Datum: 26.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Markt Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes: Vorstellung der Ergebnisse
4 Richtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken
5 Regelungen bezüglich Übernachtungen und aktives Betteln im Gemeindegebiet
6 Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 55. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.03.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 55. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.03.2024 ö informativ 2

Sachverhalt


Da keine Einwendungen zur Niederschrift vom 27.02.2024 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.


Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.02.2024, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 30.01.2024 wurde genehmigt.
  • Der Marktgemeinderat hat der Verlegung einer Wärmeleitung in der erst vor wenigen Jahren neu hergestellten Wolfgang-Wagner-Straße zugestimmt.
  • Der Marktgemeinderat hat den Kriterienkatalog für Einheimischen-Bauland vorberaten.


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3. Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes: Vorstellung der Ergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 55. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.03.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Überschwemmungsgebiet HQ100, HQextrem und HQhäufig wurden für Kupferbach und Glonn neu berechnet. Hierzu wurde ein hydrologisches und hydraulisches Modell nach bayernweitem Standard (Hydro-As-2D) für eine Fläche von 170 ha erstellt und Landnutzung sowie Gebäudeumgriffe berücksichtigt. Basis für die Berechnung waren zudem bei den Kraftwerken geschlossene Turbinenzuläufe und geöffnete Entlastungsorgane. Zudem wurde der Retentionseffekt der Glonner Filzen berücksichtigt. Bei der bisherigen Berechnung zum festgesetzten HQ100 waren der Kupferbach und die Glonn in einem kürzeren Bereich betrachtet und der „Polder Schrankenbach“ abgeschnitten.
Die maßgeblichen Lastfälle sind bei der Glonn ein 3-stündiges Regenereignis und beim Kupferbach ein 12-stündiges Regenereignis gemäß den Niederschlagsdaten (KOSTRA 2020). Details und Karten wurden anhand einer Präsentation vorgestellt.
Bgm. Oswald erläuterte kurz die Vorgeschichte und übergab das Wort an die Ing. Pfleger und Asenkerschbaumer. In der Präsentation ging Herr Pfleger zuerst auf die Grundlagen ein und erläuterte wie sich die Überschwemmungssituation aus dem hydrologischen und hydraulischen Modell errechnen. Bei den Berechnungen stellte sich heraus, dass für den Kupferbach ein 12-stündiges Regenereignis und für die Glonn ein 3-stündiges Regenereignisse die größten Überschwemmungen verursacht. Die daraus resultierenden Überschwemmungsgebiete werden zu einem gemeinsamen Überschwemmungsgebiet für Glonn zusammengefasst und ergeben dann die berechneten Flächen für HQ100, HQextrem und HQhäufig.
Im Anschluss folgten Fragen nach dem Ergebnis bzw. Vergleich mit der bisherigen Berechnung. Ein Ergebnis, welches als Basis für die weitere Hochwasserschutzplanung verwendet werden kann, liegt noch nicht vor. Nächster Schritt ist die Ermittlung des unschädlichen Abflusses des Kupferbaches im Ortsbereich von Glonn. Hierzu müssen mit dem Wasserwirtschaftsraum Abstimmungen bezüglich der Freiborde erfolgen. Eine Hochwasserschutzberechnung stützt sich nach wie vor auf ein HQ100, wobei 15% Risikozuschlag hinzuzurechnen sind. Es wurde die Frage nach der Möglichkeit von kleinen baulichen Verbesserungen gestellt. Da sich mit kleinen baulichen Veränderungen, welche Abflusswirksam sind, die Situation für Unterlieger verschlechtert, sind diese als Einzelmaßnahme nicht erlaubt. 
Seitens der Gemeinde wurde vor Jahren auch eine Machbarkeitsstudie zu einem Stollenbau in Auftrag gegeben. Im Ergebnis: ein Stollenbau ist generell möglich und die Kosten lägen mindestens bei 10 Mio., wobei man ohne weitergehende Bodenuntersuchungen keine seriöse Kostenschätzung machen kann. Vorteil der Stollenlösung wäre, dass diese leistungsfähiger als Rückhaltelösungen gebaut werden könnte. Nach aktueller Planung müssen ca. 500.000 m³ Wasser zurückgehalten oder an Glonn vorbei geleitet werden. Die Zuschüsse sind abhängig von den Lösungsmodellen, wobei die Bezuschussung für Rückhaltelösungen höher sind. Als nächste Schritte stehen die Abstimmung mit dem WWA über die Leistungsfähigkeit des Kupferbachs durch Glonn an. Dann kann man in die konkrete Hochwasserschutzplanung einsteigen. 
Die aktuellen Ergebnisse werden wohl zu einer Neufestsetzung des HQ100 Gebietes durch das LRA Ebersberg führen. 
Herr Bgm. Oswald gab Auskunft über die Zuständigkeiten in Sachen Gewässerunterhalt: Zuständig für Gewässer 3.Ordnung ist der jeweilige Wasser- und Bodenverband. Gibt es keinen Wasser- und Bodenverband, so ist die Gemeinde zuständig. Des Weiteren wurde die Verlässlichkeit der Schutzvorgaben für die Zukunft erörtert. Wurde zulaufendes Wasser von Balkham usw. in der heute vorgestellten Untersuchung berücksichtigt? Die Betrachtung der konkreten Abflüsse ist in dieser Betrachtung nicht eingeflossen, allerdings sind die Regenmengen im Flusssystem mitberücksichtigt. Die Aufgabenstellung war die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes ausgehend vom Gewässer und nicht die Betrachtung von „Sturzfluten“ mit den Auswirkungen in der Fläche. Die Frage nach dezentralen Lösungen wurde als nicht machbar eingeschätzt. Es wurde auf die Retentionswirkung von Flächen in Glonn eingegangen. Die aktuell beschlossene Lösung für einen HQ100 Hochwasserschutz besteht in einer Regenrückhaltung mit drei Becken: Augraben, nördlich Wald Reisenthal, südlich von Reisenthal. Hier bestehen Probleme mit dem Naturschutz. Wenn die Untersuchung im Ergebnis zeigt, dass weniger Rückstauvolumen notwendig ist, dann würde sich die Beckenlösung vereinfachen. Auch die rechtlichen Möglichkeiten, eine Genehmigung gerichtlich zu erstreiten, wurde diskutiert. 

Die nächsten Schritte werden die Abstimmung und Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Kupferbaches in Glonn sein. Das Ergebnis dient dann zur Wiederaufnahme der Hochwasserschutzplanung. Parallel dazu wird wohl das HQ100 Gebiet, welches bis auf kleinere Abweichungen dem aktuellen entspricht, neu festgesetzt werden. 

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4. Richtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 55. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um Grundstücke im sogenannten „Einheimischenmodell“ vergeben zu können, benötigt die Gemeinde EU-konforme Vergaberichtlinien. Diese sind vom Gemeinderat zu beschließen und dienen zur objektiven Wertung der eingehenden Bewerbungen. Hierzu lag ein von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüfter Entwurf des Gemeinderates vor.
Bgm. Oswald erläuterte den vorliegenden Entwurf Punkt für Punkt, auch im Hinblick auf die notwendig gewordenen Änderungen aufgrund EU-Vorgabe. Es bestand kein Klärungsbedarf seitens des Marktgemeinderates mehr. 
Die beschlossenen Richtlinien liegen im RIS als Anlage bei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der vorliegenden Fassung mit Datum 26.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download VergkriterienGlonn_2024_beschlossen.pdf

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5. Regelungen bezüglich Übernachtungen und aktives Betteln im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 55. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das unerlaubte Übernachten und aktive/aggressive/bandenmäßige Betteln wurden die letzten Jahre zu einem zunehmend größerem Problem und die Beschwerden der Bürger häufen sich dazu. In Absprache mit der Rechtsaufsicht und Polizei ist der einzige rechtliche Ansatz, um eingreifen zu können, der Erlass einer Allgemeinverfügung, welche die Themen regelt und mit Strafen belegt. Darin werden das Lagern, Campieren und Übernachten in Gespannen, Wohnwägen, Wohnmobilen, Zelten, Vans, Transportern, Fahrzeugen und anderen transportablen Unterkünften (Zelten) im gesamten öffentlichen Raum und den Grundstücken des Marktes Glonn untersagt. Des Weiteren wird darin im gesamten Gemeindebereich das aggressive, organisierte, verkehrlich behindernde, vortäuschende betteln und betteln mit Tieren untersagt. Das stille oder passive Betteln bleibt erlaubt.
Die Allgemeinverfügung wird damit begründet, dass die Probleme schon länger bestehen und mit anderen Mitteln nicht wirksam abgeholfen werden konnte und soll vorerst bis 31.12.2024 gültig sein. Rein rechtlich und die exakte Formulierung der Allgemeinverfügung ist eine Angelegenheit der Verwaltung.
Bgm. Oswald erläutert die Gründe und einzelnen Textziffern des Verfügungs-Entwurfes. Es wurden nochmals die alternativen Möglichkeiten und der bisherige Verlauf besprochen. Die zu erwartende Wirksamkeit einer solchen Verfügung wurde diskutiert. Der Marktgemeinderat sprach sich geschlossen für den Erlass einer Allgemeinverfügung aus.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Übernachtungen und Betteln zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 55. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.03.2024 ö 6

Sachverhalt

1.
GR Haubelt:
In der Vorstandschaft des KiJuFa wurden die Spielplatzöffnungszeiten in Glonn angesprochen. Im Sommer ist die Öffnungszeit auf 18.00 Uhr begrenzt. Dies halte ich für zu kurz. Wo ist das festgelegt?

1. Bgm. Oswald:
Ich habe die Nutzungszeit ganzjährig vor Jahren bis 18.00 Uhr so festgelegt. Dies war eine übliche Nutzungszeit auch bei anderen Gemeinden. Kinder halten sich normalerweise tagsüber auf dem Spielplatz auf und sind gegen Abend dann in den Familien. Die Nutzungszeit soll den Anwohnern/Berufstätigen eine Erholung beim Nachhausekommen ermöglichen. Da Kinderlärm per se kein Lärm ist, ist dies die einzige Möglichkeit für Nachbarn notfalls einzuwirken. 

2.
GR Stefer:
Gibt es Neuigkeiten bezüglich Straßensperrung der Durchgangsstraße wegen Straßenteerung? Ursprünglich war sie für die Osterferien angekündigt. 

1.Bgm. Oswald:
Ich habe dem Gewerbeverband im Januar den Termin mitgeteilt. Angekündigter Beginn ist der 19.08.2024, wenn brauchbare Ausschreibungs-Ergebnisse vorliegen. Ist dies nicht der Fall, dann will das Straßenbauamt eine neue Ausschreibung mit Starttermin 01.08.2024 machen.


Datenstand vom 28.03.2024 10:34 Uhr