Kleiderkammer: Zuschussantrag zur Raummiete
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kleiderkammer hat zuletzt in der Januar-Sitzung des Gemeinderats Bericht erstattet und dabei auf die Notwendigkeit neuer Räumlichkeiten hingewiesen. Nun konnten ab 01.10.23 zeitlich bis Oktober 2024 befristet Räume im Klosterweg gefunden werden. Die monatliche Miete beträgt 1200.- € inclusive der Nebenkosten bei einer Mietkaution von 2 Monatsmieten. Zusätzlich fallen ca. 350.- € für den Versicherungsschutz an. Der sich in Gründung befindende Verein beantragt einen monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 800.- €. Gemäß Klärung mit dem Finanzamt wird eine Gemeinnützigkeit nur dann anerkannt, wenn der zukünftige Verein Erträge spendet und nicht ausschließlich für den laufenden Betrieb verwendet.
Gemäß der Präsentation der Kleiderkammer vom Januar im Gemeinderat hatte die Kleiderkammer in 6 Jahren 41.500 € „Einnahmen“ bei 14.000 € Kosten. Dadurch konnten zwischen 2016 und 2022 insgesamt 25.400 gespendet werden.
Zum Thema Kleiderkammer haben sich Bürgerinnen aus der Gemeinde Baiern und Moosach an die Gemeinde gewandt, was auf eine „regionalen“ Bedarf/Wunsch deuten könnte.
Zu diesem TOP waren Frau Bachmann und Frau Gummert-Schulze von der Kleiderkammer anwesend und erläuterten ihren Antrag. Es wurde ein neuer Name kreiert, die Kleiderkammer wird zukünftig Kleiderherz heißen. Der Marktgemeinderat steht dieser Einrichtung steht positiv gegenüber. Es wurde empfohlen, die Verkaufspreise der Kleidungsstücke, zu erhöhen und evtl. die Öffnungszeiten zu erweitern. Zum einen sollen dadurch mehr Einnahmen generiert werden, zu anderen soll das Kleiderherz nicht durch sehr niedrige Preise eine Konkurrenz zu anderen, nicht bezuschussten Einrichtungen im Landkreis sein. Angesprochen wurde der Satzungsinhalt mit den dort genannten Vereinszwecken, auch die Erfordernis der angestrebten Gemeinnützigkeit des Vereines wurde diskutiert.
Herr Bgm. Oswald wird beauftragt, wegen einer grundsätzlichen finanziellen Beteiligung bei den Bürgermeistern der VG-Mitgliedsgemeinden nachzufragen. Nach einem Jahr in den neuen Räumen soll das Kleiderherz Auskunft über den Finanzstand geben. Mit der Übernahme der Kaution in Höhe von 2.400,00 € besteht Einverständnis, diese soll durch eine Bankbürgschaft erfolgen. Der beantragte Zuschuss soll nicht monatlich, sondern als einmaliger Zuschuss für die dreizehn Monate Mietlaufzeit gewährt werden. Die Zuschusshöhe wurde in drei Abstimmungen ermittelt und beschlossen.
Beschluss 1
Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18
Beschluss 2
Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13
Beschluss 3
Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6,000,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Dokumente
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Datenstand vom 26.03.2024 12:04 Uhr