Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VGem Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wahl des/r Gemeinschaftsvorsitzenden
2 Wahl des/r stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden
3 Erlass einer Geschäftsordnung
4 Erlass einer Entschädigungssatzung
5 Bestellung der Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zu Eheschließungs-Standesbeamten

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1. Wahl des/r Gemeinschaftsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Durch den bisherigen Gemeinschaftsvorsitzenden wurde zur Bildung eines Wahlausschusses aufgerufen. Dazu wurden einstimmig folgende Personen vorgeschlagen und berufen:

Herr VG-GL Alois Huber (Vorsitzender)
Frau Marianne Heimbuchner
Frau Anna Hilger

Zum Gemeinschaftsvorsitzenden ist ausschließlich wählbar einer der ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden (Art. 6 Abs. 3 VGemO).

Für die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden ging folgender Vorschlag ein:

- Herr Josef Oswald,     1. Bürgermeister des Marktes Glonn

Die anschließend vorgenommene, schriftlich und geheim durchgeführte Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

Insgesamt abgegeben:          23        Stimmen
Herr 1. Bgm. Oswald:                      22      Stimmen
Frau 1. Bgm´in Heiler:             1         Stimme
Ungültig:                                    -      Stimmen

Damit war Herr Bürgermeister Oswald zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.
Er dankte für das Vertrauen und erklärte auf Befragen durch den Wahlausschuss-Vorsitzenden, dass er die Wahl annehme.

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2. Wahl des/r stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung beschloss ohne Gegenstimme, nur eine/n Stellvertreter/in für den Gemeinschaftsvorsitzenden zu wählen. Wählbar dazu sind grundsätzlich alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung mit Ausnahme des bereits feststehenden Gemeinschaftsvorsitzenden (1. Bgm. Oswald).

Der Wahlausschuss bestand wie schon bei der Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden aus

Herr  VG-GL Alois Huber (Vorsitzender)
Herr  Marianne Heimbuchner
Frau Anna Hilger

Für die Wahl des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden ging folgender Vorschlag ein:

- Herr Andreas Lutz,                1. Bürgermeister der Gemeinde Oberpframmern

Die anschließend vorgenommene, schriftlich und geheim durchgeführte Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:
Insgesamt abgegeben:        23        Stimmen
Herr 1. Bgm. Lutz                22        Stimmen
Frau 1. Bgm´in Heiler                  1        Stimme
Ungültig:                           -        Stimme

Damit war Herr Bürgermeister Andreas Lutz zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.
Er dankte für das Vertrauen und erklärte auf Befragen durch den Wahlausschuss-Vorsitzenden, dass er die Wahl annehme.

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3. Erlass einer Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung hat gemäß Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) über den Erlass einer Geschäftsordnung zu beschließen.
Den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung liegt ein bereits zwischen Verwaltung und Bürgermeistern abgestimmter Entwurf einer Geschäftsordnung vor. Der Entwurf basiert auf der bisherigen Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung sowie den Mustergeschäftsordnungen des Bayerischen Gemeindetages.
Seitens der Bürgermeister wird die Annahme der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung empfohlen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Erlass der Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung ohne Änderung.
Die Geschäftsordnung in der endgültigen Fassung wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Entschädigungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung hat über den Erlass einer Entschädigungssatzung zu beschließen.
Den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung liegt ein zwischen Verwaltung und Bürgermeistern abgestimmter und zur Annahme empfohlener Satzungsentwurf vor.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Erlass der
„Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Glonn“
in der vorgelegten Fassung ohne Änderung. Sie liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Die Festsetzung der Entschädigungen für den Gemeinschaftsvorsitzenden und dessen Stellvertreter erfolgen durch Beschlussfassung im nichtöffentlichen Sitzungsteil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Bestellung der Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zu Eheschließungs-Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die am 15.03.2020 bzw. 29.03.2020 wieder- bzw. neu gewählten ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Baiern, Bruck, Egmating, Glonn, Moosach und Oberpframmern wollen weiterhin-, bzw. neu als sog. „Eheschließungs-Standesbeamten“ amtieren.
Sie sind somit für die Amtszeit vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 zu Standesbeamten mit der Einschränkung für Eheschließungen zu bestellen. Die Bestellung erlischt mit dem Ende ihrer Amtszeit (§ 3 Abs. 3 AVPStG)

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung bestellt die ersten Bürgermeister
  • Martin Riedl                Gemeinde Baiern
  • Josef Schwäbl        Gemeinde Bruck
  • Inge Heiler                Gemeinde Egmating
  • Josef Oswald                Markt Glonn
  • Michael Eisenschmid        Gemeinde Moosach
  • Andreas Lutz                Gemeinde Oberpframmern
zu Standesbeamten. Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AVPStG umfasst deren Aufgabenbereich ausschließlich die Vornahme von Eheschließungen. Die Verwaltung wird beauftragt, Bestellungsurkunden mit diesen Befugnissen zu erstellen und auszuhändigen.
Die Bestellung erfolgt mit der Einschränkung, dass die Genannten nur zur Vornahme von Eheschließungen in ihrem Gemeindebereich berechtigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:15 Uhr