Neubau eines Vierfamilienhauses an das bestehende Wohnhaus, Schlacht 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Schlacht im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Auf dem gegenüberliegenden Grundstück (Schlacht 24) befindet sich ein ehemaliger Bauernhof (sog. Beim Dum) aus dem Ende des 18. Jahrhunderts, der in der Liste der Baudenkmäler des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.

Das Grundstück ist im nordwestlichen Teil mit einer Scheune und im Westen mit einem Wohnhaus mit integrierten Garagen und einer Remise bebaut. Der östliche Wohnteil soll beseitigt und durch einen Neubau ersetzt werden. Geplant ist die Errichtung eines Vierfamilienhauses als Anbau an das dann noch bestehende Gebäude.

- E+1+DG (ausgebaut)
- GR: 12,74 m x 12,14 m = 154,66 m²
- WH: 7,67 m
- FH: 10,25 m
- Satteldach mit 23°

Der geplante Anbau erfolgt nicht first- und traufgleich an das Bestandsgebäude. First- und Wandhöhe des geplanten Vorhabens überragen den Bestand um ca. 1,05 m. 

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da sich im Umgriff überwiegend Wohnhäuser befinden.

Das Vorhaben fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein, da sich im Umgriff Gebäude mit ähnlichen oder größeren Grundflächen und ähnlichen oder höheren Wand- und Firsthöhen (u. a. Schlacht 16, 16 a, 16 b, Schlacht 22 und Schlacht 26 b) befinden.

Für das Vorhaben sind insgesamt 7 Kfz-Stellplätze herzustellen (6 + 1 Besucherstellplatz). Die Stellplätze sind nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 14:40 Uhr