Datum: 25.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Markt Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 Vereidigung von Herrn Thomas Maier als neues Mitglied des Marktgemeinderates
4 Bebauungsplan Freizeitgelände; Billigungsbeschluss
5 Straßenbebauungsplan Feldkirchener Straße, Billigungsbeschluss
6 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen des Marktes Glonn
7 Berufsorientierung Kirchseeon (BOK): Antrag auf Erhöhung des Defizitbetrags
8 Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö informativ 1
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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. Da keine Einwendungen zur Niederschrift vom 25.02.25 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

  1. Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.02.25, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist: 
    • Das nichtöffentliche Protokoll vom 28.01.25 wurde genehmigt
    • Der Sachstand zum Multifunktionsgebäude an der Kastenseestraße wurde vorgestellt
    • Der Verwaltungsratsvorsitzende Oswald trug den Halbjahresbericht des Kommunalunternehmens GEWEG vor
    • Der Marktgemeinderat entschied über die Annahme von Spenden des Jahres 2024

  1. Die Sektionaltore für das neue Feuerwehrhaus mit Rettungsdienst und 5 Wohnungen wurden zu einer Bruttosumme von 92.802,15 € an die Firma Helbing Tortechnik GmbH aus Bad Tennstedt vergeben. Die Preisberechnung lag um 42,4% höher und die weiteren Bieter liegen um ca. 15% und 34% über dem beauftragten Angebot. 

  1. Die Arbeiten für das Gründach und die Dachabdichtung für das neue Feuerwehrhaus mit Rettungsdienst und 5 Wohnungen wurden zu einer Bruttosumme von 69.159,41 € an die Firma Sharuk GmbH aus Großkarolinenfled vergeben. Das Angebot liegt um ca. 55% unter der Preisberechnung. Die Angebote der weiteren Bieter liegen um ca. 1,5%, 2%, 12%. 14%, 17%, 23%, 38%, 43% und 54% über dem beauftragten Angebot.

  1. Am 15. März wurde der Bauwagen gegenüber dem Roten Platz als Offener Jugendtreff für alle 10- bis 14-Jährigen feierlich eröffnet. Rund 70 junge Menschen haben das Angebot begeistert angenommen und freuen sich bereits auf zukünftige Besuche. Der offene Treff findet nun regelmäßig dienstags von 15 bis 18 Uhr (außer in den Ferien) statt.

  1. Frau Helga Berninger wurde die Bayerischen Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit, Pflege und Prävention von Ministerin Gerlach verliehen. Aufgrund dem äußerst langjährigem, ehrenamtlichen Engagement im sozialen Bereich wurde Frau Helga Berninger am 13.3.2025 geehrt. Frau Berninger ist seit 48 Jahren bei den sogenannten Donnerstagsdamen aktiv und hat seit über 10 Jahren Leitung inne. Die Donnerstagsdamen besuchen monatlich (donnerstags) die Bewohner des Glonner Caritas-Marienheimes. Sie bereiten den Besuchten eine Kaffeestunde mit selbst gebackenen Kuchen und unterhalten die Bewohner mit Gesprächen und Spielen. Darüber hinaus machen die Donnerstagsdamen meist noch individuelle Besuche und helfen bei Ausflügen oder Veranstaltungen mit. Der Markt Glonn gratuliert ganz herzlich zu dieser außergewöhnlichen und verdienten Auszeichnung.

  1. Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass‑/Ausweisbehörde) übermittelt werden. Alternativ bieten wir an Lichtbilder vor Ort in der Gemeinde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Bereits heute können Fotografinnen, Fotografen oder Fotostudios einen sicheren digitalen Übermittlungsweg zur Gemeinde nutzen, sofern die Voraussetzungen für die gesicherte elektronische Kommunikation eingerichtet wurden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/biometrie/09-kein-papier-passbild.html 

  1. Der Zuwendungsbescheid zur Sanierung der Straße nach Doblberg ab der Kreuzung bei den Parkplätzen / Löschweiher mit einem Zuwendungsbetrag von 146.402,71 € ist eingegangen. Von den ermittelten Bruttokosten in Höhe von knapp 350 T€ wurden ca. 244 T€ als zuwendungsfähige Kosten anerkannt (z.B. Planungskosten werden bei diesem Programm nicht anerkannt). Von den anerkannten Kosten beträgt der Fördersatz 60%. Die Förderung kommt aus Mitteln des „ELER Programms 2023 – 2027“ bzw. von der Europäischen Union und dem Freistaat Bayern.

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3. Vereidigung von Herrn Thomas Maier als neues Mitglied des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 3 vom 25.02.2025 wurde Gemeinderat Alexander Senn mit Wirkung zum 01.03.2025 von seinem Amt als Mitglied des Marktgemeinderates Glonn (CSU-Fraktion) entbunden.
Maßgeblicher Listennachrücker ist Herr Thomas Maier, Adling 21a, 85625 Glonn, der die die Berufung zum Mitglied des Gemeinderates durch vorliegende schriftliche Erklärung annahm.

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4. Bebauungsplan Freizeitgelände; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeit“ beschlossen.
In der Sitzung vom 26.11.2024 wurde der Feststellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, die Unterlagen der FNP-Änderung sind derzeit zur Genehmigung beim Landratsamt.

Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde ebenfalls in der Sitzung vom 30.04.2024 ein mögliches Konzept für das Freizeitgelände aufgrund der Rückmeldungen der Verwaltung und Jugendbeauftragten sowie den Ergebnissen der Jugendbefragung vorgestellt.
Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde von der C. Hentschel Consult Ing.-GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Zusammengefasst können die Lärmwerte tagsüber mit dem vorgestellten Konzept eingehalten werden. Daher empfiehlt das Gutachten Öffnungszeiten für die Freizeitfläche von werkstags 08:00-22:00 Uhr und sonn- und feiertags 09:00-22:00 Uhr.
Im November 2024 fand ein Gespräch mit Vertretern der Unterschriftenliste sowie den Bewohnern der nächstgelegenen Hofstelle statt. Folgende Punkte wurde angesprochen:
  • Ordentliche Eingrünung als Sichtschutz
  • Keine oder nur rudimentäre Beleuchtung
  • Einzäunung des Geländes inkl. Zugangsregelung
  • Laute Musikwiedergabe auf dem Gelände

Aufgrund des Gesprächs wurde die schalltechnische Untersuchung um mobile Musikwiedergabegeräte ergänzt (auf dem Gelände wird keine festinstallierte Musikanlage zur Verfügung gestellt). Im Ergebnis können die Lärmwerte tagsüber eingehalten werden, mit den empfohlenen Öffnungszeiten ist ein Betrieb der Sport- und Freizeitanlage aus schalltechnischer Sicht möglich.

Die anderen Anregungen wurden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München soweit möglich im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage. Welche Einzelmaßnahmen dann konkret erforderlich werden, wird der Markt Glonn im Laufe des Betriebs des Sport- und Freizeitanlage feststellen und umsetzen.


Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan mit der Ladung zugeschickt.
Herr Dörr vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München war zur Sitzung anwesend und hat die Entwürfe erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Entwürfe des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeit“ in der Fassung vom 25.03.2025 (inkl. der heute beschlossenen Änderungen).
Die Verwaltung wird beauftragt mit diesen Unterlagen die Beteiligungen nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Straßenbebauungsplan Feldkirchener Straße, Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.04.2024 die Aufstellung des Straßenbebauungsplanes „Feldkirchener Straße“ beschlossen. Durch diesen Bebauungsplan soll entlang der Feldkirchener Straße bis zur Abzweigung der Reisenthalstraße ein beidseitiger Gehweg mit 1,50m Breite festgesetzt.
In der Diskussion zum Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat noch die Frage aufgeworfen, ob sich das Vorkaufsrecht dann nur auf die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche laut Bebauungsplan bezieht.
Hierzu wurde uns von RA Heidorn folgendes mitgeteilt:

„b) Liegen die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB mithin nur für einen räumlich beschränkten Teil des Grundstücks vor, besteht das Vorkaufsrecht grundsätzlich auch nur für diese Teilfläche.

Die Reichweite des Vorkaufsrechts ist auf diejenigen Flächen beschränkt, für die der in Rede stehende Vorkaufsrechtstatbestand erfüllt ist. Das Vorkaufsrecht kann mithin allein in Bezug auf die betroffene Fläche entstehen; es erstreckt sich nicht auf das gesamte verkaufte Grundstück (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990 - III ZR 229/89 - juris; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.2009 - 5 S 574/08 - juris Rn. 23; Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2018, § 24 Rn. 29).

Dem liegt zu Grunde, dass das Vorkaufsrecht dazu beitragen soll, den Grunderwerb für die dort genannten Nutzungszwecke zu erleichtern, um spätere Enteignungen entbehrlich zu machen. Dieses rechtspolitische Anliegen erfordert nicht den Zugriff auf Grundstücksteile, die nicht benötigt werden. Der allgemein geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Privatrechtssphäre gebietet vielmehr, das gesetzliche Vorkaufsrecht ausdrücklich auf den Grundstücksteil zu beschränken, dessen Erwerb durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.01.1971 - V ZR 164/68 - VerwRspr 1971, 824, 825; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberg, BauGB, Stand Aug. 2023, § 24 Rn. 48b).“

(VG Stuttgart, Urteil vom 15. März 2024 – 6 K 151/23 –, Rn. 29 - 31, juris)


Das Vorkaufsrecht kann also nur für den festgesetzten Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche ausgeübt werden.

Herr Dörr vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München war zu Sitzung anwesend und hat die aktuellen Entwürfe der Bebauungsplanunterlagen erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Entwürfe des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.03.2025 (inkl. der heute beschlossenen Änderungen).
Die Verwaltung wird beauftragt mit diesen Unterlagen die Beteiligungen nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. 4. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen des Marktes Glonn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es besteht die Möglichkeit beim Kommunalunternehmen GEWEG KU auf den Nachhaltigkeitsbericht nach §§289 ff. des HGB zu verzichten, wenn dies in der Satzung entsprechend geregelt ist. Daher wird von Seiten der Verwaltung eine Satzungsänderung empfohlen. Die vorgeschlagene Neufassung des §11 der Unternehmenssatzung ist der Anlage zu entnehmen.
Hintergründe zur Satzungsänderung sind dem Schreiben der Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Rechtsanwaltskanzlei Josef Popp & Partner zu entnehmen, welches als Anlage im RIS für die Gemeinderäte einsehbar ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Satzungsänderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Berufsorientierung Kirchseeon (BOK): Antrag auf Erhöhung des Defizitbetrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 findet einmal im Jahr die vertiefte Berufsorientierung Kirchseeon (BOK) durch das Berufsförderungswerk München und das Berufsbildungswerk St. Zeno in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Ebersberg, dem Schulamt Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit statt. Bei diesem Projekt haben die Schüler der Mittelschule die Möglichkeit, Berufsbilder kennen zu lernen. Da das Defizit zwischenzeitlich gestiegen ist, beantragt die Stiftung St. Zeno eine Erhöhung der gemeindlichen Beteiligung von zurzeit 250.- € je Schüler auf 300.- € je teilnehmenden Schüler ab 2028. Im Jahr 2022 haben 5 Schüler(innen) und im Jahr 2023 haben 10 Schüler(innen) das Angebot genutzt. Details sind für die Gemeinderäte im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Markt Glonn übernimmt weiterhin als Sachaufwandsträger für die Schüler der Mittelschule Glonn die Kosten am Projekt BOK entsprechend der teilnehmenden Schülerzahlen mit Wohnsitz im Gemeindebereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.03.2025 ö 8

Sachverhalt

GRätin Kintzel: Sind bereits Vorschläge für die Planung des Außenbereichs des Feuerwehrhauses im Klosterweg eingegangen?
Bgm. Oswald: Es sind Vorschläge eingegangen, konnten bisher aber noch nicht gesichtet bzw. Angebote eingeholt werden. Auch für den möglichen Bau einer Mehrzweckhalle mit Hort im Dachgeschoß haben erste Gespräche stattgefunden und es ist ein Vorschlag zu einem Planungsbüro für eine Machbarkeitsuntersuchung eingegangen.

GRat Bertolan: Gibt es aus Gemeindesicht bereits Informationen wie es mit der evangelischen Kirche weitergeht?
Bgm. Oswald: Soweit bekannt wird wohl ein Verkauf des Grundstücks oder ein Erbpachtmodell von Seiten der evangelischen Kirche angestrebt. Es gibt meines Wissens mehrere Interessenten und es wurde auch generelles Interesse im Namen der Gemeinde angemeldet. Bisher sind aber die Rahmenbedingungen nicht bekannt um das Thema im Gemeinderat beraten zu können.

Datenstand vom 26.03.2025 08:52 Uhr