Errichtung eines Schwimmteichs, Hafelsberg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Süden von Hafelsberg im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB.

Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Geplant ist die Errichtung eines Schwimmteichs mit einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe bis 2 m. Um den Schwimmteich soll eine Grünfläche angelegt sowie eine Terrasse errichtet werden.

Bei dem Antrag handelt es sich um kein sogenanntes privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen prüft das Landratsamt Ebersberg.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 14:46 Uhr