Abbruch und Neuerrichtung eines ehemaligen landwirtschaftlichen genutzten Gebäudeteils mit einer Wohneinheit, Westerndorf 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 22.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Westerndorf im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Westerndorf“. Die Satzung legt die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest und bezieht einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB.

Das Grundstück ist u. a. mit einem Wohnhaus und einem ehemalig landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteil bebaut. Dieser Gebäudeteil soll entfernt und durch ein Wohngebäude ersetzt werden. Geplant ist ein formgleicher Anbau an das bestehende Wohnhaus.

- E + I + DG
- GR: 8,38 m x 11,55 m = 96,79 m²
- WH: 6,11 m
- FH: 8,81 m
- Satteldach mit ca. 25°

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und ist auf Grund der vorhandenen landwirtschaftlichen Prägung auch faktisch ein Dorfgebiet im Sinne des § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Demnach sind u. a. neben landwirtschaftlichen Nutzungen auch Wohngebäude zulässig.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung legt die hier maßgebliche Satzung eine zulässige Wandhöhe von max. 6,20 m sowie Satteldächer mit einer Dachneigung von 20° bis 30° fest. Diese Vorgaben werden durch das beantragte Vorhaben eingehalten. Hinsichtlich der Größe der überbaubaren Flächen, die durch die Satzung nicht geregelt wird, fügt sich das Vorhaben ebenfalls ein, da sich in der Umgebungsbebauung mehrere Gebäude mit größeren Grundflächen befinden (so u. a. Westerndorf 10, 10 a und 10 b und Westerndorf 13).

Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze sind nördlich des geplanten Wohnhauses nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 11:32 Uhr