Datum: 24.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorbescheid: Neubau Wohnhaus, Schlacht 24a
2 Anbau einer Wohnung an die bestehende Garage, Schlacht 28
3 Errichtung eines Ersatzbaus für den landwirtschaftlichen Wirtschaftsteil mit Nutzungsänderung als Garagen, Lagerflächen für landwirtschaftliche Geräte mit Werkstatt und Lager, Hafelsberg 1
4 Vorbescheid: Neubau eines Reihenhauses, Flurnummer 180 und 180/10 Münchener Straße
5 Flurnummer 314/13 Wolfgang-Koller-Straße; Neubau eines Modulhauses
6 Erholungsweg zwischen Adling und Doblberg
7 Antrag der Fraktion der Grünen zur Wolfgang Koller-Straße

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1. Vorbescheid: Neubau Wohnhaus, Schlacht 24a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird angefragt, ob im Osten des Grundstücks ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 12,00m x 9,00m und einer Dachneigung von 30° errichtet werden kann. Die Wandhöhe soll 6,50m und die Firsthöhe 9,10m betragen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Anbau einer Wohnung an die bestehende Garage, Schlacht 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

An die bestehende Doppelgarage im Südosten des Grundstücks soll ein Anbau zu Wohnzwecken erfolgen. Der Anbau und die Garage sollen auch mit einem OG überbaut werden. Das gesamte Gebäude hat dann eine Grundfläche von ca. 13,24m x 9,74m. Es ist eine Wandhöhe von 6,43m, eine Firsthöhe von 8,08m und eine Dachneigung von 18° geplant.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die Stellplätze sollen in der vorhandenen Doppelgarage nachgewiesen werden.
Auf dem Grundstück sind laut Bauantrag genug Stellplätze nach Stellplatzsatzung vorhanden.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Ersatzbaus für den landwirtschaftlichen Wirtschaftsteil mit Nutzungsänderung als Garagen, Lagerflächen für landwirtschaftliche Geräte mit Werkstatt und Lager, Hafelsberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ein Teil des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes soll abgebrochen und neu aufgebaut werden. Der Ersatzbau soll in seinen Ausmaßen dem vorherigen Bestand entsprechen.
Das EG soll als Werkstatt bzw. Raum für landw. Geräte sowie Garagen und Abstellräume genutzt werden. Das OG soll ein großes Lager werden.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und stellt ein sonstiges Vorhaben dar.
Öffentliche Belange, die von diesem Vorhaben beeinträchtigt werden sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Vorbescheid: Neubau eines Reihenhauses, Flurnummer 180 und 180/10 Münchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für dieses Grundstück gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid vom 15.10.2019.
Mit dem jetzigen Vorbescheid sollen ein größeres Gebäude und die Lage der Stellplätze abgefragt werden.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von ca. 22,00m x 12,00m erhalten und eine Wandhöhe zur Straße hin von ca. 6,00m und zum Tal hin 8,85m. Es soll ein Reihenhaus mit 4 Wohnhäuser entstehen, jedes Haus soll auf jeder Dachseite je eine Gaube erhalten Die Gauben sollen ca. 1,80m breit und 2,20m hoch werden. Die Dachneigung wird mit 35° geplant. Erdgeschoßig sollen 4 Stellplätze integriert werden. Die restlichen 4 Stellplätze sollen östlich zum Bach hin angelegt werden. Zwischen dem neugeplanten Gebäude und dem bestehenden Dreispänner ist eine Fahrt mit ca. 3,70m Breite dargestellt.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein. Die Befreiung von der südlich festgesetzten Ortsrandeingrünung ist städtebaulich vertretbar.
Entlang der Glonn liegt der mit Dienstbarkeit gesicherte Schmutzwasserkanal. Es muss eine entsprechende Fahrt zum Unterhalt dieses Kanals und für Bachräumarbeiten berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorbescheid und der Befreiung zu. Die absolute Höhe des Neubau soll nicht höher als die vorhandene Umgebungsbebauung werden. Auf dem Gehweg darf keine weitere Rampe (Querneigung) als Zufahrt zur Straße gebaut werden, der Höhenunterschied ist auf dem Baugrundstück auszugleichen. Die Fahrt Richtung Osten ist mit Dienstbarkeit zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Flurnummer 314/13 Wolfgang-Koller-Straße; Neubau eines Modulhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Es soll ein eingeschoßiges Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 10,60m x 6,06m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt ca. 3,34m. Es ist ein Flachdach mit 3° Dachneigung geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich der Ergänzungssatzung „Wolfgang-Koller-Straße“. Diese wird derzeit geändert, der Bauantrag richtet sich aber noch nach der aktuellen Satzung. Das Gebäude liegt geringfügig außerhalb der Baugrenzen, die Terrasse liegt komplett außerhalb. Für Hauptgebäude setzt die Satzung ein Satteldach fest.
Die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen ist geringfügig und städtebaulich vertretbar. Ob ein Tinyhouse als Hauptgebäude zählt ist fraglich, eine Befreiung der Festsetzung ist aber bei einem Gebäude mit diesen Ausmaßen städtebaulich vertretbar.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu und den benötigten Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Erholungsweg zwischen Adling und Doblberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch eine Verpachtung ist im Frühjahr 2020 ein seit Jahrzehnten auf Privatgrund geduldeter Weg umgepflügt und landwirtschaftlich genutzt worden. Hierzu gingen bei der Gemeinde eine Vielzahl von Beschwerden ein, da dieser Weg von vielen Erholungssuchenden für Spaziergänge und Radfahrten (z.B. zum Steinsee) genutzt wurde.
Bei einem Ortstermin zwischen Landratsamt und den Staatsforsten wurde von letzteren in Aussicht gestellt eine Teilfläche vom südlich angrenzenden Grundstück für einen Erholungsweg zur Verfügung zu stellen. Nachdem der Landkreis für Wege abseits von Kreisstraßen nicht zuständig ist, wurde dies an die Gemeinde weitergegeben. Nun liegt ein Gestattungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren vor, welcher die Errichtung eines Erholungsweges in einer maximalen Breite von 2 Meter ermöglicht. Die Nutzung durch Fahrzeuge ist ausgeschlossen. Gemäß einer Kostenschätzung liegen die Kosten für die Errichtung des Weges mit einer Länge von ca. 110 Meter bei knapp 15.000 €, wobei diese Arbeiten auch vom Glonner Bauhof ausgeführt werden können. Dieses fehlende Wegestück würde eine Reihe momentan nicht nutzbarer Rundwege wieder erlauben.
Es ist zu entscheiden inwiefern der Markt Glonn den Weg errichten und in seine Unterhaltslast übernehmen möchte.

Beschluss

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung den Gestattungsvertrag abzuschließen und die Errichtung des Weges veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag der Fraktion der Grünen zur Wolfgang Koller-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Fraktion der Grünen hat einen Antrag zum Schutz der Anwohner und schwächeren Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße 2351 gestellt. Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung solle sich solle sich noch mehr für den Schutz vor Lärm, Abgasen und Sicherheit einsetzen. Details sind dem Antrag der Anlage zu entnehmen.
Wie bereits vielfach gegenüber dem Gremium festgestellt ist die Gemeinde für Kreis- und Staatsstraßen nicht zuständig und kann auch keinerlei Regelungen erlassen. Unabhängig davon werden laufend Themen, welche übergeordnete Straßen betreffen, bei den zuständigen Stellen angesprochen. So wurde z.B. das Thema der genannten Unterschriftenliste vom 16.9.2020 innerhalb einer Woche im Landratsamt angesprochen und es wurde zugesichert eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit den Fachbehörden zu prüfen. Die im Antrag erwähnte Unterschriftenliste, mit 52 Unterschriften, sowie Daten der gemeindlichen Verkehrszählung von Juli 2020 liegen als Anlage bei.
Gemäß der gemeindlichen Zählung, bei schönem Wetter, war das stärkste Verkehrsaufkommen etwa so, dass in 1 Minute 1 Kfz und 2 Rad-/Motorradfahrer gefahren sind. Im Durchschnitt fuhr von 13.7.20 bis 19.7.2020 etwa alle 2 Minuten 1 Fahrzeug (Rad, PKW, LKW, Motorrad oder Fahrrad) bzw. knapp 1000 Fahrzeuge pro Tag. Im Vergleich zu anderen Hauptstraßen in Glonn kann man somit wohl nicht von einer übermäßigen Verkehrsbelastung sprechen.
Die Veröffentlichung der amtlichen Verkehrszahlen, welche alle 5 Jahre ermittelt werden, sind unter https://www.baysis.bayern.de/web/content/verkehrsdaten/SVZ/strassenverkehrszaehlungen.aspx veröffentlicht. Die Verkehrszahlen für 2020 werden wohl 2021 abrufbar werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 22.04.2021 16:29 Uhr