Datum: 15.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau Doppelhaus mit Garagen, FlNr. 4178/2, Am Hochfeld
2 Umbau des bestehenden Gebäudes in ein 3-Familienhaus, Balkham 11
3 Nutzungsänderung des Austragshauses in ein Wohnhaus mit Garage, Reinstorf 12
4 Erweiterung der bestehenden Filmproduktion und Einbau einer Wohnung in die ehemalige Tenne, Flurnummer 4052, Ursprung

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1. Neubau Doppelhaus mit Garagen, FlNr. 4178/2, Am Hochfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 15.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem Bauantrag gibt es einen genehmigten Vorbescheid vom 22.09.2020. Ursprünglich wurde hier der Vorbescheidsantrag für ein 3-4 Familienhaus eingereicht. Im Zuge der Genehmigung wurde das Vorhaben auf ein Doppelhaus mit einer Grundfläche von 15,01m x 9,99m reduziert. Beide Haushälfte sollen eine eigene Doppelgarage erhalten. Es ist 1 Wohneinheit je Haushälfte geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlan „Hochfeld/Grottenweg“. Das Doppelhaus liegt geringfügig außerhalb des festgesetzten Bauraums. Die südliche Garage liegt komplett außerhalb des Bauraums, die nördliche Garage liegt ca. zur Hälfte innerhalb des Garagenbauraums.
Abweichend vom Vorbescheid soll die südliche Garage nun an das Haus direkt angebaut werden.
Im Vergleich zum ursprünglich beantragten Vorhaben wurde die Höhe deutlich reduziert, sodass im Westen zum Hochfeld eine Wandhöhe von ca. 5,35m und nach Osten Richtung Kastenseestraße eine Wandhöhe von 6,87m geplant wird. Das Gebäude erscheint nicht mehr 3-geschoßig.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Umbau des bestehenden Gebäudes in ein 3-Familienhaus, Balkham 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 15.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

In den Bestand sollen 3 Wohnungen eingebaut werden. Die Wohnungen werden von der Bauherrenfamilie selbst genutzt. Äußerlich werden am Gebäude keine Änderungen vorgenommen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Nutzungsänderung des Austragshauses in ein Wohnhaus mit Garage, Reinstorf 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 15.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das vorhandene als Austragshaus genehmigte Wohngebäude soll zu einem Wohnhaus mit Garage umgenutzt werden.
Die Landwirtschaft in der Hofstelle Reinstorf 10 wurde laut Aussage des Bauherrn und seines Planers aufgegeben. Baurechtlich ist Reinstorf 12 als Austragshaus, also abhängig von der Landwirtschaft genehmigt worden. Mit der Nutzungsänderung sollen die rechtlichen Voraussetzungen den tatsächlichen angeglichen werden.
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und stellt ein sonstiges Vorhaben dar. Es ist ein Bestandsgebäude, daher sind öffentliche Belange, die diesem Vorhaben entgegenstehen, aus gemeindlicher Sicht nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Erweiterung der bestehenden Filmproduktion und Einbau einer Wohnung in die ehemalige Tenne, Flurnummer 4052, Ursprung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 15.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im westlich an das vorhandenen Wohnhaus Ursprung 4 ehemals landwirtschaftlichen Gebäudeteil sollen im OG die Räume der bereits vorhandenen und genehmigten Filmproduktion erweitert werden und im DG eine weitere Wohnung eingebaut werden. Laut Auskunft der Bauherrin ist es die insgesamt 5 Wohneinheit im Anwesen Ursprung 2 und 4.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Der Einbau von bis zu 5 Wohneinheit in ehemals landwirtschaftliche genutzte Gebäude und die Erweiterung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten Gewerbebetriebs stellen sog. begünstigte Vorhaben dar. Diesen Vorhaben können die öffentlichen Belange der Darstellungen des FNP und der Splittersiedlung nicht entgegengehalten werden. Weitere öffentliche Belange, die durch dieses Vorhaben beeinträchtigt werden könnten, sind aus gemeindlicher Sicht nicht erkennbar.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:33 Uhr