Einbau von Funkwasserzählern informiert.
Ein Informationsblatt über die Funkwasserzähler wurde jedem Bürger bei Einbau des Zählers überreicht. Ebenso fand eine persönliche Beratung durch das Personal der Gemeindewerke statt, bei dem auf das Widerspruchsrecht zur Freischaltung der Funkeinrichtung hingewiesen wurde.
Dadurch, dass die anzuwendende Mustersatzung „WAS“ erst zum 01.04.2019 in Kraft trat, war es der Gemeinde nicht möglich, eine rechtssichere Satzung vorab zu erlassen.
Gemäß dem vorbereiteten Beschluss zur WAS-Satzung im nächsten Tagesordnungspunkt wurden die Anliegen aus der Ortsteilversammlung aufgegriffen und umgesetzt, so dass die Einwände aus der Ortsteilversammlung als erledigt betrachtet werden können.
Allgemeine rechtliche Beurteilung
Die Rechtslage zum Thema Funkwasserzähler ist erst seit dem 25.05.2018 eindeutig, da zu diesem Tag die Änderung des Art. 24 Abs. 4 GO mit den entsprechenden Regelungen in Kraft getreten ist.

Zuvor gab es lediglich die mit Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.03.2017 bekanntgegebenen Hinweise zur damaligen Sach- und Rechtslage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen und einem Formulierungsvorschlag zur Ergänzung bzw. Änderung des § 19 WAS.

Unter dem 20.02.2019 erfolgte sodann zur Konkretisierung der neuen Gesetzeslage die Änderung der Bekanntmachung eines Musters für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung, mit der ein neuer § 19a in die Muster-WAS eingefügt wurde. Gleichzeitig wurden umfangreiche Vollzugshinweise angefügt. Diese Bekanntmachung trat zum 01.04.2019 in Kraft – sie ist Grundlage für den Erlass der neuen Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (WAS) im nächsten Tagesordnungspunkt.
 
Widerspruchsrecht
Das gegen die Verwendung der Funkfunktion gerichtete Widerspruchsrecht ist in Art. 24 Abs. 4 Satz 5 bis 7 GO geregelt. Es handelt sich hierbei um seit dem 25.05.2018 unmittelbar anwendbares Gesetzesrecht, welches unabhängig davon gilt, ob es in der Satzung inhaltlich wiederholt wird. Dabei ist es so, dass nur ein ordnungsgemäßer, insbesondere form- und fristgerechter Hinweis mit seinem Zugang die zweiwöchige Widerspruchsfrist auslöst.
Diesem Formerfordernis wurde bis zu Beginn des Jahres 2019 nicht genügt, das überreichte Aufklärungsschreiben entsprach nicht den vorgenannten Anforderungen. Dies hat zur Folge, dass die Widerspruchsfrist nicht ausgelöst worden ist. Damit dürfte jedenfalls bei Einbauten nach dem 25.05.2018 ein unbefristetes Widerspruchsrecht entstanden sein.
In der Praxis hat dies jedoch keinerlei Auswirkung, da die Gemeindewerke – unabhängig von einer Frist – bei Widersprüchen die Funkfunktion der Zähler abstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt haben lediglich ein paar wenige Bürger von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.
Datenschutz
Die Datenschutzrechtlichen Vorgaben werden durch die Gemeindewerke eingehalten. In Zusammenarbeit mit der gemeindlichen Datenschutzbeauftragten wird laufend an der Optimierung der datenschutzrelevanten Vorgänge gearbeitet.
Die Datenschutzrechtlichen Hinweise sind auf der Homepage der Gemeindewerke hinterlegt.
Strahlenbelastung

Das Umweltinstitut München e.V. hält die Strahlung batteriegespeister Sender geringer Leistung mit kurzen Sende-Impulsen mit einer Batterielebensdauer von 10 Jahren und mehr im Vergleich zu anderen wohnungsinternen Strahlungsquellen wie z.B. Schnurlostelefone oder W-LAN für geringfügig.
Mit Schreiben vom 29.03.2017 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zur Strahlenbelastung folgendes festgestellt:
„Nach derzeitigem Forschungsstand sowie nach Feststellung der fachlich zuständigen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Umwelt und Verbraucherschutz ist die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung gesundheitlich unbedenklich. Ihre Feldstärke liegt typischerweise noch unterhalb der durch Mobilfunkgeräte erzeugten Feldstärke“.

Wirtschaftlichkeit
Durch die etwas höheren Anschaffungskosten der Funkwasserzähler entstehen in den ersten 7 Jahren im Vergleich zu analogen Geräten geringfügig höhere Kosten. Die Kostenersparnisse während des Betriebes der Funkwasserzähler führen aber dann ab dem 8. Betriebsjahr zu einer deutlichen Kostenersparnis für die Gebührenzahler.

Die nachfolgende Grafik stellt diesen langfristigen Kostenvorteil dar.


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019 zur Kenntnis.

Aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Klarstellung in Bezug auf die allgemeine rechtliche Beurteilung, das Widerspruchsrecht, den Datenschutz, die Strahlenbelastung und die wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Verwaltung zum Einbau von elektronischen Funkwasserzählern nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben weiterhin ermächtigt.

Diskussionsverlauf

Zunächst  wird folgendem Antrag zur Geschäftsordnung des GR Pilgram zugestimmt:

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt Herrn Jakob Strohmeier das Rederecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019 zur Kenntnis.

Aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Klarstellung in Bezug auf die allgemeine rechtliche Beurteilung, das Widerspruchsrecht, den Datenschutz, die Strahlenbelastung und die wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Verwaltung zum Einbau von elektronischen Funkwasserzählern nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben weiterhin ermächtigt. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften müssen für die Bürger auf der Homepage umfassend dargestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Änderung des Art. 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung zum 25.05.2018 wurden die Gemeinden ermächtigt, den Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul durch Satzung zu regeln.
Die Bekanntmachung des StMI vom 13.07.1989 zu einem Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung (Muster-WAS) wurde nun an diese Gesetzesänderung angepasst und mit der beigefügte Änderungsbekanntmachung vom 20.02.2019 (BayMBl. 2019, Nr. 98 vom 20.03.2019) angepasst. Sie trat am 01.04.2019 in Kraft.
Die Verwaltung hat aufgrund dieser Änderungsbekanntmachung eine Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -) erarbeitet (siehe Anhang). In die Überarbeitung (farblich markiert) sind auch redaktionelle Änderungen eingeflossen.
Als wesentliche Änderung wurde der „§ 19a Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler“ eingearbeitet.
Vor Einbau der Funkwasserzähler wird gemäß beiliegendem Entwurf auf das geltende Widerspruchsrecht entsprechend schriftlich hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -) gemäß vorliegendem Entwurf.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Brosig folgenden Antrag:

Beschluss 1

Die vorliegende Satzung soll dahingehend ergänzt werden, dass auch der Einbau von mechanischen Wasserzählern möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Sa tzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -) gemäß vorliegendem Entwurf. Jedem Bürger ist ein Informationsblatt über das Widerspruchsrecht auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Haushalt der Gemeinde Gilching; Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 wurde am 22.05.2019 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Der Rücklagenstand zum 31.12.2018 beträgt somit        13.115.539,62 €
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2018 beträgt        18.023.014,29 €
   davon für Neubau Rathaus        14.133.333,38 €
Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2018 aufgeführt und erläutert. Zum größten Teil sind sie nur geringfügig und mit der bereits genehmigten Deckungsreserve abgedeckt. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2018 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu, beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von dem Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von
    6.565.171,90 €,die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 6.767.112,72 € und die Haushaltseinnahmereste neu in Höhe von 3.590.315,00 €.
  3. Der Gemeinderat genehmigt den Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching in allen Teilen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2018.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von dem Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von
    6.565.171,90 €,die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 6.767.112,72 € und die Haushaltseinnahmereste neu in Höhe von 3.590.315,00 €.
  3. Der Gemeinderat genehmigt den Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching in allen Teilen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Was kostet Gilching? (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, vom 30.05.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr GR Unger beantragt mit Schreiben vom 30. Mai 2019, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Internetauftritt Was kostet Gilching in Anlehnung an das Nürnberger Modell zu erstellen. Näheres kann dem Antrag entnommen werden.

Die Verwaltung begrüßt die Idee einer transparenten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde Gilching.

Für die Homepage der Gemeinde Gilching werden gemeinsam mit der Haushaltsplanung 2020 entsprechende Informationen aufbereitet.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Internetauftritt Was kostet Gilching in Anlehnung an das Nürnberger Modell zu erstellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, im gemeindlichen Internetauftritt „Was kostet Gilching“  in Anlehnung an das Nürnberger Modell zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Vilsmayer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

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8. Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

An die Verwaltung wurde anliegender Antrag zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage (Photovoltaik) im Außenbereich, an der Lindauer Autobahn gelegen, herangetragen. Dieser Standort wurde durch das auf erneuerbare Energien spezialisierte Ingenieurbüro Sing, Landsberg als sehr gut geeignet bezeichnet, da auch ein Netzanschluss unmittelbar am Grundstück vorhanden ist.
Freiflächensolaranlagen im Außenbereich sind nicht privilegiert nach § 35 BauGB. Dies bedeutet, dass hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes notwendig wird. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zu begrüßen.
Bezüglich Freiflächensolaranlagen im Außenbereich gab es allerdings bereits mehrere Anfragen von Grundstückseigentümern an die Verwaltung, die bisher zum Schutz der Landschaft im Außenbereich nicht befürwortet wurden. Bei der Aufstellung des aktuellen Flächennutzungsplanes wurde auch eine Freiflächensolaranlage westlich von St. Gilgen als Sondergebiet geplant. Diese Fläche wurde damals aber von der Regierung von Oberbayern wegen der Zersiedelung der Landschaft und dem fehlenden Anbindungsgebot im Jahr 2005 nicht genehmigt und ist im aktuellen Flächennutzungsplan nur als nicht genehmigte weiße Fläche dargestellt.
Sollte der Gemeinderat grundsätzlich Freiflächensolaranlagen im Gemeindegebiet befürworten, dann schlägt die Verwaltung vor, mögliche Potentialstandorte entlang der Autobahn bzw. entlang der Westumfahrung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes zu ermitteln. Dabei sind die Ziele der übergeordneten Planung, dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie dem Regionalplan München, beachtlich. Für konkrete Standortentscheidungen sind anschließend Alternativenprüfungen im Rahmen des Flächennutzungsplanes notwendig. Erst dann sollten verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Dabei sollen Photovoltaikanlagen schonend in das Orts- und Landschaftsbild eingebunden werden. Eine Versiegelung soll hierbei vermieden werden.
 



 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung mit einer Potentialermittlung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich der Gemeinde Gilching entlang der Lindauer Autobahn bzw. Westumfahrung gelegen. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem auf erneuerbare Energien spezialisierten Ingenieurbüro Sing, Landsberg erfolgen.

Nach Ermittlung o.g. Potentialflächen für Freiflächensolaranlagen hat der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise und Alternativenprüfung zu beraten und zu entscheiden.  

Diskussionsverlauf

Folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung, ergänzt durch nachstehenden Antrag des GR Reich, wird zugestimmt:

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung mit einer Potentialermittlung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich der Gemeinde Gilching entlang der Lindauer Autobahn bzw. Westumfahrung gelegen. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem auf erneuerbare Energien spezialisierten Ingenieurbüro Sing, Landsberg erfolgen.

Nach Ermittlung o.g. Potentialflächen für Freiflächensolaranlagen hat der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise und Alternativenprüfung zu beraten und zu entscheiden.

Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Gemeinderatssitzung zusammen mit dem Ingenieurbüro Sing und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München das weitere Vorgehen vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö informativ 9
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9.1. Sachstand zum Fuß- und Radweg an der Melchior-Fanger-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 9.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des Fuß- und Radweges an der Melchior-Fanger-Straße. Dieser soll entsprechend d em Landkreis-Radwegenetz geteert werden und bis in das Gemeindegebiet Gauting führen.

BM Walter erläutert, dass dies aufgrund fehlender Beschlusslage derzeit kein Thema ist.

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9.2. Umkleidekabine am Jais-Badesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 9.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach regt an, im Bereich des B adesees eine kleine Umkleidekabine in offener Holzbauweise zu installieren.

BM Walter wird sich mit dem Eigentümer des Baggersees in Verbindung setzen.

Datenstand vom 25.07.2019 13:52 Uhr