Klimaschutzmanager / Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes: Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 43. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Beschlusslage des Gemeinderates wurde versucht zusammen mit den Gemeinden Egmating und Oberpframmern einen geförderten Klimaschutzmanager zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und Umsetzung von Maßnahmen zu finden. Leider konnte bis jetzt der am 23.08.22 gestellte Förderantrag bisher noch nicht bearbeitet werden. Allerdings kam 20.02.23 die Mitteilung, dass ein Antrag auf förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt werden kann. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn keine Förderzusage ist, und der Abschluss von Lieferungs-, Leistungs- oder Arbeitsverträgen für das beantragte Vorhaben darf erst nach dem Datum einer Zusage erfolgen darf. Zudem müssen zwingende Gründe für den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genannt werden.
Werden Verträge abgeschlossen und die Förderung nicht gewährt, so müssen die Gemeinden die Kosten tragen. Die Förderquote läge in den ersten Jahren bei 70% der förderfähigen Gesamtausgaben. Da Stellenausschreibungen ohne fixem Einstellungsdatum kaum erfolgreich sein dürften, ist zu entscheiden ob die Gemeinde im Falle einer fehlenden Förderung bereit wäre alle Kosten selbst zu tragen.
Da mit dem Förderantrag bereits eine Finanzplanung ab 2023 abgegeben werden musste und diese jetzt sicher nicht mehr einhaltbar sein wird, kann nicht beurteilt werden, wie der gestellte Förderantrag in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Egmating und Oberpframmern gewertet wird.
Am 2.3.23 hat der Gemeinderat von Oberpframmern zugestimmt und am 21.03.23 hat der Gemeinderat von Egmating den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, wohl aus Kostengründen, abgelehnt. Somit kann der Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wohl nur gestellt werden, wenn eine andere Gemeinde das verbleibende Kostenrisiko trägt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Beantragung des vorzeitigem Maßnahmenbeginns zu. Voraussetzung hierfür ist eine Einigung mit Egmating über die Kostenübernahme bei Ablehnung. des Förderantrages. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeinde Egmating über die Aufteilung des Kostenrisikos zu sprechen. Bei einem verbleibenden höheren Kostenrisiko für den Markt Glonn muss der Tagesordnungspunkt erneut im Gremium beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 27.04.2023 17:02 Uhr