Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Bebauungsplan „GE-Erweiterung Kastenseestraße-SO Einzelhandel“; Vorstellung der Planänderung; Billigungsbeschluss
4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Wetterling
5 Wasserstofftankstelle Schlacht (Info Hr.Dr.Brunner)
6 Einschränkungen aufgrund von Corona: Bürgerversammlung - öffentliche Anfragen
7 Jahresrechnung 2019 - Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 2 u. 3 GO
8 Jahresrechnung 2019 - Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
9 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Es lagen hierzu keine Anmeldungen vor.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 28.07.2020 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 28.07.2020 und 25.08.2020 (Ferienausschuss) bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020:
  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 30.06.2020 wurde genehmigt
  • Der Marktgemeinderat hat bei einem Einheimischengrundstück in Wetterling einem Antrag auf Rangrücktritt des Marktes Glonn zugunsten einer weiteren Grundschuldeintragung zugestimmt.

Nichtöffentliche Ferienausschuss-Sitzung vom 25.08.2020:
  • Der Ferienausschuss stimmte zwei beantragten Rangrücktritten zugunsten neuer Finanzierungsgrundschulden für Grundstücke, die der Einheimischenbindung unterliegen, zu.
  • Der Ferienausschuss stimmte der Modifizierung einer bestehenden Dienstbarkeit in Balkham, die zur Sicherung von Stellplätzen bestellt wurde, zu.
  • Der Ferienausschuss diskutierte die Rahmenbedingungen für die evtl. Errichtung eines gemeindlichen Gebäudes an der Kastenseestraße nördlich des ASV-Heimes zur Nutzung als Rettungsdienststandort. Ziel wäre es, dort auch die BRK-Ortsgruppe und die Wasserwacht unterzubringen. Für den Ferienausschuss ist die Erstellung eines Gebäudes zu diesen Zwecken vorstellbar. Als nächster Schritt sollte ein Planer beauftragt und die Bedürfnisse aller Beteiligten (MKT, ASV, BRK) genau ermittelt werden.
  • Hinsichtlich der Wiedereröffnung des Hallenbads war sich das Gremium größtenteils einig, dass zeitnah ein Hygienekonzept zu erstellen ist. Eine Öffnung soll, sofern es die Corona-Lage erlaubt, nach Abschluss der Arbeiten an den Außenanlagen im Bereich vor dem Hallenbad ab Mitte/Ende Oktober erfolgen.

3.
Der Dorffestverein hat sich bei den Gemeinderäten und der Verwaltung für die Unterstützung bei der Versetzung des Stromverteilers und die gute Zusammenarbeit sehr herzlich bedankt.

4.
Am 20.07.2020 wurde in der Gesellschafterversammlung der REGE e.G. (Regenerative Energie Ebersberg e.G.) die Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2020 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Als Liquidatoren wurden die bisherigen Vorstände bestimmt. Die Projekte der REGE werden zukünftig von der Bürgerenergie Ebersberg und dem EBERWerk weitergeführt.





5
Im Rechtsstreit mit der Schwarz Erdbaufbereitung e.K. bezüglich der Straßenbeschädigung zwischen Adling und Doblberg wurde eine Eingiung erzielt. Die Gemeinde erhält 12.500.- € und nach Vorlage einer Sanierungsrechnung zusätzlich die Mehrwertsteuer aus diesem Betrag. Im Abfindungsangebot von 2018 wurden der Gemeinde 6250.- € angeboten.

6
Wie in den Vorjahren hat der Markt Glonn die Arbeit des Caritaszentrums Ebersberg wieder einen Zuschuss gewährt. Dieser beträgt für das Jahr 2020 wieder 0,30 € je Einwohner. Damit ergibt sich bei 5.144 Einwohner (Stichtag 31.12.2019) ein Betrag von 1.543,20 €.

7.
Im Rahmen des Monitorings der FFH Gebiete in Bayern werden bis Oktober 2022 auch Flächen im Gemeindegebiet einmalig begangen und bewertet. Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

8.
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2020 bis Juni 2021 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Insbesondere für den Hochwasserschutz und Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft ist dies von großer Bedeutung. In Einzelfällen kann ein Betreten privater Flächen notwendig sein, wobei sich die Person durch ein Bestätigungsschreiben des LDBV ausweisen können. Weitere Informationen sind unter https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html zu finden.

9.
In Glonn finden im Zeitraum von 06.10.2020 bis Anfang November Dreharbeiten für den TV Film „Worauf es ankommt“ statt. Dabei wird es an wenigen Tagen zu Behinderungen kommen. Nach aktuellem Stand wird dies den Marktplatz, die Wolfgang-Wagner Straße und Lena-Christ Straße betreffen. Die meisten Dreharbeiten finden abseits der öffentlichen Flächen statt. Der Film wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 ausgestrahlt. Das Filmteam bittet um Verständnis.

10.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet momentan das Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“ Gefördert werden Projekte im Bereich „Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft“, „Nachwuchsgewinnung“ sowie „Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen“ mit bis zu 90% Förderung an. So könnten u.a. Versammlungsräume eines Vereins mit Technik ausgestattet werden, die für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet sind (z.B. eine hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand). Anträge können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen, wobei der Antrag spätestens bis 1.11.2020 gestellt sein muss und bis 15.12.2020 die beantragten Mittel abgerufen sein müssen. Details sind unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ zu finden.


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3. Bebauungsplan „GE-Erweiterung Kastenseestraße-SO Einzelhandel“; Vorstellung der Planänderung; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 17.12.2019 wurden vom Gemeinderat über die in der frühzeitigen Öffent-lichkeits- und Fachstellenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen zum Planentwurf vom 30.04.19 beraten und Beschluss gefasst.
Inzwischen wurde vom Vorhabenträger ein anderes Planungsbüro für den Verbrauchermarkt beauftragt.
Hinsichtlich der schwierigen topographischen Gegebenheiten wurde die Planung nochmals überarbeitet und optimiert. Die Kubatur des Gebäudes wurde beibehalten.
Hr. Pfab von der Penny-Markt GmbH stellte dem Gemeinderat die geänderte Planung vor, erläuterte sie und stand für Fragen zur Verfügung.
Im Wesentlich handelt es sich bei der Umplanung um folgende Änderungen:

  1. Verlegung der Einfahrt um ca. 50 m in südwestliche Richtung. Hierdurch wurde es möglich, den Fuß- u. Radweg auf der gesamten Breite auch im Bereich der Einfahrt weiterzuführen und das Gebäude auf ein anderes Höhenniveau zu bringen, sodass die Eingriffe in den Boden und damit auch die entstehenden Böschungen geringeren Umfang einnehmen.
Die Einfahrt führt nun auch direkt auf den Parkplatz und liegt in der Nähe des Eingangs.
  1. Änderung der Fußbodenhöhe um +0,95 m auf 541,30 m, was durch die Veränderung der Einfahrt möglich wurde
  2. Änderung der Böschungssicherung bzw. Ausführung der Böschung gemäß den technisch möglichen Neigungen/ Ausführungen gemäß Bodengutachten und Vorbemessung Geologen
Die zum ersten Planungskonzept vorgesehene Sicherung mittels dem System Krismer sah eine sehr steile Böschungsneigung vor, die gemäß Baugrundgutachten bei den vorliegenden Böden nicht realisierbar ist. Daher musste die Böschungssicherung anders konzeptioniert werden.
Dies ist so erfolgt, dass in den Bereichen des Parkplatzes (südwestliche Grundstücksseite) die Böschungssicherung mittels Übernetzung und Begrünung mit der technisch maximal möglichen Böschungsneigung von ca. 50 Grad realisiert ist. Die südliche Böschung kann dann natürlich ohne Hilfsmittel mit einer Neigung von ca. 1:1,7 realisiert werden.
Im Bereich hinter dem Gebäude ist, wegen der einzuhaltenden 550 m-Linie und der sich daraus ergebenden Böschungsneigung keine Übernetzung möglich. Daher wurde der untere Teil der Böschung bis ca. mittels einer Spundwand, so wie bereits am benachbarten Gebäude, konzipiert, darüberliegend eine natürliche, begrünte Böschung mit Neigung ca. 1:1,7.
Im Wesentlichen ist also der Eingriff bei der Böschungssicherung deutlich reduziert worden, also weniger Netze und Anker und ein großer Teil der Böschungen kann natürlich begrünt werden.

Das Immissionsgutachten wurde hinsichtlich der geänderten Planung angepasst und ergänzt.
Die geänderte Planung hat keine Auswirkung hinsichtlich der Größe der zu erbringenden Aus-
gleichsfläche und die bleibt mit 5.633 m² unverändert.

Aus optischen Gründen wird die Idee, zusätzlich Wohnungen auf dem Dach des Gebäudes zu errichten, nicht weiter verfolgt. Der Gebäudekörper soll aus Gründen des Ortsbildes so klein wie möglich gehalten werden.

Vorschlag der Verwaltung bzgl. der Bereitstellung von Fahrradstellplätzen:

Nach § 3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung muss je erforderlichen Kfz-Stellplatz 1 Fahrradstell-
platz bereitgestellt werden. Das wären hier 27 Fahrradstellplätze. In der Planung sind 20 F-Stellplätze vorgesehen. Sollte die nach der Satzung erforderliche Anzahl nachgewiesen
werden müssen, ginge das zu Lasten von KFZ-Stellplätzen.
Die Bauverwaltung sieht 20 F-Stellplätze als ausreichend und empfiehlt eine Befreiung
von der Stellplatzsatzung zu erteilen.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderat besteht mit der Bereitstellung von 20 Fahrradabstellplätzen
Einverständnis und erteilt diesbezüglich von der gemeindlichen Stellplatzsatzung eine Befreiung.
Des Weiteren besteht mit der heute vorgestellten Planung Einverständnis. Der Marktgemeinderat beauftragt den Bebauungsplanfertiger die Planunterlagen mit Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht entsprechend der heute vorgestellten Planung zu ergänzen.
Die so geänderten Planunterlagen sind mit Fassungsdatum 29.09.2020 zu versehen und werden hiermit vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Wetterling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ende letzten Jahres ging ein Vorbescheid zum Neubau von 4 Doppelhäusern mit Garagen auf den Grundstücken 479/5, 479/6 und 479/50 ein (Schießstättenweg 2 und 2a). Diese Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplans „Wetterling“ mit dem damals das Baugebiet am Spitzen-tränkbogen geplant wurde.
In der Hauptausschusssitzung vom 17.12.2019 wurde dem Vorbescheidsantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den benötigten Befreiungen für die Überschreitungen der GR, Gebäude- und Traufhöhen, Baugrenzen und der Giebelbreite zugestimmt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, da der Bebauungsplan zwar den östlichen Teil des Schießstättenwegs ebenfalls umfasst, die Planung sich aber hauptsächlich auf den Bereich des Spitzentränkbogens fokussiert hat. So wurden im Bereich des Schießstättenwegs die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt und auch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen. So ergeben sich u. a. verschiedene Geländehöhen und deutlich größere Grundstücke, die im Vergleich zu den Grundstücken im Spitzentränkbogen ein deutlich geringeres Baurecht aufweisen.
Das Landratsamt hat nun mitgeteilt, dass eine Befreiung der Überschreitung der GR um ca. 32% wie beantragt nicht genehmigt werden kann.
Der Antragsteller des Vorbescheids stellt nun den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Wetterling“ im westlichen Bereich. Begründet wird der Antrag im Wesentlichen damit, dass der Bebauungsplan eigentlich nur die Bebauung des Spitzentränkbogens regelt und der Bereich des Schießstättenwegs zwar Teil des BPlans aber nicht Teil der Planung war. Der Antragssteller sichert auch die Übernahme der Planungskosten für das BPlan-Verfahren zu.
Das Antragschreiben wurde den Gemeinderäten mit der Ladung bekanntgegeben.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll den größeren Grundstücken des Schießstättenwegs im Verhältnis zu den Grundstücken im Spitzentränkbogen eine ähnliche bauliche Ausnutzung ermöglicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vorzubereiten. Das Büro Feirer-Kornprobst soll mit der Bebauungsplanänderung beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Wasserstofftankstelle Schlacht (Info Hr.Dr.Brunner)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Auf die Beratung/Diskussion und Beschlussfassung zu TOP 3 in der öffentlichen Sitzung vom
28.07.2020 wird verwiesen.
Zur Vorbereitung einer Entscheidung für eine evtl. B-Plan-Änderung steht der Projektbegleiter, Herr Dr. Brunner (Hyenergy GmbH), heute für Fragen und detaillierte Informationen zur Verfügung.
Anhand einer Präsentation wurden dem Gremium Grundzüge und Ziele des Projekts
Wasserstoff-Modellregion „HyBayern“ Landshut-Ebersberg-München sowie   dessen Förderung erläutert. Darüber hinaus erklärte Dr. Brunner das wirtschaftliche Zusammenwirken von Betreibergesellschaft, Zuschussgeber, Investoren und Fa. Ettenhuber.  
Aus der Beantwortung der zahlreichen gestellten Fragen kann u.a. folgendes festgehalten werden:
  • „Grüner“ Wasserstoff ist mit der wichtigste Energieträger der Zukunft, da dieser völlig emmissionsfrei ist. Für dieses Projekt soll der Wasserstoff zu Zeiten der Überkapazität aus Wasserkraftstrom erzeugt werden.
  • Die Tankstelle ist für maximal 20 Busse pro Tag ausgelegt, die Tankzeit je Bus liegt bei ca. 15 Minuten. Die Begrenzung ist durch die Leistungsfähigkeit der Verdichter bedingt.
  • Um mehr Busse betanken zu können, müsste die Verdichtertechnik erweitert werden, was auf der vorhandenen Fläche nicht möglich ist.
  • Der Betrieb der Tankstelle ist momentan ab einer regelmäßigen Betankung von 10 bis 15 Bussen je Tag rentabel
  • Vorerst soll mit 5 Bussen begonnen werden, volle Auslastung wird im Jahr 2024 erwartet
  • Eine Verwirklichung der Errichtung durch den Betreiber erfolgt nur bei Rentabilität
  • Lieferung, Lagerung und Betankung mit Wasserstoff werden als sehr sicher dargestellt
  • Eine Betankung von PKW´s ist mit der geplanten Technik nicht möglich, könnte aber auf der vorhandenen Fläche nachgerüstet werden.
  • Auch ein erhöhtes  LKW-Fahrzeugaufkommen ist nicht zu erwarten, da andere H2-Tankstellen wesentlich günstiger liegen (z.B. Brunnthal)
  • Die Erweiterung der im Umkreis liegenden Tankstellen um Wasserstoff wurde geprüft und vor allem aus Platzgründen als nicht möglich erachtet
  • Die Löschwasseranforderungen sind nicht höher als bei konventionellen Tankstellen

Im Verlauf der Diskussion wurden alle technischen und wirtschaftlichen Fragen detailliert und nachvollziehbar erklärt und überzeugende Argumente für eine Verwirklichung des Projekts angeführt. Vor einer Entscheidung zur B-Planänderung in der Oktober-Sitzung müssen noch abschließende Aussagen zur Grundstücksverfügbarkeit bzw. zur Problematik der Löschwasserversorgung vorliegen.

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6. Einschränkungen aufgrund von Corona: Bürgerversammlung - öffentliche Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Wie im Juli Marktschreiber angekündigt, besteht in Glonn dieses Jahr wohl keine Möglichkeit eine Bürgerversammlung unter Einhaltung der Hygieneregeln abzuhalten. Daher bestand bis Ende August die Möglichkeit für Bürger Fragen an den Bürgermeister zu stellen, welche öffentlich beantwortet werden. Folgende Fragen gingen ein:

Anfragen von Herrn Stefan Horvat:
Frage 1:
Aktueller Stand beim Ausbau von Radwegen: 
  • Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau von echten Radwegen rund um Glonn, die auch Kinder/Jugendliche sicher befahren können?
  • Das Bayrische Innenministerium hat ein neues Radwegeförderprogram aufgesetzt. Wird sich Glonn für Fördermaßnahmen bewerben?
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/170217_rvpb_druckbogen.pdf
  • Könnte man die Straße von Glonn nach Moosach zumindest zeitlich begrenzt von Mai bis Ende Oktober für den Kfz Verkehr sperren und so zu einem Radweg umfunktionieren?
    (Popup-Radweg nach dem Vorbild aus München auf der Straße von Glonn nach Moosach.)
  • Der Gefahrenatlas vom ADFC Ebersberg macht deutlich wie Glonn bzgl. Radwege abgeschnitten ist.
    https://www.adfc-ebersberg.de/gefahrenatlas/

Antwort:

Es gibt in Glonn sehr viele Nebenstraßen sowie Feld- und Waldwege, welche gefahrlos durch Radfahrer genutzt werden können und genutzt werden. Entlang der Hauptstraßen bestehen Lücken im Verbindungsnetz. Daher hat sich die Gemeinde die letzten Jahre um eine Aufnahme in das Radwegeprogramm des Landkreises bemüht. Hier sind u.a. die Verbindungen Glonn-Wildenholzen, Glonn-Kastenseeon/Egmating, Mattenhofen-Überloh/Unterlaus, sowie Glonn –Grafing Bahnhof enthalten. Das Straßen und Radwegeprogramm des Landkreises ist unter https://buergerinfo.lra-ebe.de/getfile.asp?id=51298&type=do  einsehbar. Eine Umsetzung der Planungen hängt neben den Kosten auch an der Grundstücksverfügbarkeit.
Eine Bewerbung des Marktes Glonn am Radwegeförderprogramm des Freistaats ist momentan nicht geplant, da obige Radwege in die Zuständigkeit des Landkreises bzw. Freistaats fallen.
Die Straße von Glonn nach Moosach ist eine Staatsstraße. Laut Aussage des Straßenbauamtes und Landratsamt können Staats- und Kreisstraßen nicht für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Zudem müssten dann die ca. 1000 Fahrzeuge pro Tag auf andere Strecken ausweichen (z.B. Ortskern von Glonn).
Die vom ADFC Ebersberg genannten Stellen im Gefahrenatlas wären nach einer Realisierung obiger Radwegabschnitte entschärft.

Frage 2:
Sie schreiben zum Thema Zwischenmenschliche Probleme usw.- „Die Gemeinde kann das nicht überwachen“.
  • Diese Aussage erweckt den Eindruck, daß man sich in Glonn scheinbar an nichts mehr halten muss, da man keine Konsequenzen befürchten muss.
    So wie Sie schreiben die "Übeltäter" direkt anzusprechen, davon halte ich nicht sehr viel. Ich denke das, dies eher zu Auseinandersetzungen führt.
  • Mein Vorschlag wäre hier einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, so wie es auch in anderen Gemeinden der Fall ist.

Antwort:

Die Aussage betrifft Beschwerden, welche eine gewisse Zeit nach einem Vorfall an die Gemeinde gerichtet werden. Hier lässt sich ohne konkrete Zeugenaussagen nichts beweisen und Nachforschungen verlaufen im Sande. Sind Namen bekannt (was meist nicht der Fall ist), so spricht die Gemeinde die betroffenen Personen an und versucht das Thema zu klären. Meist handelt es sich um Immissionsprobleme. Natürlich muss sich jeder Bürger an Vorgaben halten. Werden diese nicht eingehalten, so besteht für jeden Bürger, die Möglichkeit eine Beschwerde an die zuständige Stelle zu richten. Im Falle von Immissionsproblemen ist dies das Landratsamt bzw. die Polizei. In der Praxis wirkungsvoller und zwischenmenschlich wertvoller ist eine direkte Ansprache der Verursacher zum Zeitpunkt des Problems. Die Immissionsprobleme treten erfahrungsgemäß vermehrt im Sommer auf und waren in diesem Jahr aufgrund der Corona Einschränkungen vermutlich an einigen Stellen überdurchschnittlich hoch.
Ein Sicherheitsdienst wäre in meinen Augen in Glonn übertrieben.


Frage 3:
Ortsgestaltung Badeplatz am Seestall /Glonn
  • Der Platz an der Glonn am Seestall (gegenüber vom Spielplatz) wird an heißen Tagen von den Kindergärten und auch zum Kneippen an den Abenden gerne genutzt.
  • Hier würde es sich doch anbieten, diesen Platz auszubauen bzw. attraktiver zu gestalten mit z.B. einer Kneippanlage/ Sitzgelegenheit am Wasser etc. wäre das möglich?


Antwort:

Die Zugänglichkeit zur Glonn an obiger Stelle wurde die letzten Jahre verbessert um einen einfachen Zugang zum Wasser zu ermöglichen. Grundsätzlich kann ich mir auch weitere Verbesserungen an den Glonner Gewässern vorstellen. Dies sollte, zusammen mit weiteren Themen (z.B. Verkehr, Fuß- Radwegeverbindungen..) im Rahmen eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept ab Herbst diesen Jahres, unter Einbindung der Bevölkerung, untersucht werden. Anschließend wird der Marktgemeinderat die verschiedenen Themen gegeneinander abwägen und eine Prioritätenliste erstellen müssen. Inwiefern an oben genannter oder anderer Stelle eine Kneipanlage entstehen könnte, wird man sehen.

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7. Jahresrechnung 2019 - Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 2 u. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat Glonn wurde die Jahresrechnung 2019 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedes Mitglied erhielt einen Abdruck der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts vorab zur Kenntnisnahme. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Der 1. Bürgermeister gab die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten keine nennenswerten Unstimmigkeiten auf. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Der Gemeinderat hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.

Beschluss

Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung gem. Art. 66 Abs. 1 GO wird hierfür erteilt.


Der Gemeinderat schließt sich dem Bericht des Sachverständigen an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2019 als abgeschlossen.


Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festgestellt:



Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
Verwaltungshaushalt
10.601.172,51
10.601.172,51
Vermögenshaushalt
8.003.933,26
8.003.933,26
Gesamthaushalt
18.605.105,77 €
18.605.105,77 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2019 - Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat Glonn mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn erklärt sein Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019. Er billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem ersten Bürgermeister als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö 9

Sachverhalt

1.
GR´in Kintzel:
Besteht die Möglichkeit zur Wiedereröffnung des „Roten Platzes“? Er fehlt den Jugendlichen sowohl als Sportbereich als auch als allgemeiner Treffpunkt.

1. Bgm. Oswald:
Eine Wiedereröffnung wäre auch in meinem Sinne. Eine entsprechende Anfrage beim Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ergab, dass dies nicht ohne weiteres möglich wäre. Es gelten hier dieselben Anforderungen bzw. derselbe hohe Aufwand wie bei Trainingseinheiten, die von den Sportvereinen durchgeführt werden (Hygienekonzept, Überwachung der Personenanzahl, Dokumentation der Besucher etc.). Dies kann nicht in der erforderlichen Weise sichergestellt werden.

2.
GR Gerg:
Wie ist der Sachstand bzgl. „Errichtung neues Feuerwehrhaus“?

1. Bgm. Oswald:
Eine Vorstellung des Planungsstandes wird in einer der nächsten GR-Sitzungen erfolgen.

3.
GR`in Gräf:
Im Frühjahr wurde die Fußwegverbindung zwischen dem Feldweg und der GVStr. Adling-Doblberg geschlossen. Es hieß damals, dass der Weg wieder geöffnet werden soll. Wie ist hier die Sachlage?

1. Bgm. Oswald:
Dies ist grundsätzlich richtig. Bisher liegt aber lediglich eine mündliche Zusage der Bayer. Staatsforsten zur Bereitstellung des dazu benötigten Grundstücksstreifens vor. Die Gemeinde kann hier erst tätig werden, wenn ein schriftlicher Gestattungsvertrag oder die Zustimmung zur Widmung vorliegt.

4.
GR´in Gräf:
Wie ist der Verfahrensstand bei der Städtebauförderung?

1. Bgm. Oswald:
Das beauftragte Büro ist bereits vorbereitend tätig. Es ist geplant, Anfang November eine Auftaktveranstaltung/Bürgerinformation durchzuführen.









Datenstand vom 22.04.2021 16:22 Uhr