Datum: 18.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.01.2019
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2 |
Bekanntgabe Bauvorhaben
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3 |
Am Zehentstadel 5; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung 2 Einfamilienhäusern, einem Doppel- und einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 198, Gem. Gilching
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4 |
Brucker Str. 61; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/3, Gem. Gilching
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5 |
Wallbergweg 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/110, Gem. Gilching
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6 |
Grubenweg 20 a+b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1380/2 Gem. Gilching
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7 |
Römerstraße 32-38; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- u. Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1240/9, 1240/10, 1244 u. 1254/4, Gem. Gilching
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8 |
Karolingerstr. 5; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/38, Gem. Gilching
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9 |
Martin-Luther-Weg 6; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1325/10, Gem. Gilching
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10 |
Rosenstr. 5; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/4, Gem. Argelsried
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11 |
Rosenstr. 5a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/4, Gem. Argelsried
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12 |
Rosenstr. 5b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/1, Gem. Argelsried
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13 |
Rosenstr. 5 c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/4, Gem. Argelsried
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14 |
Dorfstr. 2; Bauantrag zur Errichtung eines Hofcafes mit Hofladen und Wohnungen mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38, Gem. Argelsried
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15 |
Kreuzlingerstr. 11 ff; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 322/4, Gem. Argelsried
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16 |
Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Biburg Nord";
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 b i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
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17 |
Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Vergabe Rohbauarbeiten
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18 |
Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Vergabe Abbrucharbeiten
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19 |
Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Vergabe Erdbauarbeiten
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20 |
Umbau Altenheim zur Musikschule Gilching; hier: Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschäft, Nachtrag Nr. 1 Trockenbauarbeiten
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21 |
Umbau Altenheim zur Musikschule Gilching; hier: Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschaft, Nachtrag Nr. 3, Rohbauarbeiten
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22 |
Gemeindewerke Gilching;
Vergabe Jahresleistungsverzeichnis Wasserversorgung
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23 |
Gemeindewerke Gilching;
Vergabe Photovoltaik-Anlage am Brunnen V
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24 |
Verschiedenes
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.01.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.01.2019
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 14.01.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 14.01.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
- Friedrichshafener Str. 6a – Freistellungsantrag
Neubau Entwicklungs-, Produktions- und Testhalle und eines Bürogebäudes mit Verbin-
dungsgebäude
Diskussionsverlauf
- Friedrichshafener Str. 6a – Freistellungsantrag
Neubau Entwicklungs-, Produktions- und Testhalle sowie Bürogebäudes
- Kreuzlingerstr. 20 – Freistellungsantrag
Errichtung eines Zweifamilienhauses
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3. Am Zehentstadel 5; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung 2 Einfamilienhäusern, einem Doppel- und einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 198, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Am 11.12.2017 lag dem Haupt- u. Bauausschuss ein Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des o.g. Grundstücks vor. Darin wurde für Haus 4 eine Bebauung mit E+2-D (Wandhöhe 3,00 m / 8,25 m und Firsthöhe 5,82m / 11,10 m) beantragt.
Unter Punkt 6, 8 und 11 des Beschlusses (siehe Anlage 2) wurde das Einvernehmen zu Haus 4 nicht erteilt, da sich des Gebäude nicht mehr in die Umgebung einfügt; der genannte Bezugsfall wurde als Ausreißer gesehen.
Mit Schreiben des Landratsamtes (Anlage 3) wird die Gemeinde nun erneut gebeten über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Haus 4 zu entscheiden.
Die Verwaltung hat seine Auffassung im Hinblick auf den aufgeführten Ausreißer nicht geändert und schlägt deshalb vor, den Beschluss des Haupt- u. Bauausschusses aufrecht zu erhalten.
Beschlussvorschlag
Der Beschluss vom 11.12.2917 wird aufrecht erhalten.
Beschluss
Der Beschluss vom 11.12.20
17 wird aufrecht erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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4. Brucker Str. 61; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/3, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Für das Grundstück wurde 2018 ein Vorbescheid mit folgender Bebauung genehmigt.
4 Reihenhauseinheiten - Grundfläche 292 qm - Wandhöhe 6,50 - Firsthöhe 10,80
Mit Baueingabe wir nun folgende Bebauung beantragt:
2 Doppelhäuser
Grundfläche je DH 115,45 qm
Wandhöhe 6,32 m
Firsthöhe 10,39 m
Dachform Satteldach
Dachneigung 37°
Somit werden die Vorgaben nach dem genehmigten Vorbescheid grundsätzlich eingehalten.
Auf dem Grundstück werden je Doppelhaushälfte 2 Stellplätze nachgewiesen;
gesamt 8 Stellplätze für beide Doppelhäuser.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird
planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird
planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Wallbergweg 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/110, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche: 150,94 qm
GFZ: 0,368 qm
Traufhöhe: 6,13 m
Firsthöhe: 8,16 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 23°
Es werden 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; somit ist die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten.
Im Bebauungsplan ist eine GFZ von 0,3 festgesetzt. Diese GFZ ist jedoch zwischenzeitlich obsolet geworden und findet keine Anwendung mehr. Eine tatsächliche Grundfläche ist nicht festgesetzt.
Befreiung - Bauraum
Auf dem Grundstück ist ein Bauraum von 11,20 m x 13,5 m festgesetzt.
Dies würde eine fiktive überbaute Fläche von 151,20 qm ergeben.
Mit dem beantragten Vorhaben wird eine überbaute Fläche von 150,94 qm erreicht. Somit wäre die zulässige überbaute Fläche eingehalten.
Der Bauraum im Grundstück verläuft nicht parallel zur Straße.
Um das Gebäude geradlinig an den Straßenverlauf anzupassen, ist eine geringfügige Überschreitung des Bauraumes zur Straße erforderlich. Der Abstand wird somit dem Nachbargebäude angepasst. Weiter ist eine erdgeschossige Auskragung am Gebäude mit einer Tiefe von 1,25 m und einer Breite von 5,74 m außerhalb des Bauraumes geplant.
Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt.
Befreiung - Garage
Garagendach
Nach Bebauungsplan sind Garagendächer bei einer 2-geschossigen Bebauung mit einer Dachneigung von 23 – 30° zulässig.
Beantragt wird eine Neigung von 10°.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da vergleichbare Befreiungen im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen wurden.
Ausnahme - Garage
Beantragt wird die Verbreiterung der Garage in Richtung Baufeld. Dies wird begründet durch die Anforderungen an Fahrzeugbreiten.
Nach Bebauungsplan können Garagen innerhalb der Baugrenzen (Wohnhaus) ausnahmsweise gestattet werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Grundzüge der Planung werden nicht beeinträchtigt. Somit kann eine Ausnahme befürwortet werden.
Befreiung – Gestaltung, Material u. Farbe
Der Neubau soll Fenster und Außentüren in Weiß oder Anthrazit bekommen. Laut Bebauungsplan sind aber nur mittel- bis dunkelbraune Farben zulässig.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da vergleichbare Befreiungen im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen wurden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Den beantragten Befreiungen sowie der Ausnahme wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Den beantragten Befreiungen sowie der Ausnahme wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Grubenweg 20 a+b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1380/2 Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird der Anbau eines Doppelhauses an das bestehende Nachbargebäude.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Ist der westseitige Anbau des geplanten Hauses an den Bestand des Nachbargrundstücks (Grubenweg 20) genehmigungsfähig?
Ein westseitiger Anbau an das bestehende Gebäude ist grundsätzlich möglich. Die Größe des Anbaus hat sich jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche (gemeinsam mit Hausnummer 20 und 22) in die Umgebung einzufügen.
In der näheren Umgebung ist eine überbaute Fläche von 333 qm vorzufinden.
Beantragt wird zusätzlich zu dem Bestand eine Fläche von 107 qm. Somit wäre die überbaute Fläche gesamt 365 qm, die sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
- Der Bestand des Nachbargrundstücks steht mit einer Länge von 7,40 m auf der Grenze. Dort soll der geplante Neubau angebaut werden, allerdings auf einer Länge von 10 m. a) Ist die genehmigungsfähig? b) Ist die Annahme korrekt, dass für die Grenzbebauung des Neubaus auf der Westseite auf den 10 m Länge keine Abstandsflächen anfallen?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GRZ von 0,58. Ist dies genehmigungsfähig?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
- Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GFZ von 0,86. Ist dies genehmigungsfähig?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
- Ist die im Lageplan M 1:200 dargestellte Teilung des Grundstücks (rot = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport LINKE HAUSHÄLFTE; grün = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport RECHTE HAUSHÄLFTE; blau = GEMEINSCHAFTSFLÄCHE) genehmigungsfähig?
Grundstücksteilungen können genehmigungsfrei durchgeführt werden.
- Die im OG geplanten Zimmer Kind 1, Kind 2 und Schlafen haben kleine Fußbodenflächen, zwischen 6,96 m² und 7,98 m². Ist dies genehmigungsfähig?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid kann planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist der westseitige Anbau des geplanten Hauses an den Bestand des Nachbargrundstücks (Grubenweg 20) genehmigungsfähig?
Ein westseitiger Anbau an das bestehende Gebäude ist grundsätzlich möglich. Die Größe des Anbaus hat sich jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche (gemeinsam mit Hausnummer 20 und 22) in die Umgebung einzufügen.
In der näheren Umgebung ist eine überbaute Fläche von 333 qm vorzufinden.
Beantragt wird zusätzlich zu dem Bestand eine Fläche von 107 qm. Somit wäre die überbaute Fläche gesamt 365 qm, die sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
- Der Bestand des Nachbargrundstücks steht mit einer Länge von 7,40 m auf der Grenze. Dort soll der geplante Neubau angebaut werden, allerdings auf einer Länge von 10 m. a) Ist die genehmigungsfähig? b) Ist die Annahme korrekt, dass für die Grenzbebauung des Neubaus auf der Westseite auf den 10 m Länge keine Abstandsflächen anfallen?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GRZ von 0,58. Ist dies genehmigungsfähig?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
- Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GFZ von 0,86. Ist dies genehmigungsfähig?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
- Ist die im Lageplan M 1:200 dargestellte Teilung des Grundstücks (rot = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport LINKE HAUSHÄLFTE; grün = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport RECHTE HAUSHÄLFTE; blau = GEMEINSCHAFTSFLÄCHE) genehmigungsfähig?
Grundstücksteilungen können genehmigungsfrei durchgeführt werden.
- Die im OG geplanten Zimmer Kind 1, Kind 2 und Schlafen haben kleine Fußbodenflächen, zwischen 6,96 m² und 7,98 m². Ist dies genehmigungsfähig?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid kann planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist der westseitige Anbau des geplanten Hauses an den Bestand des Nachbargrundstücks (Grubenweg 20) genehmigungsfähig?
Ein westseitiger Anbau an das bestehende Gebäude ist grundsätzlich möglich. Die Größe des Anbaus hat sich jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche (gemeinsam mit Hausnummer 20 und 22) in die Umgebung einzufügen.
In der näheren Umgebung ist eine überbaute Fläche von 333 qm vorzufinden.
Beantragt wird zusätzlich zu dem Bestand eine Fläche von 107 qm. Somit wäre die überbaute Fläche gesamt 365 qm, die sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
- Der Bestand des Nachbargrundstücks steht mit einer Länge von 7,40 m auf der Grenze. Dort soll der geplante Neubau angebaut werden, allerdings auf einer Länge von 10 m. a) Ist die genehmigungsfähig? b) Ist die Annahme korrekt, dass für die Grenzbebauung des Neubaus auf der Westseite auf den 10 m Länge keine Abstandsflächen anfallen?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GRZ von 0,58. Ist dies genehmigungsfähig?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
- Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GFZ von 0,86. Ist dies genehmigungsfähig?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
- Ist die im Lageplan M 1:200 dargestellte Teilung des Grundstücks (rot = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport LINKE HAUSHÄLFTE; grün = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport RECHTE HAUSHÄLFTE; blau = GEMEINSCHAFTSFLÄCHE) genehmigungsfähig?
Grundstücksteilungen können genehmigungsfrei durchgeführt werden.
- Die im OG geplanten Zimmer Kind 1, Kind 2 und Schlafen haben kleine Fußbodenflächen, zwischen 6,96 m² und 7,98 m². Ist dies genehmigungsfähig?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
7. Römerstraße 32-38; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- u. Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1240/9, 1240/10, 1244 u. 1254/4, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte“.
Beantragt wird die Errichtung eines Wohn- u. Geschäftshauses mit Tiefgarage.
Im Gebäude sind folgende Nutzungen vorgesehen:
EG - 2 Läden (Markt 994,47 HNF / Apotheke 135,93 HNF)
1.OG – Nebenräume für Markt u. Apotheke / 1 Wohnung / 1 Büro / 2 Praxen
2. OG – 4 Praxen
3. OG – 4 Wohnungen
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die beantragten Nutzungen zulässig.
Grundfläche
Der Bebauungsplan sieht eine Grundfläche von gesamt 1955 qm vor.
Diese Grundfläche darf im EG außerhalb des Bauraumes durch Glasvorbauten , Erker u. Windfänge um insg. 10 % überschritten werden. Somit kann außerhalb des Bauraumes eine Fläche von 195,5 qm durch die genannten Anbauten in Anspruch genommen werden.
In den übrigen Geschossen sind Fassadenauskragungen bis zu 1 m möglich.
Nach den eingereichten Plänen wird die festgesetzte Grundfläche von 1955 qm eingehalten; die Überschreitung des Bauraumes durch Anbauten im EG beträgt 177,63 qm und ist somit ebenfalls bebauungsplankonform. Auch unterschreiten die Fassadenauskragungen im 3. OG die Festsetzungen im Bebauungsplan
Wandhöhe
Festsetzung im Bebauungsplan
WH 6,0 m + 3,70 m Terrassengeschoß und
WH 14,25 m + 3 m Terrassengeschoß
Nach Planeingabe werden folgende Wandhöhen beantragt:
WH 6,00 m + 3 m Terrassengeschoß
WH 14,25 m + 3 m Terrassengeschoß
Auch diese Festsetzungen werden eingehalten.
Als Dachform wird gem. Bebauungsplan ein Flachdach beantragt.
Stellplätze:
Gem. den Festsetzungen im Bebauungsplan sowie der gdl. Stellplatzsatzungen
sind Stellplätze wie folgt
erforderlich:
KFZ Fahrrad
Läden 59 23
Büro 4 2
Praxen 26 13
Wohnungen 10 + 2 Besucher 15
Gesamt: 101 53
nachgewiesen:
KFZ Fahrräder
In Tiefgarage 57 24
Oberirdisch 49 36
Gesamt 106 60
Gestaltungsbeirat/Sanierungsgebiet
Die Eingabeplanung wurden dem Vorsitzenden des temporären Gestaltungsbeirates vorgelegt.
Die Planung entspricht der in diesem Gremium diskutierten Fassung.
Somit wird einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt
Einer sanierungsrechtlichen Genehmigung wird zugestimmt. Die endgültige Farbgestaltung ist mit der gemeindlichen Verwaltung vor Ausführung abzustimmen.
.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt
Einer sanierungsrechtlichen Genehmigung wird zugestimmt. Die endgültige Farbgestaltung ist mit der gemeindlichen Verwaltung vor Ausführung abzustimmen.
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
8. Karolingerstr. 5; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/38, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.
Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit folgenden Maßen:
WH: 2,99 m
Länge: 7,95 m
Breite: 4,50 m
Dachform: Flachdach begrünt
Gemäß Bebauungsplan sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb des festgesetzten Bauraumes sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
In einer früheren Fassung des Bebauungsplanes wäre das Grundstück durch eine Erschließungsstraße im rückwärtigen Bereich anfahrbar gewesen. Somit hätte eine Garage innerhalb des Bauraumes errichtet werden können. Durch Änderung des Bebauungsplanes ist diese Erschließungsstraße entfallen.
Der beantragte Carport soll daher außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden. Hierfür ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.
In der näheren Umgebung wurde einer gleichartigen Befreiung bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie dargestellt – wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie dargestellt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Martin-Luther-Weg 6; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1325/10, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „evangelische Kirche“.
Beantragt wird der Anbau eines erdgeschossigen Wintergartens an ein bestehendes Gebäude. Dieser soll wie folgt ausgeführt werden:
Breite: 4,00 m
Tiefe: 3,00 m
Überbaute Fläche: 12 m²
WH: 2,20 m
Pultdach – die Dachneigung gleicht sich an das Hauptgebäude an
Gemäß Bebauungsplan ist eine Geschossfläche innerhalb des Bauraumes von 180 m² zulässig. Der Bestand weist derzeit eine Geschoßfläche von 167,32 m² auf.
Mit dem beantragten Anbau von 12 m² wird eine neue Geschossfläche von 179,32 m² erreicht. Die zulässige Geschossfläche von 180 qm wird somit nicht überschritten.
Nachdem der Anbau außerhalb des Bauraumes liegt, ist eine Befreiung von der Nichteinhaltung des Bauraumes erforderlich.
Bezug:
Im Bebauungsplangebiet wurde ebenfalls außerhalb des Bauraumes ein erdgeschossiger Anbau mit einer Fläche von 21,79 m² genehmigt.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezügl. Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezügl. Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Rosenstr. 5; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/4, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche 61,55 qm (Doppelhaus gesamt 119,51 qm)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,35 m
Dachform: Walmdach
Dachneigung: 45°
Die gegenüberliegende Bebauung weist eine
Wandhöhe von 8,75 m eine
Firsthöhe von 13,0 m und eine
überbaute Fläche von 617 qm auf.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen. Dies entspricht der gdl. Stellplatzsatzung.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Rosenstr. 5a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/4, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche 57,96 qm (Doppelhaus gesamt 119,51 qm)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,35 m
Dachform: Walmdach
Dachneigung: 45°
Die gegenüberliegende Bebauung weist eine
Wandhöhe von 8,75 m eine
Firsthöhe von 13,0 m und eine
überbaute Fläche von 617 qm auf.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen. Dies entspricht der gdl. Stellplatzsatzung.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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12. Rosenstr. 5b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/1, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche 61,55 qm (Doppelhaus gesamt 119,51 qm)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,35 m
Dachform: Walmdach
Dachneigung: 45°
Die gegenüberliegende Bebauung weist eine
Wandhöhe von 8,75 m eine
Firsthöhe von 13,0 m und eine
überbaute Fläche von 617 qm auf.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen. Dies entspricht der gdl. Stellplatzsatzung.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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13. Rosenstr. 5 c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte m. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/4, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche 57,96 qm (Doppelhaus gesamt 119,51 qm)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,35 m
Dachform: Walmdach
Dachneigung: 45°
Die gegenüberliegende Bebauung weist eine
Wandhöhe von 8,75 m eine
Firsthöhe von 13,0 m und eine
überbaute Fläche von 617 qm auf.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen. Dies entspricht der gdl. Stellplatzsatzung.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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14. Dorfstr. 2; Bauantrag zur Errichtung eines Hofcafes mit Hofladen und Wohnungen mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich
Beantragt wird die Errichtung eines Hofcafes mit Hofladen, eines Mehrzweckraumes, einer Wohnung, 4 Ferienwohnungen sowie einer Tiefgarage.
Die Nutzung ist planungsrechtlich zulässig. Diese wurde in Form eines Vorbescheides bereits abgefragt und genehmigt.
Nun liegt die Baueingabe zur Genehmigung vor.
Danach soll ein Gebäude wie folgt errichtet werden:
Überbaute Fläche: 363,60 qm
Wandhöhe: 7,25 m
Firsthöhe: 12,71 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 38°
Am Römerstein befinden sich Gebäude mit
Wandhöhen von über 9 m und Firsthöhe von über 13 m. Ebenfalls sind Grundflächen von über 500 qm vorhanden.
Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.
Kfz-Stellplätze:
Erforderlich
nach Satzung nachgewiesen
Wohnungen 14 14
Mehrzweckraum 4 4
Cafe 12 12
Hofladen 1 1
Gesamt 31 31
Hiervon werden 20 KFZ-Stellplätze in der Tiefgarage untergebracht;
11 Stellplätze stehen oberirdisch zur Verfügung.
Somit stehen für das Vorhaben 31 Stellplätze zur Verfügung
Fahrräder
erforderlich
nach Satzung nachgewiesen
Wohnungen 13 13
Mehrzweckraum 1 1
Cafe 10 10
Hofladen 1 1
Zusätzlich 6
Gesamt 25 31
Hiervon werden 15 Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage untergebracht;
16 Stellplätze stehen oberirdisch zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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15. Kreuzlingerstr. 11 ff; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 322/4, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche ist im Flächennutzungsplan als „Mischgebiet“ dargestellt.
Zur Bebauung dieser Teilfläche wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht mit nachfolgender Fragestellung, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Fügt sich die, in vier Parzellen geteilte Teilfläche aus der Flurstücknr. 322/4, wie zeichnerisch (Anlage 1) dargestellt, mit einer dann, pro Grundstück ( 4 Grundstücke, ca. Größen sind im Plan eingetragen) zulässigen max. Grundflächenzahl von 0,3 gem. § 34 BauGB ein, so dass die Teilung und Bebauung mit einer max. GRZ von 0,3 für die Hauptgebäude planungsrechtlich zulässig ist?
Die Teilfläche ist von drei Seiten bebaut. Deshalb wird davon ausgegangen, dass diese Fläche gem. § 34 BauGB bebaut werden kann. Somit fügt sich die oben aufgeführte Bebauung in die Umgebung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Erschließung, wie zeichnerisch dargestellt, sofern sie über entsprechende Dienstbarkeiten gesichert ist, planungsrechtlich zulässig?
Anmerkungen:
Die zukünftige Erschließungsstraße bleibt im Privatbesitz.
Mit der Kreisbrandinspektion, Hr. Bauch wurde die Variante zu Frage 1 bereits besprochen. Die schriftliche Stellungnahme von Hr. Bauch wird nachgereicht.
Sofern die entsprechenden Dienstbarkeiten vorgelegt werden, ist die Erschließungsstraße – wie dargestellt – planungsrechtlich zulässig.
- Fügt sich die geplante Bebauung und deren Aufteilung auf einer Teilfläche aus der Flurstücknr. 322/4, wie zeichnerisch (Anlage 2) dargestellt gem. § 34 BauGB ein, so dass diese planungsrechtlich zulässig ist?
Die Teilfläche ist von drei Seiten bebaut. Deshalb wird davon ausgegangen, dass diese Fläche gem. § 34 BauGB bebaut werden kann. Somit fügt sich die oben aufgeführte Bebauung in die Umgebung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Erschließung, wie zeichnerisch dargestellt (Anlage 2), sofern sie über entsprechende Dienstbarkeiten gesichert ist, planungsrechtlich zulässig?
Sofern die entsprechenden Dienstbarkeiten vorgelegt werden, ist die Erschließungsstraße – wie dargestellt – planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Fügt sich die, in vier Parzellen geteilte Teilfläche aus der Flurstücknr. 322/4, wie zeichnerisch (Anlage 1) dargestellt, mit einer dann, pro Grundstück ( 4 Grundstücke, ca. Größen sind im Plan eingetragen) zulässigen max. Grundflächenzahl von 0,3 gem. § 34 BauGB ein, so dass die Teilung und Bebauung mit einer max. GRZ von 0,3 für die Hauptgebäude planungsrechtlich zulässig ist?
Die Teilfläche ist von drei Seiten bebaut. Deshalb wird davon ausgegangen, dass diese Fläche gem. § 34 BauGB bebaut werden kann. Somit fügt sich die oben aufgeführte Bebauung in die Umgebung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Erschließung, wie zeichnerisch dargestellt, sofern sie über entsprechende Dienstbarkeiten gesichert ist, planungsrechtlich zulässig?
Anmerkungen:
Die zukünftige Erschließungsstraße bleibt im Privatbesitz.
Mit der Kreisbrandinspektion, Hr. Bauch wurde die Variante zu Frage 1 bereits besprochen. Die schriftliche Stellungnahme von Hr. Bauch wird nachgereicht.
Sofern die entsprechenden Dienstbarkeiten vorgelegt werden, ist die Erschließungsstraße – wie dargestellt – planungsrechtlich zulässig.
- Fügt sich die geplante Bebauung und deren Aufteilung auf einer Teilfläche aus der Flurstücknr. 322/4, wie zeichnerisch (Anlage 2) dargestellt gem. § 34 BauGB ein, so dass diese planungsrechtlich zulässig ist?
Die Teilfläche ist von drei Seiten bebaut. Deshalb wird davon ausgegangen, dass diese Fläche gem. § 34 BauGB bebaut werden kann. Somit fügt sich die oben aufgeführte Bebauung in die Umgebung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Erschließung, wie zeichnerisch dargestellt (Anlage 2), sofern sie über entsprechende Dienstbarkeiten gesichert ist, planungsrechtlich zulässig?
Sofern die entsprechenden Dienstbarkeiten vorgelegt werden, ist die Erschließungsstraße – wie dargestellt – planungsrechtlich zulässig.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Fügt sich die, in vier Parzellen geteilte Teilfläche aus der Flurstücknr. 322/4, wie zeichnerisch (Anlage 1) dargestellt, mit einer dann, pro Grundstück ( 4 Grundstücke, ca. Größen sind im Plan eingetragen) zulässigen max. Grundflächenzahl von 0,3 gem. § 34 BauGB ein, so dass die Teilung und Bebauung mit einer max. GRZ von 0,3 für die Hauptgebäude planungsrechtlich zulässig ist?
Die Teilfläche ist von drei Seiten bebaut. Deshalb wird davon ausgegangen, dass diese Fläche gem. § 34 BauGB bebaut werden kann. Somit fügt sich die oben aufgeführte Bebauung in die Umgebung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Erschließung, wie zeichnerisch dargestellt, sofern sie über entsprechende Dienstbarkeiten gesichert ist, planungsrechtlich zulässig?
Anmerkungen:
Die zukünftige Erschließungsstraße bleibt im Privatbesitz.
Mit der Kreisbrandinspektion, Hr. Bauch wurde die Variante zu Frage 1 bereits besprochen. Die schriftliche Stellungnahme von Hr. Bauch wird nachgereicht.
Sofern die entsprechenden Dienstbarkeiten vorgelegt werden, ist die Erschließungsstraße – wie dargestellt – planungsrechtlich zulässig.
- Fügt sich die geplante Bebauung und deren Aufteilung auf einer Teilfläche aus der Flurstücknr. 322/4, wie zeichnerisch (Anlage 2) dargestellt gem. § 34 BauGB ein, so dass diese planungsrechtlich zulässig ist?
Die Teilfläche ist von drei Seiten bebaut. Deshalb wird davon ausgegangen, dass diese Fläche gem. § 34 BauGB bebaut werden kann. Somit fügt sich die oben aufgeführte Bebauung in die Umgebung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Erschließung, wie zeichnerisch dargestellt (Anlage 2), sofern sie über entsprechende Dienstbarkeiten gesichert ist, planungsrechtlich zulässig?
Sofern die entsprechenden Dienstbarkeiten vorgelegt werden, ist die Erschließungsstraße – wie dargestellt – planungsrechtlich zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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16. Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Biburg Nord";
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 b i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
1. Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes „Biburg Nord“ nach § 13 b i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Planentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 20 Baugrundstücken für Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung, erschlossen über eine zentrale Sackgasse mit Wendehammer, am Nordende Biburgs. Die Baulandausweisung erfolgt über Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB.
2. Die festgesetzte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 31.01.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 31.01.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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17. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Vergabe Rohbauarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Die Vergabe der Rohbauarbeiten wurde gemäß § 3 (1) VOB/A öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lagen sechs Angebote vor. Das Submissionsergebnis und der Vergabevorschlag werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Nach Wertung der Angebote soll der Firma Rogorsch +Strobl aus Andechs der Auftrag in Höhe von brutto 388.218,90 EUR erteilt werden.
Kosten lt. Kostenberechnung: 369.900,00 EUR brutto
Kosten lt. Kostenanschlag: 365.400,00 EUR brutto
Anmerkung: Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, den Auftrag für die Rohbauarbeiten in Höhe von brutto 388.218,90 EUR an die Firma Rogorsch + Strobl aus Andechs zu erteilten.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, den Auftrag für die Rohbauarbeiten in Höhe von brutto 388.218,90 EUR an die Firma Rogorsch + Strobl aus Andechs zu erteilten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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18. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Vergabe Abbrucharbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Die Vergabe der Abbrucharbeiten wurde gemäß § 3 (2) VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon vier Firmen ein Angebot bei der Angebotseröffnung abgaben. Das Submissionsergebnis und der Vergabevorschlag werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Nach Wertung der Angebote soll der Firma Wachtmann aus Gilching der Auftrag in Höhe von brutto 124.514,46 EUR erteilt werden.
Kosten lt. Kostenberechnung: 115.000,00 EUR
Kosten lt. Kostenanschlag: 115.800,00 EUR
Anmerkung: Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, den Auftrag für die Abbrucharbeiten in Höhe von brutto 124.514,46 EUR an die Firma Wachtmann aus Gilching zu erteilen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, den Auftrag für die Abbrucharbeiten in Höhe von brutto 124.514,46 EUR an die Firma Wachtmann aus Gilching zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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19. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Vergabe Erdbauarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
19 |
Sachverhalt
Die Vergabe der Erdbauarbeiten wurde gemäß § 3 (2) VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon vier Firmen ein Angebot bei der Angebotseröffnung abgaben. Das Submissionsergebnis und der Vergabevorschlag werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Nach Wertung der Angebote soll der Firma Keller aus Weßling-Hochstadt der Auftrag in Höhe von brutto 220.576,62 EUR erteilt werden.
Kosten lt. Kostenberechnung: 198.000,00 EUR
Kosten lt. Kostenanschlag: 171.000,00 EUR
Anmerkung: Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, den Auftrag für die Erdbauarbeiten in Höhe von brutto 220.576,62 EUR an die Firma Keller aus Weßling-Hochstadt zu erteilen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, den Auftrag für die Erdbauarbeiten in Höhe von brutto 220.576,62 EUR an die Firma Keller aus Weßling-Hochstadt zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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20. Umbau Altenheim zur Musikschule Gilching; hier: Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschäft, Nachtrag Nr. 1 Trockenbauarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
informativ
|
20 |
Sachverhalt
Die Firma TM Ausbau ist mit den Trockenbauarbeiten beauftragt. Um den ersten Bauabschnitt abschließen zu können, sind noch Demontage- und Abbrucharbeiten durchzuführen. Im Anschluss daran sind die weiterführenden Trockenbauarbeiten neu auszuschreiben. Um weitere Terminverzögerungen zu vermeiden, waren die Arbeiten im Rahmen eines Dringenden Dienstgeschäftes des Ersten Bürgermeisters zu beauftragen. Die Dringliche Anordnung ist im Anhang beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von dem Dringenden Dienstgeschäft Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von dem Dringenden Dienstgeschäft Kenntnis; eine Abstimmung war nicht erforderlich.
zum Seitenanfang
21. Umbau Altenheim zur Musikschule Gilching; hier: Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschaft, Nachtrag Nr. 3, Rohbauarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
informativ
|
21 |
Sachverhalt
Die Firma Rogorsch + Strobl ist mit den Rohbauarbeiten beauftragt. Um den ersten Bauabschnitt abschließen zu können, sind noch Demontage und Abbrucharbeiten durchzuführen. Im Anschluss daran sind die weiterführenden Rohbauarbeiten neu auszuschreiben. Um weitere Terminverzögerungen zu vermeiden, waren die Arbeiten im Rahmen eines Dringenden Dienstgeschäftes des Ersten Bürgermeisters zu beauftragen. Die Dringliche
Anordnung ist im Anhang beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von dem Dringenden Dienstgeschäft Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem Dringenden Dienstgeschäft; eine Abstimmung war nicht erforderlich.
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22. Gemeindewerke Gilching;
Vergabe Jahresleistungsverzeichnis Wasserversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
22 |
Sachverhalt
Die beschränkte Ausschreibung für das Jahresleistungsverzeichnis 2019 der Gemeindewerke Gilching hat stattgefunden. Das Jahresleistungsverzeichnis beinhaltet alle Unterhalts- (bis 100 m Länge) und Hausanschlussarbeiten der Wasserversorgung.
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 23.10.2018
Anzahl Teilnehmer: 8
Angebotseröffnung: 22.11.2018
Anzahl der Bieter: 3
Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Dersch beigelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind im Wirtschaftsplan 2019 auf verschiedenen Produktkonten eingeplant.
Beschlussvorschlag
a) Das Ergebnis der Submission vom 22.11.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Gemeinde Gilching vergibt die Leistungen entsprechend dem Jahresleistungsverzeichnis an die Firma Richard Schulz entsprechend dem Angebot vom 22.11.2018. Die Auftragssumme beträgt 353.410,12 Euro (inkl. MwSt.).
Beschluss
a) Das Ergebnis der Submission vom 22.11.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Gemeinde Gilching vergibt die Leistungen entsprechend dem Jahresleistungsverzeichnis an die Firma Richard Schulz entsprechend dem Angebot vom 22.11.2018. Die Auftragssumme beträgt 353.410,12 Euro (inkl. MwSt.).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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23. Gemeindewerke Gilching;
Vergabe Photovoltaik-Anlage am Brunnen V
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
23 |
Sachverhalt
Die Gemeindewerke Gilching beabsichtigen den Bau einer PV-Anlage am Standort des Brunnen V.
Mit der Planung des Baus einer PV-Anlage am Standort des Brunnen V wurde das Ingenieurbüro Plan-Consult beauftragt.
Die Verwaltung wurde am 14.03.2016 vom Haupt- und Bauausschuss zur beschränkten Ausschreibung der Baumaßnahme ermächtigt.
Zwischenzeitlich wurde die beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 30.11.2018
Anzahl Teilnehmer: 4
Angebotseröffnung: 10.01.2019
Anzahl der Bieter: 2
Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Plan-Consult beigelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind im Wirtschaftsplan 2019 eingeplant.
Beschlussvorschlag
a) Das Ergebnis der Submission vom 10.01.2019 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Gemeinde Gilching vergibt die Bauleistung der PV-Anlage am Brunnen V an die Firma Fenster Fassade Service König GmbH entsprechend dem Angebot vom 09.01.2019. Die Auftragssumme beträgt 106.578,48 Euro (inkl. MwSt.).
Beschluss
a) Das Ergebnis der Submission vom 10.01.2019 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Gemeinde Gilching vergibt die Bauleistung der PV-Anlage am Brunnen V an die Firma Fenster Fassade Service König GmbH entsprechend dem Angebot vom 09.01.2019. Die Auftragssumme beträgt 106.578,48 Euro (inkl. MwSt.).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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24. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.02.2019
|
ö
|
informativ
|
24 |
Diskussionsverlauf
- keine Wortmeldungen -
Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr