Erweiterung der bestehenden Filmproduktion und Einbau einer Wohnung in die ehemalige Tenne, Flurnummer 4052, Ursprung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im westlich an das vorhandenen Wohnhaus Ursprung 4 ehemals landwirtschaftlichen Gebäudeteil sollen im OG die Räume der bereits vorhandenen und genehmigten Filmproduktion erweitert werden und im DG eine weitere Wohnung eingebaut werden. Laut Auskunft der Bauherrin ist es die insgesamt 5 Wohneinheit im Anwesen Ursprung 2 und 4.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Der Einbau von bis zu 5 Wohneinheit in ehemals landwirtschaftliche genutzte Gebäude und die Erweiterung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten Gewerbebetriebs stellen sog. begünstigte Vorhaben dar. Diesen Vorhaben können die öffentlichen Belange der Darstellungen des FNP und der Splittersiedlung nicht entgegengehalten werden. Weitere öffentliche Belange, die durch dieses Vorhaben beeinträchtigt werden könnten, sind aus gemeindlicher Sicht nicht erkennbar.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 16:33 Uhr