Datum: 14.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 18:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Ladung - ö.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2019
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.09.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.09.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Watzmannstr. 23; Bauantrag zur Errichtung einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) auf dem Grundstück Fl.N. 1440/71, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“
Im Juni 2019 wurde ein Bauantrag zum Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) mit einer Tiefe von 3,7 m und einer Länge von 7,10 m eingereicht.
Zu diesem Vorhaben wurde das gdl. Einvernehmen verweigert, da nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur eine Tiefe von 2,50 m und eine Länge von 4 m zulässig ist.
Im Zuge des Anhörungsschreibens vom Landratsamt an den Bauherrn wurde bestätigt, dass der seinerzeit vorgelegte Antrag nicht genehmigungsfähig ist. Gleichzeitig wurde jedoch auf ein Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts hingewiesen, wonach der Grundzug der Planung nicht berührt wird, wenn das Vorhaben hinter der maximal zulässigen Ausdehnung der den Bebauungsplan eröffneten Möglichkeiten zurückbleibt. Die max. zulässig Ausdehnung entspricht einem max. 8 m breiten und 2,50 m tiefen Wintergarten.
Sollte der beantragte Wintergarten bei einer Breite von 7,10 m auf die max. zulässige Tiefe von 2,50 m reduziert werden, wären die Grundzüge der Planung hier nicht berührt und eine Befreiung könnte zugelassen werden.
Nun liegt ein neuer Bauantrag für die Errichtung eines Wintergartens vor, bei dem die Tiefe von 3,7 m auf 2,50 m reduziert wurde. Somit stehen Seitens der Verwaltung u.a. im Hinblick auf des erwähnte Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts keine Versagungsgründe mehr entgegen; eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird somit befürwortet.
Beschlussvorschlag
Dem eingereichten Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird befürwortet.
Auf die Abstandsflächenproblematik wird hingewiesen.
Beschluss
Dem eingereichten Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird befürwortet.
Auf die Abstandsflächenproblematik wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Grubenweg 20a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1380/2, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage geplant.
Um vorab die zulässige Bebauung zu klären, wurde ein Antrag auf Vorbescheid mit nachstehenden Fragen eingereicht, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat.
- Kann auf dem Grundstück, wie aus den Anlagen ersichtlich, ein Einfamilienhaus (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss) mit 75 qm überbauter Fläche genehmigt werden?
Ein Einfamilienhaus mit E+1+D und einer überbauten Fläche von 75 qm ist planungsrechtlich möglich.
Variante 1
- Kann ein freistehendes Einfamilienhaus, wie dargestellt, genehmigt werden - Walmdach, Dachneigung 45°? Wäre auch ein Satteldach genehmigungsfähig?
Ist die Errichtung einer Grenzgarage (Anbau an westliches Nachbargebäude) genehmigungsfähig?
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Walm- oder Satteldach und einer Dachneigung von 45° ist, wie dargestellt, planungsrechtlich möglich. Bei der Errichtung einer Grenzgarage sind bauordnungsrechtliche Belange zu würdigen. Diese Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Kann der zusätzliche Stellplatz auf der Zufahrt zu Garage vorgesehen werden?
Voraussetzung hierzu ist, dass die Garage sowie der zusätzliche Stellplatz unabhängig voneinander angefahren werden können.
Variante 2
Wäre der Anbau eines Einfamilienhauses (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss) an das westliche Grenzgebäude mit einer überbauten Fläche von 75 qm genehmigungsfähig (Walmdach, Dachneigung 45°)?
Wäre eine Doppelgarage an der südöstlichen Grundstücksecke genehmigungsfähig.
Planungsrechtlich ist ein Anbau an das bestehende Gebäude grundsätzlich möglich; die Höhenentwicklung und Dachform hat sich an den Bestand mit Satteldach anzupassen.
Planungsrechtlich ist eine Doppelgarage möglich. Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschlussvorschlag
Einer Bebauung des Grundstücks wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Kann auf dem Grundstück, wie aus den Anlagen ersichtlich, ein Einfamilienhaus (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss) mit 75 qm überbauter Fläche genehmigt werden?
Ein Einfamilienhaus mit E+1+D und einer überbauten Fläche von 75 qm ist planungsrechtlich möglich.
Variante 1
- Kann ein freistehendes Einfamilienhaus, wie dargestellt, genehmigt werden - Walmdach, Dachneigung 45°? Wäre auch ein Satteldach genehmigungsfähig?
Ist die Errichtung einer Grenzgarage (Anbau an westliches Nachbargebäude) genehmigungsfähig?
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Walm- oder Satteldach und einer Dachneigung von 45° ist, wie dargestellt, planungsrechtlich möglich. Bei der Errichtung einer Grenzgarage sind bauordnungsrechtliche Belange zu würdigen. Diese Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Kann der zusätzliche Stellplatz auf der Zufahrt zu Garage vorgesehen werden?
Voraussetzung hierzu ist, dass die Garage sowie der zusätzliche Stellplatz unabhängig voneinander angefahren werden können.
Variante 2
Wäre der Anbau eines Einfamilienhauses (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss) an das westliche Grenzgebäude mit einer überbauten Fläche von 75 qm genehmigungsfähig (Walmdach, Dachneigung 45°)?
Wäre eine Doppelgarage an der südöstlichen Grundstücksecke genehmigungsfähig.
Planungsrechtlich ist ein Anbau an das bestehende Gebäude grundsätzlich möglich; die Höhenentwicklung und Dachform hat sich an den Bestand mit Satteldach anzupassen.
Planungsrechtlich ist eine Doppelgarage möglich. Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschluss
Einer Bebauung des Grundstücks wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Kann auf dem Grundstück, wie aus den Anlagen ersichtlich, ein Einfamilienhaus (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss) mit 75 qm überbauter Fläche genehmigt werden?
Ein Einfamilienhaus mit E+1+D und einer überbauten Fläche von 75 qm ist planungsrechtlich möglich.
Variante 1
- Kann ein freistehendes Einfamilienhaus, wie dargestellt, genehmigt werden - Walmdach, Dachneigung 45°? Wäre auch ein Satteldach genehmigungsfähig?
Ist die Errichtung einer Grenzgarage (Anbau an westliches Nachbargebäude) genehmigungsfähig?
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Walm- oder Satteldach und einer Dachneigung von 45° ist, wie dargestellt, planungsrechtlich möglich. Bei der Errichtung einer Grenzgarage sind bauordnungsrechtliche Belange zu würdigen. Diese Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Kann der zusätzliche Stellplatz auf der Zufahrt zu Garage vorgesehen werden?
Voraussetzung hierzu ist, dass die Garage sowie der zusätzliche Stellplatz unabhängig voneinander angefahren werden können.
Variante 2
Wäre der Anbau eines Einfamilienhauses (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss) an das westliche Grenzgebäude mit einer überbauten Fläche von 75 qm genehmigungsfähig (Walmdach, Dachneigung 45°)?
Wäre eine Doppelgarage an der südöstlichen Grundstücksecke genehmigungsfähig.
Planungsrechtlich ist ein Anbau an das bestehende Gebäude grundsätzlich möglich; die Höhenentwicklung und Dachform hat sich an den Bestand mit Satteldach anzupassen.
Planungsrechtlich ist eine Doppelgarage möglich. Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Waldstraße 15; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/2, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück ist die Aufstockung des bestehenden Bungalows geplant.
In der Umgebung befinden sich Gebäude die
- eine höhere überbaute Fläche
- eine höhere Wandhöhe und
- eine höhere Firsthöhe
aufweisen (u.a. Waldstr. 20 – Wh 7,38/6,26 m, Fh 10,55 m) wie sie mit Vorbescheid beantragt werden.
Um vorab die zulässige Bebauung zu klären, wurde ein Antrag auf Vorbescheid mit nachstehenden Fragen eingereicht, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat.
- Ist eine Aufstockung des Bungalows gemäß Systemschnitt v. 25.09.2019 denkbar?
Eine Aufstockung des Bungalows gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die geplante Firsthöhe +577,67 müNN ab Oberkante des tiefsten, vorhandenen Geländepunktes +567,295 müNN wie im Systemschnitt v. 25.09.2019 dargestellt, bauplanungsrechtlich möglich?
Die geplante Firsthöhe von 10,37 m gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die geplante Wandhöhe +574,025 müNN ab Oberkante des tiefsten, vorhandenen Geländepunktes +567,295 müNN wie im Systemschnitt v. 25.09.2019 dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die geplante Wandhöhe von 6,73 m gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die Dachneigung von 35° gemäß Systemschnitt v. 25.09.2019 genehmigungsfähig?
Eine Dachneigung von 35° ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist aufgrund des neuen statischen Systems, eine Grundfläche von 152 qm bei einer Länge von 14,61 m und einer Breite von 10,41 m, wie im Lageplan v. 25.09.2019 dargestellt, umsetzbar?
Eine Grundfläche von 152 qm ist planungsrechtlich möglich.
- Sind je Dachseite zwei untergeordnete Dachgauben ausführbar?
Planungsrechtlich sind untergeordnete Dachgauben ausführbar.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die eingereichten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist eine Aufstockung des Bungalows gemäß Systemschnitt v. 25.09.2019 denkbar?
Eine Aufstockung des Bungalows gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die geplante Firsthöhe +577,67 müNN ab Oberkante des tiefsten, vorhandenen Geländepunktes +567,295 müNN wie im Systemschnitt v. 25.09.2019 dargestellt, bauplanungsrechtlich möglich?
Die geplante Firsthöhe von 10,37 m gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die geplante Wandhöhe +574,025 müNN ab Oberkante des tiefsten, vorhandenen Geländepunktes +567,295 müNN wie im Systemschnitt v. 25.09.2019 dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die geplante Wandhöhe von 6,73 m gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die Dachneigung von 35° gemäß Systemschnitt v. 25.09.2019 genehmigungsfähig?
Eine Dachneigung von 35° ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist aufgrund des neuen statischen Systems, eine Grundfläche von 152 qm bei einer Länge von 14,61 m und einer Breite von 10,41 m, wie im Lageplan v. 25.09.2019 dargestellt, umsetzbar?
Eine Grundfläche von 152 qm ist planungsrechtlich möglich.
- Sind je Dachseite zwei untergeordnete Dachgauben ausführbar?
Planungsrechtlich sind untergeordnete Dachgauben ausführbar.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die eingereichten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist eine Aufstockung des Bungalows gemäß Systemschnitt v. 25.09.2019 denkbar?
Eine Aufstockung des Bungalows gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die geplante Firsthöhe +577,67 müNN ab Oberkante des tiefsten, vorhandenen Geländepunktes +567,295 müNN wie im Systemschnitt v. 25.09.2019 dargestellt, bauplanungsrechtlich möglich?
Die geplante Firsthöhe von 10,37 m gem. Systemschnitt ist möglich
.
- Ist die geplante Wandhöhe +574,025 müNN ab Oberkante des tiefsten, vorhandenen Geländepunktes +567,295 müNN wie im Systemschnitt v. 25.09.2019 dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die geplante Wandhöhe von 6,73 m gem. Systemschnitt ist denkbar.
- Ist die Dachneigung von 35° gemäß Systemschnitt v. 25.09.2019 genehmigungsfähig?
Eine Dachneigung von 35° ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist aufgrund des neuen statischen Systems, eine Grundfläche von 152 qm bei einer Länge von 14,61 m und einer Breite von 10,41 m, wie im Lageplan v. 25.09.2019 dargestellt, umsetzbar?
Eine Grundfläche von 152 qm ist planungsrechtlich möglich.
- Sind je Dachseite zwei untergeordnete Dachgauben ausführbar?
Planungsrechtlich sind untergeordnete Dachgauben ausführbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Am Gemeindeholz 5; Bauantrag zum Anbau an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/18, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus (E+D) mit Garage.
Mit Baueingabe wird ein erdgeschossiger Anbau eines Zimmers an den Bestand beantragt.
Auf diesem Anbau soll, erschlossen durch eine Außentreppe, eine Terrasse für das best. Dachgeschosse entstehen.
Die Grundfläche des Anbaus beträgt 35,64 qm.
Somit ergibt sich eine überbaute Fläche des gesamten Gebäudes von 106 qm.
Die Höhe des Anbaus beträgt 3,26 m; mit Absturzgitter wird eine Höhe von 4,41 m erreicht.
Der beantragte Anbau fügt sich im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Höhenentwicklung in den Bestand ein.
Erforderliche Stellplätze werden gem. der gdl. Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. 11. Teiländerung des Bebauungsplanes "Starnberger Weg" für den Bereich der Fl.Nr. 1453/2 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching;
Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Für die Flurnummer 1453/2, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag auf Änderung des Be-bauungsplanes „Starnberger Weg“ i.d.F. vom 15.04.1986 und 5. Teiländerung i.d.F. vom 16.01.1990 und 7. Teiländerung i.d.F. vom 04.11.1996 vor.
Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ in Gilching wurde erstmalig im Jahre 1986 aufge-stellt und bislang 10-mal in Teilbereichen geändert.
Der Antragsteller möchte entgegen den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Starnberger Weg das Maß der baulichen Nutzung für die Flurnummer 1453/2 vergrößern bzw. anpassen.
Es handelt sich um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Bereich in einem Umfang angepasst werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der In-nenentwicklung durchzuführen ist.
Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Land-schaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Ent-wicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
In Anlage beigefügt sind eine bereits ausgearbeitete und aus dem Flächennutzungsplan (WA) entwickelte Planzeichnung sowie ein Planentwurf mit Begründung.
Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Kosten.
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 11.10.2019 und beschließt:
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
1. Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 15.04.1986, sowie 5.Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 16.01.1990, 7. Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 04.11.1996, wird geändert. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung: „11. Teiländerung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr. 1453/2 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching.“
2. Der Satzungsentwurf zur 11. Teiländerung i.d.F.v. 14
.10.2019 wird inhaltlich gebil-ligt.
3. Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung für zwei Ein-familienhäuser zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrü-nung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Plan-teiländerungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
1. Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 15.04.1986, sowie 5.Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 16.01.1990, 7. Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 04.11.1996, wird geändert. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung: „11. Teiländerung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr. 1453/2 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching.“
2. Der Satzungsentwurf zur 11. Teiländerung i.d.F.v. 14
.10.2019 wird inhaltlich gebil-ligt.
3. Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung für zwei Ein-familienhäuser zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrü-nung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Plan-teiländerungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Antrag Winterfeste Verbindung Melchior-Fanger-Str. - Gewerbepark Süd Antrag (GR Pilgram Bündnis 90 / die Grünen, 10.09.2019)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
14.10.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Verlängerung der Melchior-Fanger-Straße und der Querungsweg zur Dornierstraße sind die Radanbindung des Gewerbegebiets Süd an Gilching. Im Zuge einer Radverkehrsförderung sind vor allem für Alltagsrouten ganzjährig gut befahrbare Wege entscheidend. Der Bauhof hat Schwierigkeiten, diesen unbefestigten Weg im Winter zu räumen. Auch bei regnerischem Wetter ist die jetzige Oberfläche ungünstig zu befahren.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag auf winterdiensttaugliche Befestigung zuzustimmen. Die Kosten hierfür werden wie folgt geschätzt:
versiegelte Fläche ca. 2000m²
Grundlage sind die Preise aus dem Zeitvertrag 2019
Fahrbahn für landwirtschaftliche Erschließung Breite 3,5m
Geh.- Radweg Breite 2,5m
Straßenbau Zeitvertrag 2019 130.000,00€
ING Kosten 26.000,00€
Vermessung 2.000,00€
Kostenschätzung Gesamt ca. 160.000,00€
Die Verwaltung gibt aber auch zu Bedenken, dass der Fuß- und Radweg als nicht legaler Schleichweg durch MIV genutzt werden könnte und Absperrungen kaum möglich sind.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Antrag „winterfeste Verbindung Melchior-Fanger-Str. – Gewerbegebiet Süd“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt einzustellen und die Befestigung herstellen zu lassen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Antrag „winterfeste Verbindung Melchior-Fanger-Str. – Gewerbegebiet Süd“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt einzustellen und die Befestigung herstellen zu lassen.
Auf eine korrekte verkehrsrechtliche Beschilderung ist zu achten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Straßenausbau 2020 - Wildmoosweg, hier: Genehmigung der Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
|
ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Der Haupt- und Bauausschuss hat am 13.11.2017 für das HH-Jahr 2020 u.a. die Straße Wildmoosweg als Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 525.000 € wurden diesbezüglich bei den Mittelanforderungen für den Haushalt 2020 eingestellt (s. auch Anlage).
Die für 2020 zusätzlich beschlossenen Straßenbaumaßnahmen Fürstenfelder Weg und Bahnstraße sind keine erstmalige Herstellung und unterliegen damit nicht dem Landtagsbeschluss von 2018 mit Stichtag zum 1. April 2021. Insofern schlägt die Verwaltung vor, diese Baumaßnahmen aufgrund fehlenden Personals im Sachgebiet Tiefbau und zur Klärung von staatlichen Zuschüssen für diese Baumaßnahme bis auf weiteres zurück zu stellen.
Das Ingenieurbüro Neudert GmbH aus Herrsching/Ammersee wurde mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung beauftragt. Als Planungsgrundlage ist der Regelquer-schnitt der Gemeinde Gilching mit Verkehrsfläche und Multifunktionsstreifen vorgesehen.
Von den Ausgangspunkten des beiliegenden Erläuterungsberichtes zur erstmaligen Her-stellung Wildmoosweg
, Gilching ist nun eine Vorentwurfsplanung mit Regelquerschnitt und Kostenschätzung erstellt worden, welche als Diskussionsgrundlage zur Entscheidungsfindung im Anhang beigefügt ist.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Erläuterungsbericht zur Vorentwurfsplanung der erstmaligen Herstellung Wildmoosweg, Gilching vom Ingenieurbüro Neudert, Herr-sching/Ammersee mit Lageplan, Regelquerschnitt und Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Erläuterungsbericht zur Vorentwurfsplanung der erstmaligen Herstellung Wildmoosweg, Gilching vom Ingenieurbüro Neudert, Herr-sching/Ammersee mit Lageplan, Regelquerschnitt und Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig bat um namentliche Nennung ihrer Gegenstimme.
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9. Umbau "Alte Schule Argelsried"; hier: Vergabe Erdarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
14.10.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 30.04.2019 hat der Gemeinderat dem Entwurf zu geänderten Ausführung zum Umbau und der Erweiterung der Alten Schule Argelsried zugestimmt.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk ‚“Erdarbeiten„ durch das Bauamt am 05.09.2019 beschränkt ausgeschrieben.
Zur Ausschreibung wurden 10 Firmen eingeladen.
Zur Submission am 01.10.2019 um 14.30 Uhr lagen 2 wertbare Angebote vor.
Nach Wertung der Angebote hat die Fa. Keller aus Weßling-Hochstadt das wirtschaftlich-
ste Angebot mit einer Bruttosumme von 185.077,23 (abzügl. 2 % Nachlass) abgegeben.
Das Gewerk „Erdbauarbeiten“ ist in der Kostenberechnung mit 167.600,00 € brutto und im Kostenanschlag mit 175.700,00 € brutto veranschlagt.
Das Submissionsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Erdarbeiten beim Bauvorhaben „Umbau Alte Schule Argelsried“ an die Firma Keller aus Weßling-Hochstadt mit einer Angebotssumme in Höhe von 185.077,23 (abzügl. 2 % Nachlass) zu vergeben.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Erdarbeiten beim Bauvorhaben „Umbau Alte Schule Argelsried“ an die Firma Keller aus Weßling-Hochstadt mit einer Angebotssumme in Höhe von 185.077,23 (abzügl. 2 % Nachlass) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Umbau "Alte Schule Argelsried"; hier: Vergabe Abbrucharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 30.04.2019 hat der Gemeinderat dem Entwurf zur geänderten Ausführung zum Umbau und der Erweiterung der Alten Schule Argelsried zugestimmt.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Abbrucharbeiten“ durch das Bauamt am 03.09.2019 beschränkt ausgeschrieben.
Zur Ausschreibung wurden 10 Firmen eingeladen.
Zur Submission am 01.10.2019 um 14.00 Uhr lagen 3 wertbare Angebote vor.
Nach Wertung der Angebote hat die Fa. Wachtmann aus Gilching das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme von155.530,03 € abgegeben.
Das Gewerk „Abbrucharbeiten“ ist in der Kostenberechnung mit 123.000,00 € brutto und im Kostenanschlag mit 120.700,- € brutto veranschlagt.
Das Submissi
onsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Abbrucharbeiten beim Bauvorhaben „Umbau Alte Schule Argelsried“ an die Firma Wachtmann aus Gilching mit einer Angebotssumme in Höhe von 155.530,03 € zu vergeben.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Abbrucharbeiten beim Bauvorhaben „Umbau Alte Schule Argelsried“ an die Firma Wachtmann aus Gilching mit einer Angebotssumme in Höhe von 155.530,03 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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informativ
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11 |
zum Seitenanfang
11.1. Recyclinghof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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11.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger erkundigte sich nach dem Sachstand zur Errichtung eines neuen Recyclinghofes.
1. Bgm. Walter erklärte, dass nach einem weiteren Gespräch es nun in die Detailplanung geht und diese nach Fertigstellung dem Gemeinderat vorgelegt wird.
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11.2. Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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11.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Meier weist darauf hin, dass an der Rathausturnhalle eine Jalousie defekt ist. Des Weiteren moniert sie, dass die derzeitige Zufahrt zum Lehrerparkplatz wegen der Baustelle nicht möglich ist, da der Bordstein nicht abgesenkt wurde.
1. Bgm. Walter sagte eine Überprüfung zu.
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11.3. Furtanger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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11.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Meier weist darauf hin, dass bei Arbeiten im Furtanger auf Höhe Hs.Nr. 1b die Straße aufgerissen, aber nicht mehr geschlossen wurde.
1. Bgm. Walter sagte eine Überprüfung zu.
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11.4. Anschlagtafel Orionstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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11.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig moniert, dass die Anschlagtafel in der Orionstraße sich in einem desolaten Zustand befindet und erneuert werden sollte
.
1. Bgm. Walter erklärt, dass die genannte Anschlagtafel nicht von der Gemeinde unterhalten wird und eine Erneuerung nicht möglich ist.
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11.5. Beschädigungen an Verkehrsflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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14.10.2019
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ö
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11.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig weist auf folgende Schäden an Verkehrsflächen hin:
- gepflasterter Übergang im Görbelmoosweg - dort sind Pflastersteine locker
- Münchner Straße auf Höhe der Geisenbrunner Weiher – hier ist die Asphaltdecke des
Radweges in einem sehr schlechten Zustand
- Radweg von der Lilienthalstraße zum Kreisel Starnberger Weg – hier ist der Rand teil
- Landsberger Straße Zufahrt Lidl-Parkplatz – dort befindet sich ein Riss im Übergang von
der Straße zur Zufahrt
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung der genannten Schäden zu.
Datenstand vom 10.12.2019 08:50 Uhr