Datum: 23.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 22:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 22:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.06.2019
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
2.1 Schulzweckverband
2.2 30 Jahre Partnerschaft
2.3 Stadtradeln
2.4 Workshop Stromkonzession
3 Neubau Feuerwehrhaus in Gilching; Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren
4 Gemeindliche Sportanlage; Umbenennung (Antrag des TSV Gilching-Argelsried e.V. vom 14.6.2019)
5 Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung
6 Straßenbauprogramm für die Jahre 2020 und 2021, Verschiebung der Baumaßnahmen
7 Straßenbaumaßnahme Angerfeldstraße, Tannenstraße, erstmalige Herstellung und Abrechnung
8 Konzessionsvertrag Strom: Bekanntmachung des Vertragsendes und Neuausschreibung für das Stromnetz der Ortsteile Rottenried und Steinlach
9 Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung -KiTaGebS-)
10 Abenteuerspielplatz ASP; Personalbedarf
11 Ausrufung des Klimanotstandes (Antrag des GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 9.7.2019)
12 Gemeindewerke; Tief- und Rohrbauarbeiten Nahwärme - Dringliche Anordnung
13 Verschiedenes
13.1 Gaststätte Geisenbrunn
13.2 Angerfeldstraße
13.3 Pachtverträge Containeranlage Landsberger Straße 14a

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_23.07.2019.pdf
Download Niederschrift öff_23.07.2019.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.06.2019.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 25.06.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 25.06.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö informativ 2
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2.1. Schulzweckverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 2.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass die Planung und der Kostenrahmen zum Bau der Dreifachturnhalle an der Realschule Herrsching in Höhe von ca. 10 Mio € in der letzten Verbandsversammlung des Zweckverbandes genehmigt wurde.

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2.2.  30 Jahre Partnerschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 2.2

Diskussionsverlauf

GRin Hackstein berichtet, dass zur diesjährigen Festa Italiana ca. 50 Gäste aus Cecina angereist sind. Sie bedankt sich insbesondere bei Herrn Ciolek, aber auch der übrigen Verwaltung für den schönen Festabend anlässlich des Jubiläums.
GR Winklmeier dankt in diesem Zusammenhang auch dem Jugendbeirat für den Betrieb des Spü lmobils und dem Einsammeln von Spenden auf der Festa Italiana. Für das Mutter Kind Haus wurden hier über 800 € gespendet.

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2.3. Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 2.3

Diskussionsverlauf

GR Pilgram lobte die Beteiligung der Arnoldus Grundschule beim diesjährigen Stadtradeln, die die Teamwertung in Gilching mit Abstand gewonnen haben.

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2.4. Workshop Stromkonzession

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 2.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für die rege  Teilnahme am Workshop.

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3. Neubau Feuerwehrhaus in Gilching; Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.02.2019 wurde das Architekturbüro ArGe Architekten Part mbB, Waldkirch mit der Planung des neuen Feuerwehrhauses am ehemaligen Festplatz beauftragt. Die Planungen bis zur Leistungsphase 2 wurden mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt und werden in der Sitzung durch die beauftragten Architekten inklusive Kostenschätzung vorgestellt. Bei Befürwortung der Planung ist ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen, damit Planungsrecht für die Baugenehmigung geschaffen werden kann. Diese Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erstellen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Gilching und stimmt diesen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Planungen das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem TOP stellt Herr Leins, ArGe Architekten, die Planung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Gilching und stimmt diesen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Planungen das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Gemeindliche Sportanlage; Umbenennung (Antrag des TSV Gilching-Argelsried e.V. vom 14.6.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.6.2019 beantragt der TSV Gilching-Argelsried e.V., die gemeindliche Sportanlage, insbesondere hier das Stadion, in „audEERING Arena“ umzubennen (Anlage 1).
Die ortsansässige Firma „audEERING“ hat 2018 den Bayer. Innovationspreis gewonnen und möchte den TSV durch ein Sponsoring im Stadion unterstützen. Der Vertrag soll nach Aussage des TSV zunächst für ein Jahr abgeschlossen werden. Nähere Details eines möglichen Vertrages sind der Verwaltung nicht bekannt.
Aus dem Jahr 2010 gibt es „Richtlinien zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der staatlichen Verwaltung“, sog. Sponsoringrichtlinien (Anlage 2). Diese Richtlinien konkretisieren jedoch lediglich ein mögliches Sponsoring zwischen dem Sponsor und dem Eigentümer der Sportanlage, also der Gemeinde. Nachdem dies hier nicht zutrifft, greifen diese Richtlinien hier nicht.
Nach Aussage der Rechtsaufsicht, Landratsamt Starnberg, wird diese Möglichkeit der Namensgebung als kritisch angesehen. Begründet wird dies mangels fehlender Rechtsgrundlage. Darüber hinaus handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die grundsätzlich für Jeden nutzbar ist. Insbesondere wird das Stadion auch für den Sportunterricht des benachbarten Christoph-Probst-Gymnasium intensiv genutzt.
Auch von seiten der Verwaltung wird dieser Antrag zumindest als bedenklich angesehen. Letztlich sollte der Gemeinderat hierüber entscheiden.

Diskussionsverlauf

Es werden folgende Beschlüsse gefasst, die auf Antrag von 3. BM Wauthier einzeln abgestimmt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat steht dem Antrag des TSV Gilching-Argelsried grundsätzlich offen gegenüber.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des TSV Gilching-Argelsried einzuberufen, alle rechtlichen Angelegenheiten zu klären und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.06.2019 hat uns die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Starnberg auf erhebliche Bedenken in unserer Erschließungsbeitragssatzung hingewiesen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung hat das aktuelle Satzungsmuster vom Bayerischen Gemeindetag als Vorlage für den Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung genommen. Dieses Satzungsmuster wurde mit Herrn Dr. Döring, Fachanwalt für Verwaltungsrecht abgestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Erschließungsbeitragssatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Erschließungsbeitragssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Straßenbauprogramm für die Jahre 2020 und 2021, Verschiebung der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss hat am 13.11.2017 für die HH-Jahre

2020

  - Wildmoosweg
  - Fürstenfelder Weg
  - Bahnhofstraße

2021

- Gilgener Heide
- Spitzwiesenweg
- Kohlstatt

als Straßenbaumaßnahmen beschlossen.

Aufgrund des Weggangs des Sachgebietsleiters Tiefbau fehlt es nun erheblich an personellen Kapazitäten im Bauamt, so dass die Umsetzung des beschlossenen Straßenbauprogramms auch unter Zuhilfenahme externer Büros nicht mehr möglich ist. Die Neubesetzung der Stelle des Sachgebietsleiters ist leider mangels qualifizierter Bewerbungen derzeit nicht möglich. Zudem kann die Abrechnung der erstmaligen Herstellung von Erschließungsstraßen ebenfalls nur mit einem hohen Personalaufwand aufgrund der zahlreichen Widersprüche und Petitionen bewältigt werden. Dazu kommt noch, dass aufgrund einer Hochphase in der Baukonjunktur derzeit kaum wertbare Angebote eingehen und diese meist deutlich über den Kostenschätzungen liegen. Die öffentliche Hand soll Ausgaben bzw. Investitionen durch konjunkturgerechtes Verhalten (antizyklische Haushaltspolitik) tätigen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das o.g. Straßenbauprogramm um mindestens ein Jahr zu verschieben.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zum Straßenbauprogramm und beschließt, dieses vorerst um ein Jahr zu verschieben.

Diskussionsverlauf

Folgendem Antrag des GR Herz wird zugestimmt:

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende September 2019 externe Ingenieurbüros abzufragen, ob für die drei im Jahr 2020 anstehenden Straßenbaumaßnahmen die Bauherrntätigkeit für die Gemeinde übernommen werden kann. Die Angelegenheit ist dem Gemeinderat in seiner Oktober-Sitzung  wieder vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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7. Straßenbaumaßnahme Angerfeldstraße, Tannenstraße, erstmalige Herstellung und Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Verwaltung hat bezüglich der Abrechnung der erstmaligen Herstellung der Angerfeldstraße nochmals bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt Starnberg angefragt. Bisher ging die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die 71 Meter lange Tannenstraße aufgrund der massiven Bebauung eine eigenständige Erschließungsanlage sei. Das Landratsamt Starnberg teilte hierzu mit, dass dies bei vorgelegten Widersprüchen auch so gesehen wird. Jedoch wurde seitens des Landratsamtes Starnberg laut anliegendem Schreiben vom 11.06.2019 darauf hingewiesen, dass dies vom Verwaltungsgericht München oder vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bei einem Klageverfahren auch anders gesehen werden kann. Dies hät te dann zur Folge, dass erhebliche Risiken bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Angerfeldstraße bestehen könnten und diese ggf. komplett zurück gezahlt werden müssten. Das Landratsamt Starnberg hat daher empfohlen, im Zuge der erstmaligen Herstellung der Angerfeldstraße auch die Tannenstraße erstmalig herzustellen, um sämtliche rechtlichen Risiken bei der Erschließungskostenabrechnung zu vermeiden. Die Verwaltung gibt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt, die Tannenstraße im Jahr 2020/2021 erstmalig herzustellen.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zur Straßenbaumaßnahme Angerfeldstraße und beauftragt die Verwaltung mit der erstmaligen Herstellung der Tannenstraße.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zur Straßenbaumaßnahme Angerfeldstraße und beauftragt die Verwaltung mit der erstmaligen Herstellung der Tannenstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend.)

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8. Konzessionsvertrag Strom: Bekanntmachung des Vertragsendes und Neuausschreibung für das Stromnetz der Ortsteile Rottenried und Steinlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

In Gilching liegen zwei voneinander getrennte Stromnetze vor. Die Konzessionen für die beiden Netze sind derzeit an die Bayernwerk AG (Hauptgemeindegebiet) und die Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH (lediglich Ortsteile Rottenried und Steinlach) vergeben. Der Konzessionsvertag für den Netzteil der Bayernwerk AG läuft 2022 aus, der Konzessionsvertrag für den Teil der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH ist bereits am 28.02.2005 ausgelaufen. Wie im Workshop „Konzession Stromnetz Gilching“ am 27.06.2019 von der Kanzlei Assmann Peiffer erwähnt, sollte das Auslaufen des Vertrages für den Teil der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH gemäß §§46 ff. EnWG unverzüglich bekannt gemacht und neu ausgeschrieben werden.
Der gegenwärtig von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck betriebene Netzteil eröffnet der Gemeinde aufgrund seiner geringen Größe und Abnehmerdichte keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit sich am Netzbetrieb zu beteiligen. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Auslaufen des Vertrages bekannt zu geben und die Konzession auf Grundlage des Musterkonzessionsvertrages des Bayerischen Städte- und Gemeindetages (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16.02.2015, AllMBl Nr. 2/2015, S. 67) auf 20 Jahre auszuschreiben, ohne dass sich die Gemeinde die Möglichkeit offenhält, sich selbst am Netzteil der Fürstenfeldbruck GmbH zu beteiligen. Sollten sich die Rahmenbedingen ändern, so sieht der Vertrag Ausstiegsmöglichkeiten nach 10 und 15 Jahren vor.

Beschlussvorschlag

Das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck GmbH wird umgehend bekannt gegeben. Die Konzession wird auf Grundlage des Musterkonzessionsvertrages des Bayerischen Städte- und Gemeindetages auf 20 Jahre neu ausgeschrieben.

Beschluss

Das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck GmbH wird umgehend bekannt gegeben. Die Konzession wird auf Grundlage des Musterkonzessionsvertrages des Bayerischen Städte- und Gemeindetages auf 20 Jahre neu ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend.)

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9. Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung -KiTaGebS-)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung -KiTaGebS-) vom 01. September 2017 bedarf auf Grund gesetzlicher Vorgaben einer Anpassung bzw. Änderung.

In Art. 21 Abs. 3 Satz 6 BayKiBiG in Verbindung mit § 25 AVBayKiBiG ist geregelt, dass für jede Buchungszeitkategorie ein eigener Beitrag der Eltern festzulegen ist. Dieser muss von Buchungszeitkategorie zu Buchungszeitkategorie steigen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration empfiehlt eine Steigerung von mindestens 10 v. H. und von mindestens 5,00 Euro, ausgehend von der Buchungszeitkategorie 4 – 5 Stunden in Kindergärten. Vom Landratsamt Starnberg wurden wir darauf hingewiesen, dass die derzeitige Gebührenstaffelung nicht eingehalten wird und deshalb eine Anpassung erfolgen muss.

Bisher wurde der Elternbeitragszuschuss vom Freistaat Bayern nur für die Kinder gewährt, die im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung die Kindertagesstäte besucht haben.
Es wird nunmehr für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt ein Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro gewährt.
Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG wurde dahingehend geändert bzw. neu gefasst.

Die Änderungen sollen zum 01. September 2019 in Kraft treten.

§ 6 Gebührensatz                bisher

(1)        Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch der gemeindlichen Kinderhorte
         beträgt bei gebuchten Betreuungszeiten von täglich:
         > 3 – 4 Stunden            94,00 €
         > 4 – 5 Stunden        103,00 €        
         > 5 – 6 Stunden        113,00 €
         > 6 – 7 Stunden        122,00 €
         > 7 – 8 Stunden        131,00 €
         > 8 – 9 Stunden        141,00 €
         > 9 – 10 Stunden        150,00 €

(2)        Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten
         beträgt bei gebuchten Betreuungszeiten von täglich:
         > 3 – 4 Stunden          94,00 €
         > 4 – 5 Stunden        103,00 €
         > 5 – 6 Stunden        113,00 €
         > 6 – 7 Stunden        122,00 €
         > 7 – 8 Stunden        131,00 €
         > 8 – 9 Stunden        141,00 €
         > 9 – 10 Stunden        150,00 €


§ 6 Gebührensatz                 neu

(1)        Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch der gemeindlichen Kinderhorte
         beträgt bei gebuchten Betreuungszeiten von täglich:
         > 3 – 4 Stunden          90,00 €
         > 4 – 5 Stunden        100,00 €
         > 5 – 6 Stunden        110,00 €
         > 6 – 7 Stunden        120,00 €
         > 7 – 8 Stunden        130,00 €
         > 8 – 9 Stunden        140,00 €
         > 9 – 10 Stunden        150,00 €

(2)        Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten
         beträgt bei gebuchten Betreuungszeiten von täglich:
         > 3 – 4 Stunden          90,00 €
         > 4 – 5 Stunden        100,00 €
         > 5 – 6 Stunden        110,00 €
         > 6 – 7 Stunden        120,00 €
         > 7 – 8 Stunden        130,00 €
         > 8 – 9 Stunden        140,00 €
         > 9 – 10 Stunden        150,00 €  


§ 7  Anrechnung des Elternbeitragszuschusses                bisher

(1)        Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der vom Freistaat
         Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss (Elternbeitragszuschuss)
         auf die anfallenden Gebühren angerechnet. Die Anrechnung ist auf der Höhe der
         festgesetzten Gebühr begrenzt.

(2)        Der Elternbeitragszuschuss wird geleistet für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
         die die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen, in dem Kindergartenjahr,
         welches der Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über
         das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorausgeht.

(3)        Für Kinder, bei denen auf Antrag der Personensorgeberechtigten die Schulpflicht
         nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayEUG eintreten kann (sog. Kann-Kinder), wird
         ein Beitragszuschuss gezahlt. Die Personensorgeberechtigten von Kann-Kindern
         haben in diesem Fall eine Kopie des Antrags sowie (zeitversetzt) die Bestätigung
         der Schule über die vorzeitige Einschulung vorzulegen.

(4)        Wird durch Bescheid festgestellt, dass ein Kind von der Aufnahme in die Grund-
         schule zurückgestellt wird, so wird der Zuschuss bis Ende des Kindergartenjahres
         gewährt. Im dann folgenden letzten Betreuungsjahr ist die volle Gebühr zu ent-
         richten. Die Bezuschussung des Elternbeitrags umfasst längstens 12 Monate.


§ 7  Anrechnung des Elternbeitragszuschusses                   neu

(1)        Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag
         für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen des Art. 19
         BayKiBiG erfüllen.

(2)        Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 01. September
         des Kalenderjahres, in dem das Kin das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum
         Schuleintritt gewährt.

(3)        Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.


 


Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung -KiTaGebS-).
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung -KiTaGebS-).
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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10. Abenteuerspielplatz ASP; Personalbedarf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der derzeitige Stellenplan für den Bereich „Abenteuerspielplatz“ gibt derzeit für die pädagogische Leitung eine 0,8-Stelle und zusätzlich noch drei TZ-Kräfte auf der 450,-€-Basis (2x3 Std./Woche + 1x6 Std./Woche) her. Derzeit werden zu den normalen Öffnungszeiten durchschnittlich 30-40 Kinder und Jugendliche betreut, an Tagen mit „besonderem“ Programm bis zu 120 Kinder und Jugendliche.
Die Betreuung dieser großen Anzahl an Nutzern ist mit der derzeitigen Personaldecke nicht mehr verantwortungsvoll zu bewältigen. Im besten Fall sind zu den Öffnungszeiten 2 Personen anwesend, in häufigen Fällen jedoch nur die pädagogische Leitung. Der Baubereich, der auf dem Abenteuerspielplatz eine sehr wichtige Funktion hat, kann nur dann geöffnet werden, wenn 2 Kräfte anwesend sind. Auch in der Vorbereitung und in Absprachen ist die pädagogische Leitung meist auf sich alleine gestellt.
Nach Auffassung der Verwaltung ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Wir schlagen daher vor, im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 baldmöglichst eine zusätzliche Halbtagsstelle für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in auszuschreiben und einzustellen. Der Stellenplan würde für das Haushaltsjahr 2020 entsprechend aktualisiert werden.
Die Eingruppierung dieser zusätzlichen Stelle würde je nach Ausbildung voraussichtlich in Entgeltgruppe S 8 b erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Es besteht damit Einverständnis, für den Abenteuerspielplatz eine zusätzliche Halbtagsstelle (0,5) zu schaffen. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 die Stelle für eine/n pädagogischen Mitarbeiter/in auszuschreiben und entsprechend einzustellen.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ist entsprechend zu aktualisieren.

Beschluss

Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Es besteht damit Einverständnis, für den Abenteuerspielplatz eine zusätzliche Halbtagsstelle (0,5) zu schaffen. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 die Stelle für eine/n pädagogischen Mitarbeiter/in auszuschreiben und entsprechend einzustellen.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ist entsprechend zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Ausrufung des Klimanotstandes (Antrag des GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 9.7.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 9. Juli 2019 (siehe Anlage) stellt GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag, dass der Gemeinderat den „Klimanotstand“ ausruft. Dieser Antrag wird mit insgesamt sieben Unterpunkten unterstrichen:

1. Der Gilchinger Gemeinderat erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von
    höchster Priorität an.

2. Der Gilchinger Gemeinderat wird bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das
    Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren, die den Klimawandel
    oder dessen Folgen abschwächen.

3. Die Gemeinde Gilching lässt durch eine externe Beurteilung eine Abschätzung erstellen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktion der CO2-Emissionen in Gilching nach Maßgabe des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen.

4. Die Gemeinde informiert die Gilchinger Bevölkerung umfassend über den Klimawandel
    sowie über Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden.

5. Die Gemeinde wirbt auf allen politischen Ebenen für die Einhaltung des 1,5 Grad-
    Ziels und arbeitet dabei auch mit anderen Kommunen zusammen.

6. Die notwendigen Finanzmittel für dieses Projekt sind zu ermitteln und für das Haushaltsjahr 2020 einzustellen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Thema des Klimanotstandes in die Bürgermeisterdienstbesprechung einzubringen.

Die Verwaltung sieht diesen Antrag als sehr komplex, so dass eine rechtliche Prüfung in der bis zur Sitzung vorgegebenen Zeit nicht als seriös anzusehen ist. Insbesondere kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine klare Aussage getroffen werden, inwieweit es einer einzelnen Gemeinde rechtlich möglich ist, einen „Notstand“ auszurufen.

Wir schlagen daher vor, die Angelegenheit zunächst zurück zu stellen und die Verwaltung um eine rechtlich fundierte Rechtsauffassung zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Vom Antrag des GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, vom 9.7.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Beschlussfassung über den Antrag wird zunächst zurück gestellt und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, den Antrag hinsichtlich der Zuständigkeit und des Inhalts zu prüfen. Der Prüfungsauftrag ist dem Gemeinderat baldmöglichst zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

  1. Der Gilchinger Gemeinderat erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

  1. Der Gilchinger Gemeinderat wird bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das
Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

  1. Die Gemeinde Gilching lässt durch eine externe Beurteilung eine Abschätzung erstellen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktion der CO2-Emissionen in Gilching nach Maßgabe des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen.

  1. Die Gemeinde informiert die Gilchinger Bevölkerung umfassend über den Klimawandel sowie über Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden.

  1. Die Gemeinde wirbt auf allen politischen Ebenen für die Einhaltung des 1,5 Grad-
Ziels und arbeitet dabei auch mit anderen Kommunen zusammen.

  1. Die notwendigen Finanzmittel für dieses Projekt sind zu ermitteln und für das Haushaltsjahr 2020 einzustellen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Thema des Klimanotstandes in die Bürgermeisterdienstbesprechung einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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12. Gemeindewerke; Tief- und Rohrbauarbeiten Nahwärme - Dringliche Anordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Vergabe der Tief- und Rohrbauarbeiten „Nahwärme“ wurde eine öffentl. Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Die Submission hinsichtlich der vier eingegangenen Angebote fand am 24.6.2019 statt. Die Zuschlagsfrist endet am 22.7.2019.

Das Submissionsergebnis entsprach den Ausschreibungsbedingungen und lag auch im Rahmen der Kostenberechnung:
  • Kostenberechnung        939.560,60 €
  • Günstiger Bieter        926.692,53 €

Aufgrund der Zuschlagsfrist und um auch den Projektplan einzuhalten, war für die Vergabe eine dringliche Anordnung notwendig.

Beschlussvorschlag

Die dringliche Anordnung hinsichtlich der Vergabe der Tief- und Rohrbauarbeiten „Nahwärme“ wird Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Die dringliche Anordnung hinsichtlich der Vergabe der Tief- und Rohrbauarbeiten „Nahwärme“ wird Kenntnis genommen.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö informativ 13
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13.1. Gaststätte Geisenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 13.1

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich nach dem Sachstand Gaststätte Geisenbrunn. 2.BM Fink gibt an, dass die Gaststätte am 01.08.2019 wieder eröffnet wird.

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13.2. Angerfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 13.2

Diskussionsverlauf

GRin Brosig möchte wissen, was mit den Holzmasten und den oberirdischen Leitungen von EON und der Telekom nach der Herstellung der Angerfeldstraße passiert.
BM Walter erklärt, dass auf der Straße keine Masten mehr stehen werden.

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13.3. Pachtverträge Containeranlage Landsberger Straße 14a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 13.3

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach erkundigt sich nach dem Pachtverhältnis der Containeranlage in der Landsberger Str. 14a.
BM Walter gibt an, dass es sich um ein Grundstück des Freistaates Bayern handelt und kein Pachtvertrag abgeschlossen ist. Hier verhandelt das Landratsamt mit dem Freistaat Bayern.

Datenstand vom 18.09.2019 09:32 Uhr