Datum: 26.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wetterling“; Aufstellungsbeschluss und Planvorstellung
4 Innensanierung Mittelschule - Vergabe von Gewerken (Teil 1)
5 Montessori-Schule Niederseeon - Antrag auf Bezuschussung im Jahr 2021
6 Leistungsorientierte Bezahlung der Bediensteten - Verlängerung der Erhöhungsoption auf 4 %
7 Stromkonzessionsabgabenregelungen - Anpassung an den aktuellen Strommarkt
8 EBERWerk - Gründung von Projektgesellschaften (Information)
9 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es erfolgten hierzu keine Anmeldungen.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 15.12.2020 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2020 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 24.11.2020 wurde genehmigt
  • Der Marktgemeinderat genehmigte einen notariellen Kaufvertrag, der die Veräußerung von 2 m² (Straßen-)Grund nähe der W.-Wagner-Straße im Rahmen einer Grundstücksbereinigung beinhaltet.
  • Der Marktgemeinderat spricht sich für eine Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in der Lena-Christ-Straße aus, sofern dort die angekündigte Erweiterung der Wärmeleitung durch MW Biomasse durchgeführt wird.

3.
Seit dem Schuljahr 2013/2014 findet einmal im Jahr die vertiefte Berufsorientierung Kirchseeon (BOK) durch das Berufsförderungswerk München statt. In 2020 haben von der Grund- und Mittelschule Glonn 11 Schüler (davon 9 Schüler der Gemeinde Glonn) an der Potentialanalyse und den Werkstatttagen teilgenommen. Diese Arbeit hat der Markt Glonn mit 900 € bezuschusst.
4.
Das Katholische Kreisbildungswerk bedankt sich für den gewährten Zuschuss für die Erwachsenenbildung.

5.
Für die Auflassung der Teichkläranlage in Haslach ging eine Zuwendung in Höhe von 210.000 € vom Freistaat Bayern ein.

6.
Der Markt Glonn hat dem Kindergarten Herrmannsdorf für das Kindergartenjahr 2020/21 einen Raumkostenzuschuss in Höhe von 4434,78 € gewährt. Dies entspricht der anteiligen Bruttojahresmiete in Relation zu den belegten Plätzen aus dem Gebiet des Marktes Glonn zur Gesamtzahl der Kindergartenkinder.


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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wetterling“; Aufstellungsbeschluss und Planvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.09.2020 hat der Marktgemeinderat dem Antrag auf Bebauungsplanänder-ung für einen Teilbereich östlich des Schießstättenwegs im Ortsteil Wetterling zugestimmt. Als Planungsbüro wurde das Architekturbüro Feirer-Kornprobst aus Stephanskirchen beauftragt.
Inzwischen wurde mit dem Antragsteller ein Planungskostenübernahmevertrag abgeschlossen
und ein Planentwurf mit Begründung vom beauftragten Büro angefertigt.
Diese Planunterlagen wurde allen Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugestellt.
Hr. Feirer-Kornprobst stellte dem GR die einzelnen Planänderungen vor und erläuterte sie.
Die wesentliche Änderung betrifft die Anpassung der zulässigen Grundfläche im Änderungsbe-reich an die bestehende Bebauung am „Spitzentränkbogen“.
Während hier umgerechnet eine durchschnittliche GRZ für Hauptanlagen von 0,24 bis 0,27 zulässig ist, ist es im Änderungsbereich nur eine GRZ von ca. 0,19.
Diese soll jetzt einheitlich auf 0,26 für Hauptanlagen festgesetzt werden. Die zulässige GRZ
nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit 0,8 übernommen.
Als Höhenbezugspunkt für die Berechnung der zulässigen Wandhöhe wurde für jedes Grundstück eine Höhenkote in m über NHN festgesetzt. Die Wandhöhe wird auf max. 6,00 m festgesetzt, was eine geringfügige Erhöhung von 0,30 m gegenüber der im Ursprungsplan festgesetzten Höhe bedeutet. Damit wird den erhöhten Anforderungen durch die EnEV, insbesondere hinsichtlich der
Gebäudedämmung Rechnung gertragen. Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Ursprungs-bebauungsplan auch für den Änderungsbereich.
Nachdem es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenverdichtung handelt, kann ein be-schleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Voraussetzungen sind hier erfüllt, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, die
zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele od. des Schutzes von FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen. Auch sind keine Vorhaben zulässig, die einer Pflicht zu einer Umweltverträglichkeits-prüfung unterliegen.
Der GR diskutierte die einzelnen Festsetzungen. Für Fragen aus dem Gremium stand Hr. Feirer-Kornprobst zur Verfügung.
Anschließend fasste der GR folgenden Aufstellungsbeschluss:

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wetterling“,
für das Gebiet das wie folgt umgrenzt ist:
Süden:                St 2079
Norden:        Fl.-Nr. 400 (Staatsforst)
Westen:        Schießstättenweg
Osten:                Bestehende Bebauung „Spitzentränkbogen“.

Das Plangebiet umfasst folgende Fl.-Nrn.:
479/2, 479/3, 479/4, 479/5, 479/6, 479/50, 481, 481/1 und die Fl.-Nrn. 476/3, 478, 478/3, 482, 485, 486, 487/1, 488, 488/1, 515, 515/2 und 515/17 jeweils als Teilfläche, alle in der Gemarkung Glonn.
Der Geltungsbereich ist aus beil. Lageplan, datiert mit 26.01.2021 ersichtlich.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Die Voraussetzungen sind hier erfüllt.
Der heute vorgestellte Planentwurf wird gebilligt. In den Festsetzungen ist noch mitaufzunehmen, dass die Anlage von Stein-/Schottergärten ausgeschlossen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Planunterlagen die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Abstimmungsergebnis: 20 : 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Innensanierung Mittelschule - Vergabe von Gewerken (Teil 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach erfolgter Ausschreibung fanden die Angebotseröffnungen für nachfolgende Gewerke am Dienstag, 21.01.2021 im Rathaus Glonn statt. Nach Prüfung aller Angebote liegt folgendes Ergebnis vor:

Gewerk 21 „Rohbauarbeiten“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:                  10          
Anzahl der eingegangenen Angebote:          4
Günstigster Bieter:        Fa. innovo Bau GmbH
Vergabesumme:        133.938,59 €
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 4,8 %, die des teuersten Bieters 46,8 % über dem günstigsten Angebot.
Vergabevorschlag:     Fa. innovo Bau GmbH        

Gewerk 22 „Stahl-Glas-türen“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:                    6        
Anzahl der eingegangenen Angebote:          5
Günstigster Bieter:        Metallbau Filser und Söhne GmbH & Co. KG
Vergabesumme:        46.358,95 €        
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 1,7 %, die des teuersten Bieters 55,1 % über dem günstigsten Angebot.
Vergabevorschlag:        Metallbau Filser und Söhne GmbH & Co. KG

Gewerk 23 „Innentüren“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:                    8          
Anzahl der eingegangenen Angebote:          6
Günstigster Bieter:        Schreinerei Beck GmbH        
Vergabesumme:        49.913,36 €
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 6,9 %, die des teuersten Bieters 44,8 % über dem günstigsten Angebot.
Ein um ca. 4% günstigeres Angebot kommt nach fachtechnischer und wirtschaftlicher Prüfung nicht in Betracht.
Vergabevorschlag:        Schreinerei Beck GmbH

Gewerk 24 „Trockenbau“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:               7                   
Anzahl der eingegangenen Angebote:        4  
Günstigster Bieter:        AST Sommer GmbH
Vergabesumme:        59.462,15 €        
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 11,2 %, die des teuersten Bieters 36,8 % über dem günstigsten Angebot.
Vergabevorschlag:        AST Sommer GmbH        






Gewerk 44 „Elektro-Installations-Arbeiten“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:              8          
Anzahl der eingegangenen Angebote:   3
Günstigster Bieter:        Elektro Ramsauer, Velden/Vils
Vergabesumme:        222.507,90        
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 2,31 %, die des teuersten Bieters 2,43 % über dem günstigsten Angebot.
Vergabevorschlag:        Fa. Elektro Ramsauer, Velden/Vils

Gewerk 45 „Sanitär“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:             16          
Anzahl der eingegangenen Angebote:    4         
Günstigster Bieter:        Fa. GK Günter Kiefinger GmbH, Dorfen        
Vergabesumme:        121.072,18 €                
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 11,9 %, die des teuersten Bieters 16,6 % über dem günstigsten Angebot.
Vergabevorschlag:        Fa. GK Günter Kiefinger GmbH, Dorfen

Gewerk 46 „Heizung“: (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)
Anzahl der aufgeforderten Firmen:             16          
Anzahl der eingegangenen Angebote:    4  
Günstigster Bieter:        Fa. Karl Göpfert GmbH, Wasserburg/Inn
Vergabesumme:        117.980,02 €
Die Angebotssumme des nächstfolgenden Bieters lag 5,5 %, die des teuersten Bieters 53,1 % über dem günstigsten Angebot.
Vergabevorschlag:        Fa. Karl Göpfert GmbH, Wasserburg/Inn

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen und Ausschreibungsergebnisse zur Kenntnis und vergibt die Arbeiten zu den geprüften Vergabesummen an folgende Firmen.

Gewerk 21 „Rohbauarbeiten“:
Fa. innovo Bau GmbH

Gewerk 22 „Stahl-Glas-türen“:
Fa. Metallbau Filser und Söhne GmbH & Co. KG

Gewerk 23 „Innentüren“:
Schreinerei Beck GmbH

Gewerk 24 „Trockenbau“:
AST Sommer GmbH

Gewerk 44 „Elektro-Installations-Arbeiten“:
Fa. Elektro Ramsauer, Velden/Vils

Gewerk 45 „Sanitär“:
Fa. GK Günter Kiefinger GmbH, Dorfen

Gewerk 46 „Heizung“:
Fa.  Karl Göpfert GmbH, Wasserburg/Inn

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Montessori-Schule Niederseeon - Antrag auf Bezuschussung im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.12.2020 bittet die Montessori-Schule Niederseeon auch für das Haushaltsjahr 2021 wieder um finanzielle Unterstützung. Die Mitglieder des Gemeinderats erhielten den Antrag bereits vorab zur Information.
In der Vergangenheit erhielt die Schule einen Betrag von jeweils 100 € für jeden aus Glonn kommenden Schüler.
Inhalt und Begründung des Antrags, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wurden vom 1. Bürgermeister in der Sitzung nochmals bekannt gegeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einem Zuschuss von 100 € für jeden aus Glonn kommenden Schüler (derzeit 23) zu. Die Mittel in Höhe von 2.300 € sind im HH-Plan 2021 einzuplanen bzw. bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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6. Leistungsorientierte Bezahlung der Bediensteten - Verlängerung der Erhöhungsoption auf 4 %

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der großen Tarifänderung 2005, als der BAT für Angestellte und der BMTG für Arbeiter im neuen TVöD aufgingen, wurde beginnend im Jahr 2007 erstmals im öffentlichen Tarifrecht eine leistungsorientierte Komponente (§ 18 TVöD) implementiert. Es war zunächst ein Topf in Höhe von 1% der Vorjahresentgelte aller Bediensteten zu bilden, der über eine auf Basis einer Dienstanordnung erlassenen Beurteilungsregelung an die Mitarbeiter zur Auszahlung gelangt ist. Als langfristiges Zielvolumen des Leistungsentgelt-Topfs waren ursprünglich 8 % geplant. Als Kompensation für den Arbeitgeber wurden den Bediensteten seinerzeit das Urlaubsgeld und maßgebliche Teile des Weihnachtsgeldes (nun „Jahressonderzahlung“) gestrichen. Im Zuge der Tarifverhandlungen der vergangenen 13 Jahre wurde dieser Topf in mehreren kleinen Schritten bisher allerdings auf lediglich 2% aufgestockt. Hauptgrund hierfür waren jeweils Widerstände von Gewerkschaftsseite.
Um die von der Arbeitgeberseite gewünschten zusätzlichen Leistungsanreize zu schaffen und die Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst zu stärken, hat der KAV Bayern erstmals im Jahr 2019 seinen Mitgliedern ermöglicht, freiwillig -on top- das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD -vorerst befristet bis 31.12.2020- bis auf 4 % zu erhöhen.
Von dieser Regelung machten sowohl der Markt Glonn als auch alle übrigen VG-Mitgliedsgemein-den, sowie die VG Glonn selbst Gebrauch.
Mit Schreiben vom 23.11.2020 teilt der KAV Bayern jetzt mit, dass die bisherige Befristung aufgehoben und nun bis zum 31.12.2022 verlängert worden ist. Das Leistungsentgeltvolumen in Höhe von max. 4 % der Bezugsentgelte des Vorjahres (aktuell ca. 12.000 €/Jahr) könnte also, vorerst bis zu diesem Zeitpunkt weiter bereitgestellt werden, wobei der freiwillige Anteil 50% davon beträgt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt in freiwilliger Weise einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgeltvolumens an seine Bediensteten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Stromkonzessionsabgabenregelungen - Anpassung an den aktuellen Strommarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beim Markt Glonn beträgt die Stromkonzessionsabgabe 0,61 ct/kWh für Schwachlaststrom, 1,32 ct/kWh im Normalfall und 0,11 ct/kWh für Sondervertragskunden Darüber hinaus wurde in einer Zusatzvereinbarung festgelegt, dass bei Verbräuchen über 4.500 kWh/Jahr die Stromkonzession auf 0 ct/kWh beträgt. Diese Vereinbarung stammt aus einer Zeit in der Netzbetreiber und Stromlieferant in den allermeisten Fällen eine Firma war. Dadurch war sichergestellt, dass die Ermäßigungen den Stromkunden zu Gute kamen.
Aufgrund der Einfachheit eines Stromanbieterwechsels für Privatpersonen und Bündelausschreiben von Gemeinden, Landwirten u.a. hat sich der Strommarkt sehr stark verändert. Laut Auskunft von Bayernwerk ist es nicht mehr gewährleistet, dass die verschiedenen Stromanbieter die Ermäßigungen an die Endkunden weitergeben, da Ihnen die Konzessionsverträge entweder nicht vorliegen bzw. sie sich diese auch nicht besorgen. Insofern werden größtenteils immer die Höchstsätze an die Endverbrauer weiterverrechnet. In der Konsequenz verdienen viele Stromlieferanten durch die von der Gemeinde gewährten Ermäßigungen zusätzlich Geld.
Die Regelungen im Konzessionsvertrag sind jedoch die Grundlage für die vom Netzbetreiber an die Gemeinden abzuführende Konzessionsabgabe. Durch die Ermäßigungen verzichtet der Markt Glonn auf ca. ca. 32.000 € jährliche Einnahmen.
Gemäß beiliegender Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) wäre es grundsätzlich möglich für Schwachlaststrom maximal 0,61 (NT) ct/kWh sowie für nicht Schwachlaststrom (HT) maximal 1,32 ct/kWh im Konzessionsvertrag zu vereinbaren bzw. die Zusatzvereinbarung zu streichen. Für Sondervertragskunden ergeben sich dadurch sicher keine Änderungen. Inwiefern in der Praxis andere Stromkunden von einer solchen Änderung betroffen wären bzw. wie viele, ist nicht bekannt.
Eine Änderung des Konzessionsvertrages zwischen Markt Glonn und Bayernwerk wäre möglich.

Beschluss

Der Markt Glonn sieht die Sonderregelungen im bestehenden Konzessionsvertrag als überholt an.
Der Bürgermeister wird beauftragt den bestehenden Konzessionsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ändern und die darin enthaltenen Sonderregelungen ersatzlos zu streichen.

Der Gemeinderat beschließt zudem, dass die Konzessionsabgabe in Zukunft je Kilowattstunde für Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,32 Cent, für Strom, der als Schwachlaststrom geliefert wird 0,61 Cent und bei Belieferung nach Sondervertrag 0,11 Cent beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. EBERWerk - Gründung von Projektgesellschaften (Information)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Das EBERWERK wurde 2017 von 19 Landkreiskommunen gegründet, um die Stromnetze im Landkreis zu kommunalisieren und die Energiewende im Landkreis zu unterstützen.
Das EBERWERK hat bis dato diesen Auftrag erfolgreich umgesetzt: im Jahr 2018 wurde die mehrheitliche Kommunalisierung der Stromnetze mit dem Erwerb eines 51% Anteils an der EBERnetz GmbH & Co. KG vollzogen. Im Jahr 2019 wurde eine regionale Strommarke EBERWERK und das Geschäftsfeld Photovoltaik aufgebaut. Am seit Jahrzehnten gewachsenen Bestand von aktuell etwa 80 Megawatt installierter Photovoltaik-Leistung im Landkreis konnte das EBERWERK seit Mitte 2019 bereits ca. 4 Megawatt beitragen.
Neben dem Ausbau von Photovoltaik im privaten und gewerblichen Bereich plant das EBERWERK auch deutlich größere Projekte. Beispielsweise wird das EBERWERK bei Markt Schwaben Anfang 2021 eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage mit 1,5 Megawatt Leistung in Betrieb nehmen. Weitere Freiflächen-Anlagen bei Oberlaufing und Nettelkofen befinden sich in der Planungsphase.
Solche großen Projekte bieten sich für die Bürgerbeteiligung an, um die Bürger/innen an den EBERWERK-Erzeugungsanlagen in Ihrer Nachbarschaft teilhaben zu lassen und um die Bürger/innen als Kunden für weitere Angebote des EBERWERKS zu gewinnen.

Gemäß Gesellschaftervertrag besteht u.a. die Möglichkeit Beteiligungsgesellschaften zu gründen oder daran zu beteiligen.
Die Gründung von Betreibergesellschaften, die konkret auf die Realisierung und den Betrieb des jeweiligen Projekts bezogen sind, bietet weitere Vorteile:
       Einbindung von wichtigen Projektpartnern (neben Bürgerenergiegenossenschaften bspw. Projektentwickler oder Vermarktungspartner).
       Beschränkung der Risiken auf die jeweilige Betreibergesellschaft (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
       Zuschnitt der Finanzierung auf das jeweilige Projekt (z.B. Kredite mit der konkreten Anlage als Kreditsicherheit).
       Steigerung der Akzeptanz des Projekts (Bürgerbeteiligung).
Dem gegenüber stehen die Betriebskosten einer solchen Betreibergesellschaft, welche auf ca. 6.000 €/a geschätzt (Steuerberatung, Jahresabschluss, Entschädigung Komplementär, Buchführung inkl. Softwarelizenz) werden. Bei diesen Kosten ist unterstellt, dass die Geschäftsführung und Betriebsführung vom EBERwerk kostenlos erbracht werden. Ein Großteil der Betriebskosten würden für die Projekte auch innerhalb des EBERwerk anfallen.
Konkret geht es momentan um eine 1,5 MW PV Freiflächenanlage und einen großen Batteriespeicher in Haus bei Markt Schwaben, welche in Projektgesellschaften betrieben werden könnten. Details sind den Anlagen zu entnehmen.

Herr Dr. Henle, Geschäftsführer von EBERWERK, stellte das Unternehmen, dessen Geschäftsfelder sowie künftige Vorhaben vor und stand dem Gremium insbesondere für Fragen zur Gründung der angestrebten Projekt-/Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung.
Da das Kommunalunternehmen GEWEG des Marktes Glonn an EBERWERK beteiligt ist, wird die Glonner Entscheidung bezüglich der möglichen Projektgesellschaften und das weitere Vorgehen im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens weiter diskutiert und entschieden.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö 9

Sachverhalt

1.
GR´in Kintzel:
Wie ist der Sachstand zur Tempo-60-Beschränkung auf der Straße Glonn-Haslach-Piusheim?

1. Bgm. Oswald:
Hierzu erfolgt Nachfrage im Bauamt und dann entsprechende Information.


2.
GR Hansen:
Gibt es die Möglichkeit, im Ortsteil Westerndorf eine Wertstoff-Insel zu errichten.

1. Bgm. Oswald:
Grundsätzlich ist dies möglich soweit ein Grundstück zur Verfügung steht. Allerdings sind hier -wie die Erfahrungen zeigen- durch Verschmutzung Probleme mit der unmittelbaren Nachbarschaft vorprogrammiert. Darüber hinaus schlägt der damit zusammenhängende Aufwand für die regelmäßige Reinigung der Sammelstelle zusätzlich bei den Müllgebühren zu Buche.


3.
GR Gerneth:
Es ist aufgefallen, dass sich am Wertstoffhof vor dem Einfahrtstor Schlangen von Kunden bilden. Wäre hier eine Erweiterung der Öffnungszeiten denkbar?

1. Bgm. Oswald:
Davon ist in der Verwaltung nichts bekannt. Es gibt natürlich Stoßzeiten (z.B. typisch samstags um 11.00 Uhr) wo dies kurzzeitig der Fall ist. Dies hängt auch damit zusammen, dass sich aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen aktuell nicht mehr als maximal 3 Kunden im Betriebsbereich des Wertstoffhofes aufhalten dürfen. Der Wertstoffhof hat während des Winters an drei Tagen und in der Sommerzeit an 5 Tagen geöffnet. Laut Aussage von Wertstoffmitarbeitern gibt es üblicherweise keine Wartezeiten. Eine nochmals zusätzliche Erweiterung der Öffnungszeiten wird nicht zuletzt aufgrund der Anliefergewohnheiten der Bürger wohl kaum Abhilfe schaffen.



Datenstand vom 22.04.2021 16:35 Uhr