Entwicklungssatzung Steinhausen; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Satzungbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 29. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Planentwurf vom 21.12.2021 für die Aufstellung einer Entwicklungssatzung im Bereich „Steinhausen“ wurde im Zeitraum vom 29.01.2022 bis 25.02.2022 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhielten die Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen. Im Folgenden sind die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen inhaltlich zusammengefasst und mit Abwägungs- und Beschlussvorschlägen versehen. Die Zusammenfassung wurde vom Planungsbüro Feirer-Kornprobst aus Stephanskirchen in Abstimmung mit dem Bauamt der VG Glonn erstellt und wurde den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt. Herr Feirer stellte dem Gemeinderat die einzelnen Stellungnahmen vor und erläuterte sie. Er stand auch für Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung. Der Gemeinderat diskutierte die einzelnen Einwendungen und fasste die u. g. Beschlüsse.


A) Abgegebene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Nr.
TÖB
Stellungnahme
Datum
1
Bayerisches Landesamt für Umwelt
keine Anregungen
08.02.2022
2
Deutsche Telekom Technik GmbH
keine Anregungen
25.01.2022
3
Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
keine Äußerung

4
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Anregungen
24.02.2022
5
Bayerischer Bauernverband
keine Äußerung

6
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
keine Äußerung

7
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft
keine Äußerung

8
Bayernwerk Netz GmbH
Anregungen
24.01.2022
9
Bayernets GmbH
keine Anregungen
21.02.2022
10
Bund Naturschutz Kreisgeschäftsstelle Ebersberg
keine Äußerung

11
Deutsche Glasfaser 
keine Äußerung

12
Erzbischöfl. Ordinariat München
keine Äußerung

13
Evang.-Luth. Pfarramt Grafing
keine Äußerung

14
Evang.-Luth. Pfarramt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
keine Äußerung

15
Finanzamt Ebersberg
keine Äußerung

16
Forstrevier Niederseeon
keine Äußerung

17
Gemeinde Aying
keine Anregungen
24.01.2022
18
Gemeinde Baiern
keine Äußerung

19
Gemeinde Egmating
keine Äußerung

20
Gemeinde Bruck
keine Äußerung

21
Gemeinde Moosach
keine Äußerung

22
Gemeinde Oberpframmern
keine Äußerung

23
Handwerkskammer für München und Oberbayern
keine Anregungen
23.02.2022
24
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
keine Anregungen
07.02.2022
25
Invitel International AG
keine Äußerung

26
Kath. Pfarramt Glonn und Baiern
keine Äußerung

27
Kreishandwerkerschaft Ebersberg
keine Anregungen
08.02.2022
28
Kreisjugendring Ebersberg
keine Äußerung

29
Landratsamt Ebersberg - Staatl. Bauamt- (Bauleitplanung)
Anregungen
03.03.2022
30
Landratsamt Ebersberg -Immissionsschutz-
Anregungen
28.02.2022
31
Landratsamt Ebersberg – Bodenschutz/Altlasten
keine Anregungen
31.01.2022
32
Landratsamt Ebersberg –Kreisbehörde-
keine Äußerung

33
Landratsamt Ebersberg -Staatl. Gesundheitsamt-
keine Äußerung

34
Landratsamt Ebersberg -Untere Naturschutzbehörde-
Anregungen
11.02.2022
35
Landratsamt Ebersberg, Kreisheimatpfleger
keine Äußerung

36
Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienststelle
keine Äußerung

37
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
keine Äußerung

38
Regierung von Oberbayern -Höhere Landesplanungsbehörde-
Anregungen
24.01.2022
39
Luftamt Südbayern
keine Äußerung

40
Bergamt Südbayern
keine Anregungen
04.02.2022
41
Regionaler Planungsverband München
keine Anregungen
26.01.2022
42
Staatl. Bauamt Rosenheim
keine Anregungen
07.03.2022
43
Staatliches Schulamt im Landkreis Ebersberg
keine Anregungen
24.02.2022
44
TenneT TSO GmbH (früher Transpower)
keine Anregungen
24.01.2022
45
Vermessungsamt Ebersberg
keine Äußerung

46
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
keine Anregungen
15.02.2022
47
Türk Telekom
keine Anregungen
21.01.2022

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder keine Einwendungen gegen die Planungsinhalte des Bebauungsplans bzw. Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt, dass sie von der Planung nicht berührt sind:

Nr.
TÖB
Stellungnahme
Datum
1
Bayerisches Landesamt für Umwelt
keine Anregungen
08.02.2022
2
Deutsche Telekom Technik GmbH
keine Anregungen
25.01.2022
3
Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
keine Äußerung

5
Bayerischer Bauernverband
keine Äußerung

6
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
keine Äußerung

7
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft
keine Äußerung

9
Bayernets GmbH
keine Anregungen
21.02.2022
10
Bund Naturschutz Kreisgeschäftsstelle Ebersberg
keine Äußerung

11
Deutsche Glasfaser 
keine Äußerung

12
Erzbischöfl. Ordinariat München
keine Äußerung

13
Evang.-Luth. Pfarramt Grafing
keine Äußerung

14
Evang.-Luth. Pfarramt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
keine Äußerung

15
Finanzamt Ebersberg
keine Äußerung

16
Forstrevier Niederseeon
keine Äußerung

17
Gemeinde Aying
keine Anregungen
24.01.2022
18
Gemeinde Baiern
keine Äußerung

19
Gemeinde Egmating
keine Äußerung

20
Gemeinde Bruck
keine Äußerung

21
Gemeinde Moosach
keine Äußerung

22
Gemeinde Oberpframmern
keine Äußerung

23
Handwerkskammer für München und Oberbayern
keine Anregungen
23.02.2022
24
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
keine Anregungen
07.02.2022
25
Invitel International AG
keine Äußerung

26
Kath. Pfarramt Glonn und Baiern
keine Äußerung

27
Kreishandwerkerschaft Ebersberg
keine Anregungen
08.02.2022
28
Kreisjugendring Ebersberg
keine Äußerung

31
Landratsamt Ebersberg – Bodenschutz/Altlasten
keine Anregungen
31.01.2022
32
Landratsamt Ebersberg –Kreisbehörde-
keine Äußerung

33
Landratsamt Ebersberg -Staatl. Gesundheitsamt-
keine Äußerung

35
Landratsamt Ebersberg, Kreisheimatpfleger
keine Äußerung

36
Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienststelle
keine Äußerung

37
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
keine Äußerung

39
Luftamt Südbayern
keine Äußerung

40
Bergamt Südbayern
keine Anregungen
04.02.2022
41
Regionaler Planungsverband München
keine Anregungen
26.01.2022
42
Staatl. Bauamt Rosenheim
keine Anregungen
07.03.2022
43
Staatliches Schulamt im Landkreis Ebersberg
keine Anregungen
24.02.2022
44
TenneT TSO GmbH (früher Transpower)
keine Anregungen
24.01.2022
45
Vermessungsamt Ebersberg
keine Äußerung

46
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
keine Anregungen
15.02.2022
47
Türk Telekom
keine Anregungen
21.01.2022





B Abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit

1
Öffentlichkeit 1
Anregungen
08.02.2022 




Zu A) Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 24.02.2022

 für die Beteiligung an o.a. Planungsverfahren bedanken wir uns und nehmen dazu lediglich aus landwirtschaftlicher Sicht Stellung, da forstfachlich keine Einwände oder Anregungen vorliegen. 
Das Planungsgebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Wie es bereits in der Satzung unter § 5 niedergeschrieben wurde, kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Diese sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. 
Falls Grenzbepflanzungen an landwirtschaftlichen Flächen geplant sind, werden ab einer Bewuchshöhe von zwei Metern Grenzabstände von mindestens vier Metern zum Nachbargrundstück empfohlen, um künftige Beeinträchtigungen zu vermeiden. 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir zur Verfügung. 
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme betrifft im Wesentlichen den Bauvollzug in der Planfolge. Soweit die Anregungen sich auf die Inhalte der Satzung beziehen, sind diese bereits berücksichtigt. Weitere Ergänzungen sind nicht erforderlich.
 
Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst. 

8        Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 24.01.2022
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen,
wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt
werden.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online
über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.
html
Wir bedanken uns für die Beteiligung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne
zur Verfügung.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt und in der Begründung als redaktionelle Ergänzung folgender Hinweis aufgenommen:
Im Plangebiet befinden sich u.a. Versorgungseinrichtungen verschiedener Versorgungsträger. Bei Bauarbeiten ist auf die Sicherheitsbestimmungen der Ver- und Entsorgungsträger zu achten. 
Baumpflanzungen müssen einen Mindestabstand von 2,5 m zu vorhandenen oder geplanten un-terirdischen Ver- oder Entsorgungsleitungen einhalten. Bei kleineren Abständen ist je nach Leitungsart der Einsatz von Schutzmaßnahmen zu prüfen. Sämtliche Bau- und Pflanzmaßnahmen im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen sind deshalb rechtzeitig mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern abzustimmen. Auf das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der FSGV, Ausgabe 2013, wird hingewiesen.
 
Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst. Die Begründung wird nach Maßgabe der Abwägung redaktionell ergänzt.






       
29        Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 03.03.2022
I. aus baufachlicher Sicht
Es ist zu empfehlen die Bauräume als auch der genaue Bezugspunkt für die Höhenmessung im Grundriss zu bemaßen.
Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.
II. aus baurechtlicher Sicht
In der Einleitung zur gesetzlichen Grundlage wurde als Verfahrensträger die Stadt Ebersberg genannt. Wir bitten dies in Markt Glonn abzuändern.
Aus baurechtlicher Sicht werden keine weiteren Anmerkungen erhoben.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Zu I:
Die Anregungen werden berücksichtigt und die Bauräume sowie die Bezugspunkte für die Höhenmesspunkte vermasst. 
Zu II:
Die Bezeichnung des Verfahrensträgers wird korrigiert. 

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Satzung wird nach Maßgabe der Abwägung redaktionell geändert bzw. ergänzt.


30        Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutz, Schreiben vom 28.02.2022
Sachverhalt
  • Festlegung von Baugrenzen, zulässigen Gebäudehöhen und Anzahl der Wohnungen für die Bestandgebäude
  • Das Plangebiet ist von Grünland und landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben; südlich befindet sich eine Maschinenhalle, nordöstlich befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb im Abstand von ca. 31 m zum Plangebiet
  • Anmerkung zum Immissionsschutz in der Begründung: „An das Plangebiet grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Auf die zu erduldenden unvermeidlichen Emissionen infolge der ordnungsgemäß betriebenen Landwirtschaft wird hingewiesen. Im Übrigen werden keine besonderen Anforderungen an den Immissionsschutz durch die konzeptionelle Ausgestaltung der Ergänzungssatzung gestellt. Im Umkreis zum Plangebiet ist zudem kein Betriebsbereich gemäß § 3 Nr. 5a BImSchG vorhanden. Insofern sind gemäß § 50 BImSchG hervorgerufene Auswirkungen aufgrund von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in Betriebsbereichen auf benachbarte Schutzobjekte gemäß § 3 Abs. 5 d BImSchG nicht zu erwarten.“
Beurteilung
Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen:
Der Unteren Immissionsschutzbehörde sind keine Planungen oder Maßnahmen bekannt, die sich auf den Geltungsbereich der Satzung auswirken könnten.

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können:
- keine
Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit:
Landwirtschaftlicher Betrieb im Nordosten
Nordöstlich des Plangebiets befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb auf Fl.Nr. 4125 der Gem. Glonn in ca. 31 m Abstand zum Plangebiet. Der UIB sind keine Angaben zur Art des Betriebs, wie Art und Anzahl gehaltener Tiere, bekannt. Bei gegebenem Abstand zu einem Mischgebiet wäre bei Rinderhaltung bei einer Tierzahl über 55 GV eine Einzelfallprüfung erforderlich. Jedoch findet durch die Festlegung der Baugrenzen im vorliegenden Fall kein Heranrücken der Immissionsorte an den landwirtschaftlichen Betrieb statt, und eine Einschränkung des bestehenden Betriebs ist nicht zu erwarten.
Luft-Wärmepumpen
Aufgrund vermehrt auftretender Beschwerden hinsichtlich Luft-Wärmepumpen sollten die Bauherren beim Einbau von verfahrensfreien Luft-Wärmepumpen z.B. durch einen Hinweis im Text auf dieses Lärmproblem aufmerksam gemacht werden.
Der Gemeinde wird empfohlen, folgenden Hinweis in die Satzung mit aufzunehmen:
Klima- und Heizgeräte
Beim Einbau von nach außen wirkenden Klima- und Heizgeräten (z.B. Luft-Wärmepumpen) sind die gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Es ist auf den Einbau lärmarmer Geräte zu achten. Der Immissionsbeitrag von nach außen wirkenden Klima- und Heizgeräten muss in der Nachbarschaft den Immissionsrichtwert der TA Lärm um mindestens 6 dB(A) unterschreiten und darf am Immissionsort nicht tonhaltig sein. Hinsichtlich der tieffrequenten Geräusche ist die DIN 45680: 1997-03 zu beachten. Zur Auswahl der Geräte und zu wichtigen Gesichtspunkten bei der Aufstellung wird auf den „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärmepumpen und Mini- Blockheizkraftwerke)“ und die Broschüre „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen – Für eine ruhige Nachbarschaft“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hingewiesen.
Beide Veröffentlichungen sind im Internet eingestellt.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt und der Hinweis bezüglich Luft-Wärmepumpen in die Begründung aufgenommen. 

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst. Die Begründung wird nach Maßgabe der Abwägung redaktionell ergänzt.


34        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.02.2022
1. Sachverhalt
der Gemeinderat der Marktgemeinde Glonn hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 die Aufstellung einer Entwicklungssatzung im Bereich „Steinhausen“ beschlossen. Nördlich der Entwicklungssatzung befindet sich das FFH-Gebiet „Kupferbachtal, Glonnquellen und Gutterstätter Streuwiesen“.
2. Beurteilung aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht
Im Einzelnen nehmen wir zu o. g. Einwendungen wie folgt Stellung:
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen erhebliche Einwände und Bedenken gegen die geplante Aufstellung einer Entwicklungssatzung im Bereich Steinhausen.
Das nördlich gelegene FFH-Gebiet „Kupferbachtal, Glonnquellen und Gutterstätter Streuwiesen“ verläuft unter anderem über die beiden Grundstücke mit den Fl.Nrn. 4164 und 4160/1, welche sich innerhalb der Entwicklungssatzung befinden.
In der Karte muss das FFH-Gebiet nachrichtlich mit aufgenommen werden und die Grenze der Entwicklungssatzung im Norden muss das FFH-Gebiet sein. Es dürfen keine Eingriffe in diesem Bereich stattfinden.
Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG, sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Das FFH-Gebiet „Kupferbachtal, Glonnquellen und Gutterstätter Streuwiesen“ besteht aus 11 Lebensraumtypen, darunter sind 4 prioritäre (*7210 „Kalkreiche Sümpfe und Röhrichte mit Schneide“, *7220 „Kalktuffquellen“, *9180 „Schlucht- und Hangmischwälder“ und *91E0 „Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder“).
In der Begründung sind die Allgemeinen Schutzvorschriften (§ 33 BNatSchG) des FFH-Gebietes zu ergänzen.




Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt. Das FFH-Gebiet tangiert zwar in den Randbereichen die Grundstücke mit den Flurnummern 4160/1 und 4164, diese Bereiche liegen aber außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der vorliegenden Satzung. Zur Klarstellung wird in der Begründung noch ergänzt, dass im Norden des Plangebiets sich das FFH-gebiet „Kupferbachtal, Glonnquellen und Gutterstätter Streuwiesen“ befindet. 

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst. Die Begründung wird nach Maßgabe der Abwägung redaktionell ergänzt.


38        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 24.01.2022
Planung 
Die Marktgemeinde Glonn beabsichtigt die Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung im Ortsteil Steinhausen. Das ca. 1,1 ha große Planungsgebiet ist laut rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn im westlichen Teilbereich als Allgemeines Wohngebiet und im östlichen Teilbereich der Entwicklungssatzung als Mischgebiet dargestellt. 
Bewertung 
Die Planung lässt landesplanerische Belange unberührt. 
Hinweis 
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die baurechtliche Beurteilung der Satzung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde wurde im Rahmen der Auslegung beteiligt. Für die Satzung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 
 
Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst.


Zu B) Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit

1        Öffentlichkeit 1, Schreiben vom 24.01.2022
wie soeben telefonisch besprochen möchte ich unser Anliegen zur OAS Steinhausen noch kurz schriftlich festhalten.
Der Höhenbezugspunkt ist mit großer Wahrscheinlichkeit an einem Punkt festgesetzt worden, an dem die Wandhöhe von 6 m durch den Quergiebel überschritten wird.
Ich bitte daher um eine entsprechende Verschiebung des Höhenbezugspunktes nach Westen oder Osten, damit unser Bauvorhaben nicht eingeschränkt werden muss.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur Klarstellung wird der Höhenbezugspunkt verschoben. Zusätzlich wird in der Begründung noch erläutert, dass sich die Höhenangabe auf das Hauptdach und nicht auf einen möglichen Quergiebel bezieht. 
 
Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst. Die Begründung wird nach Maßgabe der Abwägung redaktionell ergänzt.

Beschluss

Billigungs- und Satzungsbeschluss des Marktgemeinderates: 

1.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis genommen.

2.
Der Marktgemeinderat des Marktes Glonn beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen in die Satzung einzuarbeiten.

3.
Die Entwicklungssatzung „Steinhausen“ einschließlich Begründung wird in der geänderten Fassung vom 29.03.2022 als Satzung beschlossen.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 13:47 Uhr