11. Änderung Flächennutzungsplan GE Schlacht Nordost; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 30.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 46. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 26.10.2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gewerbegebiet im Nordosten von Schlacht gefasst.
Zwischenzeitlich konnten die notwendigen Grundstücksgeschäfte und Gutachten bearbeitet und Großteils abgeschlossen werden.
Neu in der Planung ist eine Fläche für den Gemeinbedarf die im Norden an die Gewerbeflächen östlich der Straße geplant ist.
Das bestehenden Regenrückhaltebecken muss aufgrund der geplanten Mehrung der versiegelten Fläche erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt nach Osten. Wegen des Untergrunds ist eine großflächige Versickerung im gesamten Becken nicht möglich. Um die Sickerleistung zu erhöhen, wird östlich des Beckens eine sickerfähige Fläche unterirdisch erschlossen. Somit wird die notwendige Rückhalte- und Sickerleistung erreicht und eine landwirtschaftlich nutzbare Fläche in sinnvollem Ausmaß erhalten.
Im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Hinweise auf die Feldlerche im 100m-Puffer um die geplante Flächennutzungsplanänderung gefunden. Daher wird entlang der Ostgrenze der FlNr. 5192 Gmkg. Glonn, die direkt nördlich des geplanten Gebiets liegt, ein ca. 0,5ha großer dauerhafter Blühstreifen geplant und gesichert. Genauere Angaben erfolgen im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren.
Das beauftragte Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach hat die vorliegenden Gutachten in die Entwürfe für den Plan mit Legende, Begründung und Umweltbericht eingearbeitet. Die Entwürfe in der Fassung vom 30.05.2023 wurden den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt.
Herr Arch. Baumann war zur Sitzung anwesend und erläuterte den Sachverhalt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt die Entwürfe zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 30.05.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2023 11:31 Uhr