Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Frauenreuth FlNr. 1246; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 14.02.2020 ging ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Frauenreuth auf der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn, ein. In seiner Sitzung vom 03.03.2020 hat sich der Hauptausschuss mit dem Vorbescheid beschäftigt und diesem einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Vorhaben jedoch im baurechtlichen Außenbereich und im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Kupferbachtal und Umgebung“ liegt, hat das Landratsamt Ebersberg mitgeteilt, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Gleichzeitig hat es aber auch mitgeteilt, dass hier die Voraussetzungen für eine sog. Ergänzungssatzung vorliegen könnten und somit eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit erreicht werden kann.
Mit Schreiben vom 22.06.2020 stellt der Grundstückseigentümer nun den Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Frauenreuth im Bereich der FlNr. 1246.
Ein Planungskostenübernahmevertrag wurde mit dem Antragsteller abgeschlossen.
Durch die Satzung soll auf dem Westteil des Grundstücks ein weiterer Bauraum für ein Einfamilienhaus für die Tochter des Antragstellers geschaffen werden. Im Vorbescheid wurde ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 11m x 9m und einer Garage mit 6,5m x 6,0m angefragt. Die Satzung soll Gebäude in dieser Größenordnung ermöglichen. Betrachtet man die Umgebungsbebauung ist diese Größe städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar. Durch die Satzung kann der nördliche Ortsrand von Frauenreuth im Hinblick auf die südlichere Bebauung abgerundet werden.
Die Zufahrt soll nördlich der bestehenden Bebauung von Frauenreuth 7a bis zur Ortsstraße hin erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Frauenreuth im Bereich der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan mit Datum vom 28.07.2020 ersichtlich, der Lageplan ist Anlage zum Protokoll und wird wie folgt umgrenzt:
Norden: Nordgrenze der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn
Westen: Westgrenze der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn
Süden: Nordgrenze der FlNr. 982 Gmkg. Glonn
Osten: Westgrenze des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 53

Die Ergänzungssatzung wird mit „Frauenreuth Nord“ bezeichnet.
Das Planungsbüro Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach wird mit der Planung und Ausarbeitung der Satzung beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Befreiung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:17 Uhr