Datum: 29.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 OAS Steinhausen - Antrag auf Aufstellung Entwicklungssatzung
4 Kläranlage - Vergabe Klärschlammentwässerung und Entsorgung
5 Sanierung Mittelschule - Vergabegrenze für Nachträge
6 Regenwasserkanal Lena-Christ Straße
7 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 25.05.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.05.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 18.05.2021 wurde genehmigt.
  • Der Marktgemeinderat hat die Leistungen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes im Rahmen der ISEK an das Büro gevas, humberg und partner vergeben.
  • Der Marktgemeinderat hat beschlossen, der VG Glonn aufgrund der Schließung des Hallenbades 50% der Miete für 2021 zu erlassen.
  • Der Marktgemeinderat hat sich zur zukünftigen Versicherung des Schulgebäudes informiert.

3.
Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 werden in der Zeit von 28.06.2021 bis 06.08.2021 ausgelegt und sind in dieser Zeit im Bauamt der VG-Glonn oder im Internet unter https://www.vg-glonn.de/bekanntmachungen-bauamt/
einsehbar. Anschließend ist diese Auskunft kostenpflichtig bei der Gutachterstelle im Landratsamt Ebersberg oder unter www.boris-bayern.de abfragbar.

4.








Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2021 bis Juni 2022 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft. 
Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Mitarbeiter können sich durch Bestätigungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen. 
Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informationen erhalten.
Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html
5.

Das wegen Corona im Herbst letzten Jahres ausgefallene Bürgergespräch im Rahmen der ISEK Erstellung hätten wir gerne nachgeholt. Leider ist auf Basis, der am 23.6.21 geltenden Corona Bestimmungen, eine derartige Veranstaltung auch im Freien nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar. Sobald es die Corona Regeln erlauben, versuchen wir die Veranstaltung – ggf. kurzfristig – anzubieten. 

6.
Kultusminister Piazolo händigte, am Freitag, den 25. Juni 2021, im Namen des Bundespräsidenten Steinmeier Sr. Dr. Christophora Eckl (Dr. Brigitte Eckl) das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus. Der Bundesverdienstorden ist die höchste Auszeichnung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Die Sozialpädagogin gehört dem Orden der „Schwestern vom guten Hirten“ an und leitet seit 2000 die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg, wo sie sich mit ca. 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um Jugendliche aus teils sehr schwierigen sozialen Verhältnissen kümmert. Aber auch für die 4 Krippengruppen des Marktes Glonn ist der Orden der „Schwestern vom guten Hirten“ unter Leitung von Sr. Christophora der Träger. Auch hier wird die sehr gute Arbeit in den Elternbefragungen regelmäßig bestätigt. Darüber hinaus engagiert sich Sr. Christophora auch anderweitig vielfältig (z.B. Orgelkonzerte, Inszenierung „Brandner Kasper“). Schwester Christophora widmet den Bundesverdienstorden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sozialer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Einrichtungen. 
Der Markt Glonn gratuliert herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung, welche das außerordentliche Engagement um das Gemeinwohl würdigt.




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3. OAS Steinhausen - Antrag auf Aufstellung Entwicklungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird der Antrag gestellt, für den Bereich Steinhausen eine sog. Entwicklungssatzung aufzustellen. Die Antragsschreiben wurden den Gemeinderäten mit der Ladung zur Kenntnis gegeben.
Anlass für den Antrag sind zwei laufende Bauantragsverfahren, die vom Landratsamt derzeit als nicht zulässig gesehen werden, da der Bereich Steinhausen noch als baurechtlicher Außenbereich gilt.
Mittels Entwicklungssatzung kann der Ortsteil zum baurechtlichen Innenbereich erklärt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Satzung sind gegeben, da der Ortsteil Steinhausen im Flächennutzungsplan bereits als Mischgebiet (MI) bzw. allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt ist.
Der Ortsteil Steinhausen wird aktuell noch als baurechtlicher Außenbereich bewertet, dies kann sich aber mit jedem zulässigen Bauvorhaben ändern. Derzeit sind noch zwei Bauparzellen im BPlan-Gebiet frei und das Baulandmobilisierungsgesetz wird voraussichtlich den Einbau weiterer Wohnungen in ehemals landwirtschaftlichen Bestand ermöglichen. Der Ortsteil wird also irgendwann zum baurechtlichen Innenbereich werden.
Durch Erlass einer Satzung hätte die Gemeinde die Möglichkeiten, schon jetzt den Innenbereich zu definieren und über entsprechende Festsetzungen die Bebauung zu regeln. Da Baubestand überplant wird, wird es schwierig, vernünftige Festsetzungen zu treffen, die dann sowohl für Umbauten am Bestand als auch für mögliche Neubauten sinnvoll sind.
Auch wenn der Ortsteil irgendwann unkontrolliert zum Innenbereich wird und möglicherweise eine Bebauung im unverträglichen Maß eingereicht wird, könnte die Gemeinde über Veränderungs-sperre und Bebauungsplan noch tätig werden. Eine Negativplanung ist jedoch immer ausge-schlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Antrag positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen. Die rechtlichen Verpflichtungen für den Markt Glonn, die aus einer solchen Satzung entstehen können, sollen abgeklärt werden. Es soll ein Gespräch mit allen Eigentümern von Steinhausen stattfinden, um die verschiedenen Anregungen, Wünsche und Bedenken aufzunehmen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kläranlage - Vergabe Klärschlammentwässerung und Entsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Firma, welche bisher das Schlammpressen und die Entsorgung durchgeführt hat, hat den Vertrag gekündigt. Daher wurden neue Angebote über die Betriebsleitung (BSB5 Abwassertechnik Gmbh & Co.KG ) eingeholt. Angefragt wurde die Entwässerung von 2400 m³ mit einem TS von 3,5% bis 4,5% und die Entsorgung von 340 t Klärschlamm (Laufzeit von 1.6.21 bis 30.5.2023). Diese Mengen entsprechen den üblichen jährlichen Klärschlammmengen. Der günstigste angebotene Preis von der Firma Oeko TK liegt bei 51.222,36 € (126,60 €/t) für die Klärschlammentsorgung und die folgenden Angebote liegen um 2,1% bzw. 6,3% darüber. Das günstigste Angebot für die Entwässerung des Klärschlamms von der Firma ES Schweyer liegt bei 24.047,52 € (8,42 €/m³). Hier liegen die weiteren Angebote um 6,2% und 8,6% über dem günstigsten Angebot.
Erfreulicherweise ist es möglich mit der Firma Oeko TK (Oekologische Klärschlammtrocknung) den Auftrag für die weitere Trocknung des Klärschlamms an eine Firma zu vergeben, welche diese mit Abwärme durchführt. Somit kann eine weitere ökologische Verbesserung im Kläranlagenbetrieb umgesetzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufträge an die Firma ES Schweyer für die Entwässerung und die Firma Oeko TK für die Trocknung und Entsorgung zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Sanierung Mittelschule - Vergabegrenze für Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den 2. Teil der Sanierung der Mittelschule wurden Aufträge für Bauleistungen im Wert von etwas über 1,3 Mio € vergeben. Im Laufe der Bauarbeiten mussten bereits einige Nachträge (z.B. Schutzmaßnahmen, zusätzliche Abbruch- und Aufmauerungsarbeiten wegen Brandschutzanforderungen, Erhöhte Anforderungen wegen Minderstärken, WC Trennwände, Entsorgung Chemikalien) vergeben werden. Im Zuge der Sanierung würde es sich auch anbieten weitere Datenunterverteiler bzw. Glasfaserleitungen zu verlegen. Der Aufwand hierfür wird auf ca. 27.000 € Brutto geschätzt. Zusammen mit den bereits vergebenen Nachträgen würde die Nachtragsgrenze von 100.000 € vermutlich überschritten werden. Daher wird empfohlen das Budget des 1. Bürgermeisters für Nachträge auf 150.000 € zu erhöhen.   

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Vergabe von Nachträgen bis zu einem Wert von 150.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Regenwasserkanal Lena-Christ Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Glonn plant im Bereich der Lena-Christ-Straße die Erneuerung der Trinkwasserversorgung. In diesem Zuge wäre es möglich einen Regenwasserkanal zu bauen, der das dort anfallende Oberflächenwasser aufnehmen und in die Glonn ableiten könnte. Derzeit wird ein überwiegender Teil der Lena-Christ-Straße und deren Anlieger in den kommunalen Mischwasserkanal eingeleitet. Nach den bestehenden Richtlinien ist für einen bestimmten Abschnitt des Gewässers eine Einleitemenge zulässig. Um das Gewässer vor Überlastung zu schützen, müssen Rückhaltungen errichtet werden. Im Ortsgebiet von Glonn bestehen bereits so viele Einleitungen aus privaten und öffentlichen Flächen, dass die Kapazität des Gewässers ausgelastet ist. Nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wäre es dennoch möglich 50% der zulässigen Einleitemenge zu verwenden. So würde die bestehende Mischwasserkanalisation und die Kläranlage entlastet werden. Um das, aus der maximalen Einleitemenge resultierende, Retentionsvolumen (Rückhaltevolumen) so gering wie möglich zu halten, würde jeder Anlieger aus diesem Bereich, der seine Grundstücksentwässerung auf ein Trennsystem umstellt, eine eigene Rückhaltung errichten müssen.
Die Baukosten werden, ohne konkrete Planung, auf ca. 200.000 € Netto geschätzt, wobei dies aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen am Bau mit großen Unsicherheiten verbunden ist.
Die Entlastung des Mischwasserkanals ist neben der Reinigungswirkung der Kläranlage vor allem auch in „Hochwassersituationen“ von Vorteil.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zum Bau des Regenwasserkanals zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 16. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.06.2021 ö 7

Sachverhalt

1.
GR Gerneth:
Die Präsenz-Bürgerinformation zum ISEK kann aus nachvollziehbaren Gründen derzeit nicht durchgeführt werden. Könnte man aber nicht bereits vorab den sog. „Bürgerrat“ bestimmen bzw. gründen?                     

1. Bgm. Oswald:
Es ist fraglich, ob dies sinnvoll ist. Es erfolgt diesbezüglich jedoch Rückfrage beim für das ISEK beauftragte Büro Hummel/Kraus. Überdies könnte man die Thematik in der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 14.07.2021, in dem das Büro dem Gemeinderat die Mittel und Möglichkeiten der Städtebauförderung detailliert vorstellt, mit besprechen. 


2.
GR Axenböck:
Auf der Haslacher Straße ortsauswärts fehlt nach wie vor das Schild zur Tempo-30-Beschränkung. Gibt es hierfür einen Grund?

1. Bgm. Oswald:
Es wird hierzu im Bauamt nachgefragt.




Datenstand vom 02.12.2021 08:20 Uhr