Sporthallenneubau - Gemeinsamer Antrag ASV und WSV zu weiteren Planungsschritten


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Zuletzt wurde am 28.4.2020 eine Konzeptplanung mit Kostenschätzung für eine Doppelturnhalle beauftragt, deren Ergebnis dem Gemeinderat bekannt ist. Nunmehr beantragen WSV und ASV Glonn die weiteren Planungsschritte (insbesondere eine genehmigungsrechtliche Eingabeplanung, Eruierung von Fördermitteln) inhaltlich und zeitlich zu beraten und zu beschließen.
Begründet wird dies mit der Tatsache, dass sich die Situation in den vergangenen Monaten weiter verschärft hat. So finden zurzeit auch Gemeinderatssitzungen in der Turnhalle statt und durch den Wegfall des Bürgersaals werden weitere Belegungen befürchtet. Zudem kann momentan die Halle in Zinneberg nicht genutzt werden und der Basketballverband scheint Regelungen vorzubereiten, welche einen Spielbetrieb für Jugendliche in Glonn in Frage stellen.
Der Arbeitskreis Turnhalle hat die Ergebnisse dem Gemeinderat in einer Webex-Konferenz am Mittwoch, 10. März 2021 ab 19.30 Uhr präsentiert.
Bezüglich möglicher BLSV Förderungen gab es eine Videokonferenz. Im Ergebnis ist eine Förderung in Höhe von 20% bis 30% der Kosten denkbar. Aufgrund der Finanzkraft wird der momentanen Förderbetrag bei Glonn eher im unteren Bereich liegen. Bei ca. 6.000.000 Kosten für eine Doppelturnhalle könnte mit einer BLSV Förderung für eine Einfachturnhalle mit ca. 500.000 € (20% der zuwendungsfähigen Kosten) gerechnet werden. 
Sofern der Bedarf für die Schule anerkannt wird, kann beim zweiten Teil der Halle mit einer FAG Förderung von ca. 50% gerechnet werden. Somit verbleiben insgesamt ca. 4 Mio. €, welche die Gemeinde finanzieren muss, wobei eine größere Spende in Aussicht gestellt wurde. Grundsätzlich wird in der Verwaltung versucht einen Überblick über Fördermöglichkeiten zu haben, wobei dies bei den geschätzt 1000 bis 3000 Förderprogrammen im Detail natürlich nicht möglich ist. Sofern es passende Sonderprogramme gibt, erfolgt auch eine Bewerbung. Die aktuellen Entwürfe der Sporthalle wurden dem Gemeinderat am 15.7.21 per Mail zur Verfügung gestellt. Details sind den Anlagen zu entnehmen. Für eine Verlegung des Roten Platzes, sofern die Turnhalle gemäß Entwurf an dieser Stelle gebaut werden soll, gibt es momentan keinen Lösungsansatz (südlich der Geschwister Scholl Straße besteht lediglich nördlich der ev. Kirche Baurecht, wobei diese Fläche für Kinderbetreuung benötigt werden wird.
Das Büro HUMMEL|KRAUS befürwortet zeitgemäße Räume für den Sport und sieht den Bedarf. Vorab sollte eine städtebaulichen Standortuntersuchung, welche keine gut genutzten Flächen verdrängt, erfolgen. Aus deren Sicht wären die nächsten Schritte eine städtebauliche Standortuntersuchung mit baurechtlicher Klärung sowie ein Planungswettbewerb.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Erstellung einer genehmigungsrechtlichen Eingabeplanung vor der Sicherstellung der Finanzierung und Festlegung des Standorts nicht empfehlenswert. Hierbei sind u.a. auch die Kostenrisiken der gemäß Finanzplanung noch anstehenden baulichen Maßnahmen sowie der im Sommer vom Bundestag beschlossene, gesetzliche Anspruch der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu berücksichtigen. 

Zu Beginn der Sitzung erläuterten GR Stefer und GR Axenböck als jeweils vertretungsberechtigter 1. Vorstand der antragstellenden Vereine den vorliegenden Antrag. Darüber hinaus standen sie für Detailfragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgendes Vorgehen:
  • Beauftragung des Büros HUMMEL|KRAUS mit einer städtebaulichen Standortuntersuchung incl. baurechtlicher Klärung bis März 2022
  • Unmittelbar darauf erfolgt die Festlegung eines Standortes durch den Gemeinderat
  • Klärung der Finanzierung bzw. Finanzierbarkeit im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 (April/Mai 2022)
  • Entscheidung über Eingabeplanung und weiterer Schritte erfolgt im Sommer 2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 11:15 Uhr