Datum: 16.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2019
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Brunnen am Marktplatz; Sanierungskonzept
4 Römerstr. 52a; Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
5 Römerstraße 33; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der Sparkassenfiliale auf dem Grundstück Fl.Nr. 1310, Gem. Gilching
6 Schäftlarner Weg; Bauantrag zur Errichtung eines temporären Pavillions auf dem Grundstück Fl.Nr. 1298/2, Gem. Gilching
7 Rosenstr. 7, 7a u. 7b; Bauantrag zur Errichtung von 3 Hauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/6, Gem. Argelsried
8 Am Gemeindeholz 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/13, Gem. Gilching
9 Am Lehel 5; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching
10 Am Lehel 5a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching
11 Am Lehel 5b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching
12 Am Lehel 5c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching
13 Melchior-Fanger-Str. 30; Bauantrag zur Erweiterung des best. Gebäudes, sowie energetische Sanierung des Daches auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/33, Gem. Gilching
14 Feichtholzweg 7; Bauantrag zum Anbau an eine best. Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/37, Gem. Gilching
15 Bebauungsplan Nr. 4, Neugilching, weitere Vorgehensweise mit funktionslosem Bebauungsplan
16 Bebauungsplan Tonwerkstraße; Antrag auf Änderung für den Bereich FlNr. 650/3, Gemarkung Argelsried
17 5. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hauptstraße-Ost" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 346/7 sowie 346/8, Gemarkung Argelsried Abwägung der während des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
18 Gemeinde Alling, Bebauungsplan 1. Änderung "Biburg West" i.d.F. vom 23.07.2019; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
19 Gemeinde Alling, Bebauungsplan 4. Änderung "Wohn-/Gewerbegebiet östlich der St 2069" i.d.F. vom 23.07.2019; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
20 Umbau Musikschule, Honorar Besondere Leistungen Architekt
21 Verschiedenes
21.1 Garagen
21.2 Westumfahrung

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift öff.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2019

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.08.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.08.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

- Kreuzlingerstr. 9c
  Bauantrag zur Errichtung eines 3-Familienhauses mit Garagen und Stellplätzen

- Kreuzlingerstr. 9e
  Bauantrag zum Anbau an ein best. Doppelhaus mit Garagen und Stellplätzen

- Ferdinand-Porsche-Str. 3
  Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes

Diskussionsverlauf

- Kreuzlingerstr. 9c
  Bauantrag zur Errichtung eines 3-Familienhauses mit Garagen und Stellplätzen

- Kreuzlingerstr. 9e
  Bauantrag zum Anbau an ein best. Doppelhaus mit Garagen und Stellplätzen

- Ferdinand-Porsche-Str. 3
  Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes

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3. Brunnen am Marktplatz; Sanierungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 27.05.2019 hat sich der Haupt-und Bauausschuss mit der Sanierung des Brunnens am Marktplatz befasst. Herr Knie vom Planungsbüro PEG aus Gilching hat die geplante Sanierung des Brunnens erläutert.
Der Haupt- und Bauausschuss hat den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis genommen und den Tagesordnungspunkt nach eingehender Beratung zurück gestellt. Der Tagesordnungspunkt soll nach Prüfung von Alternativen zu gegebener Zeit erneut vorgelegt werden.

Das Planungsbüro PEG hat nun hinsichtlich der Sanierung das anliegende Konzept mit Kosten ausgearbeitet und wird es in der Sitzung vorstellen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Sanierungskonzept zu zustimmen und die Sanierung auszuschreiben. Die erforderlichen Kosten in Höhe von rund 80.000 € (einschließlich Planungskosten) sind im Haushalt 2020 einzustellen.
 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt-und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zum Brunnen am Marktplatz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung des Brunnens. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 80.000 € sind im kommenden Haushaltsjahr einzustellen.

Beschluss

Der Haupt-und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zum Brunnen am Marktplatz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung des Brunnens. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 80.000 € sind im kommenden Haushaltsjahr einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung bereits jetzt durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Römerstr. 52a; Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Am 24. Juni 2019 hat der Haupt- und Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag verweigert. Der Beschluss war damals wie folgt:

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt. a) Eine sanierungsrechtlich e Genehmigung wird nicht erteilt. b) Eine Ausnahme nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO wird nicht zugelassen.   

  1. Mit Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 16.08.2019 wurde mitgeteilt, dass das Einvernehmen zu dem Bauantrag zu Unrecht verweigert wurde (s. Anlage). Die Gemeinde Gilching wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

  1. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Bei der Gemeinde Gilching wurde am 17. Mai 2019 ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro eingereicht. Der ursprüngliche Bebauungsplan für diesen Bereich, welcher damals nicht bekannt gemacht wurde, ist obsolet. Insofern beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 24. Juni 2019 verweigert, mit der Begründung nach § 4 a Abs. 3 Ziff.2  BauNVO und erfolgte entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan. Allerdings ist die Bewertung des Landratsamtes Starnberg richtig, dass es sich faktisch um ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO handelt und der Antrag auf Nutzungsänderung (Vergnügungsstätte mit einer Größe von 50 qm) zulässig und genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet, die Sanierungssatzung schließt allerdings Vergnügungsstätten so nicht aus. Mit einer Nutzfläche von 50 qm ist das Einzugsgebiet wohl eher die nähere Umgebung. Daher können keine städtebaulichen Gründe für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Zurückstellung des Antrages bzw. eine Veränderungssperre gefunden werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.  

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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5. Römerstraße 33; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der Sparkassenfiliale auf dem Grundstück Fl.Nr. 1310, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Ortszentrum“

Mit Baueingabe wird der Umbau und die Erweiterung der Sparkassenfiliale beantragt
Durch ein neues Raumkonzept soll betriebsbedingt

  1.  der Arkadenbereich geschlossen und zu Büroräumen umgenutzt und
  2. die bestehende schräg gestellte, gekrümmte Fassadenkonstruktion begradigt und nach Südosten um ca. 1 m verschoben werden.

Somit wird gegenüber dem Bestand die Grundfläche im EG um 35,24 qm auf 627,14 qm erweitert. Nach den Festsetzungen im Bebauungsplan wäre ein Grundfläche von 764 qm möglich. Auch wird der festgesetzte Bauraum nicht überschritten.

Befreiung
Nachdem im Bebauungsplan das Schließen der Arkadenöffnungen ganz oder teilweise unzulässig ist, wird eine Befreiung hiervon beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Architekten des Gebäudes sowie dem Verfasser des Bebauungsplanes werden keine Einwände bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan erhoben.

Stellplätze
Für den genehmigten Bestand sind 32 Stellplätze vorzuhalten.
Mit Baueingabe wird der Nachweis für 35 Stellplätze geführt. Somit werden erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird -wie beantragt- befürwortet.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird -wie beantragt- befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Schäftlarner Weg; Bauantrag zur Errichtung eines temporären Pavillions auf dem Grundstück Fl.Nr. 1298/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Die Kreissparkasse plant im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der bestehenden Flächen in der Sparkassenfiliale ein Ausweichquartier im Schäftlarner Weg zu errichten. Die Aufstelldauer ist auf 6 Monate begrenzt.

Der geplante temporäre Pavillon mit einer überbauten Fläche von 99,68 qm (L 16,45 m x B 6,06 m) und einer Gesamthöhe von 2,89 m soll auf den öffentlichen Stellplätzen im Schäftlarner Weg errichtet werden (s. Lageplan).

Zum Vorhaben wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bzgl. „öffentlicher Verkehrsfläche“ beantragt. Da das Bauvorhaben auf eine Dauer von 6 Monaten beschränkt ist, stehen der beantragten Befreiung seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes –wie beantragt- wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes –wie beantragt- wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Rosenstr. 7, 7a u. 7b; Bauantrag zur Errichtung von 3 Hauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/6, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung von 3 Hauseinheiten mit Carports.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche:         188,16 qm
Wandhöhe:                        6,0 m
Firsthöhe:                           9,60 m
Dachform:                       Walmdach
Dachneigung:                       45°

Die gegenüberliegende Bebauung weist eine
Wandhöhe von                    8,75 m    eine
Firsthöhe von                    13,0 m      und eine
überbaute Fläche von     617 qm       auf.

Erforderliche Stellplätze werden nach der gdl. Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Am Gemeindeholz 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/13, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.


  1. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
                  Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m

Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.


  1. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?

Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.


  1. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
               Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m

                Melchior-Fanger-Str. 31
                Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m

       Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
       Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.

       Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
       wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.


2.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer
Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
                  Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m

Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.


3.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?

Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.


4.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zuge-
stimmt?

Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
               Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m

                Melchior-Fanger-Str. 31
                Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m

       Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
       Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.

       Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
       wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.


2.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer
Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
                  Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m

Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.


3.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?

Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.


4.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zuge-
stimmt?

Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
               Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m

                Melchior-Fanger-Str. 31
                Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m

       Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
       Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.

       Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
       wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Am Lehel 5; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück sollen 2 Doppelhäuser mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen errichtet werden. Für die Gebäude wurden je 4 Einzelanträge zur Errichtung einer Doppelhaushälfte eingereicht.
Zur Vereinfachung erfolgt die Beurteilung für das gesamte Grundstück mit einer Bebauung von 2 Doppelhäusern.


Die Gebäude sollen wir folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche (je Doppelhaus)      131,89 qm
Wandhöhe                                               6,00 m
Firsthöhe                                              10,50 m
Dachform                                              Satteldach
Dachneigung                                             40°

Einer Doppelhaushälfte stehen eine Garage und ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung.

Auf einem angrenzenden Grundstück befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 195 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer
Firsthöhe von 10,55 m

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.
Stellplätze werden gem. der gdl. Satzung nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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10. Am Lehel 5a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem Grundstück sollen 2 Doppelhäuser mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen errichtet werden. Für die Gebäude wurden je 4 Einzelanträge zur Errichtung einer Doppelhaushälfte eingereicht.
Zur Vereinfachung erfolgt die Beurteilung für das gesamte Grundstück mit einer Bebauung von 2 Doppelhäusern.


Die Gebäude sollen wir folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche (je Doppelhaus)      131,89 qm
Wandhöhe                                               6,00 m
Firsthöhe                                              10,50 m
Dachform                                              Satteldach
Dachneigung                                             40°

Einer Doppelhaushälfte stehen eine Garage und ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung.

Auf einem angrenzenden Grundstück befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 195 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer
Firsthöhe von 10,55 m

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.
Stellplätze werden gem. der gdl. Satzung nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Am Lehel 5b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück sollen 2 Doppelhäuser mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen errichtet werden. Für die Gebäude wurden je 4 Einzelanträge zur Errichtung einer Doppelhaushälfte eingereicht.
Zur Vereinfachung erfolgt die Beurteilung für das gesamte Grundstück mit einer Bebauung von 2 Doppelhäusern.


Die Gebäude sollen wir folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche (je Doppelhaus)      131,89 qm
Wandhöhe                                               6,00 m
Firsthöhe                                              10,50 m
Dachform                                              Satteldach
Dachneigung                                             40°

Einer Doppelhaushälfte stehen eine Garage und ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung.

Auf einem angrenzenden Grundstück befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 195 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer
Firsthöhe von 10,55 m

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.
Stellplätze werden gem. der gdl. Satzung nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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12. Am Lehel 5c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1665/11, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück sollen 2 Doppelhäuser mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen errichtet werden. Für die Gebäude wurden je 4 Einzelanträge zur Errichtung einer Doppelhaushälfte eingereicht.
Zur Vereinfachung erfolgt die Beurteilung für das gesamte Grundstück mit einer Bebauung von 2 Doppelhäusern.


Die Gebäude sollen wir folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche (je Doppelhaus)      131,89 qm
Wandhöhe                                               6,00 m
Firsthöhe                                              10,50 m
Dachform                                              Satteldach
Dachneigung                                             40°

Einer Doppelhaushälfte stehen eine Garage und ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung.

Auf einem angrenzenden Grundstück befindet sich ein Gebäude mit einer
überbauten Fläche von 195 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer
Firsthöhe von 10,55 m

Somit fügt sich das Gebäude in den Bestand ein.
Stellplätze werden gem. der gdl. Satzung nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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13. Melchior-Fanger-Str. 30; Bauantrag zur Erweiterung des best. Gebäudes, sowie energetische Sanierung des Daches auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/33, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird der Anbau an das best. Wohnhaus.

Der Anbau soll mit einer überbauten Fläche von 23,37 qm errichtet werden; die Gesamtfläche des Gebäudes beträgt danach 160,89 qm.

Die Höhe des Gebäudes wird um den Dachaufbau zur energetischen Sanierung um 20 cm erhöht.

Der geplante Pultdachanbau passt sich im Hinblick auf die Firsthöhe dem Bestand an.
Zur Erreichung eines weiteren Zimmers im Dachgeschoss entsteht auf einer Länge von 4,94 m (Gesamtlänge des Gebäudes mit Anbau: 17,16 m) eine Wandhöhe in diesem Bereich von 5,61 / 8,35 m.

Hinweis: In der direkten Umgebung findet sich ein Ge bäude mit einer Wandhöhe von 6,75 m / 8,55 m

Erforderlich Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Feichtholzweg 7; Bauantrag zum Anbau an eine best. Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/37, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird ein erdgeschossiger Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte.

Der Anbau soll wie folgt ausgeführt werden:

Fläche                  15, 06 qm
Wandhöhe             3,00 m
Dachform           Flachdach

Die überbaute Fläche des Doppelhauses mit Anbau beträgt danach 145,06 qm.

Im Straßenzug sind entsprechende überbaute Flächen  vorzufinden. Somit fügt sich das Vorhaben in den Bestand ein.

Ein weiterer Kfz-Stellplatz ist gem. der gdl. Satzung nicht erforderlich

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Bebauungsplan Nr. 4, Neugilching, weitere Vorgehensweise mit funktionslosem Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der alte Baulinienplan „Bebauungsplan Nr. 4“ in Neugilching wurde mit Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 23.07.2015 für obsolet erklärt. Das Schreiben ist in Anlage beigefügt. Das Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 18.10.95 war der Verwaltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Nachdem nun vermehrt Anfragen an die Verwaltung hinsichtlich einer Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke im Bereich gestellt werden (Neubau, Aufstockung, etc.), ist zu klären, ob eine baurechtliche Beurteilung künftig nach § 34 BauGB erfolgen soll. Alternativ wäre es möglich, den Bebauungsplan zu überarbeiten und anzupassen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass künftige Bauanträge bis zur Fertigstellung eines neuen Bebauungsplanes (Aufstellung, ggf. mehrmalige Auslegung und Satzungsbeschluss mit Bekanntmachung) zurückgestellt werden müssten. Das Bauleitplanverfahren könnte sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Für die Verwaltung ist daher ein Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise erforderlich.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und beschließt, dass Bauvorhaben im Bereich des alten Baulinienplanes Nr. 4, Neugilching künftig nach § 34 BauGB beurteilt werden sollen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und beschließt, dass Bauvorhaben im Bereich des alten Baulinienplanes Nr. 4, Neugilching künftig nach § 34 BauGB beurteilt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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16. Bebauungsplan Tonwerkstraße; Antrag auf Änderung für den Bereich FlNr. 650/3, Gemarkung Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 16

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Tonwerkstraße für das Grundstück FlNr. 650/3, Gemarkung Argelsried, vor. Laut Antrag vom 26.07.2019 sind von den  Antragstellern hier 5 Wohneinheiten auf 2 Gebäuden geplant (siehe Anlage 1).

Die 3. Teiländerung aus dem Jahre 1997 sieht für diesen Bereich schon eine Baurechtsmehrung  vor (siehe Anlage 2). Das vorhandene Baurecht wurde bis jetzt nicht umgesetzt.

Mit Schreiben vom 19.08.2019 wurde den Antragstellern die Sach- und Rechtslage mitgeteilt (siehe Anlage 3).

Für eine Änderung eines Bebauungsplanes sind gewichtige Gründe vorzubringen, welche eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Hierzu ist sicherlich der Bedarf an Wohnraum zu zählen. Allerdings kann dies nicht nur auf ein Grundstück beschränkt gesehen werden. Der mögliche Geltungsbereich einer Änderung des aktuellen Bebauungsplanes müsste größer gefasst werden und auch auf die Nachbarbebauung abgestellt werden.

Es würde zur Staatsstraße hin eine zweite Baureihe im Gartenbereich entstehen, was kritisch gesehen wird.

Einen Anspruch auf zusätzliches Baurecht für Wohnungsbau gibt es nicht. Außerdem ist laut aktuellem Bebauungsplan noch zusätzliches Baurecht möglich. Eine weitere eigenständige Bebauung in zweiter Reihe im Gartenbereich zur Staatstraße hin wird nicht befürwortet.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Tonwerkstraße für den Bereich FlNr. 650/3, Gemarkung Argelsried wird abgelehnt.

Beschluss

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Tonwerkstraße für den Bereich FlNr. 650/3, Gemarkung Argelsried wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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17. 5. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hauptstraße-Ost" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 346/7 sowie 346/8, Gemarkung Argelsried Abwägung der während des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Planunterlagen zur 5. TÄ des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hauptstraße-Ost“ in der Fassung vom 27.05.2019 lagen in der Zeit vom 21. Juni bis einschließlich 22. Juli 2019 öffentlich aus.

Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:

1.        Träger öffentlicher Belange
1.1.        Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

In der Präembel muss der § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes gestrichen werden, weil er keine Rechtsgrundlage für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes ist.

Ansonsten werden zu diesem Auslegungsverfahren keine weiteren Anmerkungen oder Bedenken vorgebracht.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Dem Hinweis sollte gefolgt werden.

Aufgrund einiger Gesetzesänderungen sollte die Präambel wie folgt geändert werden.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:


Die Gemeinde Gilching erlässt gemäß §§ 1 bis 4a, 8 bis 10a und 13 bis 13 a des
Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808),
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38
der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), Art. 81 der Bayerischen
Bauordnung – BayBO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588),
zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), der
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der
Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und des Bayerischen
Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.02.2011
(GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2019
(GVBl. S. 98), diesen Bebauungsplan als Satzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.07.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung)

1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 27.05.2019 ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und in Kraft zu set-zen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.07.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung)

1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 27.05.2019 ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und in Kraft zu set-zen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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18. Gemeinde Alling, Bebauungsplan 1. Änderung "Biburg West" i.d.F. vom 23.07.2019; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 18

Sachverhalt

  1. Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes 1. Änderung „Biburg West“ i.d.F. vom 23.07.2019 nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Planentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt. Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet. Es handelt sich um ein Baugrundstück. Die Baulandausweisung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

  1. Die festgesetzte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.
 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 2 6.08.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 2 6.08.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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19. Gemeinde Alling, Bebauungsplan 4. Änderung "Wohn-/Gewerbegebiet östlich der St 2069" i.d.F. vom 23.07.2019; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 19

Sachverhalt

  1. Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes 4. Änderung "Wohn-/Gewerbegebiet östlich der St 2069" i.d.F. vom 23.07.2019 nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Planentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt. Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem Baugrundstück. Die Baulandausweisung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

  1. Die festgesetzte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.08.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.08.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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20. Umbau Musikschule, Honorar Besondere Leistungen Architekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 20

Sachverhalt

Für die Baumaßnahme „Umbau Altenheim zur Musikschule Gilching“ wurde das Architekturbüro Pollok + Gonzalo mit den Architektenleistungen beauftragt. Wie in mehreren Gemeinderatssitzungen bekanntgegeben, musste der Umfang der Baumaßnahmen erheblich erweitert werden. Hauptursächlich hierfür war der mangelhafte Brandschutz, der aufgrund der vorliegenden, positiven Aktenlage nicht zu erwarten war. Dies hatte mehrmalige Umplanungen, wiederholte Ausschreibungen sowie einen erheblich gestörten  Bauablauf (mehrmalige Baustopps und Wiederaufnahme der Bauarbeiten) zur Folge. Dies machte zusätzliche, besondere Leistungen erforderlich, die durch das vertraglich vereinbarte Architektenhonorar gemäß Vertrag vom Juni 2017 nicht gedeckt werden können, zumal bei Vertragsschluss von einer Fertigstellung im Jahr 2018 ausgegangen wurde. Wegen o. g. Gründe verzögert sich nun die Fertigstellung voraussichtlich auf das Frühjahr 2020. Durch die deutlich verlängerte Projektbearbeitungsdauer und die erforderlichen besonderen Leistungen entsteht dem Architekturbüro ein Kostendefizit, das allein durch die Anpassung der anrechenbaren Kosten nicht mehr gedeckt werden kann.
In Folge dessen wird in dem als Anhang beigefügten Antrag eine Honorierung der besonderen Leistungen in Höhe von pauschal netto 30.000,- EUR. erbeten.
Anmerkung: Der Antrag wurde von der Verwaltung fachlich und rechnerisch geprüft. Im Ergebnis wäre ein deutlich höherer Betrag anzusetzen, sodass die erbetene pauschale Honorierung der „Besonderen Leistungen“ konservativ berechnet und mehr als angemessen ist.
Hinweis: Die Kosten für die Honorierung der Besonderen Leistungen ist anteilig in der Kostenberechnung enthalten und führt somit zu keiner Erhöhung des vom Gemeinderat genehmigten Gesamtkostenrahmens in Höhe von brutto 1.975.000,- EUR (vgl. GR vom 13.11.2018).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 30.000,- EUR:

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 30.000,- EUR:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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21. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö informativ 21
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21.1. Garagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö 21.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig weist auf Zweckentfremdung von bestehenden Garagen hin. Bgm. Walter erklärt, dass bei Beanstandungen direkt das Landratsamt Starnberg als Bauaufsichtsbehörde zu verständigen sei, da die Gemeinde hier keine Handlungsbefugnis hat.

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21.2. Westumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö 21.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach erkundigt sich nach dem Einweihungstermin für die Westumfahrung. Bgm. Walter teil mit, dass hierfür der 15. o der 22. November vorgesehen ist. Das genaue Datum wird rechtzeitig mitgeteilt.

Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr