Datum: 25.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 00:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kloster Zinneberg; Planvorstellung und Auslegungsbeschluss
4 ISEK-Schwerpunkt Verkehr - Vorstellung von Planungsbüros
5 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021
6 Finanzplanung 2020 - 2024
7 Hallenbad - Mögliche Nutzung zu Corona Zeiten
8 Katholisches Kreisbildungswerk - Zuschussantrag 2021
9 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 27.04.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 27.04.2021, 29.04.2021 und 18.05.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Die nichtöffentlichen Protokolle vom 29.03.2021, 27.04.2021 und 29.04.2021 wurden genehmigt
  • Der Marktgemeinderat hat die Schulgebäudeversicherung incl. Elementar-versicherung neu ausgeschrieben und an den günstigsten Bieter, die Generali-Versicherung, vergeben.
  • Der Marktgemeinderat hat den Planungsauftrag für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Postanger“ an den günstigsten Bieter, das Büro Feirer-Kornprobst, vergeben.
  • Der Marktgemeinderat hat den Haushalt 2021 vorberaten und insbesondere   im Vermögenshaushalt bzw. für die Finanzplanung bis 2024 die Schwerpunkte diskutiert und zeitlich gesetzt.
  • Der Marktgemeinderat hat einem Kaufvertrag über eine Verkehrsfläche an der Wolfgang-Wagner-Straße (FlNr. 64/1 zu 25 m²) zugestimmt.
  • Der Marktgemeinderat wurde vom Büro HUMMEL|KRAUS zum Thema ISEK informiert und das zusammengefasste Ergebnis der Fragebogenaktion von Dezember/Januar vorgestellt. Dies soll, sobald es die Corona Lage zulässt, für die Öffentlichkeit nachgeholt werden und wird mit der Juni Ausgabe des Marktschreibers im Internet veröffentlicht.

3.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021 wurde nachgefragt ob die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Glonn und Schlacht nicht auf die ganze Strecke erweitert werden könnte. Hierzu fand am 11.05.2021 ein Ortstermin mit der unteren Verkehrsbehörde und Polizei mit folgendem Ergebnis statt:
Die Ausdehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung mittels VZ 274-70 bis zu den Ortsschildern wird nicht erfolgen, da hierfür keine Gründe vorliegen. Es sind in den genannten Teilbereichen von jeweils ca. 250 - 270 m keine Unfälle bekannt. Einmündungsbereiche welche die Sichtfelder nach der RASt 06 nicht erfüllen, konnten auch nicht festgestellt werden. 
Individuelle verkehrsrechtliche Anordnungen, insbesondere solche, die sich auf den fließenden Verkehr auswirken, dürfen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen angeordnet werden (§ 45 Abs. 9 StVO). Insbesondere muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung, z. B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, erheblich übersteigt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets zu beachten. 
Daher können Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dann angeordnet werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eingeschränkt ist. Für die Beurteilung werden insbesondere die Verkehrsunfälle herangezogen und von einem Expertengremium, der Unfallkommission, bewertet.

4.








Dieses Jahr findet das STADTRADELN im Landkreis Ebersberg vom 27. Juni bis zum 17. Juli statt. Wie die letzten Jahre werden wieder die besten Teams (absolut und relativ), die besten Schulen, die besten Kitas, die besten Vereine und die besten Einzelradler*innen prämieret. Dank der Sponsoren können Sie sich bis zu 300 € Preisgeld erradeln. 
Weitere Infos und Anmeldemöglichkeit zum Stadtradeln finden Sie auf der Webseite der Energieagentur Ebersberg-München unter https://www.energieagentur-ebe-m.de/News/2379/STADTRADELN-2021 
5.

Die Verwaltungsgemeinschaft Glonn bietet im Rahmen einer freiwilligen Leistung seit jeher Unterstützung bei der Beantragung von Renten durch ihr Sozialamt im Rathaus Glonn an. Dieser Bürgerservice kann wegen akuter personeller Engpässe -u.a. auch bedingt durch die Corona-Pandemie- ab 01. Juni 2021 für einen Zeitraum von voraussichtlich 5 Monaten vorübergehend leider nicht mehr geleistet werden. Weitere Informationen mit Kontaktdaten von anderen Beratungsstellen haben wir im Internet bereitgestellt und werden im nächsten Marktschreiber veröffentlicht.
Es wird versucht, diesen Service so bald wie möglich wieder bereitzustellen.





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3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kloster Zinneberg; Planvorstellung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.12.2021 hat der Marktgemeinderat die 10. Änderung des FNP im Bereich des Klosters Zinneberg beschlossen. Mit der Erstellung der Planunterlagen wurde das Planungsbüro Hans Baumann & Freunde in Falkenberg beauftragt.
Die heute vorgestellten Verfahrensunterlagen mit Begründung/Umweltbericht, Plan und Legende wurden den Gemeinderäten vorab zum Studium zur Verfügung gestellt.
 
Die Klostergemeinschaft betreibt am Standort Schloss Zinneberg ein Förderzentrum, das eine Mittel- und Grundschule umfasst. Neben der Schule und den kirchlichen Einrichtungen befindet
sich dort eine heilpädagogische Tagesstätte mit Heim, eine Kinderkrippe und ein Ausbildungs-bereich. Dazu kommen ein Klosterladen mit Cafebetrieb, ein kleiner Kultur- und Gästebereich
sowie Mietwohnungen für Mitarbeiter*innen und eine Freifläche für Therapiereiten.
   
Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs sowie unzureichender Standards im Baubestand (z. B.
fehlende Fachräume, Nachbesserungen im Brandschutz, wird ein Ersatzbau für die bereits beste-hende Mittelschule incl. Ganztagesbetreuung notwendig.
Eine Sanierung der bisher genutzten Räume ist aus Sicht der Regierung von Oberbayern als
zuständige Behörde nicht möglich, da die Sanierungskosten die Kosten für einen Neubau bei
Weitem übersteigen würden. 
Der Ersatzbau soll in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden. 
In diesem Zusammenhang sollen auch die sanierungsbedürftigen Außensportflächen neu angelegt werden, wobei dem Allwetterplatz eine zentrale Rolle zugewiesen wird, da dieser in die Pausen-hofgestaltung zu integrieren ist. 
Das bereits im rechtsgültigen FNP ausgewiesene SO mit der Bezeichnung „Mädchenheim“ soll nach Osten bis zu der von Nord nach Süd verlaufenden Wegeverbindung erweitert werden.
Der südlich der Zufahrtsstraße gelegene Bereich ist mit einem Kinderhaus und weiteren Gebäuden des Förderzentrums bebaut. Im FNP ist er jedoch noch als „Grünfläche“ dargestellt. Mit dieser FNP-Änderung soll dies angepasst und der Bereich ebenfalls als „SO Schule-Jugend-Bildung“ ausgewiesen werden. Bauliche Änderungen sind hier jedoch derzeit nicht geplant.
An der Ostgrenze des Änderungsbereichs soll parallel zum Wegeverlauf ein Parkstreifen, der mit Schotter befestigt und mit Bäumen überstellt wird, ausgewiesen werden. 
Damit soll die Parksituation für Veranstaltungen vom Kloster, Kirche und Förderzentrum geordnet und verbessert werden.
Die Eingriffsregelung wurde nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen abgearbeitet und der Ausgleichsbedarf auf Flächen-nutzungsnutzungsplanebene ermittelt.

Mit dieser Flächendarstellung im FNP wird nur die vorbereitende Bauleitplanung eingeleitet.
Die genauen baulichen Zulässigkeiten werden im nachfolgenden Bebauungsplan geregelt. 
Dem Gemeinderat wurden die Planunterlagen vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der heute vorgesellten Planung zur 10. FNP-
Änderung im Bereich des Klosters Zinneberg, datiert mit 25.05.2021, Einverständnis und er
billigt diese. 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Planunterlagen die frühzeitige Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung gem.  § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Darauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. ISEK-Schwerpunkt Verkehr - Vorstellung von Planungsbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Aus der Bürgerumfrage im Zusammenhang mit der ISEK Erstellung hat sich ergeben, dass das Thema Verkehr eine besondere Bedeutung hat. Insofern sollte ein Verkehrsplaner zur ISEK-Entwicklung hinzugezogen werden. 
Der Auftragsumfang bzw. das Aufgabenspektrum für Bewerber wurde seitens der Verwaltung mit dem für die Städtebauförderung beauftragten Büro Hummel/Kraus abgestimmt.

In der heutigen Sitzung stellten sich nachfolgende Büros jeweils getrennt und nacheinander vor.
  • INGEVOST (Herr Fahnberg, Frau Richter)
  • gevas, humberg und partner (Herr Dr. Hessel)
  • Stadt-Land-Verkehr GmbH (Herr Ulzhöfer)


Nach einer je ca. 15-minütigen Präsentation standen die Büros für verschiedenste Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

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5. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatung am 29.04.2021 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Haushaltsplanes 2021. Alle sich aus der Sitzung ergebenden Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Der Gesamtetat, insbesondere die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert. 

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Glonn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.347.000  €
und im


Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
  9.560.000  €
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke
(B)
350 v.H.




2. Gewerbesteuer


310 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und/oder den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.


§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Finanzplanung 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatungen am 29.04.2021 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalt samt Finanzplanung 2020 bis einschließlich 2024. Alle sich daraus ergebenden Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert.

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO) wird in den Einnahmen und Ausgaben nach den Endsummen, das Investitionsprogramm nach der Anlage im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 mit 2024 vom Marktgemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Hallenbad - Mögliche Nutzung zu Corona Zeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Puls -Betriebsleiter des Glonner Hallenbades- referierte mit der Idee ( Motto „Schwimmlernperspektive“), das Hallenbad zwischen den Pfingst- und Sommerferien ausschließlich für Schwimmkurse anzubieten. Das Angebot soll für den Markt Glonn kostenneutral sein.
Überschlägig liegen die durchschnittlichen Betriebskosten des Hallenbades bei ca. 15 T€ im Monat. Für die Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme zu den Sommerferien würden für die ca. 6 Wochen wohl Kosten in Höhe von 20 T€ bis 30 T€ anfallen bzw. bei 500 € bis 700 € pro Tag liegen. Rechnet man die „eh-da-Kosten“ heraus, so liegen die monatlichen zusätzlichen Betriebskosten bei ca. 10 T€ Netto je Monat bzw. ca. 350 € Netto pro Tag. Kosten für Sonderaufwände aufgrund der laufenden Sanierung der Mittelschule (Vorraum und Umkleiden sind betroffen) sind darin nicht berücksichtigt.
Herr Puls rechnet mit Tageseinnahmen in Höhe von 450 €. 
Der Eingang und Ausgang müsste aufgrund der Sanierungsarbeiten über die Technikräume erfolgen, um eine Fertigstellung bis Schuljahresbeginn nicht zu gefährden. Es wird dabei auch im Umkleidebereich Bauarbeiten stattfinden und dadurch Beeinträchtigungen geben.
Stand 20.05.2021 sind keine Aussagen zu möglichen Öffnungsterminen von Hallenbädern bekannt und in dem Rahmenkonzept für Bäder Stand 21.05.2021 kommt das Wort Hallenbad nicht vor. Somit kann von Seiten der Verwaltung momentan keine Aussage gemacht werden, wann die Hallenbäder wieder geöffnet werden dürfen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat unterstützt das Vorhaben zur Öffnung des Bades für die benannten Zwecke. Ein Beginn der Inbetriebnahme erfolgt allerdings erst, wenn ein über die Infektions-schutzverordnung rechtlich gesicherter Öffnungszeitpunkt mit Anforderungen an das Hygienekonzept bekannt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. Katholisches Kreisbildungswerk - Zuschussantrag 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.04.2021 beantragt das Katholische Kreisbildungswerk für die Veranstaltungen im Jahr 2020 einen Zuschuss für die geleistete Bildungsarbeit des Jahres 2020. Corona bedingt konnten die Veranstaltungen nicht wie gewohnt durchgeführt werden und die Statistikzahlen für 2020 lassen sich mit den Zahlen der Vorjahre in keinster Weise vergleichen, wobei der Aufwand gleich blieb. Neben den vor-Ort-Veranstaltungen wurden 90 Online-Veranstaltungen angeboten, welche keiner Kommune zugeordnet werden können.
Aus genannten Gründen bittet das KBW um einen Zuschuss wie 2020 in Höhe von 1.441,00 € (11,00 € je Doppelstunde – wie im Vorjahr). (In 2019 wurden 24 Veranstaltungen mit 131 Doppelstunden und einer Teilnehmerzahl von 638 in der Gemeinde Glonn unterstützt.). Der Antrag samt Begründung wurde den GR-Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Durch die gemeindliche Förderung können die Teilnahmegebühren niedriger gehalten werden und Zugang zu Bildungsangeboten einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Kreisbildungswerk für das laufende Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe des Vorjahres (1.441,00 €) zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 14. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.05.2021 ö 9

Sachverhalt

1.
GR`in Gräf:
Der Wanderweg entlang des alten Bahndamms ist auf dem ersten Teilstück von der Adlinger Straße in Richtung Filzen in sehr schlechtem, morastigem Zustand. Kann diese Situation z.B. durch Aufschütten von Kies verbessert werden?

1. Bgm. Oswald:
Das Problem ist bekannt. Zuständig hierfür ist der Wasser- und Bodenverband. Für entsprechende Arbeiten wurden bereits 2 Angebote eingeholt, die derzeit zur Prüfung beim Staatlichen Bauamt Rosenheim liegen.




Datenstand vom 02.12.2021 16:24 Uhr