Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 BPlan GE Schlacht Nordwest - Möglichkeit zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle
4 Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Frauenreuth FlNr. 1246; Aufstellungsbeschluss
5 Kindergarten am Klosterweg - Erweiterung des bestehenden Reinigungsvertrags
6 Städtebauförderung - Vergabeentscheidung für einen ISEK Planer
7 Dorffestverein - Zuschussantrag zur Versetzung des Stromverteiles am Schulparkplatz
8 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anfragen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 30.06.2020 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.06.2020, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

Hier:
  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 26.05.2020 wurde genehmigt
  • Der Marktgemeinderat hat einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Ebernetz GmbH & Co.KG für die Errichtung einer Strom-Trafostation auf einer gemeindlichen Fläche in Westerndorf zugestimmt.

3.
Der Pfarrverband Glonn bedankt sich mit Schreiben vom 2.7.20 für die finanzielle Unterstützung für Chor und Orchester, Jugendarbeit, Ortscaritas, Turmuhrenzuschuss Glonn und Frauenreuth sowie den Glonner Tisch.

4.
Die Beteiligung an der Einkommenssteuer fiel im 2. Quartal um ca. 200.000 € niedriger aus als geplant. Insgesamt dürfte sich schätzungsweise bei gleichbleibender Tendenz für 2020 eine Mindereinnahme zwischen 600 T€ und 800 T€ ergeben.

5
Aufgrund der Corona Pandemie konnte die Bürgerversammlung im März nicht wie geplant stattfinden. Nachdem auch jetzt Versammlungen mit ca. 100 Personen unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben und Räumlichkeiten in Glonn nicht planbar sind, wird dieses Jahr keine Bürgerversammlung stattfinden. Auf Wunsch von Bürgern beantwortet der Bürgermeister gerne bis Ende August schriftlich gestellte Fragen auf Wunsch auch öffentlich über den Marktschreiber oder als öffentliche Bekanntgabe im Gemeinderat. Wichtige gemeindliche Infos werden ab der Juli-Ausgabe im Marktschreiber veröffentlicht.

6
Der Glonner Bücherei erfüllt 14 von 15 Mindestanforderungen des Sankt Michaelsbund für Büchereien. Daher wurde der Bücherei das Büchereisiegel 2020/2021 in Gold mit einer Gültigkeit von zwei Jahren verliehen. Der Markt Glonn gratuliert dem Büchereiteam und insbesondere der Büchereileitung Petra Höreth sehr herzlich zu dieser Auszeichnung und bedankt sich für das große ehrenamtliche Engagement zu Gunsten der Glonner Bevölkerung.

7.
Mit Schreiben vom 23.07.2020 wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mitgeteilt, dass die Bewerbung des Markt Glonn für das Modellprojekt „Lastenrad mieten – Kommunen entlasten“ nicht berücksichtigt wurde. Insgesamt gingen 99 Bewerbungen ein, woraus eine Fachjury aus sehr unterschiedlichen Bewerbungen acht Modellkommunen ausgewählt hat.


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3. BPlan GE Schlacht Nordwest - Möglichkeit zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

An den Markt Glonn wurde die Anfrage gerichtet, ob im Rahmen einer über die Landkreise Ebersberg, München und Landshut vom Bund gefördertes Projekt die Errichtung einer Wasserstofftankstelle in diesem Gewerbegebiet möglich wäre. Da im Bebauungsplan Tankstellen als gewerbliche Nutzung ausgeschlossen sind, wäre hierfür u.a. eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Alternativ dazu wird die Errichtung einer Wasserstofftankstelle am Hochrain an der Einfahrt zum Busbetrieb geprüft.
Herr Gröbmayr und Frau Jürgensen von der Energieagentur stellten in der Sitzung das Projekt vor und beantworteten Fragen dazu.
Zur Weiterführung des Vorhabens sollte der Marktgemeinderat eine Aussage treffen, inwiefern eine Änderung des Bebauungsplans „GE Schlacht-Nordwest“ vorstellbar ist bzw. eine Zustimmung zu ggf. notwendigen Befreiungen am Hochrain denkbar wären.

Beschluss

Generell kann sich der Marktgemeinderat eine Wasserstofftankstelle im Gewerbegebiet „Schlacht-Nordwest“ vorstellen, der andiskutierte Alternativstandort am Hochrain kommt dagegen nicht in Betracht. Vor einer Entscheidung zu einer zielgerichteten Änderung des Bebauungsplanes, sind Rahmenbedingungen wie Grundstücksverfügbarkeit, Betreiber, Auswirkungen auf die Erschließung (u.a. Brandschutz, Löschwasserversorgung) und deren Kostentragung sowie Nachbarschaft und Feuerwehr zu klären bzw. zu prüfen.
Dazu soll auch der Projektbegleiter, Herr Dr. Brunner von Fa. Hynergy, den Gemeinderat in der September-Sitzung 2020 näher informieren. Eine Entscheidung zu einer BPlan-Änderung kann daher frühestens in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2020 fallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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4. Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Frauenreuth FlNr. 1246; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 14.02.2020 ging ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Frauenreuth auf der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn, ein. In seiner Sitzung vom 03.03.2020 hat sich der Hauptausschuss mit dem Vorbescheid beschäftigt und diesem einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Vorhaben jedoch im baurechtlichen Außenbereich und im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Kupferbachtal und Umgebung“ liegt, hat das Landratsamt Ebersberg mitgeteilt, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Gleichzeitig hat es aber auch mitgeteilt, dass hier die Voraussetzungen für eine sog. Ergänzungssatzung vorliegen könnten und somit eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit erreicht werden kann.
Mit Schreiben vom 22.06.2020 stellt der Grundstückseigentümer nun den Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Frauenreuth im Bereich der FlNr. 1246.
Ein Planungskostenübernahmevertrag wurde mit dem Antragsteller abgeschlossen.
Durch die Satzung soll auf dem Westteil des Grundstücks ein weiterer Bauraum für ein Einfamilienhaus für die Tochter des Antragstellers geschaffen werden. Im Vorbescheid wurde ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 11m x 9m und einer Garage mit 6,5m x 6,0m angefragt. Die Satzung soll Gebäude in dieser Größenordnung ermöglichen. Betrachtet man die Umgebungsbebauung ist diese Größe städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar. Durch die Satzung kann der nördliche Ortsrand von Frauenreuth im Hinblick auf die südlichere Bebauung abgerundet werden.
Die Zufahrt soll nördlich der bestehenden Bebauung von Frauenreuth 7a bis zur Ortsstraße hin erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Frauenreuth im Bereich der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan mit Datum vom 28.07.2020 ersichtlich, der Lageplan ist Anlage zum Protokoll und wird wie folgt umgrenzt:
Norden: Nordgrenze der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn
Westen: Westgrenze der FlNr. 1246 Gmkg. Glonn
Süden: Nordgrenze der FlNr. 982 Gmkg. Glonn
Osten: Westgrenze des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 53

Die Ergänzungssatzung wird mit „Frauenreuth Nord“ bezeichnet.
Das Planungsbüro Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach wird mit der Planung und Ausarbeitung der Satzung beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Befreiung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Kindergarten am Klosterweg - Erweiterung des bestehenden Reinigungsvertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund von Mutterschutz fällt die Reinigungskraft für den Kindergarten am Klosterweg bis auf weiteres aus. Es bietet sich an, den bestehenden Auftrag derjenigen Reinigungsfirma, welche bereits den Hort und Kindergarten über der FFW reinigt, um den Kindergarten im Klosterweg zu erweitern. Hierzu liegt ein auf Grundlage eines Leistungsverzeichnis erstelltes Angebot über monatlich 1750.- € netto vor, wobei Schließzeiten nicht verrechnet werden. Somit sollten die jährlichen Reinigungskosten mit ca. 23.000  € Brutto lediglich um ca. 1.000 € über den bisherigen Reinigungskosten liegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung des Reinigungsauftrags auf Basis des vorliegenden Angebots an die Firma RRS GmbH zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Städtebauförderung - Vergabeentscheidung für einen ISEK Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.7.2020 kam die Mitteilung zur Aufnahme in das Grundprogramm der Städtebauförderung mit einem förderfähigen Rahmen von 200.000 € bzw. 120.00 € Landesmitteln. Ein erster Schritt in der Städtebauförderung ist die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Hierzu haben sich in der Sitzung vom 27.11.2019 die Büros Hummel|Kraus, Plankreis und der Planungsverband vorgestellt. Auf das Protokoll der Sitzung mit den Präsentationsunterlagen wird verwiesen.
Es ist zu entscheiden welches Büro mit der Erstellung des ISEKS nach der Freigabe zum vorzeitigem Maßnahmenbeginn beauftragt werden soll.

Nach kurzer Diskussion wurde seitens der Sitzungsleitung vorgeschlagen, einzeln und nacheinander über die Bewerber abzustimmen.  Sollte ein Bewerber die absolute Mehrheit erreichen, wäre über weitere Bewerber nicht mehr abzustimmen. Das Gremium erteilte einhellig sein Einvernehmen zu diesem Vorgehen:

Abstimmung 1:        Büro HummelIKraus                        16 Ja-Stimmen
Mit diesem Ergebnis liegt eine deutliche absolute Mehrheit vor, so dass Abstimmungen über die weiteren Bewerber nicht mehr notwendig sind.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag zur ISEK-Erstellung nach Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns an das Büro Hummel|Kraus zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Dorffestverein - Zuschussantrag zur Versetzung des Stromverteiles am Schulparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach der Errichtung des Büroanbaus an den Carport am Schulparkplatz sollen die dort abgestellten Container entfernt werden. Diese haben auch den Stromhauptverteiler vor Beschädigungen durch Fahrzeuge geschützt. Unterverteiler am Parkplatz wurden in der Vergangenheit bereits durch Fahrzeuglenker beschädigt. Aus diesem Grund möchte der Dorffestverein den Stromhauptverteiler an die Rückseite des Carports zum Klosterweg versetzen. Neben der Parkplatzbeleuchtung werden über diesen Verteiler momentan auch der Rettungsdienst, die Stromtankstellen und am Parkplatz stattfindende Veranstaltungen (z.B: Dorffest, Dorfweihnacht) versorgt. Die voraussichtlichen Kosten, ohne die notwendigen Erd-, Fundament- und Bohrarbeiten, für diese Maßnahme liegen bei 8.278,34 Euro. Die in der Kostenschätzung enthaltenen Arbeitsleistungen in Höhe von netto 2.355,- Euro würde die Firma Elektro Brummer für den Dorffestverein kostenlos erbringen. Die nötigen Erd-, Fundament- und Bohrarbeiten, sowie die Arbeitsleistung im vorliegenden Angebot würden durch den Dorffestverein vorgenommen. Damit verbleiben noch Kosten in Höhe von ca. 5.500,- Euro Brutto. Der Dorffestverein bittet die Gemeinde diese Maßnahme zu unterstützen. Das entsprechende Antragsschreiben wurde allen Gemeinderatsmitgliedern bereits vorab zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Diskussion wird die Initiative des Vereins sehr positiv gesehen, da die Stromversorgung auch gemeindlichen Zwecken dient. Hinsichtlich des genauen Standorts wird u.a. empfohlen, eine evtl. künftige Gehwegtrasse am Klosterweg in die Überlegungen einzubeziehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat unterstützt den Antrag und stimmt einem Zuschuss in Höhe der genannten verbleibenden Kosten (5.500 € Brutto) zu. Die Festlegung des genauen Standorts des Verteilers soll in Absprache zwischen Gemeinde, Dorffestverein und der ausführenden Elektrofirma erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 4. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.07.2020 ö 8

Sachverhalt

1.
GR Axenböck:
WSV Glonn und ASV Glonn bedanken sich bei der Gemeinde für die Kostenübernahme zum Betrieb der Lüftungsanlage in der Turnhalle. Nur deshalb ist ein Trainingsbetrieb in der aktuellen Corona-Zeit möglich.


2.
GR Bertolan:
a) Könnte man den elektronischen Zeigefinger auch einmal in der Feldkirchner Straße,
    vor Einmündung der Mattenhofener Straße, aufstellen?

b) In der Feldkirchner Straße fehlen an verschiedenen Stellen einige Tempo-30-Schilder.

1. Bgm. Oswald:
a) Das Aufstellen des elektronischen Zeigefingers wurde bereits veranlasst.
b) Es handelt sich hier um eine Kreisstraße, hierfür ist bekanntermaßen das Straßenbauamt zuständig. Eine konkrete Beschreibung kann auf Wunsch per Mail weitergeleitet werden.


3.
GR Hansen:
In der Scanzoni-Straße nutzen diverse Paketzustelldienste einen Fußgängerweg, was zu einer Gefährdung führt. Könnte hier ein Poller aufgestellt werden?

1. Bgm. Oswald:
Die betreffende Stelle sollte auf einem Plan dargestellt und der Verwaltung übergeben werden, damit eine Prüfung/Ortseinsicht erfolgen kann.


4.
GR Jirsak:
Laut Aussagen von Anwohnern der Wiesmühlstraße wird dort in der Tempo-30-Zone zu schnell gefahren.

1. Bgm. Oswald:
Die Geschwindigkeit wird erfahrungsgemäß oft subjektiv wahrgenommen. Um tätig werden zu können, bitte auch hier um genaue Angabe, in welchen Bereich der doch langen Wiesmühlstraße diese Beobachtungen gemacht wurden.






Datenstand vom 22.04.2021 16:17 Uhr