Datum: 26.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 23:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kloster Zinneberg; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden u. sonst. Trägern öffentlicher Belange sowie zur öffentlichen Auslegung; Feststellungsbeschluss
4 11. Änderung Flächennutzungsplan GE Schlacht Nordost - Aufstellungsbeschluss
5 Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule - Bericht
6 Neubau Feuerwehrgerätehaus - Vorstellung einer alternativen Planung (ohne Tiefgarage)
7 Antrag der Grünen und SPD Fraktion - Anstatt Treppenhaus mit Übungsturm soll nur das Treppenhaus errichtet werden
8 Entwicklungssatzung Steinhausen - aktueller Stand und Beauftragung Planungsbüro
9 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 28.09.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 31.08.2021 wurde genehmigt.
3.
Wegen EDV-Umstellungen im Rathaus wird am Montag, 20.12. und Dienstag, 21.12.2021 kein Parteiverkehr im Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt/Passamt) möglich sein. Ausweisabholungen und Beantragungen werden im Notfall nach Absprache sichergestellt sein.
Die Bekanntgabe erfolgt zudem noch im November-Marktschreiber, auf der Homepage und über die Presse. 

4.




Der Freistaat Bayern hat eine BayernApp entwickelt, um die Bürger in der digitalen Welt weiter zu unterstützen. Sie ermöglicht den mobilen Zugriff auf eine Vielzahl staatlicher und kommunaler Verwaltungsleistungen. Weitere Infos zur BayernApp sind unter  https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/ abrufbar.

5.

Gemäß heutiger Baubesprechung sollte das Hallenbad ab 15.11.2021 wieder für den öffentlichen Badebetrieb mit beiden Umkleiden nutzbar sein. Der Betriebsleiter ist dabei, Hygieneregeln gemäß der aktuell gültigen Vorgaben zu erstellen. Der endgültige Öffnungstermin mit den Hygieneregeln wird so bald als möglich separat bekannt gegeben.


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3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kloster Zinneberg; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden u. sonst. Trägern öffentlicher Belange sowie zur öffentlichen Auslegung; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der FNP-Änderungsentwurf, datiert mit 27.07.2021, für die Ausweisung eines „Sondergebietes Schule-Jugend-Bildung“ im Bereich des Kloster Zinneberg, wurde im Zeitraum vom 23. August bis 24. September 2021 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Ebenso erhielten die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen. Im Folgenden sind die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen inhaltlich zusam-mengefasst und mit Abwägungs- und Beschlussvorschlägen versehen. Diese Zusammenfassung, erstellt vom beauftragten Planungsbüro Baumann & Freunde, Falkenberg 24 in 85665 Moosach in Abstimmung mit dem Bauamt der VG Glonn, wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung ausgehändigt. Herr Baumann stellte dem GR die einzelnen Einwendungen vor und
erläuterte sie und stand für Fragen zur Verfügung. Der GR diskutierte die einzelnen Punkte und fasste die u. a. Beschlüsse. 

Regierung von Oberbayern, München, 
Stellungnahme vom 06.09.2021 AZ: ROB-2-8314.24_01_EBE-9-4-13

Sachvortrag:
Ergebnis der letzten Stellungnahme vom 14.06.2021 war, dass die Planung grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. 
In den neu vorgelegten Unterlagen hat sich der Sachverhalt in landesplanerisch relevanten Aspekten nicht geändert. Die Planung entspricht weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.

Abwägung und Beschluss:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Landratsamt Ebersberg, Stellungnahme vom 24.09.2021

Sachvortrag:
Zu Buchstabe A und B: 
Aus baufachlicher und immissionsschutzfachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Einwände geäußert.
Zu Buchstabe C:
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Einwände und Bedenken gegen das Vorhaben. Zum Umfang des Eingriffes und des Ausgleiches kann erst im nachfolgenden Bebauungsplan ausführlich Stellung genommen werden.
Zu Buchstabe D:
Aus bodenschutzfachlicher Sicht wurde bereits in der Stellungnahme vom 08.07.2021 erklärt, dass die Flurnummern 383 und 420 der Gemarkung Glonn derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind.

Abwägung:
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wurde auf Flächen- nutzungsplanebene in der Weise abgearbeitet, dass der geplante Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild beschrieben und der sich daraus ergebende Ausgleichsbedarf überschlägig ermittelt wurden. Eine detaillierte Bilanzierung des Eingriffes sowie die Darstellung einer Ausgleichsfläche mit Aufwertungs- und Pflegevorgaben sind Gegenstand des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens. Die untere Naturschutzbehörde wird zu gegebener Zeit am Verfahren beteiligt und erhält damit Gelegenheit zur Stellungnahme.

Beschluss zu A, B, C und D:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 10.09.2021, SG (B Q), AZ: P-2015-1432-3_S4

Sachverhalt: 
Es wird darum gebeten, bei künftigem Schriftwechsel Sachgebiet und Aktenzeichen mit anzugeben.

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Es handelt sich um ein großes Baudenkmal (Schloss Zinneberg mit Landschaftspark), aus dem aufgrund der erheblichen Schädigung einige Flächen bereits herausgenommen wurden. Bei den Planungen handelt es sich jedoch immer noch um den Nähebereich zum Baudenkmal. Die Konzeption der Neubauten im denkmalpflegerischen Umfeld wurde im Vorfeld nicht mit dem Landesamt abgesprochen, obwohl dies für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einer solchen Situation üblich ist; das Landesamt erhielt die Planung nur im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, ohne dass vorher eine gemeinsame Lösung gesucht worden wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei einem Freistellungsverfahren eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und eine abgestimmte Planung als Grundlage für die Stellungnahme des Landesamtes und nachfolgende Genehmigung dient.
Die Gemeinde Glonn und der Bauträger werden dringend aufgefordert, die notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalbehörden durchzuführen.

Die Situierung der Parkplätze innerhalb des Baudenkmals Landschaftspark können nicht damit begründet werden, dass dieser nicht mehr erkennbar sei. Das Landesamt verlangt eine Planung zur Wiederherstellung des Parks. Parkplätze in jeder Form stören das Baudenkmal erheblich und sind nicht mehr rückgängig zu machen, sofern sie einmal in der Planung vorhanden sind.

Abwägung:
Sachgebiet und Aktenzeichen des BLfD wurden in diesem Beschlusspapier mit angegeben (siehe oben).

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass sich die Planungen in Zinneberg im Nähebereich zum Baudenkmal befinden. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich jedoch um die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und nicht, wie vom BLfD angeführt, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Daraus folgt, dass die Marktgemeinde Glonn mit dieser vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage für bauliche Maßnahmen schaffen möchte, die für eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung am Standort Zinneberg dringend erforderlich sind. Die relativ weit fortgeschrittene Entwurfsplanung zum Schulgebäude mit Außensportanlagen, die auf einer vorgezogenen Standortanalyse des Projektentwicklers beruht, wurde in das vorliegende Verfahren zur FNP-Änderung lediglich als zusätzliche Information eingebunden, um die Auswirkungen auf die örtlichen Gegebenheiten zu veranschaulichen und bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung das Ziel aller Beteiligten zu unterstreichen, die architektonische Konzeption in einen harmonischen Kontext zum denkmalgeschützten Bestand zu setzen. Dieser Ansatz wird in Begründung und Umweltbericht zur vorliegenden FNP-Änderung näher erläutert. Daraus geht auch hervor, dass auf Ebene der FNP-Änderung bauliche und gestalterische Details nicht zu beurteilen sind. 

Die Belange von Denkmalschutz, Ensembleschutz und Archäologie wurden in einer Besprechung im Landratsamt Ebersberg vom 14.10.2019 in einer sehr frühen Entwurfsphase zum Bauvorhaben seitens der Projektentwickler angesprochen. Dabei wurde festgestellt, dass das Schloss Zinneberg ohne weitere Bauten, z. B. der Berufsschule (Haus Michaelis), als Einzeldenkmal eingetragen ist und Relevanzen hinsichtlich des Ensembleschutzes seitens des LRA nicht gesehen werden. Haus Michaelis befindet sich bereits außerhalb des Denkmals, der Neubau soll nördlich davon und damit auf der vom Denkmal abgewandten Seite, errichtet werden; daher wird kein Bezug zum Denkmal und kein Einfluss darauf gesehen. Die Vertreter des LRA wollten die Belange des Denkmalschutzes intern nochmals abklären. Nachdem im weiteren Verlauf keine anderslautende oder weitergehende Information mehr eingegangen ist, konnte von den Projektentwicklern davon ausgegangen werden, dass die Belange des Denkmalschutzes in den Planungen ausreichend Berücksichtigung gefunden hatten. Dieser Sachverhalt wurde auch in der Bauleitplanung zugrunde gelegt. Der Vorabstimmung hinsichtlich des Denkmalschutzes wurde somit Genüge getan.

Die Marktgemeinde Glonn hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 28.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen im Sondergebiet Zinneberg regeln wird. Im Zuge dieses Verfahrens wird eine weitere Abstimmung mit dem BLfD zur verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. 

Für die vorliegende FNP-Änderung hält die Marktgemeinde Glonn an dem Vorhaben fest, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die beschriebenen Maßnahmen beim Förderzentrum Zinneberg zu schaffen. 

Außerdem wird die Anlage eines Schotterrasenstreifens für den ruhenden Verkehr für erforderlich gehalten, um das Abstellen von Kfz entlang von Straßen und Wegen in geordnete Bahnen zu lenken. Die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild durch den Schotterrasen, der nicht als befestigter Bereich, sondern als unauffälliger Übergang von der Erschließungsstraße in die Grünfläche wahrgenommen werden wird, werden nicht als gravierend erachtet und außerdem durch entsprechende naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Dasselbe gilt für die Auswirkungen auf das Denkmal des Landschaftsparks, der in diesem Bereich als intensiv bewirtschaftete Grünfläche ohne weitere ökologisch wertvolle Strukturen besteht. Die geplante Ausgleichsfläche in Form einer extensiv gepflegten Streuobstwiese kann als Aufwertung sowohl im Hinblick auf entstehende Lebensräume als auch auf das Landschaftsbild gesehen werden. Der Eindruck der Rodungsinsel bleibt erhalten, da die geplante Obstbaumreihe bewusst als lockere und durchlässige Pflanzung konzipiert ist, die nicht als Zerschneidung oder Abgrenzung der umliegenden Bereiche wahrgenommen werden wird.

Beschluss:
Die Marktgemeinde hält an der Planung fest. Änderungen oder Ergänzungen werden nicht vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Staatliches Bauamt Rosenheim, Straßenbauamt, Email vom 21.09.2021

Sachvortrag:
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Planung. Für die Begutachtung, ob der Bau einer Linksabbiegespur im Einmündungsbereich EBE 13 / Gemeindestraße notwendig wird, benötigt das StBA Rosenheim die bestehenden sowie die neu hinzukommenden Ein- und Ausfahrten zum Sondergebiet. Sobald diese Angaben vorliegen, kann das StBA die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur abwägen.



Abwägung:
Wie bereits zur letzten Stellungnahme des Straßenbauamtes Rosenheim vom 11.06.2021 abgewogen, ändert sich die Verkehrssituation durch die vorliegende Planung nicht, da keine zusätzlichen Nutzungen entstehen werden, sondern lediglich eine Verlagerung aus dem Bestand in ein neu zu errichtendem Schulgebäude erfolgt. Auch die beschriebene Anlage einer Stellplatzfläche ist nicht in einem erhöhten Verkehrsaufkommen verbunden, sondern soll lediglich bei besonderen Veranstaltungen, wie sie bereits seit Jahren auf dem Gelände stattfinden, die erhöhte Zahl von Fahrzeugen in geordneter Weise aufnehmen können. Dies wurde dem StBA mit dem Beschlusspapier vom 27.07.2021, das den Unterlagen zur Behördenbeteiligung beilag, mitgeteilt. Die hier vorliegende neuerliche Stellungnahme des StBA mit der Ankündigung, eine Linksabbiegespur prüfen zu wollen, ist daher nicht nachvollziehbar

Beschluss:
Das Verkehrsaufkommen in Zinneberg wird sich aufgrund der vorliegenden Planung nicht verändern, deshalb wird die Prüfung einer Linksabbiegespur auf der EBE 13 derzeit nicht für erforderlich gehalten und Nachweise über tägliche Ein- und Ausfahrten nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding
Stellungnahme vom 22.09.2021, Az: AELF-EE-F2-4611-42-2-8

Sachvortrag:
Die Stellungnahme erfolgt aus landwirtschaftlicher Sicht, da forstwirtschaftlich keine Einwände oder Anregungen vorliegen.

Auf den nordöstlich angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen kann es auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen zu Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen kommen. Diese sind zu dulden und sollten den Bauwerbern mitgeteilt werden.
Bepflanzungen müssen zu landwirtschaftlichen Flächen hin ab einer Wuchshöhe von 2.0 m Grenzabstände von mind. 4.0 m einhalten. 

Abwägung:
Die Stellungnahme entspricht dem Schreiben des AELF vom 29.06.2021. Hierzu wurde bereits am 27.07.2021 abgewogen und beschlossen, dass für die Planung keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst sind.
Da keine weiteren Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, erübrigt sich eine erneute Abwägung.

Beschluss:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Bayernets GmbH München, Stellungnahme vom 20.08.2021

Sachvortrag:
Im Plangebiet liegen keine Anlagen der bayernets GmbH und aktuelle Planungen werden nicht berührt. Aufgrund noch nicht festgesetzter externer Ausgleichsflächen wird um weitere Beteiligung gebeten. Es werden keine Einwände gegen das Verfahren vorgebracht.

Abwägung:
Aufgrund eines inzwischen erstellten Bebauungsplanentwurfes ist davon auszugehen, dass die Ausgleichsflächen in Form eines Pflanzstreifens östlich der geplanten Stellplatzfläche ausgewiesen werden. Es sind somit voraussichtlich keine weiteren externen Flächen betroffen. Die Bayernets GmbH wird am weiteren Verfahren beteiligt.

Beschluss:
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst. Die Bayernets GmbH wird obligatorisch an allen Verfahrensschritten beteiligt.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Bayernwerk Netz GmbH München, Stellungnahme vom 07.09.2021

Sachvortrag:
Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Es wird gebeten, beim Bebauungsplanverfahren das Kundencenter Ampfing unter ampfing@bayernwerk.de zu beteiligen.

Abwägung und Beschluss:
Für die Online-Beteiligung wurde die angegebene Adresse verwendet. Für die Planung ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis:        19:0

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 23.08.2021 bis 24.09.2021 wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
  

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Glonn nimmt Kenntnis von den Anhörungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und stellt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falken-berg, ausgearbeiteten Entwurf zur 10. Flächennutzungsplanänderung der Marktgemeinde Glonn in der Fassung vom 26.10.2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. 11. Änderung Flächennutzungsplan GE Schlacht Nordost - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Norden und Nordosten von Schlacht sollen angrenzenden an das „SO Schlacht Nord“ und die Ortsabrundungssatzung neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden.
Hierfür ist zunächst der Flächennutzungsplan (FNP) in diesem Bereich zu ändern und in einem weiteren Schritt in einem Bebauungsplan die zulässige Bebauung zu regeln.
Derzeit ist die Fläche im FNP als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche dargestellt. Sie soll durch die Änderung als Gewerbegebietsfläche (GE) dargestellt werden. Ebenfalls mit aufgenommen wird der Bereich des vorhandenen Regenrückhaltebeckens und der Bereich zwischen Becken und Niederseeoner Straße/Feldweg. Dieser Bereich soll als Grünfläche mit Regenrückhaltung dargestellt werden. Somit können Änderungen bzw. Erweiterungen am Becken aufgrund der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Die von der Änderung betroffene Fläche wurde dem Gemeinderat anhand eines Lageplans erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den FNP im Bereich nördlich und nordöstlich von Schlacht zu ändern.
Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

Norden:        landwirtschaftliche Flächen, Feld- und Waldweg Nr. 25
Osten:                landwirtschaftliche Flächen
Süden                landwirtschaftliche Flächen, Bebauung der OAS Schlacht (MI) und des SO Schlacht-Nord
Westen:        landwirtschaftliche Flächen, Bebauung der OAS Schlacht (MI)

Es umfasst Teilflächen der FlNrn. 5224, 5223, 5222 und 5058 jeweils Gemarkung Glonn.
Der Geltungsbereich der Änderung ist aus anliegendem Lageplan, datiert mit 26.10.2021, ersichtlich, der Bestandteil des Protokolls ist.
Der Plan soll als 11. Änderung „GE Schlacht Nordost“ betitelt werden.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24 in 85665 Moosach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Frau Rados (Schulsozialarbeiterin) und Frau Frechen sowie deren künftige Nachfolgerin in der Bereichsleitung der Diakonie-Jugendhilfe Oberbayern, Frau Kühnl, berichteten mittels einer PP-Präsentation über die Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Glonn und standen für Fragen zur Verfügung.
Das Gremium bedankte sich bei Frau Rados für deren wertvolle Arbeit, und gab der Hoffnung auf weiteres gutes Zusammenwirken Ausdruck.

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6. Neubau Feuerwehrgerätehaus - Vorstellung einer alternativen Planung (ohne Tiefgarage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Ergänzend zum Planungsstand, welcher am 27.07.2021 vorgestellt wurde, wurde nun ein Entwurf ohne Unterkellerung der Fahrzeughalle erstellt. Bei der ursprünglichen Variante betrugen die Bruttobaukosten (Kostengruppen 200 bis 700) für Feuerwehr, Wohnungen, Rettungsdienst und Tiefgarage ca. 8,7 Mio €. 
Bei der Variante ohne die Tiefgaragenstellplätze müsste u.a. die Schlauchwaschanlage mit Nebenräumen im EG untergebracht werden. Dies wäre möglich, wenn man das Gebäude (Fahrzeughalle) etwas nach Norden und Süden erweitert. Dies hätte ggf. auch zur Folge, dass in das angrenzende Sportgelände (insbesondere Weitsprunganlage) eingegriffen werden müsste. Sofern zusätzlich eine Wegeverbindung südlich des Multifunktionsgebäudes (Feuerwehr, Wohnen, BRK, Rettungsdienst) erstellt werden soll, wird es noch enger. 
Die geschätzten Bruttobaukosten (Kostengruppen 200 bis 700) für die Variante ohne Tiefgaragen betragen ca. 7,3 Mio € und liegen damit um ca. 1,4 Mio € niedriger.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Variante ohne Tiefgarage weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Antrag der Grünen und SPD Fraktion - Anstatt Treppenhaus mit Übungsturm soll nur das Treppenhaus errichtet werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD beantragen den Planungsstand zum Feuerwehrhaus erneut zu beraten. Insbesondere wird aus Kostengründen und aus Gründen des Ortsbildes sowie fehlender Notwendigkeit der Übungsturm abgelehnt, da auch anderweitig (z.B. in Nachbargemeinden oder an Privatgebäuden) geübt werden könne. Der Gemeinderat soll dem Architekten die Vorgabe machen den Turm in der weiteren Planung durch ein einfaches Treppenhaus zu ersetzen. Dadurch würde die „Konkurrenz“ zum Kirchturm entfallen. In der Begründung wird die Wichtigkeit der Feuerwehr betont und Dank für den Dienst für die Glonner Bevölkerung zum Ausdruck gebracht. Die Notwendigkeit eines Übungsturmes für die Höhenrettung oder Übungen mit den Leitern werden nicht gesehen, da dies auch an Baukränen und vorhandenen Gebäuden erfolgen könne. Zudem entstünden bei Übungen kaum Schäden. Da auf die Marktgemeinde Glonn in den nächsten Jahren erhebliche Kosten zukommen, sollen die Baukosten für den Turm eingespart und besser für die Ausrüstung der Feuerwehren eingesetzt werden. Auch beeinflusst ein Übungsturm das Ortsbild von Glonn sehr negativ. Details sind dem Antrag, welcher als Anlage beiliegt, zu entnehmen.
In der ausführlichen Stellungnahme der Glonner Feuerwehr wird wiederholt auf die Notwendigkeit der Übungsmöglichkeiten hingewiesen. Die wichtigen Objektübungen, welche im Antrag der Fraktionen genannt sind, können dabei die notwendigen Übungen nicht ersetzten. Zudem finden die meisten Übungen zwischen 19.00 Uhr und 22.00 Uhr statt. Da mittlerweile keine Spezialisten der Berufsfeuerwehr München zur Höhenrettung kommen, sei es wichtig, geschulte, örtliche Einsatzkräfte zu haben. So könne im Einsatzfall eine erkrankte/verunglückte Person nicht 30 Minuten warten, bis Einsatzkräfte aus München kommen. Aus diesen Gründen werden bei neueren Feuerwehrhäusern oft Übungstürme gebaut. Details sind dem Schreiben der Anlage zu entnehmen.
In der ebenfalls ausführlichen Stellungnahme der Kreisbrandinspektion wird zunächst auf die rechtliche Verpflichtung (sogenannte Pflichtaufgabe) der Gemeinden zur Bereitstellung der funktionsfähigen Dienstleistungen im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes hingewiesen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Ortsteilfeuerwehren ist zukünftig mit einer weiteren Ausstattung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei der FFW Glonn zu rechnen. Im Fazit wird auf die Wichtigkeit einer guten Objektkenntnis hingewiesen. Dabei sei es immer schwieriger von den Eigentümern eine Zustimmung für Objektübungen zu bekommen. Insbesondere bei an der Hausfassade angebrachten Wärmedämmungen kommt es immer wieder zu Beschädigungen. Die Brüstungshöhe eines Feuerwehrturms mit 12 Metern richtet sich lediglich an die Bereitstellung von tragbaren Steck- oder Schiebeleitern. Aus Grund der Übungsmöglichkeiten mit der Drehleiter ist aus Sicht der Inspektion ein Übungsturm mit mindestens 23 Meter Höhe erforderlich und wird ausdrücklich für die FFW Glonn befürwortet. Daneben dient ein Übungsturm z.B. auch zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen, Selbstrettung, zur Rettung aus Höhen und Tiefen oder Entrauchungsübungen. Abschließend wird die Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass von den Antragstellern Einzelpersonen um ihre Stellungnahme gebeten werden und nicht die Mitglieder der Kreisbrandinspektion befragt werden, obwohl es nach dem Feuerwehrgesetz deren Aufgabe ist, die Gemeinden zu beraten. Zudem wird explizit das Angebot gemacht, beratend und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Details sind dem Schreiben der Anlage zu entnehmen.
Die Baukosten (Kostengruppen 200 bis 700) des Turmes werden momentan mit 181.842 € geschätzt, wobei der 10 Meter hohe Kranaufsatz mit 45.182 € enthalten ist.
Von Seiten der Kirche wurde der im Pressartikel vom 05.10.2021 dargestellte Übungsturm als Zweckbau und nicht als Konkurrenz zum Kirchturm bewertet.

Herr Architekt Bernlochner hatte zur Sitzung eine Turm-Alternative in einer „abgespeckten“ Version entworfen. Durch eine Verringerung des eingehausten Teils des Turms um gut fünf Meter wirkt das Bauwerk trotz der Beibehaltung eines 10 Meter hohen Kranaufsatzes spürbar weniger opulent. Die Gesamthöhe (ohne das im vorhergehenden Entwurf enthaltene Windrad) würde sich damit um ca. 2 m auf 21,10 m verringern.
Herr Holzbauer von der Kreisbrandinspektion beantwortete Fragen aus dem Gremium und bekräftigte abschließend nochmals die aus Sicht der Inspektion dringende Notwendigkeit des Turmes zumindest im Umfang der heute vorgestellten Variante.
Im Zuge der ausgiebigen und intensiven Diskussion wurde u.a. vorgeschlagen, den Turm wie dargestellt mit einer Höhe von 12 m auszubilden (rechtlich ausreichend nach den aktuell noch geltenden, aber lt. Inspektion bereits überholten Richtlinien) und aus optischen Gründen auf den Kranaufsatz zu verzichten. Die Antragsteller entschieden nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, ihren Antrag dahingehend zu modifizieren und diese Lösung (Turm mit 12 m Höhe, aber ohne Kranaufsatz) als Kompromiss zu akzeptieren.

Auf Geschäftsordnungsantrag von GR Hansen hin, stimmte der GR mit 14:5 einem Ende der Debatte mit sofortiger Abstimmung zu.

Nach der u.a. Beschlussfassung (Ablehnung des Antrags) wurde die Frage nach dem weiteren Vorgehen wie folgt beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die heute vorgestellte Variante „Übungsturm mit 12 Meter (Brüstungs-)Höhe und 10 m Kranaufsatz“ in der Planung weiter zu verfolgen.

Abstimmung:  18 : 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem o.a. modifizierten Antrag zu und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen mit einem Übungsturm mit 12 m Höhe ohne Kranaufsatz weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12

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8. Entwicklungssatzung Steinhausen - aktueller Stand und Beauftragung Planungsbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit dem Antrag zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung für den Ortsteil Steinhausen hat sich der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung vom 29.06.2021 beschäftigt. Es wurde u. a. beschlossen, dass ein Gesprächstermin mit den betroffenen Eigentümern von Steinhausen stattfinden und der Gemeinderat über das Ergebnis informiert werden soll.
Zwischenzeitlich wurde ein Kostenübernahmevertrag abgeschlossen. Mit dem Landratsamt konnten die Fragen zur Erschließung geklärt werden.
Am 09.09.2021 fand ein Gesprächstermin statt zu dem alle betroffenen Eigentümer eingeladen waren. Es wurden die baurechtlichen Auswirkungen und Fragen zum Verfahren zur Aufstellung der Satzung erläutert. Während des Gesprächs und bis Ende September kamen keine negativen Rückmeldungen zur Aufstellung der Satzung.
Es wurden Angebote für die Erstellung der notwendigen Unterlagen eingeholt. Das Büro Feirer-Kornprobst hat das günstigste Angebot für die Erstellung der Satzungsunterlagen abgegeben.

Beschluss

Der Gemeinde beschließt die Aufstellung der Entwicklungssatzung Steinhausen weiterzuverfolgen.
Das Büro Feirer-Kornprobst, Filzenweg 19, 83071 Stephanskirchen wird mit der Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen für die Aufstellung der Entwicklungssatzung Steinhausen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 21. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.10.2021 ö 9

Sachverhalt

1.
GR`in Sigl:
Die landwirtschaftlichen Flächen am Flußlauf der Glonn in Richtung Süden nach Haslach bzw. Piusheim sind dauerhaft stark vernässt. Um dies zu verbessern, müsste wohl wieder einmal eine Räumung des Flussbettes erfolgen. Was kann hier unternommen werden, bzw. wer ist hierfür zuständig?


1. Bgm. Oswald:
Für den Unterhalt der Glonn ab dem Zusammenfluss mit dem Kupferbach ist das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rosenheim zuständig und für die Nebengewässer/Verbandsgräben der Wasser- und Bodenverband in diesem Bereich. Der Gemeinde sind die Beschwerden der Eigentümer über die aktuelle Situation bekannt. Von den Eigentümern wird vermutet, dass durch das Einbringen von Wurzelstöcken, welche zur Verbesserung der Gewässerökologie beitragen sollen, der Abfluss verringert und damit der Wasserspiegel gestiegen ist. Zuletzt wurde von mir angeboten an einem gemeinsamen Termin mit dem WWA teilzunehmen bzw. zu organisieren. Momentan warte ich auf eine Rückmeldung welche Tage bzw. Tageszeiten bevorzugt werden.



2.
GR Axenböck:
Aufgrund der Corona-Situation werden die GR-Sitzungen wohl noch auf absehbare Zeit nicht im Rathaus-Sitzungssaal stattfinden können. Durch die aktuelle Nutzung der Turnhalle als GR-Tagungsraum müssen regelmäßig weitere der eh schon knappen Trainingszeiten ausfallen. Könnte man deshalb mit den Sitzungen künftig nicht in die Schulaula oder evtl. in den Pfarrsaal ausweichen? 

1. Bgm. Oswald:
Der Gemeinde ist bewusst, dass aufgrund der Gemeinderatssitzungen die Turnhalle nicht für den Freizeitsport genutzt werden kann. Die Verlegung der Sitzungen in die Schulaula war aufgrund der Schulsanierung nicht möglich und wird nach meiner Einschätzung auch aufgrund der vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen nicht möglich sein, sofern die Fenster nicht während der Sitzung geöffnet sind. Zudem wäre die Beamer Präsentation aufgrund der niedrigeren Raumhöhe nur bedingt möglich. Der Pfarrsaal ist meines Wissens bereits jeden Tag belegt. Wir werden nachfragen inwiefern eine Nutzung möglich wäre und ggf. prüfen, ob/wie dies realisiert werden könnte.



3.
GR Kintzel:
Aus Elternkreisen werden immer wieder Mängel an der örtlichen Spielplatzsituation (u.a. verdichteter Sand, volle Mülleimer) geäußert. Auch die Pflege der Plätze und die Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder unter 3 Jahren ließe zu wünschen übrig. Wie kann die Situation verbessert werden?

1. Bgm. Oswald:
Der Markt Glonn hat für die Leerung der Papierkörbe eine Firma beauftragt, welche dies wöchentlich durchführt. Die Spielplätze werden vom Bauhof gepflegt und unterhalten. So habe ich z.B. erst heute wieder eine Rechnung für Spielplatzsand unterschrieben. Natürlich kann man die Pflege und Unterhalt auch intensivieren. Dies geht jedoch nicht mit dem vorhandenen Personal, da die Bauhofmitarbeiter umfangreiche weitere Aufgaben erfüllen müssen (z.B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, inkl. Reparaturen, welche in anderen Gemeinden an externe Firmen vergeben werden). Der Gemeinderat müsste für eine Intensivierung der Pflege eine entsprechende Stelle schaffen. Sofern konkrete Missstände im Bauamt gemeldet werden, werden diese üblicherweise kurzfristig behoben. Zudem haben wir für die VG-Glonn jemanden beauftragt die Spielplätze regelmäßig bezüglich der Sicherheit zu überprüfen. Festgestellte Mängel werden kurzfristig behoben. Bezüglich der Spielmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren bin ich in Kontakt mit einer Mutter und wir haben im Sommer zwei Spielplätze besichtigt. Aufgrund notwendiger Abstandsflächen mussten weitere Klärungen erfolgen. Sobald ich einen Überblick über die vielen ungelesenen Mails und andere Anfragen habe, werde ich wieder Kontakt aufnehmen. Dies wird aber sicher noch einige Wochen dauern, da ich seit Wochen nahezu durchgängig mit Terminen bzw. deren Vorbereitung beschäftigt bin und dadurch zu kaum einer Büroarbeit komme.





Datenstand vom 23.12.2021 11:36 Uhr