Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Stabgitter/Sichtschutzzaunes, Steinhausen 82a
2 Einbau einer Wohnung über der bestehenden Garage, Wolfgang-Koller-Straße 50
3 Aufheben des Dachstuhles zum Einbau einer zweiten Wohneinheit, Steinhausen 11
4 Nutzungsänderung einer Unterkunft für Arbeitnehmer zu einer Betriebswohnung. Errichten einer Dachterrasse zur Belichtung und Belüftung, Bahnhofstraße 11

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1. Errichtung eines Stabgitter/Sichtschutzzaunes, Steinhausen 82a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 29.09.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es soll entlang der Ost- und Südostgrenze des Grundstücks ein Stabgitterzaun errichtet werden. Im Nordosten soll dieser 1,20m hoch sein. Im Südosten und Süden sind 2m mit Sichtschutz geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlan „GE Steinhausen“. Dieser setzt sockellose Holz- oder Drahtzäune ohne bestimmte Höhe fest.
Hier ist ein Stabgitterzaun mit Betonsockel geplant. Im BPlan ist ein Bereich dargestellt, der von Bebauung freizuhalten ist. Damit sollte das Zusammenwachsen von Steinhausen mit Reinstorf verhindert werden. Soweit erkennbar liegt der Zaun noch außerhalb dieses Bereichs. Die Befreiung vom sockellosen Zaun kann erteilt werden, da eine Tierwanderung aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen der Grundstücke und der Absicherung durch eine Stützmauer in diesem Bereich nicht möglich ist.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung für die Errichtung eines Stabgitterzaunes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Einbau einer Wohnung über der bestehenden Garage, Wolfgang-Koller-Straße 50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 29.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das vorhandene Wohnhaus soll über der bestehenden Garage erweitert werden und somit eine Einliegerwohnung geschaffen werden.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlans „nördlich der von-Büssing-Straße“. Dieser setzt im Bereich der Garage einen Garagenbauraum fest. Die Errichtung einer Einliegerwohnung auf dieser Garage überschreitet also den Bauraum für Hauptgebäude des BPlans. Der BPlan setzt auch maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude fest. Die Einliegerwohnung ist die 3. Wohneinheit in diesem Gebäude. Die maximal zulässige Grundfläche wird bereits durch den Bestand überschritten. Das Bestandsgebäude hat eine Dachneigung von 23°, für ein einheitliches Bild soll auch der Anbau 23° Dachneigung erhalten. Der BPlan setzt 30° fest.
Als der BPlan 1996 aufgestellt wurde, war das Wohngebäude Wolfgang-Koller-Straße 50 bereits Bestand. Die Festsetzungen wurden für die Bebauung nördlich der von-Büssing-Straße getroffen und haben das Bestandsgebäude Wolfgang-Koller-Straße 50 nicht richtig berücksichtigt.
Das Grundstücke der Wolfgang-Koller-Straße 50 ist das mit Abstand größte innerhalb dieses BPlans und auch wenn die Grundfläche vom Hauptgebäude weiter erhöht wird, so wird auf eine bestehende Garage gebaut und deswegen keine weitere Grundfläche versiegelt.
Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag und den benötigten Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Aufheben des Dachstuhles zum Einbau einer zweiten Wohneinheit, Steinhausen 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 29.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das vorhandene Wohnhaus soll aufgestockt und eine 2. WE im DG eingebaut werden.
Die Dachneigung wird mit 18° geplant. Durch die flache Dachneigung entstehen zwar im Dachgeschoß hohe Wohnräume das Gebäude tritt aber auch im Westen, Norden und Osten 3-geschoßig in Erscheinung.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Hier ist eine Erweiterung eines genehmigten Wohngebäudes auf maximal 2 WE möglich. Voraussetzung dafür ist, dass für die Wohnraumerweiterung ein Eigenbedarf des Eigentümers besteht und die Erweiterung angemessen ist.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag bei bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Nutzungsänderung einer Unterkunft für Arbeitnehmer zu einer Betriebswohnung. Errichten einer Dachterrasse zur Belichtung und Belüftung, Bahnhofstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 29.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für dieses Vorhaben gibt es einen genehmigten Vorbescheid aus dem Jahr 2020.
Die beantragte Planung entspricht dem Vorbescheid.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:25 Uhr