Jahresrechnung 2020 - Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat Glonn mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, erklärt sein Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2020. Er billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem ersten Bürgermeister als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 11:34 Uhr