Datum: 15.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 1. Änderung Bebauungsplan "Wiesmühl-/Kugelfeldstraße"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §3Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss
4 Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Frauenreuth Nord; Billigungsbeschluss
5 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klosters Zinneberg; Aufstellungsbeschluss
6 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 8. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 15.12.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anfragen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 8. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 15.12.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 24.11.2020 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2020 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 27.10.2020 wurde genehmigt
  • Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Mietpreis für das an die Verwaltungsgemeinschaft Glonn vermietete Rathaus an die aktuelle Marktsituation anzupassen und eine Prüfung desselben künftig alle 5 Jahre durchzuführen.
  • Der Marktgemeinderat stimmte einem notariellen Überlassungsvertrag unter Ehegatten zu, in dem die auf dem betreffenden Grundstück in Schlacht lastende Einheimischenbindung vom neuen Miteigentümer unverändert übernommen wird.

3.
Seit Montag, 7. Dezember, kann der Münchner Familienpasses 2021 in der Gemeinde erworben werden. Dieses Projekt ist eine Kooperation des Kreisjugendamtes Ebersberg und der Stadt München und bietet für nur 6 Euro ein ganzes Jahr lang spannende Unternehmungen und jede Menge Ermäßigungen für die gesamte Familie. Das Angebot umfasst Führungen durch verschiedene Museen, spannende Exkursionen durch die Natur, Workshops rund um Ökologie und alternative Energien, Rafting auf der Isar, Kreativangebote wie Buchbinden, Floßbau, Schreinern, Kochen und vieles mehr. Weiterführende Infos erhalten Sie unter jugendamt@lra-ebe.de oder telefonisch unter 08092/823 256 und im Internet unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Ferienangebote/Familienpass.html .


4.
Der Markt Glonn erhält zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Freistaat Bayern 78.119 €.



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3. 1. Änderung Bebauungsplan "Wiesmühl-/Kugelfeldstraße"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §3Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 8. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 15.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 07.09.2020-09.10.2020 fand die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB statt. In Abstimmung mit dem Bauamt hat der Planungsverband ein Arbeitspapier zur Behandlung der Stellungnahmen entworfen. Dieses wurde den Gemeinderäten mit der Ladung zugeschickt.

  1. Beteiligte Träger öffentlicher Belange


Nr.
Institution
Stellungnahme
Datum
01
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung
Hinweis
09.09.2020
02
Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern
keine Einwände
24.09.2020
03
Regionaler Planungsverband München
keine Einwände
11.09.2020
04
Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienststelle
-
-
05
Kreisheimatpfleger EBE (3)
-
-
06
Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
-
-
07
Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung
keine Einwände
13.10.2020
08
Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutz
keine Einwände
13.10.2020
09
Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde
Hinweise
13.10.2020
10
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten EBE
keine Einwände
06.10.2020
11
Amt Ländliche Entwicklung Oberbayern
keine Einwände
11.09.2020
12
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
-
-
13
Staatliches Bauamt Rosenheim, Straßenbau
Einwendungen
07.10.2020
14
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Hinweise
07.10.2020
15
Bayerischer Bauernverband, EBE+M
-
-
16
Handwerkskammer für München und Oberbayern
keine Einwände
05.10.2020
17
Industrie- und Handelskammer München
keine Einwände
21.09.2020
18
Kreishandwerkerschaft EBE
keine Einwände
14.09.2020
19
Wasserbeschaffungsverband Glonn-Süd
-
-
20
Aying
keine Einwände
07.09.2020
21
Baiern
-
-
22
Bruck
-
-
23
Egmating
-
-
24
Feldkirchen-Westerham
-
-
25
Moosach
-
-
26
Oberpframmern
-
-
27
Bund Naturschutz Kreisgeschäftsstelle EBE
-
-
28
Landesbund Vogelschutz M, Bezirk Oberbayern
-
-
29
MVV
-
-
30
bayernets
keine Einwände
07.09.2020
31
Bayernwerk Netz GmbH
Hinweise (Siehe Stellungnahme vom 17.11.2019)
 08.09.2020
32
Deutsche Telekom, Bad Aibling
-
-
33
TenneT TSO GmbH
keine Einwände
09.09.2020
34
Neptune Energy Deutschland GmbH
keine Einwände
14.09.2020
35
Stadtwerke LHM, Services
-
-
36
gKu VE München Ost
-
-
37
Deutsche Glasfaser
-
-
38
Energienetze Bayern GmbH
keine Einwände
21.09.2020
39
Kreisjugendring EBE
-
-
40
Evang.-luth. Pfarramt Grafing
-
-
41
Evang.-luth. Pfarramt Höhenkirchen
-
-
42
Erzbischöfliches Ordinariat
keine Einwände
07.10.2020
43
Energieagentur Ebersberg
-
-



  1. Eingegangene Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

Beschluss: 17:0
Der Marktgemeinderat Glonn nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht wurden.





  1. Stellungnahmen ohne Anregungen, Bedenken, Einwendungen und Hinweisen

02
Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern
keine Einwände
24.09.2020
03
Regionaler Planungsverband München
keine Einwände
11.09.2020
07
Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung
keine Einwände
13.10.2020
08
Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutz
keine Einwände
13.10.2020
10
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten EBE
keine Einwände
06.10.2020
11
Amt Ländliche Entwicklung Oberbayern
keine Einwände
11.09.2020
16
Handwerkskammer für München und Oberbayern
keine Einwände
05.10.2020
17
Industrie- und Handelskammer München
keine Einwände
21.09.2020
18
Kreishandwerkerschaft EBE
keine Einwände
14.09.2020
20
Aying
keine Einwände
07.09.2020
30
bayernets
keine Einwände
07.09.2020
33
TenneT TSO GmbH
keine Einwände
09.09.2020
34
Neptune Energy Deutschland GmbH
keine Einwände
14.09.2020
38
Energienetze Bayern GmbH
keine Einwände
21.09.2020
42
Erzbischöfliches Ordinariat
keine Einwände
07.10.2020


Beschluss: 17:0
Der Marktgemeinderat Glonn nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.  


  1. Stellungnahmen mit Anregungen, Einwendungen oder Hinweisen


    1. Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zuletzt mit Schreiben vom 20.11.2019 eine Stellungnahme zum o.g. Vorhaben ab.

Ergebnisse der letzten Stellungnahme
Darin kamen wir zu dem Schluss, dass das Vorhaben (Ausweisung eines Mischgebietes) grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.
 
Neue Planunterlagen vom 26.05.2020
In den neu vorgelegten Planunterlagen haben sich keine landesplanerisch relevanten Ände-rungen ergeben. Eine erneute Bewertung ist aus fachlicher Sicht somit nicht veranlasst.  
 
Ergebnis
Das Vorhaben entspricht weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.


Hinweis
Vorsorglich weisen wir weiterhin darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1.)    

Abwägung
Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 20.11.2019 begrüßt die Planung für die Erhaltung und Verbesserung der Standortvoraussetzungen der bayerischen Wirtschaft ausdrücklich. Nachdem mit vorliegender Stellungnahme keine erneute Bewertung aus Sicht der Regierung von Oberbayern veranlasst ist, ist entsprechend keine Planänderung notwendig.

Beim gegenständlichen Standort der Fa. Brunner handelt es sich um eine reine Produktionsstätte, die sich mit der gewerblichen Herstellung von Formen (z. B. Formen für die Süßwarenindustrie) beschäftigt. Eine Einzelhandelsagglomeration auf dem Betriebsgelände ist aufgrund der Bestandsverhältnisse ausgeschlossen und entspricht auch nicht den Festsetzungen 2.1 bis 2.6.  

Beschluss: 17:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.


    1. Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde

C.        aus naturschutzfachlicher Sicht

Im Einzelnen nehmen wir zu o. g. Vorhaben wie folgt Stellung:

Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände und Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Jedoch gibt es die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten (§ 4c BauGB).

       Monitoring für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der Bauleitplanung

Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4 BauGB.
 
Gemäß § 4c Satz 2 BauGB nutzen die Gemeinden die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buch-stabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB.

Die Gemeinden müssen im Umweltbericht die Überwachung der Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung des Plans entstehen, vorbereiten und hier ein Konzept der geplanten Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) darstellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Abs. 4 S. 1 HS 2 BauGB i. V. m. Nr. 2 c S. 1, Nr. 3 b der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

Das Monitoring-Konzept, dass die Gemeinde im Umweltbericht zur Überwachung der Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung entwickeln muss, muss deshalb folgende Ziele verfolgen:

-        Feststellung der Umsetzung und der Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen
-        Feststellung, dass die Kompensationsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt worden sind, und zwar auch hinsichtlich der Pflege, da hiervon deren Wirksamkeit abhängt,
-        Feststellung der Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen,
-        Feststellung von Defiziten in der Wirkung der Kompensationsmaßnahmen und
-        Feststellung von zuvor nicht erkannten und nicht kompensierten Auswirkungen auf den Naturhaushalt.

Die Zeitdauer des Monitorings ist auf die Zeit abzustimmen, die bis zur Erreichung des Kom-pensationsziels vergeht. Mit der Überwachung ist zu beginnen, wenn die Festsetzungen des Plans zumindest teilweise realisiert sind. Der unteren Naturschutzbehörde Ebersberg ist alle zwei Jahre ein Monitoringsbericht über den aktuellen Zustand der Ausgleichsfläche vorzulegen.

Der Umweltbericht ist auf S. 24 Pkt. 8 „Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)“ um die o. g. Anforderungen zum Monitoring zu ergänzen.  


Abwägung
Der Hinweis zu den Angaben zu „Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)“ ist sinnvoll und wird im Umweltbericht redaktionell ergänzt. Als Dauer zur Erreichung des Kompensationsziels werden 15 Jahre übernommen.


Beschluss: 17:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Der Umweltbericht wird entsprechend der Abwägung ergänzt.


    1. Staatliches Bauamt Rosenheim, Straßenbau
2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen. die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen):

- Erschlossen wird über die Hans-Brunner-Straße (Abschnitt: 140 Station: 5,380) und über die Wiesmühlstraße (Abschnitt: 140 Station: 5,515) zur EBE 14. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenzufahrten während des Bauvorhabens, angelegt werden.

- Entlang der freien Strecke und im Verknüpfungsbereich innerhalb von Ortsdurchfahrten
von Kreisstraße gilt gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG für bauliche Anlagen (gemäß Art. 2 BayBO) bis 15 m Abstand vom äußeren Rand der Fahrbahndecke Bauverbot. Die geplante Bebauung im Bebauungsplan unterschreitet den Mindestabstand von 15 m. Um eine funktionale Bebauung der Flächen in Anlehnung an den Bestand zu ermöglichen, stimmt das StBA nach Abwägung des Sachverhaltes einer Reduzierung der Anbauverbotszone, im
Bereich der EBE 14 Abschnitt 140 Station 5,215 bis Abschnitt 140 Station 5,450, auf 9,0 m zu.

- Im Bereich der Sichtfelder (3 m x 70 m) der Zufahrt zur Kreisstraße EBE 14 darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0 ,80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. (Art. 26 BayStrWG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtiqunq der RAL/RASt).

- Die Leistungsfähigkeit der Einmündungsbereiche EBE 14 / Hans-Brunner-Straße und EBE 14 / Wiesmühlstraße sind verkehrstechnisch durch die Gemeinde Glonn zu prüfen und
nachzuweisen. Durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, ausgehend des neu zu Erschließenden Gebiets, kann eine bauliche Änderung von Nöten werden. Die Kosten einer baulichen Änderung, aus zuvor genannten Grund, hat die Gemeinde Glonn zu tragen.


Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:

- Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch das Bauvorhaben keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden.
- Die Dachentwässerung ist auf dem Grundstück, in eigene Entwässerung, einzuleiten.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwir- kungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.


Abwägung

-        Das Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/9 (Haus Nr. Kastenseestraße 17) wurde bereits genehmigt und gebaut. Weitere Zufahrten oder Baustellen-Zufahrten zur EBE 14 sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten.
       Die möglichen Bauarbeiten für eine zukünftige Erweiterung der Fa. Brunner benötigen keine direkte Zufahrt zu der Kreisstraße EBE 14. Eine Änderung der Planungsunterlagen ist in dieser Hinsicht nicht notwendig. Trotzdem wird der Hinweis über zusätzliche Zufahrten und zusätzliche Baustellenzufahrten zur EBE 14 während des Bauvorhabens in die Begründung aufgenommen.

-        Wie oben erläutert, ist die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/9 (Haus Nr. Kastenseestraße 17) bereits genehmigt und gebaut. Der Bebauungsplanentwurf basiert auf den Angaben der Baugenehmigung. Der gültige Vorbescheid wurde unter Auflagen und Bedingungen zur baulichen Ausführung (Schallschutz, Sicherheit Straßenverkehr) erteilt. Gemäß Baugenehmigungsbescheid sind die Forderungen eingehalten worden. Allerdings sind die Angaben zur Bauverbotszone und die Sichtfelder nicht in der genehmigten Bauzeichnung dargestellt.

       Die Stellungnahme des Straßenbauamtes Rosenheim stimmt der Reduzierung der Anbauverbotszone auf 9 m zu. Das Vorhaben hält den reduzierten Mindestabstand von 9 m vom äußeren Rand der Fahrbahndecke der Ortsdurchfahrt EBE 14 ein.

       Die bereits genehmigte Zufahrtsituation, die erforderlichen Sichtdreiecke sowie die Anbauverbotszone werden gemäß Abstimmung mit der StBA in den Bebauungsplan übernommen und dargestellt.

-        Die derzeitige Bebauungsplanänderung in ihrem Geltungsbereich beinhaltet nicht die Einmündung der  Hans-Brunner-Straße und Wiesmühlstraße in die EBE 14. Nichtsdestotrotz sind die Grundstücke Fl. Nrn. 202/1 und 202/9 angrenzend an die Einmündung der Hans-Brunner-Straße und die jeweiligen Einfriedungen liegen im Bereich der Sichtfelder.

       Der Hinweis zu den Angaben von Einfriedungen im Bereich der Sichtfelder ist sinnvoll. In der Satzung wird eine zusätzliche Festsetzung zur Höhe der Einfriedungen entlang der Einmündung der Hans-Brunner-Straße zur EBE 14 ergänzt. Die Berücksichtigung der RAL/RASt und die Anlagen zu Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs werden in den Hinweisen ergänzt.

-        Die Gemeinde ist sich ihrer Pflicht zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Einmündungsbereiche bewusst. Diese Prüfung ist Bestandteil nachfolgender Planungsschritte. Die Bemerkung in diesem Zusammenhang wird zur Kenntnis genommen.

       Es ist davon auszugehen, dass die geplanten Wohneinheiten nicht zu einer Verminderung der Leistungsfähigkeit der Einmündungsbereiche führen werden. Abgesehen davon liegen die Einmündungsbereiche nicht im Geltungsbereich der Bebauungsplan. Eine Änderung der Planungsunterlagen ist nicht veranlasst.

-        Die notwendigen Flächen zur Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers sind mit den Festsetzungen zum Regenwassermanagement bereits im Satzungsentwurf enthalten. Darüber hinaus wird im Bebauungsplan auf die Angaben zu wasserwirtschaftlichen Bedingungen und Anlagen für die Entwässerung auf den Grundstücken hingewiesen.

-        Der Hinweis, dass künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen nicht geltend gemacht werden können ist sinnvoll und wird in der Satzung in den Hinweisen ergänzt.


Beschluss: 17:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise beachtet. Die Planung wird entsprechend der Abwägung ergänzt.


    1. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
unsere Stellungnahme vom 16.12.2019 zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde gewürdigt und unsere Empfehlungen in den gegenständlichen Satzungsentwurf eingearbeitet. Dies begrüßen wir.

Wir empfehlen, die wasserwirtschaftlichen Bedingungen und Auflagen zum Objektschutz (Schutz vor Hochwasser und Starkregen) in die Festsetzungen aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Punkte 11.7 bis 11.11 bei den Hinweisen.

 Abwägung

Hinweise zum Schutz der baulichen Anlagen gegen aufsteigendes Grundwasser sind bereits in den Hinweisen der Satzung inbegriffen. Der Vorschlag diese als Festsetzungen zum Schutz vor Hochwasser HQ100 aufzunehmen ist nachvollziehbar, aber entbehrlich. Die Hinweise mit Erläuterungen zur Bauweise und Schutz der Gebäudetechnik sind bereits enthalten. Die OK Rohfußboden wird in den Festsetzungen abschließend geregelt.

Beschluss: 17:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.


    1. Bayernwerk
unsere Stellungnahme vom 17.11.2019 behält unverändert ihre Gültigkeit.


Abwägung
Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. In der Satzung wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheit und der Betrieb der bestehenden Anlagen während möglicher Planungen und Bauausführungen nicht beeinträchtigt werden soll.

Beschluss: 17:0
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf vom 15.12.2020. Die Änderungen der Abwägung sind entsprechend einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den geänderten Planunterlagen mit Datum vom 15.12.2020 eine nach §4a BauGB weitere und verkürzte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Frist für Stellungnahmen soll 2 Wochen betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Frauenreuth Nord; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 8. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 15.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in dieser Sache zuletzt am 28.07.2020 die Aufstellung der Satzung „Frauenreuth Nord“ beschlossen.
Nun liegt ein Entwurf der Satzung vor. Die Unterlagen hierzu sind den Gemeinderatsmitglieder mit der Ladung zugeschickt worden.
Zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach, wurden seit dem Aufstellungsbeschluss verschiedene Themen u. a. Ausgleichsfläche (Lage, Größe, etc.) sowie die Erschließung abgeklärt. Das Ergebnis ist in den Entwurf eingeflossen.
Mit der Satzung soll der Neubau eines Wohnhauses mit ca. 6,50m Wandhöhe und Satteldach mit Firstrichtung über die Längsseite des Gebäudes ermöglicht werden. Außerdem soll der Neubau einer Garage mit ca. 7,00m x 6,00m Grundfläche ermöglicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Satzung vom 15.12.2020. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klosters Zinneberg; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 8. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 15.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Raumbedarf für das staatlich anerkannte Förderzentrum in Zinneberg kann mit den
vorhandenen Räumen nicht mehr gedeckt werden.
Um zusätzliche Räume zu gewinnen, soll im Bereich der jetzigen Sportflächen östlich der Turnhalle der Neubau einer Mittel- und Berufsschule erfolgen.
Das vom Kloster beauftragte Büro Hitzler Ingenieure (Herr Hitscherich) stellte das Projekt
dem Gemeinderat in der Sitzung am 17. Dezember 2019 bereits vor und erläuterte es.
Es ist angedacht, die vorhandenen Sport- und Spielflächen nach Osten zu verlegen und an
deren Stelle den Schulneubau zu verwirklichen.
Die zusätzlich notwendigen Stellplätze sollen östlich des vorhandenen Weges bzw. südlich
des vorhandenen Parkplatzes angelegt werden.  
Um Baurecht für diese Bauvorhaben zu erlangen, ist zunächst der Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern und in einem weiteren Schritt in einem Bebauungsplan die zulässige Bebauung festzulegen.
Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist die betroffene Grundstücksfläche als Grünfläche deklariert. Diese soll als Sondergebiet umgewidmet werden.
In diesem Zusammenhang soll auch der südlich der Zufahrtsstraße gelegene Bereich, auf
dessen Fläche sich das Kinderhaus und weitere Gebäude der Klosteranlage befinden, den
tatsächlichen Gegebenheiten planerisch als SO angepasst werden. Im rechtswirksamen FNP ist diese Fläche als Grünfläche dargestellt.
Ein Lageplan, aus dem der zu ändernde Bereich ersichtlich ist, wurde dem GR vorgestellt. Eine Kostenübernahmeerklärung des Klosters liegt vor.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht Einverständnis mit der Änderung des Flächennutzungs-planes für den o. g. Bereich. Folgender Aufstellungsbeschluss wird gefasst:

Der Marktgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan im Bereich des Klosters Zinneberg zu ändern. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
 
Osten:    landwirtschaftliche Flächen, Wald „Zinneberger Holz“        
Westen: Schloss Zinneberg, Wald „Zinneberger Holz“
Norden:  landwirtschaftliche Flächen, Wald „Zinneberger Holz“
Süden:   Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche, Wald „Zinneberger Holz“

Es umfasst Teilflächen der Fl.-Nrn. 383 (Klosteranlage) und 420 (Zufahrt), Gemarkung Glonn.
Der Geltungsbereich der Änderung ist aus anliegendem Lageplan, datiert mit 15.12.2020, ersichtlich, der Bestandteil des Protokolls ist.
Der Plan soll als 10. Änderung „Sondergebiet Schule, Jugend, Bildung“ betitelt werden.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24 in 85665 Moosach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 8. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 15.12.2020 ö 6

Sachverhalt

GR Jirsak:
Laut Aussagen von Anliegern ist die Straße in Frauenreuth, die von der Kirche bergauf Richtung Norden verläuft, in einem schlechten Zustand.
Handelt es sich hier um eine Gemeindestraße bzw. sind hier Verbesserungsmaßnahmen geplant?


1.Bgm Oswald:
Von dieser Straße werden ca. 3 Gebäude/Grundstücke erschlossen. Ein Teil der Straße liegt auf Privatgrund. Bisher geführte Gespräche mit dem Eigentümer zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse blieben erfolglos. Aktuell sind im Rathaus aber keine akuten Probleme bzgl. des Straßenzustands bekannt, wobei grundsätzlich ein Verbesserungsbedarf besteht. Es ist auch zu berücksichtigen, dass im Falle einer Sanierung oder Neubau der örtlichen Wasserversorgung, diese in der Straße verlegt werden sollte und dadurch die Straße wieder aufgemacht bzw. neu gebaut werden müsste.

Datenstand vom 22.04.2021 16:31 Uhr