Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Bauleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Glonn gehört aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt München, der vielfältigen Verkehrsanbindungen und des herausragenden Landschaftsbildes zu den attraktiven Regionen Bayerns, in denen seit Jahren die Grundstückspreise deutlich ansteigen. Es ist für die Marktgemeinde kaum möglich, geeignete Flächen für den Gemeinbedarf sowie zur Deckung des Wohnbedarfs zu sichern. Dies gilt insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung. Zur Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen bedarf es daher Regelungen, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende und sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung soll hier durch ein Baulandentwicklungsmodell der Marktgemeinde steuernd eingegriffen werden. 
Sowohl Marktgemeinderat und Verwaltung haben sich unter fachanwaltlicher Beteiligung bereits mehrfach mit der Thematik befasst und einen entsprechenden Entwurf für einen Grundlagenbeschluss erarbeitet. Dieser lag zur Sitzung vor und ist Anlage zu diesem Protokoll. 
Damit sollen die Rahmenbedingungen für künftige Baulandausweisungen festgelegt werden. 
Das Arbeitspapier wurde ausführlich besprochen und noch offene Fragen von Herrn Rechtsanwalt Hoffmann, der zur Sitzung anwesend war, beantwortet und erläutert. 
Die noch offenen wert-, zahlen- und %-mäßigen Festlegungen in den Punkten 4.1, 4.4, 5.4 und 5.5 wurden jeweils durch Abstimmung mehrheitlich beschlossen.
Die Abstimmungsaufzeichnung hierüber ist diesem Protokoll ebenfalls als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Grundsatzbeschluss für die künftige Baulandpolitik in der Marktgemeinde Glonn wird mit den im Arbeitspapier abgestimmten Änderungen beschlossen.
Die dahingehende aktualisierte Fassung soll vor Veröffentlichung nochmals einer redaktionellen anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 15:16 Uhr