Datum: 28.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "SO Schule-Jugend-Bildung" im Bereich Schloss Zinneberg; Planvorstellung und Aufstellungsbeschluss
4 GVStraße Adling-Doblberg - Komplettsanierung mit Verbreiterung/Weiteres Vorgehen
5 Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule - Bericht
6 Kinderhort am Klosterweg - Außenspielflächen
7 Jahresrechnung 2020 - Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 u. 3 GO
8 Jahresrechnung 2020 - Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
9 Abfallentsorgung - 3. Änderung der Gebührensatzung zum 01.01.2022
10 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anfragen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 31.08.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.


2
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.08.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Die nichtöffentlichen Protokolle vom 27.07.2021 wurde genehmigt.
  • Der Marktgemeinderat hat der Neuvalutierung einer Grundschuld für den WSV Glonn zur Finanzierung des 2. Bauabschnitts der Sport-Welt zugestimmt.
  • Der Marktgemeinderat hat die Gebots-Höchstbeträge für die Teilnahme an der Versteigerung der Maier-Wild-Grundstücke (Termin: 15.09.2021) festgesetzt.
3.
Die beschlossenen Höchstgebote für die Teilungsversteigerung Maier-Wild reichten nicht um bei der Versteigerung am 15.9.21 für eines oder mehrere Grundstücke den Zuschlag zu erhalten.

4.




Das 1. Ortsgespräch im Rahmen der ISEK Erstellung ist für Dienstag, den 19.10.2021 um 19.30 Uhr in der Schulturnhalle geplant. Zur Teilnahme gilt die 3G Regel, wobei keine Tests vor Ort angeboten werden. Es müssen somit Nachweise auf Verlangen vorgezeigt werden.

5.

Morgen, Mittwoch, den 29.09.2021 um 19.30 Uhr findet in der Schulturnhalle die Bürgerversammlung 2021 statt. Zur Teilnahme gilt die 3G Regel, wobei keine Tests vor Ort angeboten werden. Es müssen somit Nachweise auf Verlangen vorgezeigt werden.

6.
In den nächsten Wochen soll ein provisorischer Zugang zum Kastensee angelegt werden. Dadurch hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit bis an das Seeufer zu gehen.

7.
Bis 15. Oktober läuft eine Umfrage des Landratsamtes zu barrierefreien Veranstaltungen. Wir bitten vor allem alle Betroffenen und Angehörigen sich daran unter  https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/inklusion zu beteiligen. Die Umfrage steht auch in leichter Sprache zur Verfügung, kann ausgedruckt oder zugeschickt werden. Ansprechpartnerin ist Angela Prommersperger (Tel.:  08092/823 538; Mail: demografie@lra-ebe.de )

8.
Gestern vor 90 Jahren wurde das Glonner Rathaus feierlich eingeweiht. Weitere Informationen und Bilder sind auf der Webseite unter https://marktgemeinde-glonn.de/ verfügbar.


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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "SO Schule-Jugend-Bildung" im Bereich Schloss Zinneberg; Planvorstellung und Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Derzeit läuft das Änderungsverfahren zur Flächennutzungsplananpassung für ein Sondergebiet „Schule-Jugend-Bildung“ im Bereich der Klosteranlage Zinneberg.
Inzwischen hat das beauftragte Planungsbüro Hans Baumann & Freunde einen Entwurf zum Bebauungsplan mit Festsetzungen und einer Begründung ausgearbeitet. Der Umweltbericht ist ebenfalls bereits fertiggestellt, bedarf aber noch einer Abstimmung mit Bauherrschaft und Projektentwickler.
Es ist ein Bauraum zur Errichtung eines Schulgebäudes mit einer max. Grundfläche von 1.200 m² und einer max. Wandhöhe von 9,00 m vorgesehen. Die Eindeckung erfolgt mit einem Satteldach mit 25 – 33° Dachneigung. 
Das Gebäude wird im unmittelbaren Anschluss östlich der bestehenden Gebäude der Kloster-anlage situiert. 
Die sanierungsbedürftigen Sportanlagen werden verlegt und im Umfeld der Schule neu angelegt.
Um die bei Veranstaltungen oft schwierige Parkplatzsituation zu entschärfen, soll entlang des von
Süd nach Nord verlaufenden Weges ein Parkstreifen mit Schotterrasen angelegt werden.
Östlich davon ist die erforderliche Ausgleichsfläche in einer Breite von ca. 12 m als Streuobstwiese vorgesehen. 
Die baulich nicht nutzbaren Freiflächen sind als private Grünflächen zu pflegen und durch festgelegte Pflanzungen von Bäumen aufzuwerten.
Herr Baumann stellte dem Gemeinderat die Planung, welche den Gremiumsmitgliedern bereits mit der Ladung über das RIS zur Verfügung gestellt wurde, mit den einzelnen Festsetzungen vor und erläuterte sie. Ebenso stand er für Fragen zur Verfügung. 

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der heute vorgestellten Planung, datiert mit 28.09.2021 zum Bebauungsplan für das SO „Schule-Jugend-Bildung“ Einverständnis und er billigt diese. Er fasst dazu folgenden Aufstellungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grün-ordnung „Sondergebiet Schule-Jugend-Bildung“ im Ortsteil Schloss Zinneberg.

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Norden:         Weide- und landwirtschaftliche Flächen, Wald „Zinneberger Holz“        
Süden:                Bestehender Parkplatz und Zufahrtsstraße zur Klosteranlage
Osten:                Landwirtschafte Flächen, Wald „Zinneberger Holz“
Westen:        Schlossanlage Zinneberg

und umfasst folgende Grundstücke:
Fl.-Nr: 383 Teilfläche (Klosteranlage) der Gemarkung Glonn.

Das Gebiet soll gemäß der noch im Verfahren befindlichen 10. FNP-Änderung als Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt werden. 
Der räumliche Umgriff ist aus dem beiliegenden Lageplan im Maßstab 1:1.000 in der Fassung vom 28.09.2021 ersichtlich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den heute vorgestellten Planunterlagen und dem Umwelt-bericht das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 1BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. GVStraße Adling-Doblberg - Komplettsanierung mit Verbreiterung/Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 24.09.2019 hat sich der Marktgemeinderat zuletzt mit dem Wunsch einer Komplettsanierung mit Verbreiterung beschäftigt und die Verwaltung beauftragt die Maßnahme durch einen Planer untersuchen zu lassen. Dabei sollte eine Kostenermittlung für die Bereiche Adling bis Löschweiher und Löschweiher bis Doblberg erarbeitet werden. 
Schwerpunktmäßig wurde der Bereich Löschweiher bis Doblberg untersucht, der sich aufgrund der Entwässerungserfordernisse einer neuen Straße aufwändig, technisch schwierig und deshalb sehr kostenintensiv gestaltet
Herr Gruber-Bucherecker vom beauftragten Planungsbüro stellte nachfolgende 3 Varianten zur Entwässerung vor:
  • Rückhaltung durch unterirdische Rigolenbauwerke zur gedrosselten Ableitung in den Vorfluter
  • Ableitung in offener Rinne (Bordstein) und Beckenrückhaltung im Tal  
  • Ableitung im offenen, kaskadenförmig modellierten Graben
Problem bei Alternative 1 ist die dauerhaft zu erwartenden umfangreichen Wartungsmaßnahmen, sowie der hohe Kostenaufwand.
Alternative 2 wird von der UNB sehr kritisch gesehen, zudem steht kein geeignetes Grundstück für die Errichtung eines Beckens zur Verfügung.
Die 3. Variante wäre die in Relation günstigere Lösung, könnte aber nur sinnvoll verwirklicht werden, wenn eine gewisse Sickerfähigkeit des Bodens vorhanden ist. Allerdings wäre auch hier ein hoher Wartungsaufwand absehbar.
Grundsätzlich muss jede Lösung den Anforderungen des Naturschutzes und des Wasserrechts entsprechen.
Die geschätzten Gesamt-Straßenbaukosten mit der Entwässerungsvariante mit Rigolen liegen bei ca. 300.000. Das Amt für ländliche Entwicklung fördert einen Straßenbau mit einer Breite von 3,5 Meter und beidseitig 75 cm Bankett mit bis zu 55%, wobei die Ausgaben für Entwässerung generell nicht förderfähig sind.

Im Zuge einer umfangreichen Debatte wurden weitere Möglichkeiten zur RW-Ablaufdrosselung (Sickerschächte, Rasengittersteine am Straßenrand) ins Spiel gebracht und über die geplante Breite der Straße (4,00 m + beidseitig 50 cm Bankett) diskutiert. 

Beschluss

Vor der Entscheidung zu einer möglichen Maßnahmendurchführung wünscht sich der Gemeinderat mehrheitlich vom Planer weitere/andere möglichst kostengünstige und technisch einfache Lösungsvorschläge. Dazu sollen auch notwendige Schürfproben zur Feststellung der Sickerfähigkeit des Bodens durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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5. Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Aufgrund einer Erkrankung der Referentin entfällt dieser Tagesordnungspunkt.
Er wird in einer der nächsten Sitzungen nachgeholt.

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6. Kinderhort am Klosterweg - Außenspielflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Träger des Hortes wünscht sich größere Außenspielflächen, da die aktuelle Situation aufgrund der Verjüngung der Hortkinder für den Betrieb ungünstig ist. So nutzen die Kinder, welche im Turnhallenanbau untergebracht sind, momentan den Pausenhof oder den Spielplatz am Postanger. Die Beaufsichtigung und Wege sind dabei nicht optimal. Wünschenswert wäre seitens des Trägers eine Umgestaltung des Parkplatzes östlich des Anbaus, damit die Kinder auf direktem Weg die Spielflächen erreichen können. Dabei sollte die Spielfläche eingezäunt und der südöstliche Bereich blickdicht bis auf eine Höhe von ca. 2 Metern gestaltet werden, damit die Kinder ungestört im Sand spielen können. 
Ebenso wäre eine Erweiterung der Spielfläche südlich der Klosterschule (bisher ebenfalls als Parkplatzbereich genutzt) wünschenswert. 
Frau Jänsch vom KiJuFa e.V. stellte die Belange des Hortbetriebs vor und stand für Fragen zur Verfügung.

Die gewünschte Erweiterung südlich der Klosterschule wurde vom Gemeinderat als relativ einfach umsetzbar gesehen und nach kurzer Diskussion befürwortet.

Die gewünschte Erweiterung östlich des Schulgebäudes wurde vorab mit der Schule und dem Dorffestverein, welcher diese Fläche u.a. für die Toiletten während des Dorffestes genutzt hat, besprochen. Von Seite der Schule ist die Anlage eines Spielplatzes möglich, sofern dieser nicht vor 13.00 Uhr genutzt wird. Für den Betrieb des Dorffestes müsste eine mindestens 5 Meter breiter Grundstücksstreifen westlich des Gehweges verbleiben, um die Toilettencontainer weiterhin aufstellen zu können. Ein anderer Platz steht aufgrund der nötigen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht zur Verfügung.
Obwohl grundsätzliches Verständnis für den Wunsch nach dieser Fläche aufgebracht wurde, gab es in einer umfangreichen Diskussion einige Bedenken. Vor allem wurde die geplante hohe und blickdichte Einzäunung kritisiert, außerdem könnte man diesen Platz durch Aufwertung mit Aufenthaltsqualität auch für die Öffentlichkeit nutzbar machen. 

Beschluss

Vor einer Entscheidung wünscht sich der Gemeinderat, dass ein Fachplaner sowie das mit dem ISEK beauftragte Büro mit der Thematik befasst werden. Es sollten Ideen zu einer optisch ansprechenden Lösung erarbeitet werden, die bestenfalls die Interessen sowohl des Horts als auch der Öffentlichkeit berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2020 - Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 u. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat Glonn wurde die Jahresrechnung 2020 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedem Mitglied wurden die Anlagen zur Jahresrechnung incl. dem Rechenschaftsbericht vorab über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Die externe Prüferin unterrichtete den Rechnungsprüfungsausschuss in einer eigenen Sitzung am 14.09.2021 über den Jahresabschluss 2020 und stand für Fragen zur Verfügung. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Joachim Stefer, berichtete dem Gremium über das Ergebnis der Ausschusssitzung vom 14.09.2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich vollumfänglich dem Prüfbericht der örtlichen Vorprüfung 2020 vom 23.06.2021 durch die beauftragte Sachverständige Frau Brigitte Scherer an und empfiehlt dem Marktgemeinderat, die vorliegende Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung mit den Bestandteilen gem. § 77 Abs. 1 und 2 KommHV-Kameralistik festzustellen und sowohl dem ersten Bürgermeister als auch der Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entlastung zu erteilen.


Der 1. Bürgermeister gab nochmals die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten keine nennenswerten Unstimmigkeiten auf. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Der Gemeinderat hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.

Beschluss

Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung gem. Art. 66 Abs. 1 GO wird hierfür erteilt. Der Gemeinderat schließt sich dem Bericht des Sachverständigen und des Rechnungsprüfungsausschusses an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2020 als abgeschlossen.


Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festgestellt:



Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
Verwaltungshaushalt
11.418.681,03
11.418.681,03
Vermögenshaushalt
9.431.864,76
9.431.864,76
Gesamthaushalt
20.850.545,79 €
20.850.545,79 €
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2020 - Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat Glonn mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, erklärt sein Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2020. Er billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem ersten Bürgermeister als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Abfallentsorgung - 3. Änderung der Gebührensatzung zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Entsprechend den Vorschriften des KAG wurden die Gebühren für die Abfallentsorgung zum 01.01.2022 für den Zeitraum bis 31.12.2025 (4 Jahre) neu kalkuliert und ergab eine Erhöhung der Gebühren um ca. 22%. Die sich dabei ergebenden höheren neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer Änderungssatzung eingearbeitet der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Berechnungsgrundlagen wurden dem Gemeinderat bereits vorab in eigenen Informationsunterlagen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind, zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren gemäß dem Kalkulationsergebnis der Verwaltung festzusetzen. Trotz deutlicher Erhöhung der Abfallgebühren liegen diese im Vergleich mit anderen Gemeinden im unteren Niveau.

Es ergeben sich folgende Änderungen bei den jährlichen Gebühren:

Gebühr Restmüll mit Komposttonne                 Ermäßigte Gebühr Restmüll mit Eigenkompostierung

Gefäß
Restmüll
Gebühr/Jahr
bisher
Gebühr/Jahr
ab 01.01.2022

Gefäß
Restmüll
Gebühr/Jahr
bisher
Gebühr/Jahr
ab 01.01.2022
80 L
156,00 €
192,00 €

80 L
126,00 €
156,00 €
120 L
222,00 €
270,00 €

120 L
204,00 €
246,00 €
240 L
456,00 €
558,00 €

240 L
396,00 €
480,00 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten 3. Satzung zur Änderung der Gebühren für die Abfallentsorgung im Markt Glonn mit Wirkung vom 01.01.2022 ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 20. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.09.2021 ö 10

Sachverhalt

1.
GR Empl:
Sind wirklich alle Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt ausgeschöpft?

1. Bgm. Oswald:
Wie schon mehrfach mitgeteilt, besitzt die Gemeinde hier keinerlei rechtliche Zuständigkeit (Staatsstraße!). Sollten sich im Rahmen der ISEK-Verkehrsplanung Erkenntnisse ergeben, die einen neuerlichen Versuch begründen, könnte man wieder aktiv werden.

2.
GR Reiser:
Wann wird der sumpfige Abschnitt im ersten Teil des Weges entlang des alten Bahndamms wieder hergerichtet.

1. Bgm. Oswald:
Die Untere Naturschutzbehörde wünscht, dass dies im Oktober erledigt wird und hat entsprechend beauftragt.

3.
GR Bertolan:
Was geschieht mit dem durch Holz- und Palettenablagerungen verunstalteten Grundstück am Pelzgarten? Bleibt der Zustand so?

1. Bgm. Oswald:
Unseres Wissens läuft der Pachtvertrag zwischen dem Eigentümer und Nutzer demnächst aus.

4.
GR´in Gräf:
Es wird u.a. von Senioren immer wieder nachgefragt, wann das Schwimmbad wieder öffnet. Wie ist der Sachstand?

1. Bgm. Oswald:
Dies hängt mit Bauverzögerungen bei der Schulsanierung zusammen. Momentan sind die Umkleiden nicht nutzbar, der Zugang nur über die Technik und die Zahl der Badegäste auf 12 beschränkt. Es wird davon ausgegangen, dass ab November wieder für die Allgemeinheit unter Einhaltung von Hygieneregeln geöffnet werden kann.

5.
GR Gerneth:
Wie läuft es mit dem „Tempo-30-Probebetrieb“ an der östlichen Ortsausfahrt vor dem Altenheim? Könnte man da Geschwindigkeitskontrollen durchführen?

1. Bgm. Oswald:
Es wurde dort bereits mehrfach sowohl durch die Polizei als auch durch die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert.


Datenstand vom 23.12.2021 11:34 Uhr