Datum: 11.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.10.2019
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Gassl 1b u. 1c; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1435, Gem. Gilching
4 Römerstr. 59; Antrag auf Nutzungsänderung von Lagerräumen in eine Vorbereitungsküche sowie Gastraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 1342, Gem. Gilching
5 Waldstraße 19a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/6, Gem. Gilching
6 Friedrichshafener Str. 9; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3251/3, Gemarkung Gilching
7 Widmung von Verkehrsflächen
8 Verschiedenes
8.1 St. Gilgener-Straße - Multifunktionsstreifen
8.2 Abfallbehälter Bahngelände

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.10.2019

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 14.10.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 14.10.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö 2

Sachverhalt

- Rathausstr. 2, 4
  Freistellungsantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage

Diskussionsverlauf

- Rathausstr. 2, 4
  Freistellungsantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage

zum Seitenanfang

3. Am Gassl 1b u. 1c; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1435, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bestandsgebäude aus 1959, welches 1999 um ein Mehrfamilienhaus erweitert (angebaut) und zugleich aufgestockt wurde.

Nun wird die zusätzliche Errichtung eines Doppelhauses (E+1+D) beantragt, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
Überbaute Fläche:                 142,69 qm
Wandhöhe:                              6,08 m
Firsthöhe:                              7,62 m
Dachform:                          Walmdach
Dachneigung:                        18°


In der direkten Nachbarschaft findet sich bereits ein Gebäude (E+1+D) mit folgenden Maßen:
Ü berbaute Fläche:                 306,00 qm
Wandhöhe:                              6,60 m
Firsthöhe:                              9,62 m


Stellplätze:

Für das geplante Doppelhaus sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 4 Stellplätze vorzuhalten.

Für die beiden Bestandsgebäude wurden 10 Stellplätze gem. Baugenehmigung aus 1999 gefordert.
Somit sind insgesamt 14 Stellplätze nachzuweisen.
Diese werden in Form von 3 Duplex-Parkern (6 Stellflächen), 1 Garage und 7 offenen Stellplätzen auf den Grundstücken vorgehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nach den gesetzlichen Vorgaben benutzbar herzustellen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nach den gesetzlichen Vorgaben benutzbar herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Römerstr. 59; Antrag auf Nutzungsänderung von Lagerräumen in eine Vorbereitungsküche sowie Gastraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 1342, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Nutzungsänderung von einer Eisdiele in eine türkische Feinkost-Döneria. Im genehmigten Bestandsgebäude sollen zwei Lagerräume in eine Vorbereitungsküche sowie einen zusätzlichen Gastraum umgenutzt werden.

Stellplätze:
Für die vorherige Nutzung einer genehmigten Eisdiele wurden 2 Stellplätze gefordert, welche dem beantragten Vorhaben zur Verfügung stehen.
Durch die Erweiterung der Gastraumfläche (27,9 m²) sind 4 weitere Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung vorzuhalten.

Da diese 4 Stellplätze auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden können, ist eine Stellplatzablöse nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erforderlich. Für diese stehen Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.

Des Weiteren sind erforderliche Fahrradabstellplätze nach der gemeindlichen Satzung vorzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Fahrradabstellplätze sind nachzuweisen.
Einer Ablöse von 4 Stellplätzen nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Fahrradabstellplätze sind nachzuweisen.
Einer Ablöse von 4 Stellplätzen nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

5. Waldstraße 19a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/6, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Die bestehende Doppelhaushälfte soll abgebrochen und dafür ein freistehendes Einzelhaus errichtet werden.

Das beantragte Einfamilienhaus soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche:                177,68 qm
Wandhöhe:                             6,05 m
Firsthöhe:                              7,79 m
Dachform:                          Zeltdach
Dachneigung:                        15°


In der direkten Nachbarschaft findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
Ü berbaute Fläche:                 315,00 qm
Wandhöhe:                              6,00 m
Firsthöhe:                              8,60 m

Das beantragte Einfamilienhaus fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 3 Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Friedrichshafener Str. 9; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3251/3, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.

Beantragt wird die Errichtung eines „Blowup-Banners“ mit einer Länge von 5 m und einer Höhe von 4 m an der Ostfassade des bestehenden Gebäudes.

Im Bebauungsplan ist für die Errichtung von Werbeanlagen folgende Festsetzung getroffen:
„… Die Werbefläche darf insgesamt 5% der Fassadenfläche betragen. Die Schrifthöhe darf maximal 15% der Gebäudehöhe betragen, eine absolute Höhe von 2,2 m aber nicht überschreiten…. Werbeanlagen, welche auf den Verkehr auf Autobahn oder deren Anschlussstelle ausgerichtet sind, sind nicht zulässig.“

Die beantragte Werbeanlage entspricht mit ihrer Größe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Befreiungen bzgl. der Größe von Werbeanlagen wurden im Bebauungsplangebiet noch nicht erteilt. Um Bezugsfälle zu vermeiden, sollte von einer entsprechenden Befreiung abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Widmung von Verkehrsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf Grund Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ und Freigabe für den Fuß- und Radverkehr werden folgende Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet (s. Lageplan I und II):

1) Fuß- und Radweg zwischen „Am Römerstein/Unterbrunner Ring/Römerstraße“

    Verlängerung bestehend aus: Fl.Nr. 120/3 tlw., 120/6 tlw., 119 tlw.
    Anfangspunkt: Einmündung in den bereits bestehenden Fuß- und Rad zwischen
                            „Am Römerstein“ und „Unterbrunner Ring“
    Endpunkt: Einmündung Römerstraße
    Länge: 107 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer


2) Fußweg abzweigend von der Ferdinand-Porsche-Straße

    bestehend aus: Fl.Nr. 120/6 tlw., 120
    Anfangspunkt: Einmündung Fuß- und Radweg zw. „Am Römerstein/Unterbrunner
                            Ring/Römerstraße“
    Endpunkt: Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße
    Länge: 94 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

Beschlussvorschlag

Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

1) Fuß- und Radweg zwischen „Am Römerstein/Unterbrunner Ring/Römerstraße“

    Verlängerung bestehend aus: Fl.Nr. 120/3 tlw., 120/6 tlw., 119 tlw.
    Anfangspunkt: Einmündung in den bereits bestehenden Fuß- und Rad zwischen
                            „Am Römerstein“ und „Unterbrunner Ring“
    Endpunkt: Einmündung Römerstraße
    Länge: 107 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer


2) Fußweg abzweigend von der Ferdinand-Porsche-Straße

    bestehend aus: Fl.Nr. 120/6 tlw., 120
    Anfangspunkt: Einmündung Fuß- und Radweg zw. „Am Römerstein/Unterbrunner
                            Ring/Römerstraße“
    Endpunkt: Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße
    Länge: 94 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

Beschluss

Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

1) Fuß- und Radweg zwischen „Am Römerstein/Unterbrunner Ring/Römerstraße“

    Verlängerung bestehend aus: Fl.Nr. 120/3 tlw., 120/6 tlw., 119 tlw.
    Anfangspunkt: Einmündung in den bereits bestehenden Fuß- und Rad zwischen
                            „Am Römerstein“ und „Unterbrunner Ring“
    Endpunkt: Einmündung Römerstraße
    Länge: 107 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer


2) Fußweg abzweigend von der Ferdinand-Porsche-Straße

    bestehend aus: Fl.Nr. 120/6 tlw., 120
    Anfangspunkt: Einmündung Fuß- und Radweg zw. „Am Römerstein/Unterbrunner
                            Ring/Römerstraße“
    Endpunkt: Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße
    Länge: 94 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. St. Gilgener-Straße - Multifunktionsstreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig weist darauf hin, dass der Multifunktionsstreifen in der St. Gilgener-Straße für bewegungseingeschränkte Personen auf Grund der Pflasterung nicht nutzbar ist.
1. Bgm. Walter sagt  eine Überprüfung zu.

zum Seitenanfang

8.2. Abfallbehälter Bahngelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Meier erkundigt sich, wer für die Abfallbehälter im Bereich des Bahngeländes Neugilching auf Seite der Sonnenstraße zuständig ist und bittet um eine regelmäßigere Leerung.
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 10.12.2019 08:49 Uhr