Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der KAV Bayern e.V. hat seinen Mitgliedern zuletzt am 10.11.2020 ermöglicht, freiwillig – on top – das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD (VKA) bis auf höchstens 4% der Bezugsentgelte zu erhöhen. Diese Regelung war jedoch bis zum 31.12.2022 befristet worden. Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat der KAV Bayern mitgeteilt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung auf Grund Beschlusses des KAV-Hauptausschusses bis zum 31.12.2024 verlängert worden ist. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgelt-Volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich Leistungsbewertungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 09:35 Uhr