Mietpreisanpassung für das Rathaus Glonn


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 11.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Glonner Rathaus ist seit 01.05.1978 an die VG Glonn vermietet. Seit dem Jahr 1990 beträgt der Mietpreis (Mietfläche 686,49 m²) unverändert 5,09 €/m². Seit dieser Zeit hat der Markt Glonn für den Dienstbetrieb mehrere notwendige, z.T. umfangreiche Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten durchgeführt. Zuletzt wurde u.a. die EDV-Verkabelung erneuert und im ehem. Tankraum ein endlich vorschriftsmäßiger Serverbereich zusätzlich geschaffen. Die von der VG genutzte Fläche erhöhte sich dadurch auf 741 m². Allein im Zuge dieser Maßnahme wurden ca. 75.000 € investiert. 
Auf Grundlage einer vom Markt Glonn eingeholten Stellungnahme eines vereidigten Buchprüfers und Steuerberaters hat der Marktgemeinderat beschlossen, eine angemessene Mietpreisanpassung mit der VG anzustreben.
Die Miete sollte im unteren bis mittleren Bereich der ortsüblichen Miete liegen. Auf Basis der Erhebungen des Steuerberaters liegt die ortsübliche Miete zwischen 6,50 €/m2 und 10.00 €/m2. Zudem sollte die vermietete Fläche an die tatsächlich genutzte Fläche von 741 m2 angepasst werden. Seitens des Marktgemeinderats Glonn wird ein Mietpreis von 8,00 €/m² als angemessen erachtet. Eine Angemessenheitsprüfung des Mietpreises sollte künftig alle 5 Jahre stattfinden.
Mit der gewünschten Erhöhung würde sich die jährliche Miete von ca. 42 Tsd € um ca. 70% auf 71 Tsd € erhöhen.
Der Bürgermeisterausschuss hat in seiner Zusammenkunft am 11.12.2020 darüber beraten und entschieden, der Gemeinschaftsversammlung die Annahme des nachvollziehbar begründeten Erhöhungsverlangens zu empfehlen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung erkennt das Ansinnen des Marktes Glonn als nachvollziehbar an und stimmt der vorgeschlagenen Flächen- und Mietpreisanpassung auf 8,00 €/m² ab 01.01.2021 zu. Ebenso besteht Einverständnis, künftig regelmäßige Angemessenheitsprüfungen des Mietpreises im Abstand von 5 Jahren durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 09:15 Uhr