Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorbescheid: Errichtung einer Maschinenhalle, Schlacht 4
2 Bauvoranfrage: Neubau einer Doppelhaushälfte, Balkham 9a
3 Schießstättenweg 2 Wetterling, Vorbescheid zum Neubau von 4 Doppelhaushälften
4 Am Hochrain 2,Schlacht, Antrag auf Verlängerung der Wohncontainernutzung
5 Bahnhofstraße: Erweiterung der Tempo-30-Zone
6 Parkplatzregelung am Marktplatz

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1. Vorbescheid: Errichtung einer Maschinenhalle, Schlacht 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird angefragt, ob in der Nordwestecke des Grundstücks eine Maschinenhalle mit einer Grundfläche von ca. 18m x 12m und einer Durchfahrtshöhe von ca. 4,50m errichtet werden kann. Die Wandhöhe soll ca. 5,98m und die Firsthöhe ca. 8,08m betragen.
Aktuell befindet sich das Vorhaben noch im baurechtlichen Außenbereich und könnte privilegiert sein.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage: Neubau einer Doppelhaushälfte, Balkham 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Grundstück gibt es eine städtebauliche Vereinbarung. In dieser ist u. a. der Bau eines Doppelhauses geregelt.
Die geregelte Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe werden eingehalten. Die Wandhöhe soll ca. 6,60m, die Firsthöhe ca. 9,15m betragen. Für das Doppelhaus ist eine Grundfläche von 160m² geregelt, diese Haushälfte wird ca. die Hälfte dieser Grundfläche haben. In der Vereinbarung ebenfalls geregelt ist, dass die Gebäude einen dörflichen Charakter und einheitlich zu halten sind. Ebenso soll das Doppelhaus nicht als solches in Erscheinung treten.
Die Bauherren dieser Haushälfte möchten Fenster und Haustür in anthrazit, rote Dachziegel, die Außenwand weiß verputzt, Dachuntersicht Holzfarben und auf der Südseite französische Balkone aus Metall. Insgesamt fügt sich die Haushälfte in die Umgebung ein.
Für die zweite Haushälfte ergibt sich daraus, dass die Außenwand ebenfalls weiß verputzt werden, die Dachfarbe ebenfalls rot sein und die Fenster und Türen ebenfalls anthrazit sein müssen. Wand- und Firsthöhe sowie Dachneigung müssen bei beiden Haushälften ebenfalls gleich sein.

Der Hauptausschuss bezweifelt den nach Vereinbarung geforderten dörflichen Charakter der Planung. Um diesen zu erhalten schlägt der Hauptausschuss vor einen Dachüberstand von mindestens 1,0m bzw.  giebelseitig einen Balkon anzubauen und eine zumindest teilweise Holzverschalung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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3. Schießstättenweg 2 Wetterling, Vorbescheid zum Neubau von 4 Doppelhaushälften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Der TOP entfällt. Eine Abstimmung fand nicht statt.

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4. Am Hochrain 2,Schlacht, Antrag auf Verlängerung der Wohncontainernutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Fa. Ettenhuber beantragt mit Schreiben vom 15.06.20 die Verlängerung der Wohncontainernutzung für die Hälfte der aufgestellten Wohncontainer.
Die insgesamt 24 Wohncontainer, die 2019 aufgestellt worden sind, müssten gemäß Städtebaulicher Vereinbarung ab 01.10.2022 abgebaut und der ursprüngliche Zustand (Stellplätze für Pkws) wiederhergestellt sein. Bei Missachtung ist eine Vertragsstrafe fällig.

Der Hauptausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 30.04.2019 mit dem Wunsch zur Aufstellung der Wohncontainer befasst. Auf die dortige Niederschrift wird verwiesen. Die Container waren/sind aus ortsplanerischer Sicht auf Dauer nicht akzeptabel. Um die baldige Beseitigung nach dem Bau der Wohnungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu sichern, hatte der HA den Abschluss der Vereinbarung aus gutem Grund gefordert und dieser Abschluss ist dementsprechend auch erfolgt. Daneben ist die Baugenehmigung für die Container auch nur befristet bis 01.10.2022 beantragt und vom LRA EBE so erteilt worden.

Auch eine kleinere Anzahl Container ist städtebaulich auf Dauer am Aufstellungsort nicht zu befürworten. Der Wunsch des Bauherrn mag nachvollziehbar sein. Eine weitere Zustimmung wird aber im Ergebnis dazu führen, dass die Container dann auf Dauer stehen bleiben. Neben den ortsplanerischen Bedenken würden dann auch weiterhin Stellplätze entfallen, die für den Stellplatznachweis des Betriebs erforderlich sind.

Neben den negativen Auswirkungen für das Ortsbild lässt die weitere Container-Nutzung Probleme auch in der sozialen Struktur und aus nachbarschaftlichen Aspekten befürchten. Das Dorf Schlacht wird in seiner Bevölkerungsstruktur schon jetzt durch die hohe Anzahl von Einzelpersonen, die an sich hier nicht ansässig sind, erheblich verändert. Diese Problematik würde mit einer entsprechenden Nutzung der Container mit weiteren Kurzzeitangestellten auch nach Fertigstellung der neuen Wohngebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch verschärft.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag auf Verlängerung der Wohncontainernutzung ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bahnhofstraße: Erweiterung der Tempo-30-Zone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö 5

Sachverhalt

In der letzten GR-Sitzung wurde auf zu schnelles Fahren im Bereich des Bahnhofsplatzes und der Bahnhofstraße hingewiesen. Derzeit endet die Tempo-30-Zone am Steinbruchweg. In der Bahnhofstraße besteht bereits eine Rechts-vor-Links-Regelung. Sowohl die Besonderheiten eines Busbahnhofes, zu dem viele Schüler kommen, als auch die Verkehrslage in der Bahnhofstraße mit mehreren Gewerbebauten und den dazugehörigen An- und Abfahrten und Ein- und Ausfahrten in diese Grundstücke geben Anlass für die Einbeziehung dieser Verkehrsflächen in die bestehende Tempo-30-Zone aus Verkehrssicherheitsgründen. Daneben wäre nun ein angemessenes Gebiet nördlich des Marktplatzes einheitlich in der zugelassenen Geschwindigkeit geregelt.

In der Diskussion wurde daraufhin gewiesen, dass Stellplätze durch Dauerparker belegt sind, die Marktgemeinde soll versuchen die Dauernutzungen einzuschränken.

Beschluss

Der HA beschließt, die bestehende Tempo-30-Zone auf den Bahnhofsplatz und die Bahnhofstraße auszuweiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Parkplatzregelung am Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von Seiten eines Gemeinderats wurde angefragt inwiefern die momentane Regelung zur Parkdauer auf der öffentlichen Fläche südlich der Staatsstraße von 1 Stunde auf 15 oder 30 Minuten verkürzt werden könnte. Hierzu gab es 2015 einen ähnlichen Antrag von 6 Eigentümern (Anlage) der angrenzenden Geschäfte auf Reduzierung der Parkdauer von 2 Stunden auf 30 Minuten, worauf die Parkdauer auf 1 Stunde reduziert wurde. Dies erschien ausreichend um mehrere Besorgungen mit einem Parkvorgang erledigen zu können und hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt.
Grundsätzlich muss eine Regelung in Zusammenhang mit der umliegenden Parkregelung auf den öffentlichen Flächen gesehen werden. Eine Übersicht zur aktuellen Regelung ist als Anlage beigefügt. Hiervon ausgenommen sind die Regelungen für die Parkflächen, welche von den Ladeneigentümern zur Verfügung gestellt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen die städtebaulichen Untersuchungen im Rahmen der ISEK Erstellung abzuwarten und bei möglichen Änderungen zu berücksichtigen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.09.2020 09:30 Uhr