Datum: 30.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Markt Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 Freizeitgelände Haslacher Straße, Besprechung Ausführungsentwurf
4 Bebauungsplan Freizeitgelände, Aufstellungsbeschluss
5 Antrag des WSV zur Errichtung eines Geh- und Radweges incl. Beleuchtung in der Haslacher Straße
6 Stellungnahme zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie
7 Aufnahme Kommunalkredit der BayernLabo
8 12. Änderung Flächennutzungsplan, Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeitanlage, Anpassung des Geltungsbereich, Billigungsbeschluss
9 Straßenbebauungsplan Feldkircherner Straße, Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
10 Endabrechnung des Krippenhaushalts 2023
11 Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. 79
Da keine Einwendungen zur Niederschrift vom 26.03.2024 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.


Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.03.2024, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist:

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 27.02.2024 wurde genehmigt.
  • Es wurde einer Löschungsbewilligung für ein Wasserleitungsrecht in der Forellenstraße zugestimmt.
  • Im Gewerbegebiet Schlacht wurde der Aufnahme von Teilflächen und einem Kostenübernahmevertrag zugestimmt.
  • Es wurde einer Notarurkunde zum Grunderwerb in Ursprung zugestimmt.


Zur Umlegung des bestehenden Regenwasserkanals und Bau einer Zisterne zum Neubau Feuerwehr mit Rettungsdienst und 5 Wohnungen wurden die Arbeiten an die Firma Gerg GmbH Schlacht mit der Bruttoauftragssumme von 79.653,79 € vergeben. Der Betrag liegt um ca. 30% unter der Kostenberechnung und 68% unter dem Nächstbieter.


Die Erdarbeiten zum Neubau Feuerwehr mit Rettungsdienst und 5 Wohnungen wurden an die Firma Gerg GmbH Schlacht mit der Bruttoauftragssumme 229.913,42 € vergeben. Der Betrag liegt um ca. 44% unter der Kostenberechnung. Die Angebote der weiteren Bieter liegen um ca. 35%, 37% und 111% über dem beauftragten Angebot.


Die Arbeiten zur Baugrundverbesserung zum Neubau Feuerwehr mit Rettungsdienst und 5 Wohnungen wurden an die IST Internationale Spezialtiefbau GmbH aus Deggendorf mit der Bruttoauftragssumme von 108.165,05 € vergeben. Der Betrag liegt um ca. 56% unter der Kostenberechnung. Das Angebot des weiteren Bieters liegt um ca. 87%, über dem beauftragten Angebot.


Die Regierung von Oberbayern schreibt den 16. Integrationspreis für Oberbayern aus. Der Preis ist mit 6.000,00 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger/innen aufgeteilt werden. Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie für ein interkulturelles Miteinander und gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen. Weitere Informationen und die Bewerbung ist über https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88230/88231/leistung/leistung_51383/index.html möglich.


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3. Freizeitgelände Haslacher Straße, Besprechung Ausführungsentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat aufgrund der Rückmeldung der Verwaltung, den Ergebnissen der Jugendbefragung und dem Austausch mit der Jugendbeauftragten vom Markt Glonn einen ersten Entwurf für ein Nutzungskonzept für die geplante Freizeitfläche erstellt.
Der Entwurf mit Stand 02.04.2024 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugeschickt. Vom Planungsverband ist Herr Dörr anwesend, der das Konzept erläutert.

Im nördlichen Bereich entlang des Feld- und Waldweges werden befestigte Flächen für KfZ-Stellplätze und Fahrradstellplätze dargestellt. Das Konzept sieht derzeit 5 sportliche Nutzungsmöglichkeiten vor (Skateanlage, Streetballplatz, Minifußball, Volleyball und Bikestrecke). Die Nutzungen Minifußball, Volleyball und Bikestrecke sollen dabei ohne Bodenversiegelung auskommen, lediglich Geländeanpassungen müssen erfolgen. In der Mitte der Fläche wird ein ca. 300m² großer Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten dargestellt. Es sind 3 Pavillons zwischen den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen. Es soll die Möglichkeit geben, mit dem Fahrrad die gesamte Fläche zu umfahren. Nach Osten hin wird eine Ortsrandeingrünung vorgesehen.

In der Diskussion wurden die eingezeichneten Parkplätze kritisch gesehen. Der Bedarf an einigen wenigen Parkplätzen wird gesehen. Bevorzugt wird eine Lösung, bei der die Parkplätze der angrenzenden Sportwelt genutzt werden können. Zwischen den beiden Flächen sollte eine Fußwegeverbindung hergestellt werden. An der Freizeitfläche selber sollen nur wenige Parkplätze z. B. zur Barrierefreiheit, Lieferungen oder Wartungen vorhanden sein. Diese sollen aber nur mit Bezug zur Freizeitflächen nutzbar sein und nicht als öffentliche Parkplätze genutzt werden können.

Die geplante Eingrünung soll als Sichtschutz dienen. Der Planungsverband wird nochmal prüfen, ob die Eingrünung mit derzeit 6m Breite zu diesem Zweck ausreicht, insbesondere Richtung Norden.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet das Konzept

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Flurnummer 546, Freizeitgelände, Entwurf Umsetzungskonzept 02.04.2024.pdf

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4. Bebauungsplan Freizeitgelände, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Markt Glonn plant die Errichtung eines Freizeitgeländes für die ortsansässige Jugend. Mit einem Nutzungskonzept hat sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 30.04.2024 unter TOP 3 beschäftigt.
Derzeit läuft das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan. Dort wird demnächst die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es ist ebenfalls ein Bebauungsplan zur Umsetzung des Freizeitgeländes notwendig. Mit dem Bebauungsplanverfahren kann gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zum FNP-Änderungsverfahren begonnen werden.
Mit dem Bebauungsplan soll auf einer Fläche von ca. 0,52 ha eine Freizeitgelände für die ortsansässigen Jugendlichen entstehen. Der Bebauungsplan soll dabei die Rahmenbedingungen für die zulässigen Geländeveränderungen und Versiegelungen geben.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. 278 (Teilfläche), 548 (Teilfläche) und 546 (Teilfläche) jeweils Gmkg. Glonn und ist wie folgt umgrenzt:
Norden:        Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 88
Osten:                Fläche für die Landwirtschaft 
Süden:                Fläche für die Landwirtschaft
Westen:        Grünfläche und Sportzentrum

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan mit Datum 30.04.2024 ersichtlich.

Der Geltungsbereich soll eine Verbindung zwischen dem Freizeitgelände und dem Parkplatz der WSV Sportwelt enthalten. In diesem Bereich ist der Geltungsbereich noch entsprechend anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitanlage“. Das Verfahren soll gemäß §8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zur derzeit schon laufenden 12. Änderung des Flächennutzungsplanes laufen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. 278 (Teilfläche), 548 (Teilfläche) und 546 (Teilfläche) jeweils Gmkg. Glonn und ist wie folgt umgrenzt:
Norden:        Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 88
Osten:                Fläche für die Landwirtschaft 
Süden:                Fläche für die Landwirtschaft
Westen:        Grünfläche und Sportzentrum


Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan mit Datum 30.04.2024 ersichtlich der Anlage zum Protokoll ist.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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5. Antrag des WSV zur Errichtung eines Geh- und Radweges incl. Beleuchtung in der Haslacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der WSV Glonn stellt den Antrag zur Errichtung eines Geh- und Radweges inclusive Beleuchtung vom Ortsausgang Haslacher Straße bis zur Einfahrt der WSV-Sportwelt. Hierzu gibt es eine Unterschriftensammlung, welche insgesamt 684 Unterschriften enthält. Begründet wird der Antrag mit der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger sowie der gestiegenen Verkehrsbelastung. Die Gefahren bezüglich der Verkehrssicherheit bei Dunkelheit, insbesondere bei unbeleuchteten Verkehrsteilnehmern, sind unstrittig. Daher hat sich der Marktgemeinderat bereits mehrmals mit der Thematik beschäftigt. Bezüglich der Verkehrsbelastung liegen keine Vergleichszahlen vor.
Laut Antragsschreiben wurde bereits mit den Grundstückseigentümern gesprochen und es besteht grundsätzliches Einverständnis, sofern diese bei der Planung mit einbezogen werden. Der WSV bietet an die Planungen (Vorplanung, Vermessung, Entwurfsplanung etc.) nach Absprache des Planungsumfangs ehrenamtlich zu übernehmen. Hierzu liegen 2 Konzeptvorschläge für die Wegeführung entlang der Glonn und entlang der Haslacher Straße vor. Neben diesen Varianten wurden von der Gemeinde vor Jahren noch 5 weitere Optionen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit untersucht (z.B. Schutzstreifen, Gehweg auf der Ostseite der Haslacher Straße…). 
Details sind dem Antrag der Anlage und den Protokollen der vorhergehenden Beratungen sowie dem Protokoll zur Bürgerversammlung 2024 zu entnehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt den Antrag und beschließt das Planungsangebot anzunehmen. Sofern eine realisierbare Planung gefunden wird und der dazu nötige Grunderwerb zu normalen Konditionen möglich ist, wird der Bau in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag zur Errichtung eines Geh- und Radweges.pdf

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6. Stellungnahme zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern gibt in Umsetzung des WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes) vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen sind. Dies sind für jede Region mindestens 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2027. Nach § 3 WindBG wird der Freistaat Bayern darüber hinaus verpflichtet, bis zum 31.12.2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Mit Nachricht vom 20. März 2024 hat der Planungsausschuss des RPV nun den Markt Glonn im Rahmen eines vorgeschalteten informellen Vorabbeteiligungsverfahrens erneut beteiligt und bis 31.05.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorabentwurf für das Steuerungskonzept Windenergie aufgefordert. Der Vorabentwurf des Steuerungskonzepts und dazugehörige Unterlagen sind auf der Website des RPV München unter www.regionmuenchen.com/windenergie abzurufen. Zentrale Unterlagen sind die Präsentation und die Karte A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung. 
Im Regionalplan kann die Errichtung von Windenergieanlagen mit folgenden Instrumenten gesteuert werden: 
  • Vorranggebiete Windenergie: hier sind Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich privilegiert. Es besteht eine Ausschlusswirkung für andere raumbedeutsame Nutzungen, soweit diese mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Es gelten zudem vereinfachte Regelungen für die Genehmigungen (siehe § 6 WindBG, z.B. zum Artenschutz) 
  • Vorbehaltsgebiete Windenergie: Hier ist bei der Abwägung konkurrierender raumbedeutsamer Nutzungen der Windenergienutzung ein besonderes Gewicht beizumessen. 
  • Ausschlussgebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen

Im aktuellen Planstand sind vom Landkreis Ebersberg nur Flächen des Ebersberger Forstes als Vorranggebiete oder Vorbehaltsgebiete enthalten. Ausschlussgebiete sind keine aufgeführt. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme abzugeben und darin den Planungsverband auffordern, keine Festlegungen zu machen, insbesondere keine Ausschlussgebiete, welche die Planungshoheit der Gemeinde auf dem Gebiet des Marktes Glonn einschränken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Karte_A-1_Vorabentwurf_Vorranggebiete_und_Vorbehaltsgebiete_Windenergienutzung.pdf

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7. Aufnahme Kommunalkredit der BayernLabo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur Schaffung von 5 Mietwohnungen an der Kastenseestraße hat die Marktgemeinde Glonn im Jahr 2023 einen Zuwendungsantrag für das Programm „Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)“ gestellt und eine Zusage von der Regierung von Oberbayern erhalten. Demnach erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 816.100 € (30% der zuwendungsfähigen Kosten). Darüber hinaus wäre Glonn berechtigt, von der BayernLabo für diese Maßnahme einen Kommunalkredit über 1.214.700 € zu erhalten, was der Gemeinde mit Schreiben vom 01.12.2023 mitgeteilt wurde.

Die Auszahlung erfolgt zu 100% des Nennbetrages. Für die abgerufene Kredittranche kommt der am Tag des Eingangs des jeweiligen Abrufs bei der BayernLabo geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz gilt dann für 20 Jahre.

Um den Kreditvertrag abschließen zu können, ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschluss

Die Marktgemeinderat Glonn nimmt das Kreditangebot über 1.214.700 € der BayernLabo gem. dem Zusageschreiben vom 01.12.2023 an. Der 1. Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Kreditvertrages beauftragt. Die Kreditaufnahme ist in der Haushaltssatzung festzusetzen und die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. 12. Änderung Flächennutzungsplan, Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeitanlage, Anpassung des Geltungsbereich, Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Glonn hat in seiner Sitzung vom 25.01.2022 beschlossen, die Ausweisung für eine Freizeitanlage weiter zu verfolgen.
Der Markt Glonn beabsichtigt die Errichtung eines Sport- und Freizeitgeländes vor allem für die Jugend im Ort. Es sollen verschiedene Nutzungen möglich sein und somit eine Aufenthalts-möglichkeit für Jugendliche aus Glonn entstehen. Zu diesem Zweck soll östlich des Bauhofs und der WSV Sportwelt im Flächennutzungsplan eine „Baufläche für Gemeinbedarf Sport- und Freizeitanlage“ dargestellt werden. 
Im Zuge der 12. Änderung des Flächennutzungsplans wird auf dem Flurstück 546/TF der Gemarkung Glonn eine ca. 4.770 m² große Fläche für die Landwirtschaft in eine Gemeinbe-darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage“ sowie eine Gehölzfläche als Ortsrandausbildung umgewidmet.
Mit Datum vom 31. Mai 2022 wurden der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und die Planunterlagen einschließlich Begründung und Um-weltbericht in der Fassung vom 31. Mai 2022 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen. 
Mit Datum vom 30. Mai 2023 wurde die 12. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30. Mai 2023 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. 
In der Zeit vom 18.09. bis 15.10.2023 wurde eine aktuelle Jugendbefragung zum Thema „Platz für die Jugend“ durchgeführt. Es handelte sich um eine Online-Befragung mittels der App ASK-IT, die speziell für Prozesse der Jugendbeteiligung entwickelt wurde. Befragt wurden alle jungen Ortsansässigen zwischen 10 und 21 Jahren, insgesamt 682 Teilnahmeberechtigte. Die Höhe der Beteiligung lag bei 45 %. Die Ergebnisse der Befragung wurden dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 31.10.2023 präsentiert. Sie dienen als Grundlage für die Ausarbeitung von Entwürfen zur Gestaltung des geplanten Sport- und Freizeitgeländes.
 
Aktueller Stand des Verfahrens
Die Unterlagen (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) liegen dem Marktgemeinderat vor. In schwarzer Schriftfarbe und ohne farbliche Markierung sind Textpassagen, die bereits seit dem Vorentwurf mit Stand vom 31. Mai 2022 bestehen. Grün markiert sind Änderungen auf Basis der Beschlüsse des Gemeinderates vom 30. Mai 2023. In roter Schriftfarbe sind aktuelle Textpassagen die dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgestellt werden. Nach erfolgter Beschlussfassung werden alle Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vom 31. Mai 2022 gelb markiert und in dieser Form ausgelegt. 

Gegenstand der Änderung: Das Plangebiet wurde bisher anhand der gemeinsamen Grenze von Flurstück 546 und Flurstück 278 und der gemeinsamen Grenze von Flurstück 546 und Flurstück 548, alle Gemarkung Glonn, abgegrenzt. Der tatsächliche Verlauf des öffentlichen Feld- und Waldweges, der zu der Hofstelle Ödenhub führt, weicht jedoch ab von den Grenzen der Flurstücke 278 und 548. Die neue Abgrenzung des Sport- und Freizeitgeländes soll sich jedoch nach dem tatsächlichen Verlauf des Weges richten und somit neben einer Teilfläche des Flurstückes 546 auch Teilflächen der Flurstücke 548 und 282 umfassen. (Bei Flurstück 282 handelt es sich um eine Ackerfläche, welche der Weg teilt.)
 

Quelle: Bayernatlas © Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics

 
























Am Geltungsbereich und der Planzeichnung ergeben sich folgende Änderungen:

Änderungsbereich mit etwa 4.770 m² gemäß Beschluss vom 30. Mai 2023
Änderungsbereich mit etwa 5.200 m² nach erfolgter Beschlussfassung vom 30. April 2024

 
Änderungsbereich mit etwa 4.770 m² gemäß Beschluss vom 30. Mai 2023         
Änderungsbereich mit etwa 5.200 m² nach erfolgter Beschlussfassung vom 30. April 2024

Die Ergebnisse der Jungendbefragung sollen in die Begründung der 12. Änderung des Flä-chennutzungsplans eingearbeitet werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn billigt die Planunterlagen der 12. Änderung des Flächennut-zungsplans „Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeitanlage“ in der Fassung vom 30. Mai 2023 mit folgenden Änderungen gemäß vorliegender Fassung vom 30. April 2024:
-        Abgrenzung des Änderungsbereiches entsprechend tatsächlichem Verlauf des öffentlichen Feld- und Waldweges, der zu der Hofstelle Ödenhub führt.
-        Einbeziehung von Teilflächen der Flurstücke 282 und 548 der Gemarkung Glonn in den Änderungsbereich
-        Vergrößerung des Änderungsbereiches von ca. 4.770 m² auf ca. 5.200 m²
-        Anpassung von Begründung und Umweltbericht
-        Einarbeitung der Ergebnisse der Jugendbefragung 2023 in die Begründung
Der Marktgemeinderat Glonn hebt den Beschluss über die Auslegung der Unterlagen und Einholung der Stellungnahmen vom 30. Mai 2023 auf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Unterlagen mit Stand vom 30. April 2024 durchzuführen und hierzu die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Straßenbebauungsplan Feldkircherner Straße, Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Markt Glonn hat am 26.09.2023 ein sog. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen. Teil des ISEK ist auch ein Verkehrskonzept in der Fassung vom 26.09.2023. Aus dem ISEK geht hervor, dass die Gehwegverbindungen, auch entlang der Hauptstraßen, teilweise sehr schmale Stellen aufweisen und teils auch nur einseitig vorhanden sind.
Die Problemstellen sind oftmals aufgrund der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke so gewachsen.
Um auf Dauer eine Verbesserung der Situation zu erreichen, plant der Markt Glonn sog. Straßenbebauungspläne aufzustellen. In diesen Bebauungsplänen können Gemeinden öffentliche Verkehrsflächen festlegen. Ergeben sich dann bauliche Änderungen auf den Anliegergrundstücken müssen diese festgesetzten Verkehrsflächen berücksichtig werden. Zudem kann dann auch ein Vorkaufsrecht für die Verkehrsflächen vorliegen. So kann auf lange Sicht gesehen eine Verbreiterung der Verkehrsflächen sowohl in der Grundstücksfläche als auch in der baulichen Ausfertigung erfolgen.
Um eine Verbesserung der Gehwegsituation zu erreichen, soll entlang der Feldkirchener Straße ein Straßenbebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Planung ist, das beidseitig von der Kreuzung Prof.-Lebsche-Straße/Feldkirchener Straße bis zur Abzweigung zur Reisenthalstraße ein Gehweg mit 1,50m Breite festgesetzt wird. Der Geltungsbereich ist aus dem Plan mit Datum 30.04.2024 ersichtlich. Der Plan ist den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt worden.
Zu diesem Zweck wurden die Außenkanten der Straßenfahrbahn und der vorhandenen Gehwege vermessen.
Es wurde dann ein Plan erstellt aus dem ersichtlich ist, in welchen Bereichen Teilflächen von angrenzenden Grundstücken notwendig sind, um eine Gehwegbreite von 1,50m zu ermöglichen.
Dies betrifft 13 Grundstücke. Insgesamt würden von diesen 13 Grundstücken ca. 6,3% der Fläche für das o. g. Planungsziel überplant werden. Bei 12 Grundstücken liegt der einzelne Flächenanteil bei deutlich unter 1%, bei einem Grundstück bei 1,94%.
Der zum Zeitpunkt dieses Beschlusses vorliegende Bodenrichtwert (Stand 01.01.2022) für diesen Bereich liegt bei  Wohnbaugrundstücken bei 1.100€/m². Der Wert für Verkehrsflächen innerorts dürfte zwischen 15-30€/m² liegen.
Die Flächen der Grundstücke, die aufgrund der Planung eine Wertminderung erfahren würden, ist für jedes der 13 Grundstücke deutlich untergeordnet. Der allgemeine Nutzen eines funktionierenden Gehwegnetzes überwiegt den individuellen Wertverlust. Zudem kann sich der Wertverlust durch eine gute öffentliche Erschließung der Grundstücke ausgleichen.

Der Bebauungsplan kann im Regelverfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss vorher nicht angepasst werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. 16 (Teilfläche), 16/2 (Teilfläche), 18/2 (Teilfläche), 19 (Teilfläche), 20/2 (Teilfläche), 21 (Teilfläche), 21/12 (Teilfläche), 23 (Teilfläche), 24/2 (Teilfläche), 27/1 (Teilfläche), 28 (Teilfläche), 29/2 (Teilfläche), 29/3 (Teilfläche), 31/13 (Teilfläche), 88/5 (Teilfläche), 88/6 (Teilfläche), 88/7 (Teilfläche), 88/11 (Teilfläche), 88/16 (Teilfläche), 88/17, 252 (Teilfläche), 253 (Teilfläche), 253/3 (Teilfläche), 260/2 (Teilfläche), 263/1 (Teilfläche), 263/2 (Teilfläche), 602 (Teilfläche), 607 (Teilfläche), 607/3 (Teilfläche), 607/5 (Teilfläche), 607/6 (Teilfläche) jeweils Gmkg. Glonn und ist wie folgt umgrenzt:
Norden:        Prof.-Lebsche-Straße
Osten:                Wohnbebauung
Süden:         Abzweigung zur Reisenthalstraße
Westen:        Wohnbebauung, Grünfläche

Ein Entwurf für den Bebauungsplan und eine Begründung in der Entwurfsfassung vom 30.04.2024 wurden dem Gemeinderat mit der Ladung zugeschickt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Straßenbebauungsplanes „Feldkirchener Straße“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. FlNrn. 16 (Teilfläche), 16/2 (Teilfläche), 18/2 (Teilfläche), 19 (Teilfläche), 20/2 (Teilfläche), 21 (Teilfläche), 21/12 (Teilfläche), 23 (Teilfläche), 24/2 (Teilfläche), 27/1 (Teilfläche), 28 (Teilfläche), 29/2 (Teilfläche), 29/3 (Teilfläche), 31/13 (Teilfläche), 88/5 (Teilfläche), 88/6 (Teilfläche), 88/7 (Teilfläche), 88/11 (Teilfläche), 88/16 (Teilfläche), 88/17, 252 (Teilfläche), 253 (Teilfläche), 253/3 (Teilfläche), 260/2 (Teilfläche), 263/1 (Teilfläche), 263/2 (Teilfläche), 602 (Teilfläche), 607 (Teilfläche), 607/3 (Teilfläche), 607/5 (Teilfläche), 607/6 (Teilfläche) jeweils Gmkg. Glonn und ist wie folgt umgrenzt:
Norden:        Prof.-Lebsche-Straße
Osten:                Wohnbebauung
Süden:         Abzweigung zur Reisenthalstraße
Westen:        Wohnbebauung, Grünfläche

Der Geltungsbereich ist aus dem Plan mit Datum 30.04.2024 ersichtlich der Anlage zum Protokoll ist.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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10. Endabrechnung des Krippenhaushalts 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Endabrechnung für das Krippenjahr 2023 wurde vom Träger vorgelegt. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen, der externen Reinigung und den Tariferhöhungen liegt das Defizit bei 86.927,04 €. Dieser Betrag liegt um 12.268,74 € unter dem prognostizierten und genehmigten Defizit des Haushaltsansatzes 2023.
Im Zuge der Endabrechnung wurde auch der Haushaltsplan 2024, welcher ein Defizit von ca. 96 T€ beinhaltet, vorgelegt. 
In Anbetracht des dauerhaft zu erwartenden Defizits werden Überlegungen bezüglich der Anpassung der Elternbeiträge notwendig werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt nach eingehender Prüfung der Defizitübernahme in Höhe von 86.927,04 € und dem aus dem im Haushaltsplan 2024 ausgewiesenem Defizit zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.04.2024 ö 11

Sachverhalt

GR Deprée: 
Das Geländer der Brücke zur Siedlung „Am Kupferbach“ ist in sehr schlechten Zustand. Das wurde der Verwaltung bereits vor einiger Zeit mitgeteilt. 

Bgm. Oswald: 
Der Bauhof wurde darüber informiert und wird es bei Gelegenheit reparieren bzw. ersetzen.


GRin Kintzel: 
Im Ortsplan des Markt Glonn stimmt eine Straßenbezeichnung im Bereich von Haslach nicht.

Bgm. Oswald: 
Der Ortsplan wird derzeit nicht mehr neu aufgelegt. Sollte in Zukunft ein neuer Plan erstellt werden, wird auf eine korrekte Kartengrundlage geachtet.


GR Gerg: 
Sind Baumaßnahmen der Lena-Christ-Straße abgeschlossen?

Bgm. Oswald: 
Noch nicht ganz. Es fehlen noch kleinere Restarbeiten. Eine Schlussrechnung wurde noch nicht gestellt.

Datenstand vom 02.05.2024 11:54 Uhr