Bekanntgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 30.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 11. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.03.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 23.02.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.


2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 26.01.2021 wurde genehmigt
  • Der Marktgemeinderat hat über eine Mietpreisanpassung der gemeindlichen Wohnungen beraten und entschieden.
  • Der Planungsauftrag zur Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Lena-Christ Straße wurde vergeben.
  • Der Verlängerung des Restmüll- und Biomüll-Dienstleistungsvertrags um 2 Jahre bis zum 31.12.2023 zum Einsammeln und Entsorgen wurde zugestimmt.
  • Aufgrund des Beschlusses des Ferienausschusses von August 2020 liefen Untersuchungen, inwiefern es möglich ist nördlich des ASV Heims ein Rettungsdienstgebäude mit zusätzlichen Räumen für BRK und Wasserwacht zu errichten. Aufgrund der nun vorliegenden Kostenschätzung und Mächtigkeit des Gebäudes entschied der Marktgemeinderat mit großer Mehrheit, den Bau an dieser Stelle nicht weiter zu verfolgen.
  • Der Messungsanerkennung und Auflassung für Grunderwerb entlang der Gemeindeverbindungsstraße Kreuz Lindach auf einer Länge von 330 m wurde zugestimmt
  • Dem Grunderwerb und Eintragung einer Dienstbarkeit für den Löschweiher Doblberg mit Umgriff wurde zugestimmt.


3.
Die Montessori Schule Niederseeon bedankt sich herzlich für den gewährten Zuschuss in Höhe von 2300.- € beim Gemeinderat.

4.
Die Energieagentur Ebersberg-München und das internationale Forschungsprojekt MELINDA wollen herausfinden wie die Mitfahrbänke genutzt werden und das Angebot verbessert werden kann. Hierfür wird eine Online-Umfrage unter umfrage.energieagentur-ebe-m.de durchgeführt. Die Energieagentur bittet um zahlreiche Teilnahme an der 5-minütigen Umfrage bis 30.04.2021.

5.

Für das Jahr 2021 wurden für die Volkshochschule Umlagen in Höhe von 14.914,54 € und für die Musikschule in Höhe von 85.193,30 € festgesetzt. Basis hierfür sind bei der Volkshochschule 102 Hörer bei 5.283 Einwohner und im Bereich der Musikschule 50,37 Jahreswochenstunden zu je 1.691,35 €.





6.
Im Jahr 2020 wurde 105 Stunden bei 52 Messungen der fließende Verkehr überwacht. Dabei wurden 15.135 Fahrzeuge gemessen und bei 939 Fahrern (6,2% – Vorjahr ca. 4,9%) wurde ein Verfahren eröffnet. Diese teilen sich wie folgt auf:
  • 384 Münchner Straße; 12 Rotter Straße; 111 Zinneberger Straße.
  • 64 Wetterling (St2079) – 157 Westerndorf (EBE 13).
  • In der Feldkirchner Str. gab es 91 Verfahren bei 30 km/h und 0 bei 50 km/h
  • Bei den Ortsdurchfahrten in Kastenseeon, Schlacht, Haslach und Kreuz gab es jeweils weniger als 15 Verfahren.
  • Bei der Ortsdurchfahrt in Herrmannsdorf gab es knapp 30 Verstöße
  • bei allen anderen Messstellen 5 oder weniger Verstöße.

Details zu den Ergebnissen der kommunalen Verkehrsüberwachung können der Webseite unter https://marktgemeinde-glonn.de/2016/09/30/kommunale-verkehrsueberwachung/ entnommen werden.

7.
Gewässerrandstreifen wurden durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und eine daraus resultierende Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im August 2019 ins Leben gerufen. Sie dienen als Erosionsschutz und reduzieren den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden in die Oberflächengewässer. Außerdem werden wertvolle Lebensräume geschaffen und miteinander vernetzt, die Artenvielfalt gestärkt und das Landschaftsbild entlang der Gewässer aufgewertet.
Seit der Gesetzesänderung sind an natürlichen Gewässern an beiden Ufern mindestens fünf Meter breite Gewässerrandstreifen einzuhalten. Dies gilt auch, wenn die Gewässer nicht ganzjährig wasserführend sind, jedoch eine gewässertypische Sohle erkennbar ist. Keine Gewässerrandstreifen müssen hingegen bei künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Verrohrungen und Straßenseitengräben eingehalten werden. Auch eindeutig grüne, grasbewachsene Gräben benötigen keine Randstreifen. Auf den mindestens fünf Meter breiten Streifen entlang von Gewässern ist die acker- und gartenbauliche Nutzung verboten.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat die Überprüfung der gewässerrandstreifenpflichtigen Gewässer im Landkreis Ebersberg abgeschlossen. Insgesamt wurden im letzten halben Jahr 558 Kilometer Gewässer begangen. Davon sind fortan 332 Kilometer gewässerrandstreifenpflichtig, bei 226 Kilometern entfällt die Randstreifenpflicht. Karten mit den randstreifenpflichtigen Gewässern je Gemeinde sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes (www.wwa-ro.bayern.de) vorab veröffentlicht.
Damit läuft ab 29. März eine sechswöchige Frist, während der Einwände gegenüber der neuen Gewässerrandstreifenkulisse beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim erhoben werden können. Nach Prüfung der Einwände wird die Kulisse endgültig festgesetzt.


Datenstand vom 12.05.2021 10:05 Uhr